Gewerbeversicherung kündigen: Fristen und Zeitplan
Der 30. September entscheidet über Ihr ganzes nächstes Jahr. Und der häufigste Fehler ist nicht, die Frist zu verpassen, sondern zu früh zu kündigen.
Die kurze Antwort
Die meisten gewerblichen Verträge laufen zum 1. Januar und haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf.
Das heißt: Die Kündigung muss dem Versicherer bis zum 30. September zugehen. Nicht abgeschickt, sondern zugegangen.
Wer diese Frist verpasst, verlängert den Vertrag um ein weiteres Jahr. Es gibt dann nur noch außerordentliche Kündigungsrechte, und die brauchen einen Anlass.
Prüfen Sie zuerst Ihre Hauptfälligkeit
Nicht jeder Vertrag läuft zum 1. Januar. Bei Verträgen, die zum 1. Juli oder zu einem anderen Datum erneuern, gilt dieselbe Frist, nur verschoben.
In größeren Betrieben laufen die Verträge häufig zu verschiedenen Terminen, oft historisch gewachsen. Das ist unpraktisch und lässt sich bei einer Neuordnung angleichen.
Der Fehler, der teuer wird
Kündigen und danach nach Alternativen suchen. Das ist die falsche Reihenfolge, und bei schwierigen Risiken kann sie existenzgefährdend sein.
Eine ausgesprochene Kündigung lässt sich nicht ohne Weiteres zurücknehmen. Wenn der Markt Ihr Risiko dann nicht annimmt, stehen Sie zum 1. Januar ohne Schutz da.
Besonders kritisch bei Betrieben mit Vorschäden, hoher Brandlast oder in Branchen, die ohnehin schwer zu platzieren sind. Mehr unter schwer versicherbare Risiken.
- Bis Ende Juni: Bestandsaufnahme. Welche Verträge, welche Summen, welche Fälligkeiten, welche Schäden?
- Juli: Risikounterlagen aufbereiten. Bei komplexen Betrieben der aufwendigste Schritt.
- August: Markt ansprechen, Angebote einholen.
- Anfang September: Angebote vergleichen, Bedingungen nachverhandeln.
- Bis 30. September: Kündigung, wenn ein besseres Ergebnis vorliegt.
Wenn die Frist schon abgelaufen ist
Dann bleiben die außerordentlichen Kündigungsrechte. Sie greifen nicht immer, aber häufiger, als die meisten denken.
Nach einem Schaden
Nach der Regulierung oder Ablehnung eines Schadens haben beide Seiten ein Kündigungsrecht, meist innerhalb eines Monats. Die genaue Frist steht in Ihren Bedingungen.
Das gilt auch für Sie, nicht nur für den Versicherer.
Bei Prämienerhöhung
Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend verbessert, entsteht regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht, meist innerhalb eines Monats nach Zugang.
Wichtig: Eine reine Anpassung nach einer vereinbarten Indexklausel zählt in der Regel nicht dazu. Prüfen Sie deshalb genau, worauf die Erhöhung beruht. Mehr unter Prämienerhöhung.
Bei Veränderungen im Betrieb
Verkauf oder Aufgabe des versicherten Objekts, Betriebsübergang oder der Wegfall des versicherten Interesses können ebenfalls Rechte auslösen.
Bei Mehrjahresverträgen
Wenn Ihr Vertrag über mehrere Jahre läuft, ist er nach dem Versicherungsvertragsgesetz regelmäßig erstmals zum Ende des dritten Jahres kündbar, ebenfalls mit dreimonatiger Frist.
Danach jährlich. Mehr unter Jahresvertrag oder Mehrjahresvertrag.
Warum sich das Jahr besonders lohnt
Nach mehreren Jahren steigender Prämien und Selbstbehalte hat sich die Marktlage gedreht. In vielen Sparten nimmt der Wettbewerb wieder zu, Kapazitäten kehren zurück und Konditionen sind verhandelbar.
Für gut dokumentierte Risiken ist das eine deutlich bessere Ausgangslage als in den Vorjahren.
Der Markt ist dabei allerdings selektiv geworden. Entscheidend ist weniger die verfügbare Kapazität als die Qualität Ihrer Risikoinformationen. Wer Werte, Prozesse und Schutzmaßnahmen belastbar darstellen kann, bekommt bessere Konditionen als ein vergleichbarer Betrieb ohne diese Unterlagen.
