Versicherung für Photovoltaikanlagen
Wenn eine Halle mit Aufdachanlage brennt, ist die erste Frage nicht, wie der Schaden reguliert wird. Sie lautet: Kam das Feuer von oben oder von unten? Und darüber streiten dann zwei Versicherer, während Ihr Betrieb steht.
Das Problem mit den zwei Verträgen
In den meisten Betrieben ist es so gewachsen: Die Halle steht seit Jahren in der Gebäudeversicherung. Die Photovoltaikanlage kam später dazu und wurde separat versichert, oft über den Anbieter der Anlage.
Solange nichts passiert, funktioniert das. Bei einem Brand nicht mehr.
Denn dann muss geklärt werden, wo das Feuer entstanden ist. Ging es vom Gebäude aus und hat die Anlage erfasst? Oder kam es aus einem Wechselrichter, einer Steckverbindung, einem beschädigten Modul und hat das Dach in Brand gesetzt?
Von dieser Antwort hängt ab, welcher Versicherer zahlt. Und beide haben ein Interesse daran, dass es der andere ist.
Für Sie bedeutet das Wochen bis Monate Verzögerung, in denen nicht saniert wird, während Ihr Betrieb steht und die Betriebsunterbrechungsversicherung bereits läuft.
Die Lösung ist einfacher, als das Problem klingt
Gebäude und Anlage gehören in eine Hand. Entweder die Anlage wird in die Gebäudeversicherung eingeschlossen, oder beides läuft bei demselben Versicherer.
Dann gibt es keinen Zuständigkeitsstreit, weil es nur einen Zuständigen gibt. Das ist der wichtigste Punkt dieser Seite, und er kostet meist nichts extra.
Was der Ausfall wirklich kostet
Bei gewerblichen Anlagen ist der Sachschaden selten der größte Posten.
Wenn Ihre Anlage steht, passiert dreierlei gleichzeitig:
- Die Einspeisevergütung entfällt. Bei einer Finanzierung über die Erlöse ist das der Punkt, an dem die Bank aufmerksam wird
- Sie kaufen Strom zu. Was Sie bisher selbst erzeugt haben, müssen Sie jetzt beziehen, zu Marktpreisen. Bei einem produzierenden Betrieb ist das der größere Posten
- Die Reparatur dauert. Wechselrichter und Module haben Lieferzeiten, Gerüst und Fachbetrieb müssen koordiniert werden
Worauf Sie bei der Deckung achten sollten
Die Haftzeit. Ertragsausfall ist meist zeitlich begrenzt, oft auf sechs oder zwölf Monate. Bei einem Brand mit Dachsanierung kann das knapp werden.
Die Karenzzeit. Viele Verträge leisten erst nach einigen Tagen. Bei häufigen kurzen Ausfällen bringt die Deckung dann nichts.
Der Eigenverbrauch. Prüfen Sie, ob nur die entgangene Einspeisevergütung ersetzt wird oder auch der zugekaufte Strom. Bei Anlagen mit hohem Eigenverbrauch ist das der entscheidende Unterschied, und viele Verträge kennen nur die Vergütung.
- Feuer, Blitz, Überspannung, Kurzschluss
- Sturm, Hagel, Schneedruck
- Diebstahl und Vandalismus, besonders bei Freiflächen
- Tierbiss, vor allem Marder
- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
- Grobe Fahrlässigkeit
- Aufräum-, Entsorgungs- und Gerüstkosten
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen
Was Versicherer sehen wollen
Photovoltaik ist ein Bereich, in dem Schutzmaßnahmen unmittelbar auf den Beitrag und auf die Zeichnungsbereitschaft wirken. Was zählt:
Installation und Nachweise
Normgerechte Installation durch einen Fachbetrieb, mit vollständiger Dokumentation: Messprotokolle, Abnahmeprotokoll, Fotodokumentation der Verkabelung. Das ist nicht nur für die Versicherung wichtig, sondern auch für die Gewährleistung gegenüber dem Errichter.
Wartung
Regelmäßige Prüfung, dokumentiert. Insbesondere Sichtprüfung der Steckverbindungen und der Wechselrichter, weil dort die meisten Fehler entstehen. Eine Anlage ohne Wartungsnachweise ist im Schadenfall angreifbar.
Überwachung
Moderne Anlagen melden Leistungsabfälle. Wer das überwacht und Auffälligkeiten nachgeht, verhindert nicht nur Schäden, sondern kann es auch belegen.
Brandschutz
Bei größeren Aufdachanlagen kommt die Frage nach der Trennung zwischen Anlage und Dachhaut. Es gibt Systeme, die eine nicht brennbare Zwischenschicht bilden. Bei Hallen mit brennbarer Dämmung ist das ein Thema, über das Versicherer sprechen wollen.
