Versicherung für Praxen und Heilberufe
Ihre Praxis läuft, solange Sie da sind. Fallen Sie aus, fällt der Umsatz weg, während Miete, Gehälter und Leasingraten weiterlaufen. Das ist das Risiko, das die meisten unterschätzen.
Wenn Sie ausfallen, steht alles
Eine Praxis ist ein Betrieb, dessen Wertschöpfung an einer Person hängt. Sind Sie krank, verunglückt oder länger außer Gefecht, kommt kein Geld herein.
Die Kosten laufen aber weiter, und zwar vollständig:
- Gehälter für Ihr Praxisteam
- Miete für die Räume
- Leasingraten für Geräte
- Beiträge zum Versorgungswerk und zur Krankenversicherung
- Wartungsverträge und laufende Kosten
Genau dafür gibt es die Praxisausfallversicherung. Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können, und oft auch dann, wenn die Praxis wegen eines Sachschadens oder einer behördlichen Anordnung geschlossen werden muss.
Das ist für einen niedergelassenen Behandler der wichtigste Vertrag überhaupt, und er fehlt erstaunlich häufig.
Die Berufshaftpflicht
Der zweite tragende Vertrag. Sie deckt Ansprüche aus Behandlungsfehlern, also den Kern Ihrer Tätigkeit.
Was Sie dabei wissen sollten: Bei einem Personenschaden mit dauerhaften Folgen entstehen Kosten über Jahrzehnte. Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflege, Schmerzensgeld. Deshalb sind Deckungssummen, die für andere Betriebe reichen, hier zu knapp bemessen.
Für viele Heilberufe bestehen berufsrechtliche Pflichten zum Abschluss einer Berufshaftpflicht, teilweise mit Mindestsummen. Welche für Sie gelten, hängt von Ihrem Beruf und Ihrer Kammer ab. Wir gleichen das mit Ihrer Police ab.
Was zu einer Praxis sonst noch gehört
Die Zeit nach der Praxis
Wer seine Praxis abgibt oder in den Ruhestand geht, beendet damit nicht seine Haftung. Ansprüche aus Behandlungen können Jahre später geltend gemacht werden.
Wenn die Berufshaftpflicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt ist, stehen Sie persönlich da, ohne Praxis und ohne laufendes Einkommen.
Dafür gibt es Nachhaftungsvereinbarungen. Sie kosten wenig und müssen vor der Abgabe geregelt werden. Danach ist es nicht mehr möglich.
Das gehört auf die Liste, sobald die Abgabe absehbar ist, und nicht erst, wenn der Nachfolger schon gefunden ist.
- Nachhaftung für Behandlungen aus der aktiven Zeit
- Übergang der Patientenakten und deren Aufbewahrung
- Was mit laufenden Sachverträgen geschieht
- Absicherung für die Zeit der Übergabe, wenn beide behandeln
- Private Absicherung im Ruhestand, besonders die Krankenversicherung
Was Praxen uns fragen
Was leistet eine Praxisausfallversicherung?
Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können. Also Gehälter, Miete, Leasingraten und laufende Verträge.
Gute Verträge decken zusätzlich die Schließung wegen eines Sachschadens, etwa nach einem Wasserschaden, und die behördliche Schließung aus Gründen des Infektionsschutzes. Worauf zu achten ist: die Karenzzeit, also ab wann gezahlt wird, und die maximale Leistungsdauer.
Wie hoch sollte die Berufshaftpflicht sein?
Höher als in fast jeder anderen Branche. Bleibt nach einem Behandlungsfehler eine dauerhafte Schädigung, entstehen Kosten über Jahrzehnte: Behandlung, Verdienstausfall, Pflege, Schmerzensgeld.
Für viele Heilberufe gibt es berufsrechtliche Mindestsummen. Diese Mindestsummen sind eine Untergrenze, keine Empfehlung. Was für Ihren Beruf gilt und was sinnvoll ist, gleichen wir mit Ihrer Kammer und Ihrer Police ab.
Sind angestellte Kollegen mitversichert?
Nicht automatisch. Als Praxisinhaber haften Sie für Behandlungen Ihrer angestellten Behandler, deshalb müssen sie ausdrücklich erfasst sein.
Dasselbe gilt für Vertretungen, Weiterbildungsassistenten und Kollegen, die stundenweise mitarbeiten. Gerade Vertretungen werden regelmäßig vergessen, weil sie kurzfristig einspringen.
Was passiert bei einem Cyberangriff auf die Praxis?
Im schlimmsten Fall steht die Praxis. Ohne Zugriff auf Termine, Anamnesen und Befunde können Sie nicht behandeln. Dazu kommen Meldepflichten innerhalb von 72 Stunden, weil Gesundheitsdaten betroffen sind.
Eine Cyberversicherung hilft dabei weniger mit Geld als mit Menschen: Fachleute, die die Systeme wiederherstellen, klären, was abgeflossen ist, und die Kommunikation mit Behörden und Patienten übernehmen. Diese Arbeit können Sie neben dem Praxisbetrieb nicht leisten.
Wir geben die Praxis ab. Was ist zu tun?
Vor allem die Nachhaftung regeln. Ansprüche aus Behandlungen können Jahre nach der Abgabe kommen, und dann läuft Ihre Police nicht mehr.
Eine Nachhaftungsvereinbarung kostet vergleichsweise wenig, muss aber vorher getroffen werden. Danach ist es nicht mehr möglich. Sprechen Sie uns an, sobald die Abgabe absehbar ist, nicht erst beim Notartermin.
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