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Versicherungsmakler oder Vergleichsportal?

Für eine Kfz-Versicherung ist ein Portal eine gute Sache. Für einen Betrieb mit eigener Halle, Maschinen und Mitarbeitern hört es dort auf, wo es interessant wird.

Wofür Portale gut sind

Das gehört an den Anfang, sonst wird diese Seite unehrlich.

Vergleichsportale funktionieren hervorragend bei Produkten, die sich standardisieren lassen: Kfz, Hausrat, Privathaftpflicht, Reiseversicherung. Dort sind die Leistungen weitgehend vergleichbar, der Preis ist das wesentliche Unterscheidungsmerkmal, und der Abschluss dauert zehn Minuten.

Auch im gewerblichen Bereich gibt es Fälle, in denen ein Portal genügt: eine kleine Bürodienstleistung ohne Anlagevermögen, ein Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter, eine reine Verwaltungstätigkeit.

Wenn Ihr Betrieb so aussieht, sparen Sie sich das Gespräch mit uns. Wir würden Ihnen dasselbe empfehlen.

Wo die Grenze verläuft

Nicht bei der Betriebsgröße, sondern bei der Frage, ob Ihr Risiko in ein Formular passt.

Ein Portal muss Ihre Tätigkeit in eine Kategorie einordnen, damit es rechnen kann. Diese Kategorien sind grob, und alles, was nicht hineinpasst, wird weggelassen.

Ein Beispiel

Sie wählen im Formular „Metallverarbeitung". Das Portal rechnet einen Tarif.

Nicht gefragt wurde: ob Sie Schweißarbeiten bei Kunden ausführen, ob Sie Teile für den Fahrzeugbau liefern, ob Sie mit Lohnfertigern arbeiten, ob Sie exportieren, ob Sie eine Lackieranlage haben.

Jeder dieser Punkte verändert die notwendige Deckung erheblich, und keiner davon steht im Formular.

Das Risiko, das kaum jemand kennt Die falsche Selbsteinordnung. Wenn Sie sich im Formular als etwas eintragen, das Ihre Tätigkeit nicht vollständig abbildet, ist der Vertrag möglicherweise auf einer unzutreffenden Grundlage geschlossen. Das kann im Schadenfall zu Leistungskürzung führen, und zwar auch dann, wenn Sie es nicht absichtlich falsch gemacht haben. Die vorvertragliche Anzeigepflicht liegt beim Versicherungsnehmer. Bei einem Portal merkt das niemand, weil niemand nachfragt. Ein Makler fragt nach, weil er haftet, wenn er es nicht tut. Das ist der eigentliche Unterschied: Nicht die Technik, sondern die Frage, wer die Verantwortung für die Vollständigkeit der Angaben trägt.
Gegenüberstellung

Was jeweils geleistet wird

Vergleichsportal
  • Schneller Preisvergleich, rund um die Uhr
  • Gut bei standardisierbaren Produkten
  • Abschluss in Minuten
  • Transparente Beiträge
Grenzen: Keine Rückfragen zum Betrieb, keine Bedingungsverhandlung, keine Prüfung auf Vollständigkeit, keine Begleitung im Schadenfall, und die Verantwortung für die Angaben liegt bei Ihnen.
Versicherungsmakler
  • Analyse des Betriebs vor dem Angebot
  • Ausschreibung bei mehreren Versicherern
  • Verhandlung von Bedingungen, nicht nur Vergleich von Tarifen
  • Begleitung im Schadenfall
  • Haftung für die Beratung
Grenzen: Dauert länger, erfordert ein Gespräch, und nicht jeder Makler ist gut. Woran Sie das erkennen, steht unter Guten Makler erkennen.

Der Preis ist übrigens kein Argument für das Portal. Über einen Makler zahlen Sie denselben Beitrag, weil die Vergütung ohnehin eingerechnet ist.

Der Punkt, an dem es sich entscheidet

Nicht beim Abschluss. Beim Schaden.

Bei einem Portalvertrag melden Sie den Schaden beim Versicherer und stehen der Regulierung allein gegenüber. Wenn gekürzt oder abgelehnt wird, müssen Sie selbst beurteilen, ob das berechtigt ist, und selbst widersprechen.

Das ist bei einem Kaskoschaden am Firmenwagen unangenehm und bei einem Betriebsschaden über 200.000 Euro existenziell.

Ein Makler ist in dieser Situation von Ihnen beauftragt, nicht vom Versicherer. Er bereitet den Fall auf, kennt die Bedingungen und hält dagegen. Mehr unter Schadenmanagement.

Und die Sache mit den Bedingungen

Portale vergleichen, was der Markt anbietet. Sie verhandeln nichts.

