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Umwelthaftpflicht und Umweltschaden

Wenn etwas in den Boden läuft, gibt es keinen Geschädigten, der verhandelt. Es gibt eine Behörde, die anordnet. Und die fragt nicht, ob Sie den Schaden verschuldet haben.

Zwei Systeme, die nebeneinanderstehen

Umweltschäden sind der einzige Bereich, in dem zwei völlig verschiedene Haftungssysteme gleichzeitig auf Sie zukommen können. Das ist der Grund, warum hier so oft eine Lücke bleibt.

Erstens: Ansprüche von Menschen

Ein Nachbar, dessen Brunnen verunreinigt ist. Ein Fischereibetrieb, dessen Bestand stirbt. Ein Grundstückseigentümer, dessen Boden belastet ist.

Das sind zivilrechtliche Ansprüche. Bei Gewässerschäden gilt dabei eine Gefährdungshaftung: Sie haften auch dann, wenn Ihnen niemand einen Fehler nachweisen kann. Es reicht, dass der Stoff aus Ihrer Anlage kam.

Zweitens: Anordnungen der Behörde

Hier geht es nicht um Menschen, sondern um die Natur selbst: um Boden, Gewässer und geschützte Arten und Lebensräume.

Die Behörde verlangt Sanierung, und zwar unabhängig davon, ob jemand geschädigt ist. Ein Ölaustritt auf Ihrem eigenen Betriebsgelände, der ins Grundwasser reicht, kann eine Sanierungsanordnung auslösen, ohne dass irgendein Nachbar etwas merkt.

Und hier liegt die Lücke: Eine klassische Haftpflichtversicherung ist auf Ansprüche Dritter gebaut. Eine behördliche Anordnung ist kein Anspruch eines Dritten. Dafür braucht es eine eigene Umweltschadenversicherung.

Der Satz, der es zusammenfasst Bei einem Umweltschaden verhandeln Sie nicht, Sie werden verpflichtet. Mit einem Geschädigten kann man sich einigen. Mit einer Behörde nicht. Sie erlässt eine Anordnung, und die ist zu erfüllen, auch wenn Sie sie für überzogen halten. Was Sie tun können, ist Widerspruch einlegen. Bezahlen müssen Sie trotzdem erst einmal, und die Sanierung läuft weiter.
Warum die Beträge so hoch sind Eine Bodensanierung ist kein Reinigen. Sie bedeutet: Boden ausheben, abtransportieren, entsorgen, ersetzen. Bei Grundwasser kommen Brunnen, Abpumpen und jahrelange Überwachung dazu. Der Aushub muss als Sonderabfall entsorgt werden, und wenn die belastete Stelle unter einem Gebäude liegt, wird es erst richtig teuer.
Wen es betrifft

Viel mehr Betriebe, als denken es

Umwelthaftung wird meist mit Chemie und Industrie verbunden. Die Praxis sieht anders aus.

Heizöltank Der Klassiker. Ein undichter Tank oder eine beschädigte Leitung, und der Boden ist belastet. Betrifft jedes Betriebsgebäude mit Öltank.
Betriebstankstelle Diesel für den Fuhrpark, oberirdisch oder im Boden. Auch kleine Mengen reichen für einen erheblichen Schaden.
Hydrauliköl Ein geplatzter Schlauch an einem Bagger, Stapler oder einer Presse. Auf befestigtem Boden harmlos, auf Erde nicht.
Lagerung Reinigungsmittel, Lacke, Säuren, Kühlmittel. Wenn ein Regal umkippt oder ein Behälter leckt, läuft es in den Abfluss.
Löschwasser Der unterschätzte Fall. Nach einem Brand läuft kontaminiertes Löschwasser ins Erdreich oder in die Kanalisation. Der Umweltschaden übersteigt manchmal den Brandschaden.
Abwasser Wenn ein Abscheider überläuft oder falsch eingeleitet wird. Bei Werkstätten, Küchen und Waschanlagen ein reales Thema.
Erdarbeiten Beim Bauen eine alte Leitung treffen oder kontaminierten Aushub verlagern. Auch die Verlagerung ist ein Eingriff.
Landwirtschaft Gülle, Silagesickersaft, Pflanzenschutzmittel, Dieseltanks. Ein defekter Güllebehälter ist einer der teuersten Umweltschäden überhaupt.
Transport Ein Unfall mit auslaufender Ladung oder Kraftstoff. Auch unterwegs sind Sie verantwortlich für das, was austritt.

