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Diensträder richtig versichern

Das Rad ist versichert, heißt es im Leasingpaket. Stimmt auch. Nur deckt diese Versicherung genau eine Sache nicht ab: den Fall, dass Ihr Mitarbeiter damit jemanden anfährt.

Zwei Wege, zwei völlig verschiedene Lagen

Bevor es um Deckung geht, muss eine Frage geklärt sein: Gehören die Räder Ihnen, oder sind sie geleast?

Wenn Sie über einen Anbieter leasen

Bei den gängigen Dienstrad-Anbietern ist eine Vollkaskoversicherung Teil des Pakets. Sie deckt üblicherweise Diebstahl, Vandalismus, Sturz- und Unfallschäden, häufig auch Verschleiß sowie Akku und Motor.

Zwei Dinge sollten Sie dabei wissen: Die Versicherung wählt der Arbeitgeber aus, nicht der Mitarbeiter. Und sie ist an den Leasingvertrag gebunden. Wer das Paket nimmt, nimmt auch die Deckung, wie sie ist.

Das ist meist in Ordnung, diese Pakete sind gut. Es heißt aber, dass Sie an dieser Stelle wenig gestalten können.

Wenn Sie die Räder kaufen

Dann brauchen Sie eine eigene gewerbliche Fahrrad-Vollkasko. Die gibt es, auch für ganze Flotten, und sie lässt sich gestalten.

Wichtig ist dabei die Versicherungssumme. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, gilt der Nettokaufpreis. Andernfalls der Bruttopreis. Und die Rechnung muss auf den Betrieb ausgestellt sein, nicht auf den Mitarbeiter.

Das klingt nach Formalie und ist im Schadenfall entscheidend. Eine Police, die auf die falsche Person läuft, hilft niemandem.

Was ein Fahrrad besonders macht

Bei einem E-Bike für viertausend Euro denkt man an Diebstahl. Zurecht: Das ist der häufigste Fall. Aber es gibt zwei Punkte, die es von anderen Wertgegenständen unterscheiden.

Verschleiß ist mitversicherbar. Das ist bei Versicherungen unüblich, weil Abnutzung normalerweise ausgeschlossen ist. Bei Fahrrädern gibt es Deckungen, die Bremsen, Kette, Reifen und Lager einschließen. Bei einem Rad, das täglich gefahren wird, ist das ein realer Wert.

Der Akku ist das teuerste Einzelteil. Er verliert über die Jahre Kapazität, kann ausfallen und wird gern gestohlen. Prüfen Sie, ob er ausdrücklich erfasst ist, auch bei Defekt und nicht nur bei Diebstahl.

Die Lücke, die niemand nennt Eine Vollkasko deckt das Rad. Nicht den Schaden, den Ihr Mitarbeiter damit anrichtet. Wenn jemand mit dem Dienstrad einen Fußgänger anfährt, ist das ein Haftpflichtfall. Die Vollkasko ist dafür nicht zuständig, so wie eine Kfz-Kaskoversicherung auch nicht für Personenschäden zuständig ist. Bei rein privater Nutzung greift meist die Privathaftpflicht des Mitarbeiters. Bei dienstlicher Fahrt wird es komplizierter, und genau dort sollte geklärt sein, wer einsteht. Das ist die häufigste offene Flanke, die wir bei Dienstradprogrammen finden.
Und die Hausratversicherung? Sie hilft hier meist nicht. Viele Hausratverträge greifen bei Leasinggegenständen nicht, weil das Rad dem Mitarbeiter gar nicht gehört. Und selbst wo sie greift, gibt es Grenzen: Nachtzeitklauseln, Anforderungen an das Schloss, Begrenzungen für Fahrräder insgesamt. Ein Dienstrad gehört nicht in den Hausrat.
Für Arbeitgeber

Was Sie klären sollten, bevor die Räder kommen

Ein Dienstradprogramm ist schnell eingeführt. Die Fragen, die später Ärger machen, stellt vorher selten jemand.

Wer haftet bei einem Unfall? Auf dem Weg zur Arbeit greift die gesetzliche Unfallversicherung. In der Freizeit nicht. Und für Schäden an Dritten braucht es Haftpflicht, keine Kasko.
Was steht im Überlassungsvertrag? Wer trägt den Selbstbehalt, wer zahlt bei grober Fahrlässigkeit, was passiert bei Kündigung oder Elternzeit. Das gehört geregelt, bevor der erste Fall eintritt.
Wer meldet den Schaden? Die Fristen sind kurz, teils zwei Wochen. Wenn niemand weiß, wohin die Meldung geht, verstreicht sie.
Was gilt bei Diebstahl? Fast alle Deckungen verlangen eine Polizeianzeige und ein bestimmtes Schloss. Ohne beides wird es eng.
Wo darf gefahren werden? Urlaub im Ausland, Transport auf dem Autodach, Nutzung durch Familienangehörige. Alles regelbar, aber nur vorher.
Was passiert am Ende? Der wichtigste Punkt. Dazu gleich mehr, denn hier entsteht die Lücke, die am häufigsten übersehen wird.

