Versicherung für Kfz-Betriebe und Werkstätten
Auf Ihrem Hof stehen Werte, die Ihnen nicht gehören. In Ihrer Halle auch. Und die Betriebshaftpflicht, auf die sich viele verlassen, deckt genau das nicht ab.
Der Irrtum, der teuer wird
Ein Kundenfahrzeug rutscht von der Hebebühne. Heck eingedrückt, Schaden im fünfstelligen Bereich.
Viele Betriebe gehen davon aus, dass die Betriebshaftpflicht das trägt, weil Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind. Das ist ein Irrtum. Ein Fahrzeug, das von der Hebebühne fällt, ist kein Tätigkeitsschaden. Die erweiterte Betriebshaftpflicht ersetzt nur bestimmte Schäden an der Sache, an der gearbeitet wird, nicht den Verlust des ganzen Fahrzeugs.
Dafür gibt es eine eigene Sparte: die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung. Sie deckt genau das, was Ihren Betrieb ausmacht:
- Kundenfahrzeuge in Ihrer Obhut, also das Werkstattrisiko
- Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
- Ihren Handelsbestand auf dem Hof
- Betriebs- und Ersatzfahrzeuge ohne einzelne Zulassung
Ohne diese Deckung stehen Sie bei jedem Schaden am Kundenfahrzeug allein da, und zwar unabhängig davon, wie gut Ihre Betriebshaftpflicht sonst ist.
Der Punkt, den Ihre Kunden merken
Ein Mechaniker fährt zur Probe und baut einen Unfall. Ohne eigene Deckung müsste die Versicherung des Kunden einspringen. Der verliert dadurch seinen Schadenfreiheitsrabatt und zahlt jahrelang mehr, obwohl er nichts falsch gemacht hat.
Mit der richtigen Police wird seine Versicherung gar nicht erst angefasst. Der Kunde merkt vom Vorgang im besten Fall nur, dass sein Auto später fertig wird.
Das ist kein Versicherungsdetail. Das ist der Unterschied zwischen einem Kunden, der wiederkommt, und einem, der sich beschwert.
Elektrofahrzeuge in der Werkstatt
Für Ihren Versicherer ist das die derzeit wichtigste Frage. Und viele Betriebe haben sie noch nie gestellt bekommen.
Ein beschädigter Antriebsakku ist ein anderes Risiko als ein Tank. Er lässt sich nicht entleeren, er kann sich Stunden oder Tage nach einem Unfall entzünden, und er brennt mit einer Hitze, die ein normaler Löschversuch nicht beherrscht.
Wenn ein solches Fahrzeug in Ihrer Halle steht, steht dort ein Risiko, das die gesamte Halle mitnehmen kann. Und mit ihr alle anderen Kundenfahrzeuge.
Was Versicherer inzwischen fragen
- Nehmen Sie Unfallfahrzeuge mit beschädigtem Akku an?
- Gibt es einen abgegrenzten Quarantänebereich, möglichst im Freien?
- Welche Abstände halten Sie zu Gebäuden und anderen Fahrzeugen?
- Wie werden Fahrzeuge geladen, und wo?
- Sind Ihre Mitarbeiter für Hochvolttechnik geschult, und ist das dokumentiert?
- Wie viele Akkus lagern Sie, und wo?
Wer darauf klare Antworten hat, verhandelt aus einer guten Position. Wer nicht, bekommt Auflagen oder eine Absage.
Das ist kein Grund, keine Elektrofahrzeuge anzunehmen. Es ist ein Grund, das Gespräch mit dem Versicherer zu führen, bevor das erste Unfallfahrzeug auf dem Hof steht.
- Ein fester Stellplatz im Freien für verunfallte Elektrofahrzeuge, mit Abstand zu allem anderen
- Schriftliche Regelung, wer entscheidet, ob ein Fahrzeug in die Halle darf
- Ladepunkte nicht mitten in der Halle, sondern abgegrenzt
- Schulungsnachweise für Hochvolttechnik aufbewahren
- Akkulagerung getrennt und in geeigneten Behältern
Was in Kfz-Betrieben sonst noch zählt
Was wir regelmäßig finden
Diese Punkte wiederholen sich, wenn wir einen Kfz-Betrieb übernehmen.
