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Immobilien und Wertsachen

Ein Haus, eine Hausratversicherung, fertig. Das funktioniert, solange es bei einem Objekt bleibt. Sobald mehrere Immobilien, Vermietung oder größere Werte dazukommen, stoßen Standardverträge an ihre Grenzen.

Wo Standardverträge aufhören

Eine übliche Hausratversicherung ist für eine Wohnung mit normaler Einrichtung gemacht. Sie funktioniert dort gut und ist günstig.

Sobald Ihre Situation davon abweicht, entstehen Lücken. Meist an Stellen, die niemand vermutet:

  • Schmuck, Uhren und Bargeld sind nur bis zu einer Obergrenze versichert
  • Diese Obergrenze wird meist als Prozentsatz der Versicherungssumme berechnet
  • Für die Aufbewahrung gelten Auflagen, oft ein Tresor mit bestimmten Anforderungen
  • Kunst und Sammlungen sind über den Hausrat kaum sinnvoll abzubilden
  • Bei mehreren Wohnsitzen ist unklar, was wo versichert ist
  • Vermietete Objekte gehören nicht in einen privaten Hausratvertrag

Der Punkt ist nicht, dass diese Verträge schlecht wären. Sie sind für eine andere Situation gemacht.

Die Baukosten haben alles verschoben

Seit 2020 sind die Kosten für Bauen und Sanieren erheblich gestiegen. Was ein Wiederaufbau heute kostet, hat mit den Zahlen von vor fünf Jahren wenig zu tun.

Wer seine Gebäudeversicherung seitdem nicht angepasst hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unterversichert. Und das heißt: Im Schadenfall wird nur anteilig gezahlt, nicht erst beim Totalschaden, sondern bei jedem Schaden.

Bei mehreren Objekten summiert sich dieses Problem entsprechend.

Für wen diese Seite gedacht ist Für Menschen mit mehreren Objekten, größerem Vermögen oder Werten, die über das Übliche hinausgehen. Also überwiegend für Unternehmer, Freiberufler und Menschen in vergleichbarer Lage. Wenn Sie eine einzelne Hausratversicherung für eine Mietwohnung suchen, sind Sie bei einem Vergleichsportal schneller. Das sagen wir Ihnen dann auch offen.
Der häufigste Auslöser Die meisten Mandate in diesem Bereich entstehen nicht, weil jemand ein Problem hat. Sie entstehen, weil sich etwas verändert: eine geerbte Immobilie, ein Kauf, eine Sanierung, eine Sammlung, die gewachsen ist.
Immobilien

Was bei mehreren Objekten zu beachten ist

Jedes Objekt hat eine eigene Situation. Wer alles gleich behandelt, hat entweder zu viel oder zu wenig Schutz.

Die richtige Wertermittlung Maßgeblich ist, was ein Wiederaufbau kosten würde, nicht der Kaufpreis und nicht der Verkehrswert. Bei älteren oder denkmalgeschützten Gebäuden ist das eine eigene Rechnung.
Gleitender Neuwert Die Versicherungssumme wird jährlich an die Baukosten angepasst. Der Beitrag steigt dadurch mit, dafür bleiben Sie vor Unterversicherung geschützt.
Naturgefahren Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck. Nicht automatisch enthalten, muss gesondert vereinbart werden. In gefährdeten Lagen zunehmend schwer zu bekommen.
Vermietete Objekte Als Vermieter haben Sie Verkehrssicherungspflichten. Kommt jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden, haften Sie. Dafür braucht es eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mietausfall Wenn ein Objekt nach einem Schaden unbewohnbar ist, fehlen die Einnahmen. Die Dauer der Absicherung sollte zur realistischen Sanierungszeit passen.
Photovoltaik und Technik Anlage auf dem Dach, Speicher im Keller, Wallbox in der Garage. Alles drei will gemeldet und richtig eingeordnet sein.
Während einer Sanierung Ein Umbau verändert das Risiko und manchmal auch den Versicherungsschutz. Größere Vorhaben sollten vorher gemeldet und teilweise gesondert abgesichert werden.
Leerstand Ein unbewohntes Gebäude ist ein anderes Risiko. Viele Verträge enthalten dazu Auflagen oder schränken den Schutz nach einer bestimmten Zeit ein.
Objekte im Ausland Ferienhaus oder Anlageobjekt außerhalb Deutschlands folgen eigenen Regeln, oft mit dortigen Anbietern. Die Deckung unterscheidet sich teils erheblich.

Wertsachen: die unterschätzte Lücke

Schmuck, Uhren, Kunst, Sammlungen, Musikinstrumente. Über eine normale Hausratversicherung sind diese Dinge nur begrenzt gedeckt.