Was in der Deckung stehen muss

Beide Systeme

Umwelthaftpflicht für die Ansprüche Dritter und Umweltschadenversicherung für die behördliche Verantwortlichkeit. Eines allein reicht nicht, und viele Betriebe haben nur das erste, ohne es zu wissen.

Der eigene Grund und Boden

Der wichtigste Prüfpunkt. Viele Deckungen erfassen nur Schäden auf fremdem Gelände. Wenn bei Ihnen etwas in den eigenen Boden läuft, sind Sie aber genauso sanierungspflichtig, und das ist der häufigere Fall.

Allmählichkeitsschäden

Umweltschäden entstehen selten schlagartig. Eine undichte Leitung tropft über Jahre. Wenn Ihre Deckung nur plötzliche Ereignisse erfasst, greift sie bei genau diesem Muster nicht.

Rettungs- und Abwehrkosten

Was Sie ausgeben, um einen Schaden zu verhindern oder zu begrenzen: Ölsperre, Absaugen, Notfallfirma. Diese Kosten fallen an, bevor überhaupt feststeht, ob ein Schaden eingetreten ist, und sollten ausdrücklich gedeckt sein.

Die Summe

An der möglichen Sanierung messen, nicht am Betriebsumsatz. Wenn Sie einen Tank auf durchlässigem Untergrund haben und in der Nähe ein Wasserschutzgebiet liegt, ist die Größenordnung eine andere als bei einem Betrieb auf versiegelter Fläche.

Was Versicherer sehen wollen
  • Welche Stoffe lagern Sie, in welchen Mengen?
  • Sind die Behälter doppelwandig oder mit Auffangwanne?
  • Gibt es Leckageerkennung?
  • Sind Abläufe absperrbar, damit nichts in die Kanalisation läuft?
  • Wie ist der Untergrund beschaffen?
  • Liegt das Gelände in einem Wasserschutzgebiet?
  • Gibt es Prüfberichte für Tanks und Anlagen?
  • Ist Löschwasserrückhaltung vorhanden?
Der vierte Punkt ist der günstigste Hebel überhaupt. Absperrbare Abläufe kosten wenig und verhindern den Übergang von einem beherrschbaren zu einem großen Schaden.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Punkte finden wir bei Betrieben mit Umweltrisiken regelmäßig.

  • Es gibt eine Umwelthaftpflicht, aber keine Umweltschadenversicherung
  • Schäden am eigenen Grund und Boden sind nicht gedeckt
  • Allmählichkeitsschäden sind ausgeschlossen
  • Die Summe stammt aus einer Zeit vor den heutigen Entsorgungskosten
  • Ein Tank wurde nachgerüstet oder vergrößert, ohne es zu melden
  • Löschwasserschäden sind nicht erfasst
  • Rettungskosten fehlen, obwohl sie zuerst anfallen
  • Die persönliche Haftung der Geschäftsführung ist nicht abgebildet
  • Bei Erdarbeiten fehlt die Deckung für kontaminierten Aushub
  • Es gibt keine Notfallplanung, wer im Ernstfall was tut
Was Sie davon haben

Die ersten Stunden entscheiden

Bei einem Umweltschaden ist der Unterschied zwischen einem beherrschbaren und einem großen Schaden meist eine Frage von Stunden.

Wer sofort absperrt, abpumpt und eine Fachfirma holt, begrenzt die Ausbreitung. Wer erst überlegt, wen er anrufen soll, verliert Zeit, in der sich der Stoff weiter ausbreitet. Und jeder Meter mehr bedeutet Kubikmeter Aushub.

Eine gute Deckung bringt deshalb nicht nur Geld, sondern eine Nummer, die rund um die Uhr besetzt ist, und Fachfirmen, die kommen, ohne dass Sie vorher über die Bezahlung sprechen müssen.