Bei Gewerbe- und Industrierisiken ist die Verhandlung aber häufig das Entscheidende: eine Klausel, die gestrichen wird, ein Selbstbehalt, der angepasst wird, eine Deckungserweiterung, die es im Standardtarif nicht gibt.

Das steht in keinem Vergleichsraster, weil es individuell ist. Und es ist genau der Teil, der im Schadenfall über die Regulierung entscheidet.

Was wir empfehlen

Nutzen Sie Portale für das, wofür sie gebaut sind. Für Ihr Privatgeschäft und für einfache, klar abgrenzbare Risiken sind sie effizient.

Bei allem, was Ihren Betrieb im Kern betrifft, lassen Sie jemanden draufschauen. Das kostet Sie nichts zusätzlich, und im schlechtesten Fall bestätigt es, dass Ihre Lösung passt.

Wenn Sie bereits über ein Portal abgeschlossen haben, ist das kein Problem. Wir prüfen die Verträge und sagen Ihnen, ob die Einordnung stimmt und wo Lücken sind.

Woran Sie merken, dass ein Portal nicht reicht
  • Sie finden Ihre Tätigkeit in keiner der angebotenen Kategorien
  • Sie müssen bei mehreren Fragen raten
  • Sie haben mehr als einen Standort
  • Sie stellen Produkte her oder verändern sie
  • Sie arbeiten auf fremden Grundstücken oder an fremden Sachen
  • Sie exportieren oder liefern ins Ausland
  • Sie haben schon einmal einen größeren Schaden gehabt
  • Oder ein Auftraggeber verlangt bestimmte Nachweise
Der zweite Punkt ist der wichtigste. Wenn Sie beim Ausfüllen unsicher sind, entsteht genau dort das Risiko, das später zur Kürzung führt. In dem Fall lohnt ein Anruf. Zwanzig Minuten, und Sie wissen, ob Ihre Einordnung trägt.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Ist ein Portal günstiger als ein Makler?

Nein. Die Maklervergütung ist ohnehin im Beitrag eingerechnet. Über einen Makler zahlen Sie denselben Preis wie beim Direktabschluss.

Auch Portale finanzieren sich über Provisionen. Der Unterschied liegt also nicht im Preis, sondern darin, welche Leistung Sie dafür bekommen.

Wir haben über ein Portal abgeschlossen. War das ein Fehler?

Nicht zwingend. Bei einfachen, klar abgrenzbaren Risiken funktioniert das gut.

Prüfen sollten Sie zwei Dinge: ob Ihre Tätigkeit im Antrag vollständig und zutreffend beschrieben ist, und ob wichtige Bausteine wie Tätigkeitsschäden enthalten sind. Beides sehen wir uns kostenlos an.

Was passiert, wenn wir uns im Formular falsch eingeordnet haben?

Das kann zur Leistungskürzung führen, auch ohne Absicht. Die vorvertragliche Anzeigepflicht liegt beim Versicherungsnehmer, und wer eine Tätigkeit nicht angegeben hat, hat sie in aller Regel nicht versichert.

Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Einordnung prüfen und gegebenenfalls nachmelden. Nachträglich zu korrigieren ist deutlich besser, als es im Schadenfall zu klären.

Warum können Portale keine Bedingungen verhandeln?

Weil sie auf Standardisierung angewiesen sind. Ein Vergleich funktioniert nur, wenn alle Angebote nach demselben Raster berechnet werden.

Bei Gewerbe- und Industrierisiken ist aber häufig die Abweichung vom Standard entscheidend: eine gestrichene Klausel, eine erweiterte Deckung, ein angepasster Selbstbehalt. Das lässt sich nur individuell verhandeln.

Wer hilft uns bei einem Portalvertrag im Schadenfall?

Sie selbst. Sie melden beim Versicherer und stehen der Regulierung allein gegenüber. Bei einer Kürzung müssen Sie beurteilen, ob sie berechtigt ist, und selbst widersprechen.

Genau das ist der Punkt, an dem sich der Unterschied zeigt. Bei einem kleinen Schaden ist es lästig, bei einem großen wird es zur Existenzfrage.

Können wir beides kombinieren?

Ja, und viele machen das. Privates und einfache Standardrisiken über Portale, das Betriebliche über einen Makler.

Achten Sie nur darauf, dass es keine Überschneidungen gibt. Doppelte Deckungen kosten Geld, ohne mehr zu leisten, und im Schadenfall verweisen die Versicherer gern aufeinander.

Unsicher, ob Ihre Einordnung stimmt?

Schicken Sie uns die Police. Wir sagen Ihnen, ob sie zu Ihrem Betrieb passt.