Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Sie investieren in eine neue Maschine

Zwischen Bestellung und erstem Produktionstag liegen vier Lücken. Drei davon lassen sich nur vorher schließen, nicht danach.

Lücke eins: der Transport

Eine Anlage für 400.000 Euro steht auf einem Lkw. In diesem Moment ist sie weder über Ihre Sachversicherung gedeckt, weil sie nicht am versicherten Ort ist, noch über die des Lieferanten, wenn der Gefahrübergang schon stattgefunden hat.

Und die Haftung der Spedition ist gesetzlich nach Gewicht begrenzt. Für eine schwere, günstige Fracht mag das passen. Für eine Werkzeugmaschine oder Messtechnik nicht annähernd.

Klären Sie deshalb zwei Dinge, bevor die Maschine losfährt: Wann geht die Gefahr auf Sie über, und wer versichert den Weg. Bei Lieferungen aus dem Ausland kommen Zoll- und Umschlagpunkte hinzu, an denen zusätzlich etwas passieren kann.

Lücke zwei: Aufbau und Inbetriebnahme

Die Maschine steht in der Halle, ist aber noch nicht in Betrieb. Genau in dieser Phase passieren erfahrungsgemäß die teuersten Schäden: beim Einbringen, beim Ausrichten, beim ersten Anfahren.

Weder Ihre Sachversicherung noch eine Maschinenversicherung greifen hier zuverlässig, weil die Anlage sich in einem Zwischenzustand befindet.

Dafür gibt es die Montageversicherung. Sie ist eine Allgefahrendeckung und erfasst auch Schäden, deren Ursache sich nicht eindeutig zuordnen lässt. Bei größeren Anlagen sollte sie nicht fehlen.

Und die Frage, wer sie abschließt

Häufig übernimmt das der Anlagenbauer, manchmal aber auch nicht, und dann geht jeder davon aus, der andere habe es getan.

Lassen Sie sich den Nachweis vorlegen. Ein Satz im Auftrag genügt, und er erspart im Ernstfall eine sehr unangenehme Diskussion.

Der beste Zeitpunkt für ein Gespräch Wenn die Bestellung raus ist, aber die Lieferung noch aussteht. Dann lässt sich alles regeln: Transport, Montage, Summenanpassung, Haftzeit. Danach wird jedes einzelne Thema schwieriger. Am ungünstigsten ist die Meldung nach dem Schaden. Wir haben es erlebt, dass eine Anlage beim Einbringen beschädigt wurde und anschließend niemand zuständig war. Ein Anruf dauert zehn Minuten. Schicken Sie uns die Auftragsbestätigung, dann sehen wir uns Lieferbedingungen und Gefahrübergang an.

Lücke drei: die Versicherungssumme

Ab dem Tag, an dem die Anlage in Ihrer Halle steht, gehört sie zu Ihren Werten. Wenn die Summe unverändert bleibt, sind Sie unterversichert.

Und das wirkt sich auf alle Schäden aus, nicht nur auf die neue Maschine. Bei Unterversicherung wird anteilig gekürzt, auch bei einem Wasserschaden im Lager.

Mehr dazu unter Unterversicherung.

Was hier hilft

Eine Vorsorgeversicherung: Zugänge während des Jahres sind bis zu einem vereinbarten Rahmen automatisch gedeckt, gegen spätere Nachmeldung und Beitragsanpassung.

Für investierende Betriebe ist das einer der sinnvollsten Bausteine überhaupt, weil er genau die Lücke schließt, die zwischen Anschaffung und Meldung entsteht.

Lücke vier: die neue Abhängigkeit

Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird und wirtschaftlich der wichtigste ist.

Wenn Sie in eine Anlage investieren, die einen erheblichen Teil Ihrer Fertigung trägt, verändert sich Ihr Unterbrechungsrisiko. Vorher liefen drei Maschinen parallel, jetzt läuft eine große. Das ist wirtschaftlich richtig und versicherungstechnisch eine Konzentration.

Prüfen Sie deshalb zwei Werte in Ihrer Betriebsunterbrechungsdeckung:

  • Die Haftzeit. Passt sie zur Lieferzeit dieser Anlage? Bei Sonderanfertigungen sind zwölf Monate häufig zu kurz
  • Die Summe. Wenn die Investition Ihre Kapazität erhöht, steigt auch der Deckungsbeitrag, der im Schadenfall ausfällt

Rechnen Sie die Haftzeit dabei ehrlich: Bestellung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und die Freigabe durch Ihre Kunden. Diese Kette ist länger als die reine Lieferzeit.

Die Liste für Ihre Investition
  • Wann geht die Gefahr auf Sie über?
  • Wer versichert den Transport?
  • Besteht eine Montageversicherung, und von wem?
  • Ist die Sachsumme angepasst?
  • Gibt es eine Vorsorgeregelung für Zugänge?
  • Passt die BU-Haftzeit zur Lieferzeit dieser Anlage?
  • Steigt Ihr Deckungsbeitrag durch die Investition?
  • Verändert die Anlage Brandlast oder Tätigkeit?
  • Verlangt der Finanzierer bestimmte Nachweise?
Punkt acht wird oft vergessen. Eine neue Lackieranlage, eine Absaugung oder ein Ofen kann Ihre Risikoeinstufung verändern. Das ist meldepflichtig. Wer es unterlässt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über Gefahrerhöhung, und zwar unabhängig davon, ob die Anlage den Schaden verursacht hat.

