Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Wenn Sie ausfallen, bleibt der Betrieb dann handlungsfähig?

Die meisten denken bei dieser Frage an ihr Einkommen. Die dringlichere ist eine andere: Wer unterschreibt am Montag die Lohnabrechnung, wenn Sie am Freitag im Krankenhaus liegen?

Zwei Fragen, die verwechselt werden

Wenn ein Inhaber ausfällt, entstehen zwei völlig verschiedene Probleme.

Das persönliche: Wovon lebt seine Familie? Das ist eine Frage von Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld und Vorsorge. Darüber lesen Sie auf unseren Seiten zur Berufsunfähigkeit und zur Vorsorge für Unternehmer.

Das betriebliche: Läuft die Firma weiter? Und das ist die Frage, die schneller drängt.

Denn während die Einkommensfrage sich über Monate stellt, stellt sich die andere am nächsten Werktag.

Was in den ersten Tagen gebraucht wird

  • Jemand, der Zahlungen freigeben darf
  • Zugang zum Geschäftskonto
  • Zugang zu E-Mail, Kalender und den laufenden Vorgängen
  • Die Vollmacht, Aufträge anzunehmen oder abzusagen
  • Kenntnis darüber, welche Fristen laufen
  • Ansprechpartner bei Bank, Steuerberater und Versicherer

In vielen Betrieben kann all das genau eine Person. Und wenn diese Person ausfällt, steht der Betrieb still, obwohl alle anderen arbeitsfähig sind.

Der häufigste Fall ist nicht der schwerste

Bei Berufsunfähigkeit oder Tod ist die Lage klar, so bitter sie ist. Dann greifen Regelungen, es gibt Zeit, es wird organisiert.

Das größere praktische Problem ist der vorübergehende Ausfall: Unfall, Operation, ein längerer Krankenhausaufenthalt. Sechs Wochen, in denen niemand zuständig ist und niemand entscheiden darf.

Darauf sind die wenigsten Betriebe vorbereitet, weil es sich nicht wie eine Katastrophe anfühlt, wenn man darüber nachdenkt.

Der Test, den Sie heute machen können Stellen Sie sich vor, Sie sind ab morgen sechs Wochen nicht erreichbar. Nicht im Urlaub mit Handy, sondern tatsächlich nicht erreichbar. Gehen Sie im Kopf die nächsten vierzehn Tage durch: Welche Zahlung steht an, welcher Vertrag läuft aus, welche Entscheidung ist fällig, welcher Kunde erwartet eine Rückmeldung. Wer davon kann was ohne Sie? Die meisten Unternehmer, die diesen Test machen, kommen auf zwei bis drei Punkte, die niemand außer ihnen erledigen kann. Das sind die, um die es geht.
Zwei Ebenen

Was zu regeln ist

Das eine kostet nichts außer Zeit. Das andere ist eine Versicherungsfrage.

Die Organisation

Vollmachten. Wer darf im Ernstfall handeln, und in welchem Umfang. Das betrifft die Bank, den Betrieb und gegebenenfalls gesellschaftsrechtliche Fragen.

Wichtig: Eine Vollmacht muss vorliegen, bevor sie gebraucht wird. Wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, kann er auch keine mehr erteilen. Dann bestellt im Zweifel ein Gericht eine Betreuung, und das dauert.

Ein Notfallordner. Zugänge, Ansprechpartner, laufende Verträge, Fristen, Passwörter. An einem Ort, den die Vertrauensperson kennt und erreicht.

Eine benannte Vertretung. Nicht nur intern gedacht, sondern besprochen. Die Person sollte wissen, dass sie es ist, und sollte wissen, was von ihr erwartet wird.

Und der Blick in den Gesellschaftsvertrag. Bei mehreren Gesellschaftern regelt er, was bei Ausfall oder Tod eines Partners geschieht. Diese Regelungen sind häufig alt und passen nicht mehr zur Lage.

Für die Gestaltung von Vollmachten, Verfügungen und Gesellschaftsverträgen brauchen Sie Notar und Anwalt. Das ist keine Versicherungsfrage, und wir sagen Ihnen das auch so.

Die Absicherung Krankentagegeld. Für Selbstständige die erste Lücke. Nach sechs Wochen zahlt niemand mehr, und die laufenden Kosten laufen weiter. Berufsunfähigkeit. Für den Fall, dass es nicht bei Wochen bleibt. Schlüsselpersonenabsicherung. Hier wird der Betrieb selbst abgesichert, nicht die Person. Die Firma erhält im Fall des Ausfalls eine Leistung, um die Zeit zu überbrücken, eine Vertretung zu bezahlen oder den Umsatzausfall aufzufangen. Und die Frage nach der Betriebsunterbrechung. Die normale Deckung setzt einen Sachschaden voraus. Ein Personenausfall fällt nicht darunter. Bei stark personenabhängigen Betrieben gibt es dafür eigene Konzepte. Der dritte Punkt ist der, den kaum jemand kennt und der bei kleinen spezialisierten Betrieben am meisten bringt.

Wie abhängig ist Ihr Betrieb von Ihnen?