Und sie bringt jemanden, der mit der Behörde spricht. Das ist der Teil, den Unternehmer am meisten unterschätzen: Eine Sanierungsanordnung ist verhandelbar, was Umfang und Verfahren angeht. Aber nicht von jemandem, der so etwas zum ersten Mal macht.

Was Sie unabhängig von der Police tun sollten
  • Bindemittel und Ölsperren griffbereit halten, nicht im hintersten Lager
  • Wissen, wo die Abläufe sind und wie man sie absperrt
  • Eine Notfallkarte aushängen: Wer ruft wen an?
  • Prüfberichte für Tanks und Abscheider aktuell halten
  • Mitarbeiter einweisen, was bei einem Austritt zu tun ist
Das kostet fast nichts und wirkt doppelt: Es begrenzt den Schaden, und es verbessert Ihre Position bei der Behörde und beim Versicherer.
Häufige Fragen

Was Betriebe uns fragen

Deckt unsere Betriebshaftpflicht keine Umweltschäden?

Nur eingeschränkt. Viele Verträge enthalten eine kleine Position für Umweltrisiken, oft mit einer Summe, die bei einer echten Sanierung nicht reicht.

Und der zweite Teil fehlt fast immer: die behördliche Verantwortlichkeit. Eine Haftpflichtversicherung ist auf Ansprüche Dritter gebaut. Eine Sanierungsanordnung ist kein Anspruch eines Dritten, sondern eine öffentlich rechtliche Verpflichtung.

Was ist der Unterschied zwischen Umwelthaftpflicht und Umweltschaden?

Die Umwelthaftpflicht deckt Ansprüche von Menschen: ein Nachbar, ein Fischereibetrieb, ein Grundstückseigentümer.

Die Umweltschadenversicherung deckt die Verpflichtung gegenüber der Behörde zur Sanierung von Boden, Gewässern und geschützten Lebensräumen, auch wenn niemand geschädigt ist. Beides sind getrennte Bereiche, und Sie brauchen beide.

Wir haben nur einen Heizöltank. Reicht das für ein Risiko?

Ja. Ein undichter Tank oder eine beschädigte Leitung genügt, und die Sanierungskosten stehen in keinem Verhältnis zur Menge.

Entscheidend ist der Untergrund und die Lage. Auf durchlässigem Boden und in der Nähe von Grundwasser wird aus einer überschaubaren Menge Öl ein Schaden im sechsstelligen Bereich, weil der belastete Boden ausgehoben und als Sonderabfall entsorgt werden muss.

Was gilt bei Schäden auf unserem eigenen Grundstück?

Das ist der wichtigste Prüfpunkt Ihrer Police. Viele Deckungen erfassen nur Schäden auf fremdem Gelände, weil sie von Ansprüchen Dritter ausgehen.

Sanierungspflichtig sind Sie aber auch auf eigenem Grund, und das ist der häufigere Fall. Schauen Sie nach, ob "eigener Grund und Boden" ausdrücklich eingeschlossen ist. Wenn der Begriff nicht auftaucht, ist er es meist nicht.

Was passiert mit dem Löschwasser nach einem Brand?

Es nimmt auf, was im Gebäude war, und läuft ab. In den Boden, in die Kanalisation, in einen Graben. Damit haben Sie neben dem Brandschaden einen Umweltschaden.

Bei Betrieben mit größeren Mengen wassergefährdender Stoffe kann eine Löschwasserrückhaltung vorgeschrieben sein. Und unabhängig davon ist die Frage, ob Ihre Abläufe im Ernstfall absperrbar sind, eine der wenigen Schutzmaßnahmen, die fast nichts kosten.

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich für einen Umweltschaden?

Es kann Sie treffen. Nach einem Umweltvorfall wird häufig auch geprüft, ob eine persönliche Verantwortlichkeit besteht, etwa wegen mangelnder Aufsicht oder nicht erfüllter Auflagen. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen ist das Standard.

Für die zivilrechtliche Seite ist das ein D&O-Thema, für ein Ermittlungsverfahren brauchen Sie einen Spezial-Strafrechtsschutz. Mehr dazu auf unserer Seite D&O-Versicherung.

Was läuft bei Ihnen in den Boden, wenn etwas schiefgeht?

Wir gehen Ihr Gelände und Ihre Verträge durch. Kostenlos und unverbindlich.