Mehr unter Marktphase nutzen.
Kündigen ist nicht das Ziel
Ein Punkt, den wir offen ansprechen: In vielen Fällen ist die beste Lösung, beim bisherigen Versicherer zu bleiben.
Ein Versicherer, der Ihren Betrieb seit Jahren kennt, verhält sich im Schadenfall oft anders als einer, der Sie über den Preis gewonnen hat.
Häufig lässt sich mit einer belastbaren Marktalternative im Rücken beim bestehenden Versicherer mehr erreichen als durch einen Wechsel. Das setzt allerdings voraus, dass die Alternative echt ist.
Was wir tun
Wir sehen uns Ihre Verträge an und sagen Ihnen zuerst, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Manchmal lautet die Antwort nein, und dann sagen wir das.
Wenn ja, bereiten wir Ihr Risiko auf, sprechen den Markt an und legen Ihnen vor der Frist ein Ergebnis vor. Gekündigt wird erst, wenn feststeht, dass etwas Besseres da ist.
Mehr unter wie eine Ausschreibung abläuft und Zweitmeinung zur Erneuerung.
- Wann ist die Hauptfälligkeit jedes Vertrags?
- Laufen die Verträge zu unterschiedlichen Terminen?
- Handelt es sich um Jahres- oder Mehrjahresverträge?
- Gab es Prämienerhöhungen, und worauf beruhten sie?
- Gab es Schäden in den letzten Jahren?
- Passen die Versicherungssummen noch?
- Liegen aktuelle Risikounterlagen vor?
- Und ist Ihr Betrieb schwer platzierbar?
Was uns Unternehmen fragen
Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?
Bei den üblichen Jahresverträgen mit Hauptfälligkeit zum 1. Januar bis zum 30. September. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
Prüfen Sie vorher Ihre tatsächliche Hauptfälligkeit. In größeren Betrieben laufen die Verträge häufig zu unterschiedlichen Terminen, meist historisch gewachsen.
Sollten wir erst kündigen und dann suchen?
Nein, das ist die falsche Reihenfolge und bei schwierigen Risiken gefährlich. Eine ausgesprochene Kündigung lässt sich nicht ohne Weiteres zurücknehmen.
Nimmt der Markt Ihr Risiko dann nicht an, stehen Sie zum Stichtag ohne Schutz da. Kündigen Sie erst, wenn eine belastbare Alternative vorliegt.
Die Frist ist abgelaufen. Geht noch etwas?
Häufiger als gedacht. Nach der Regulierung oder Ablehnung eines Schadens haben beide Seiten ein Kündigungsrecht, meist innerhalb eines Monats.
Auch eine Prämienerhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung löst regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht aus. Eine reine Indexanpassung zählt dabei in der Regel nicht.
Müssen wir kündigen, um den Makler zu wechseln?
Nein. Betreuung und Vertrag sind zwei verschiedene Dinge. Über ein Maklermandat und eine Bestandsübertragung wechselt nur die Zuständigkeit, die Policen bleiben unverändert bestehen.
Das ist unabhängig von Fristen jederzeit möglich und kostet Sie nichts. Häufig ist es der bessere erste Schritt: erst die Betreuung ordnen, dann in Ruhe prüfen.
Wie lange dauert eine Ausschreibung?
Bei einfachen Risiken wenige Wochen. Bei Industriebetrieben, mehreren Standorten oder schwierigen Risiken sollten Sie zwei bis drei Monate einplanen.
Der Grund sind Besichtigungstermine und Rückfragen der Risikoprüfer. Wer im September beginnt, schafft den 30. September in aller Regel nicht mehr in angemessener Qualität.
Lohnt sich der Wechsel in diesem Jahr besonders?
Die Ausgangslage ist besser als in den Vorjahren. Nach einer längeren Phase steigender Prämien nimmt der Wettbewerb in vielen Sparten wieder zu, Kapazitäten kehren zurück und Konditionen sind verhandelbar.
Der Markt ist dabei selektiv: Entscheidend ist die Qualität Ihrer Risikoinformationen. Und der Wechsel selbst ist nicht das Ziel. Häufig lässt sich mit einer echten Alternative im Rücken beim bisherigen Versicherer mehr erreichen.
Wissen Sie, wann Ihre Verträge fällig werden?
Wenn nicht, ist das der erste Punkt. Wir sehen es uns kurzfristig an.