Nicht jeder Betrieb hat dasselbe Problem. Diese Merkmale erhöhen die Abhängigkeit:

  • Die Kundenbeziehungen laufen über Sie persönlich
  • Fachliches Wissen ist bei Ihnen konzentriert
  • Sie sind der Einzige mit Bankvollmacht
  • Kalkulation und Angebotserstellung machen Sie selbst
  • Bei technischen Fragen entscheiden Sie
  • Sie sind Träger einer Zulassung oder Qualifikation, ohne die der Betrieb nicht arbeiten darf

Der letzte Punkt ist der härteste. In manchen Gewerken hängt die Erlaubnis am Meister oder an einer benannten Person. Fällt sie aus, ist das nicht nur organisatorisch schwierig, sondern kann die Tätigkeit selbst infrage stellen.

Was das praktisch bedeutet

Je stärker die Abhängigkeit, desto wichtiger ist die organisatorische Vorsorge, und desto eher lohnt sich eine Absicherung, die dem Betrieb Zeit kauft.

Und es ist ein Thema, das über die Absicherung hinausreicht. Ein Betrieb, der ohne seinen Inhaber nicht funktioniert, ist auch schwer verkäuflich und schwer zu übergeben. Wer irgendwann an Nachfolge denkt, sollte hier ohnehin anfangen.

Mehr dazu unter Betriebsübernahme.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie lange kann Ihr Betrieb ohne Sie weiterlaufen?
  • Wer hat Vollmachten, und reichen sie?
  • Gibt es Krankentagegeld, und ab wann zahlt es?
  • Ist die Berufsunfähigkeit auf Ihre heutige Tätigkeit abgestimmt?
  • Braucht der Betrieb eine eigene Absicherung, nicht nur Sie?
  • Was regelt der Gesellschaftsvertrag im Ernstfall?
  • Gibt es einen Notfallordner, und ist er aktuell?
Punkt drei ist der häufigste Fund bei Selbstständigen. Entweder gibt es kein Krankentagegeld, oder es setzt so spät ein, dass die kritischen Wochen nicht abgedeckt sind.
Ein unbequemer Hinweis Das ist ein Thema, das man aufschiebt. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil es unangenehm ist, über den eigenen Ausfall nachzudenken. Was hilft: Es in zwei Schritte teilen. Die Organisation kostet einen Nachmittag und nichts an Geld. Die Absicherung ist ein separates Gespräch. Beides zusammen wirkt größer, als es ist.
Häufige Fragen

Was Unternehmer uns dazu fragen

Reicht nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Sie sichert Ihr Einkommen, nicht den Betrieb. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Wenn Sie ausfallen, laufen im Betrieb Löhne, Mieten und Leasingraten weiter, während weniger oder nichts hereinkommt. Dafür brauchen Sie entweder Rücklagen oder eine Absicherung, die dem Unternehmen zufließt. Beides zusammen ist die vollständige Antwort.

Ab wann zahlt ein Krankentagegeld?

Das vereinbaren Sie selbst. Üblich sind Karenzzeiten zwischen der vierten und der siebten Woche.

Für Selbstständige ist der Zeitpunkt entscheidend: Wer erst ab der siebten Woche Leistung bekommt, hat sechs Wochen ohne Einnahmen. Prüfen Sie Ihre Vereinbarung und rechnen Sie durch, wie lange Sie ohne Zufluss auskommen. Danach richtet sich die richtige Karenzzeit.

Was ist eine Schlüsselpersonenabsicherung?

Eine Absicherung, bei der nicht die Person Leistungen erhält, sondern das Unternehmen. Sie soll die wirtschaftlichen Folgen auffangen, wenn eine für den Betrieb wesentliche Person ausfällt.

Damit lässt sich eine Vertretung finanzieren, ein Umsatzrückgang überbrücken oder Zeit für eine Neuordnung kaufen. Bei kleinen spezialisierten Betrieben ist das oft der wirksamste Baustein, und er ist erstaunlich wenig bekannt.

Greift die Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn ich ausfalle?

Die normale nicht. Sie setzt einen Sachschaden im Betrieb voraus, also Feuer, Wasser oder ähnliches. Ein Personenausfall ist kein Sachschaden.

Es gibt eigene Konzepte für personenbezogene Unterbrechung, besonders im Heilwesen und bei freien Berufen verbreitet. Ob sich das für Sie lohnt, hängt davon ab, wie stark der Umsatz an Ihrer Person hängt.

Wir sind zwei Gesellschafter. Ist das nicht abgesichert?

Organisatorisch besser, wirtschaftlich nicht unbedingt. Wenn ein Gesellschafter ausfällt, arbeitet der andere weiter, muss aber möglicherweise die Anteile übernehmen.

Genau darauf zielen Regelungen im Gesellschaftsvertrag, und die brauchen eine Finanzierung. Sonst steht im Vertrag, dass die Anteile übernommen werden, und es fehlt das Geld dafür. Das ist eine klassische Konstellation, die wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und Anwalt lösen.

Was gehört in einen Notfallordner?

Alles, was jemand braucht, der von einem Tag auf den anderen einspringen muss: Zugänge zu Konten und Systemen, laufende Verträge mit Fristen, Ansprechpartner bei Bank, Steuerberater, Versicherer und wichtigen Kunden.

Wichtiger als die Vollständigkeit ist, dass er existiert und dass die Vertrauensperson weiß, wo er liegt. Ein unvollständiger Ordner, den jemand findet, ist besser als ein perfekter, von dem niemand weiß.

Wie lange läuft Ihr Betrieb ohne Sie?

Wir gehen die Frage einmal systematisch mit Ihnen durch. Kostenlos und unverbindlich.