Feuerwehrpläne
Ein Punkt, den viele nicht bedenken: Bei einem Brand an einer PV-Anlage geht die Feuerwehr vorsichtiger vor, weil die Module unter Spannung stehen, solange Licht darauf fällt. Ein kontrolliertes Abbrennenlassen ist möglich. Gut zugängliche Abschaltvorrichtungen und ein aktueller Feuerwehrplan verkürzen diese Entscheidung.
Die typischen Lücken
Diese Punkte finden wir bei gewerblichen Anlagen regelmäßig.
- Gebäude und Anlage liegen bei verschiedenen Versicherern
- Der Betreiber der Anlage ist nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer
- Die Anlage wurde nie gemeldet, weil sie nach Vertragsabschluss dazukam
- Ertragsausfall fehlt oder deckt nur die Einspeisung, nicht den Eigenverbrauch
- Die Haftzeit ist zu kurz für eine Dachsanierung
- Konstruktions- und Ausführungsfehler sind nicht eingeschlossen
- Ein Speicher wurde nachgerüstet, ohne es zu melden
- Bei Pachtdächern fehlt die Betreiberhaftpflicht
- Wartung findet statt, wird aber nicht dokumentiert
- Die Versicherungssumme entspricht dem Kaufpreis von vor acht Jahren
Was Betreiber uns fragen
Ist unsere Anlage nicht über die Gebäudeversicherung mitversichert?
Manchmal ja, oft aber nur begrenzt oder gar nicht. Und wenn sie nach Vertragsabschluss dazukam, weiß der Versicherer in vielen Fällen nichts davon.
Prüfen Sie zwei Dinge: Steht die Anlage ausdrücklich in der Police, und ist die Versicherungssumme entsprechend erhöht worden? Wenn nicht, kann bei einem Schaden eine Unterversicherung wirken, und die trifft dann das ganze Gebäude.
Warum sollen Gebäude und Anlage beim selben Versicherer liegen?
Wegen der Ursachenfrage. Bei einem Brand muss geklärt werden, ob das Feuer vom Gebäude auf die Anlage überging oder umgekehrt. Davon hängt ab, welcher Versicherer zahlt.
Liegen beide in einer Hand, entfällt dieser Streit. Das kostet meist nichts extra und spart im Ernstfall Wochen. Für einen Betrieb, der auf die Halle angewiesen ist, sind das Wochen Stillstand.
Was ist eine Betreiberhaftpflicht, und brauchen wir eine?
Sie deckt Schäden, die Ihre Anlage bei Dritten verursacht: ein Modul, das sich löst, ein Brand, der auf das Nachbargebäude übergreift, ein Schaden am Dach eines Verpächters.
Nötig ist sie insbesondere, wenn die Anlage gewerblich betrieben wird, wenn sie auf einem fremden Dach steht oder wenn sie größer ist. Bei Anlagen auf eigenen Betriebsgebäuden lässt sich das häufig in die Betriebshaftpflicht einschließen, sofern Betreiber und Versicherungsnehmer identisch sind.
Wie lange sollte der Ertragsausfall laufen?
Länger, als man denkt. Ein defekter Wechselrichter ist in Tagen ersetzt, ein Brand mit Dachsanierung braucht Monate.
Und prüfen Sie, was genau ersetzt wird. Viele Verträge kennen nur die entgangene Einspeisevergütung. Wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch haben, ist der zugekaufte Strom der größere Posten, und der muss ausdrücklich enthalten sein.
Wir haben einen Speicher nachgerüstet. Müssen wir das melden?
Ja, unbedingt. Ein Batteriespeicher verändert die Risikobewertung erheblich, weil Lithium-Ionen schwer zu löschen sind und ein Brand im Speicherraum das Gebäude gefährden kann.
Versicherer haben dazu inzwischen Anforderungen an Aufstellort, Abstände und Brandabschottung. Eine nicht gemeldete Nachrüstung kann im Schadenfall zum Problem werden, und zwar unabhängig davon, ob der Speicher die Ursache war.
Wir verpachten unser Hallendach an einen Betreiber. Was ist zu beachten?
Lassen Sie sich dessen Betreiberhaftpflicht nachweisen, und zwar aktuell, nicht nur einmal beim Vertragsschluss.
Klären Sie außerdem im Pachtvertrag: Wer haftet für Schäden am Dach? Wer baut die Anlage ab, wenn Sie das Dach sanieren müssen? Und was passiert, wenn der Betreiber insolvent wird und die Anlage auf Ihrem Dach stehen bleibt? Diese Fragen tauchen sonst auf, wenn es zu spät ist.
Liegen Halle und Anlage bei Ihnen in einer Hand?
Wir sehen uns beide Verträge an und sagen Ihnen, ob es im Schadenfall Streit gibt. Kostenlos und unverbindlich.