- Keine oder eine zu niedrige Höchstentschädigung je Kundenfahrzeug. Bei einem Oberklassewagen oder einem Wohnmobil reicht der Standardwert nicht
- Elektrofahrzeuge und Hochvoltarbeiten stehen nicht in der Betriebsbeschreibung
- Der Handelsbestand ist mit einer alten Summe angesetzt
- Fahrzeuge im Freien sind schlechter gedeckt als solche in der Halle, ohne dass es jemand weiß
- Abschleppen oder Bergen ist nicht erfasst, wird aber gemacht
- Lackierarbeiten sind nicht gemeldet
- Die Betriebsunterbrechung fehlt oder hat eine zu kurze Haftzeit
- Schlüsselaufbewahrung ist nicht geregelt, obwohl es dazu Auflagen gibt
- Werkstattausrüstung ist zum Anschaffungswert von vor zehn Jahren versichert
Was Kfz-Betriebe uns fragen
Reicht unsere Betriebshaftpflicht für Kundenfahrzeuge?
Nein. Sie deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen, und bestimmte Tätigkeitsschäden. Sie deckt nicht den Verlust oder die Zerstörung eines Fahrzeugs, das bei Ihnen steht.
Dafür braucht es die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung mit Kaskodeckung. Das klassische Beispiel: Ein Auto fällt von der Hebebühne. Das ist kein Tätigkeitsschaden, sondern ein Fall für diese Sparte.
Wie hoch sollte die Summe je Fahrzeug sein?
Orientieren Sie sich am teuersten Fahrzeug, das realistisch bei Ihnen steht, nicht am Durchschnitt. Ein einziger Oberklassewagen, ein Wohnmobil oder ein Youngtimer kann den üblichen Standardwert deutlich übersteigen.
Gute Verträge lassen eine unterjährige Anpassung zu. Das ist praktisch, wenn saisonal Wohnmobile bei Ihnen stehen oder Sie einmal ein besonders hochwertiges Fahrzeug annehmen.
Was passiert bei einem Unfall auf der Probefahrt?
Mit der richtigen Deckung übernimmt Ihre Versicherung sowohl den Schaden am Kundenfahrzeug als auch den am Unfallgegner. Die Versicherung des Kunden wird nicht in Anspruch genommen.
Das ist wichtiger, als es klingt. Ohne diese Deckung verliert Ihr Kunde seinen Schadenfreiheitsrabatt und zahlt jahrelang mehr, für einen Unfall, den Ihr Mitarbeiter verursacht hat. Solche Fälle enden selten freundlich.
Wir nehmen Elektrofahrzeuge an. Was ändert sich?
Es muss gemeldet sein, und Ihr Versicherer wird nachfragen. Vor allem geht es um verunfallte Fahrzeuge mit möglicherweise beschädigtem Akku, weil die sich noch Tage später entzünden können.
Erwartet werden meist ein abgegrenzter Stellplatz im Freien mit ausreichendem Abstand, eine klare Regelung, wer über die Einlagerung entscheidet, und Schulungsnachweise für Hochvolttechnik. Wer das vorbereitet hat, bekommt Deckung. Wer erst fragt, wenn der Schaden da ist, hat ein Problem.
Haften wir für Diebstahl vom Hof?
Möglicherweise. Als Werkunternehmer haben Sie eine Obhutspflicht für die Fahrzeuge, die Ihnen anvertraut sind. Ob Sie haften, hängt davon ab, ob Sie diese Pflicht verletzt haben.
Entscheidend sind die Umstände: Stand das Fahrzeug in der verschlossenen Halle oder draußen? War das Gelände umzäunt? Wo lagen die Schlüssel? Gerade zur Schlüsselaufbewahrung gibt es Rechtsprechung, und eine Kiste im unverschlossenen Büro reicht nicht.
Was ist mit unserem Handelsbestand?
Der braucht eine eigene Regelung. Gebrauchtwagen auf dem Hof sind Ihr Eigentum oder stehen in Kommission, und die Werte summieren sich schnell.
Wichtig ist die Abgrenzung: Was steht im Freien, was in der Halle, wie hoch ist der Gesamtwert zu Spitzenzeiten? Viele Verträge decken Werte im Freien schlechter ab, und genau dort steht bei Ihnen das meiste.
Was steht gerade bei Ihnen auf dem Hof?
Wir prüfen, ob Ihre Deckung dazu passt. Kostenlos und unverbindlich.