Der Moment, in dem die Deckung endet

Ein Dienstradleasing läuft typischerweise drei Jahre. Danach übernimmt der Mitarbeiter das Rad häufig zu einem Restwert. Das ist der Reiz des Modells.

Und genau in diesem Moment endet die Versicherung.

Sie war an den Leasingvertrag gebunden, und der ist beendet. Das Rad gehört jetzt dem Mitarbeiter, und es ist unversichert. Ein drei Jahre altes E-Bike hat immer noch einen erheblichen Wert und wird genauso gestohlen wie ein neues.

Die wenigsten Mitarbeiter denken daran. Sie fahren weiter wie bisher und merken es erst, wenn das Rad weg ist.

Was Sie tun können

Es gibt Anschlussdeckungen, die nach der Übernahme greifen. Sie müssen aber zeitnah abgeschlossen werden, häufig innerhalb weniger Monate nach Leasingende.

Für Sie als Arbeitgeber ist das kein Pflichtthema. Aber es ist eine der wenigen Gelegenheiten, mit einem einzigen Hinweis echten Ärger zu verhindern.

Wir bereiten dafür eine kurze Information vor, die Sie Ihren Mitarbeitern zum Leasingende geben können. Das kostet Sie nichts und wird erfahrungsgemäß gut aufgenommen.

Wenn die Flotte wächst

Ab einer gewissen Zahl von Rädern lohnt sich der Blick auf eine eigene Lösung statt vieler Einzelverträge.

Das gilt besonders, wenn Sie Räder kaufen statt zu leasen, etwa für Botendienste, Pflegedienste, Auslieferung oder als Poolräder auf dem Betriebsgelände. Dort greift kein Leasingpaket, und die Räder sind oft härter im Einsatz als ein Pendlerrad.

Für solche Flotten gibt es gewerbliche Verträge, die alle Räder gemeinsam abbilden, mit einer Meldung statt vieler Einzelpolicen.

Was in einer guten Deckung stehen sollte
  • Diebstahl, auch von einzelnen Teilen
  • Vandalismus
  • Fall-, Sturz- und Unfallschäden
  • Verschleiß an Bremsen, Kette, Reifen und Lagern
  • Akku und Motor, auch bei Defekt
  • Entschädigung zum Neuwert über die ganze Laufzeit
  • Keine oder eine niedrige Selbstbeteiligung
  • Keine Bagatellgrenze, damit auch kleine Schäden zählen
  • Mobilitätsgarantie mit Abholung bei Panne
  • Auslandsschutz für Urlaubsfahrten
  • Fest verbautes Zubehör und Anhänger
Punkt vier und fünf sind die, die den Unterschied zwischen einer günstigen und einer brauchbaren Deckung ausmachen. Verschleiß und Akku sind bei täglicher Nutzung die häufigsten Kostenpunkte.
Zur Steuer sagen wir nichts Die Behandlung von Diensträdern bei Gehaltsumwandlung, geldwertem Vorteil und Umsatzsteuer ist Sache Ihres Steuerberaters, und dort ist sie gut aufgehoben. Wir kümmern uns um den Teil, der beim Steuerberater niemand fragt: was passiert, wenn etwas kaputtgeht, gestohlen wird oder jemand zu Schaden kommt.
Warum es sich lohnt

Der Benefit, der jeden Tag sichtbar ist

Eine betriebliche Altersvorsorge wirkt in dreißig Jahren. Ein Dienstrad steht morgen früh vor der Tür.

Das ist der Grund, warum Dienstradprogramme so gut angenommen werden. Der Mitarbeiter fährt damit zur Arbeit, am Wochenende zum See, im Urlaub durch die Berge. Er erzählt davon, und er verbindet es mit Ihnen als Arbeitgeber.

Für Sie kommt hinzu: weniger Parkplatzdruck, gesündere Mitarbeiter und ein Argument im Bewerbungsgespräch, das nichts kostet, wenn es über Gehaltsumwandlung läuft.

Damit es so bleibt, muss der erste Schadenfall gut laufen. Ein Programm, bei dem der erste Diebstahl im Streit endet, ist danach verbrannt. Genau dafür lohnt sich der Blick auf die Bedingungen, bevor es losgeht.