Wenn Sie finanzieren oder leasen

Dann hat der Geldgeber eigene Anforderungen, und die stehen im Vertrag, den niemand vollständig liest.

Üblich sind: Nachweis einer Versicherung zum Neuwert, Sicherungsschein zugunsten des Finanzierers, Anzeige von Schäden auch an ihn und teils Vorgaben zur Selbstbeteiligung.

Klären Sie das vor Vertragsschluss, denn nachträglich sind Anpassungen möglich, aber unangenehm. Schicken Sie uns die Passagen zu den Versicherungspflichten, dann prüfen wir, ob Ihre Verträge das erfüllen.

Und die Zeit nach dem Probelauf

Nach der Inbetriebnahme läuft meist eine Gewährleistungsphase des Herstellers. Das bedeutet nicht, dass Sie in dieser Zeit keine Versicherung brauchen.

Die Gewährleistung deckt Mängel der Anlage. Sie deckt nicht Bedienfehler, nicht äußere Einwirkung und nicht die Folgen eines Stillstands für Ihre Produktion.

Eine Maschinenversicherung sollte deshalb mit der Inbetriebnahme beginnen, nicht nach Ablauf der Gewährleistung. Mehr unter Maschinen und Elektronik.

Was wir übernehmen

Die Abstimmung mit den Versicherern, die Anpassung der Summen, die Einbindung der Montageversicherung und die Prüfung, ob Transport und Gefahrübergang sauber geregelt sind.

Für Sie bleiben zwei Angaben: was die Anlage kostet und wann sie kommt.

Wenn die Anlage gebraucht ist Dann gelten dieselben Punkte, mit einer Besonderheit: Bei der Bewertung ist zu klären, ob zum Neuwert oder zum Zeitwert versichert wird. Bei älteren Maschinen bieten manche Versicherer nur Zeitwertdeckung an. Das ist im Schadenfall ein erheblicher Unterschied und sollte vor der Anschaffung feststehen, weil es die Kalkulation verändert.
Der praktische Hinweis Fotografieren Sie die Anlage bei Anlieferung, vor dem Abladen, und dokumentieren Sie den Zustand. Wenn später ein Transportschaden festgestellt wird, entscheidet diese Dokumentation darüber, ob er beim Transporteur oder bei Ihnen bleibt. Und melden Sie erkennbare Schäden sofort, nicht erst nach der Inbetriebnahme. Die Fristen dafür sind kurz.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Ist die Maschine auf dem Transport versichert?

Nicht über Ihre Sachversicherung, denn der Weg ist kein versicherter Ort. Und die Haftung der Spedition ist gesetzlich nach Gewicht begrenzt, was bei Präzisionstechnik nie ausreicht.

Klären Sie vorher, wann der Gefahrübergang stattfindet und wer den Weg versichert. Bei Lieferungen aus dem Ausland kommen Umschlagpunkte hinzu, an denen zusätzlich etwas passieren kann.

Wer schließt die Montageversicherung ab?

Häufig der Anlagenbauer, aber nicht immer. Das ist die klassische Konstellation, in der jeder annimmt, der andere habe sich gekümmert.

Lassen Sie sich den Nachweis vorlegen und halten Sie es im Auftrag fest. Ein Satz genügt, und er erspart im Ernstfall eine sehr unangenehme Diskussion.

Müssen wir die Versicherungssumme sofort anpassen?

Ja, mit der Lieferung. Sonst sind Sie unterversichert, und das wirkt sich auf alle Schäden aus, nicht nur auf die neue Anlage.

Wenn Sie regelmäßig investieren, lohnt sich eine Vorsorgeregelung: Zugänge während des Jahres sind dann bis zu einem vereinbarten Rahmen automatisch gedeckt, gegen spätere Nachmeldung.

Was ändert sich bei der Betriebsunterbrechung?

Zwei Dinge. Wenn die Anlage einen großen Teil Ihrer Fertigung trägt, konzentriert sich Ihr Risiko auf eine Maschine. Und wenn sie Ihre Kapazität erhöht, steigt der Deckungsbeitrag, der im Schadenfall ausfällt.

Prüfen Sie deshalb Haftzeit und Summe. Rechnen Sie die Haftzeit über die ganze Kette: Bestellung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Freigabe durch Ihre Kunden.

Reicht die Gewährleistung des Herstellers nicht?

Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Die Gewährleistung deckt Mängel der Anlage selbst, nicht Bedienfehler, nicht äußere Einwirkung und nicht die Folgen eines Stillstands für Ihre Produktion.

Eine Maschinenversicherung sollte deshalb mit der Inbetriebnahme beginnen und nicht erst nach Ablauf der Gewährleistung.

Was verlangt unsere Bank oder Leasinggesellschaft?

Üblich sind ein Versicherungsnachweis zum Neuwert, ein Sicherungsschein zugunsten des Finanzierers und die Anzeige von Schäden auch ihm gegenüber. Teils gibt es Vorgaben zur Selbstbeteiligung.

Schicken Sie uns die entsprechenden Passagen vor Vertragsschluss. Wir prüfen, ob Ihre bestehenden Verträge das erfüllen, und ergänzen, was fehlt.

Ist die Bestellung schon raus?

Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Nach der Lieferung wird jedes Thema schwieriger.