Was wir für Sie tun Wir prüfen die Deckung in Ihrem Leasingpaket und sagen Ihnen, wo Lücken sind. Das kostet nichts und dauert ein Gespräch. Wir klären die Haftpflichtfrage, damit klar ist, wer einsteht, wenn etwas passiert. Bei gekauften Rädern und Flotten konstruieren wir eine eigene Lösung, statt Einzelverträge zu sammeln. Und wir bereiten Ihnen die Informationen für die Mitarbeiter vor, damit im Schadenfall jeder weiß, was zu tun ist.
Häufige Fragen

Was Arbeitgeber uns dazu fragen

Im Leasingpaket ist doch schon eine Versicherung enthalten.

Richtig, und sie ist meist ordentlich. Sie deckt das Rad: Diebstahl, Beschädigung, häufig auch Verschleiß und Akku.

Was sie nicht deckt, ist der Schaden, den jemand mit dem Rad bei anderen anrichtet. Das ist ein Haftpflichtthema und in keiner Kaskodeckung enthalten. Genau diese Frage sollten Sie klären, bevor der erste Unfall passiert.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter mit dem Dienstrad jemanden verletzt?

Das hängt davon ab, ob die Fahrt dienstlich oder privat war, und das ist im Einzelfall nicht immer eindeutig.

Bei rein privater Nutzung greift in der Regel die Privathaftpflicht des Mitarbeiters, sofern er eine hat. Bei dienstlicher Fahrt kommt Ihre Betriebshaftpflicht ins Spiel, und dort muss die Nutzung von Fahrrädern erfasst sein. Wir prüfen das und sagen Ihnen, ob eine Lücke besteht.

Was gilt bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?

Der Arbeitsweg ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wie bei jedem anderen Verkehrsmittel auch.

In der Freizeit gilt das nicht, und dort passiert der größere Teil aller Unfälle. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Rad geben, mit dem sie auch privat fahren sollen, ist eine Gruppenunfallversicherung eine naheliegende Ergänzung. Sie gilt rund um die Uhr und kostet je Person wenig. Mehr dazu unter Gruppenunfallversicherung.

Was passiert nach Ende des Leasings?

Die Versicherung endet mit dem Leasingvertrag. Wenn der Mitarbeiter das Rad übernimmt, ist es ab diesem Moment unversichert.

Das übersehen fast alle. Ein drei Jahre altes E-Bike hat immer noch einen erheblichen Wert. Es gibt Anschlussdeckungen, die nach der Übernahme greifen, aber sie müssen zeitnah abgeschlossen werden. Wir stellen Ihnen dazu eine kurze Information zusammen, die Sie weitergeben können.

Wir kaufen unsere Räder selbst. Was brauchen wir?

Eine gewerbliche Fahrrad-Vollkasko. Wichtig ist, dass die Rechnung auf den Betrieb ausgestellt ist und die Versicherungssumme stimmt: bei Vorsteuerabzugsberechtigung der Nettopreis, sonst brutto.

Bei mehreren Rädern lässt sich das als Flotte abbilden, mit einem Vertrag statt vieler Einzelpolicen. Das ist besonders bei Rädern sinnvoll, die im Einsatz sind, etwa in der Auslieferung oder im Pflegedienst, weil die anders beansprucht werden als ein Pendlerrad.

Reicht nicht die Hausratversicherung des Mitarbeiters?

Meist nicht. Viele Hausratverträge greifen bei Leasinggegenständen gar nicht, weil das Rad dem Mitarbeiter nicht gehört.

Und wo sie greifen, gibt es Einschränkungen: Begrenzungen für Fahrräder, Anforderungen an das Schloss, teils Nachtzeitklauseln, nach denen ein Diebstahl zwischen bestimmten Stunden nicht gedeckt ist. Für ein Rad im vierstelligen Bereich ist das keine tragfähige Lösung.

Was ist mit Verschleiß? Das versichert doch sonst niemand.

Bei Fahrrädern schon, und es ist einer der Punkte, die den Unterschied ausmachen. Bremsen, Kette, Reifen und Lager sind Verschleißteile, die bei täglicher Nutzung regelmäßig getauscht werden.

Deckungen mit Verschleißeinschluss übernehmen das, häufig ohne Selbstbeteiligung. Bei einem Rad, das jeden Tag zwanzig Kilometer fährt, ist das über drei Jahre ein nennenswerter Betrag und ein Argument gegenüber der günstigeren Variante.

Lohnt sich das auch bei wenigen Rädern?

Wenn Sie über einen Anbieter leasen, ist die Deckung ohnehin dabei. Dann geht es nur darum, die Lücken zu kennen, und das ist ein Gespräch.

Wenn Sie kaufen, lohnt eine eigene Police ab dem ersten Rad, sobald es hochwertig ist. Ein Lastenrad kostet schnell so viel wie ein gebrauchtes Auto, und niemand würde ein Auto ohne Kasko in den Betrieb stellen.

Wer haftet, wenn Ihr Mitarbeiter jemanden anfährt?

Wir prüfen Ihr Dienstradprogramm auf Lücken. Kostenlos und unverbindlich.