Zwei Begrenzungen wirken gleichzeitig

Die Entschädigungsgrenze. Für Wertsachen insgesamt gilt meist ein Prozentsatz der Versicherungssumme. Wer 100.000 Euro Hausrat versichert hat und eine Grenze von 20 Prozent, bekommt für Schmuck höchstens 20.000 Euro, egal wie viel tatsächlich weg ist.

Die Aufbewahrungsauflage. Darüber hinaus gilt oft ein niedrigerer Betrag für Wertsachen, die nicht im Tresor liegen. Und der Tresor muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die im Vertrag stehen.

Beides zusammen führt dazu, dass eine geerbte Uhrensammlung oder der Schmuck aus drei Generationen im Schadenfall zu einem Bruchteil ersetzt wird.

Was stattdessen sinnvoll ist

Für höhere Werte gibt es eigenständige Lösungen. Der wichtigste Unterschied: Dort werden Werte vorab vereinbart. Es wird also im Schadenfall nicht darüber gestritten, was ein Stück wert war.

Voraussetzung ist eine ordentliche Dokumentation. Fotos, Rechnungen, Wertgutachten. Diese Arbeit ist unangenehm und lohnt sich genau einmal, nämlich dann, wenn etwas passiert.

Was in die Dokumentation gehört
  • Fotos von jedem Stück, auch von Details und Punzen
  • Kaufbelege, soweit vorhanden
  • Wertgutachten bei höheren Einzelwerten
  • Bei Kunst: Provenienz und Zustandsberichte
  • Eine Liste, die außer Haus gesichert ist
Am besten digital und an einem Ort, der nicht mit abbrennt.
Auch daran denken Wertsachen sind nicht nur zu Hause gefährdet. Unterwegs, im Hotel, im Zweitwohnsitz oder beim Juwelier zur Reparatur gelten oft andere oder gar keine Regeln. Wer Stücke regelmäßig trägt oder transportiert, sollte das mitversichern.
Besonderes

Was sonst noch aus dem Rahmen fällt

Manche Dinge lassen sich nicht standardisieren. Sie werden verhandelt.

Oldtimer und Fahrzeugsammlungen Eigene Tarife mit vereinbartem Wert, begrenzter Fahrleistung und Anforderungen an die Unterbringung. Deutlich günstiger als normale Fahrzeugversicherung, aber mit Auflagen.
Yachten und Boote Kasko, Haftpflicht, Liegeplatz, Transport, Winterlager. Bei größeren Fahrzeugen kommt die Skipperhaftung hinzu.
Kunstsammlungen Eigene Verträge mit vereinbarten Werten, Deckung bei Transport und Leihgaben, teilweise mit Anforderungen an Klima und Hängung.
Musikinstrumente Besonders bei Streichinstrumenten erreichen Einzelstücke hohe Werte. Deckung unterwegs und bei Auftritten ist der entscheidende Punkt.
Pferde und Hobbys mit Risiko Tierhalterhaftpflicht, Operationskosten, Reitbeteiligungen. Ein Bereich, in dem sich die Bedingungen stark unterscheiden.
Beschäftigte im Haushalt Haushaltshilfe, Gärtner, Pflegekraft. Hier entstehen Pflichten zur Unfallversicherung und Haftungsfragen, die vielen nicht bewusst sind.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Wie viel von meinem Schmuck ist über den Hausrat versichert?

Das steht in Ihren Bedingungen. Üblich ist eine Grenze für Wertsachen insgesamt, berechnet als Prozentsatz der Versicherungssumme. Darüber hinaus gilt häufig ein niedrigerer Betrag für Stücke, die nicht in einem Tresor liegen.

Zusätzlich muss der Tresor bestimmte Anforderungen erfüllen, die ebenfalls im Vertrag stehen. Bei Sammlungen, die über Jahre gewachsen sind, reichen diese Grenzen fast nie aus.

Ab welchem Wert lohnt sich eine eigene Absicherung?

Das hängt von Ihrer Hausratsumme und den vereinbarten Grenzen ab. Als Anhaltspunkt: Sobald einzelne Stücke oder eine Sammlung die Entschädigungsgrenze Ihres Hausratvertrags erreichen, sollte man darüber sprechen.

Bei sehr hohen Einzelwerten ist eine eigene Lösung fast immer sinnvoll, weil dort Werte vorab vereinbart werden und im Schadenfall keine Diskussion über die Höhe entsteht.

Warum steigt der Beitrag meiner Gebäudeversicherung jedes Jahr?

Wahrscheinlich wegen des gleitenden Neuwerts. Die Versicherungssumme wird jährlich an die Baukostenentwicklung angepasst, damit Sie nicht in die Unterversicherung rutschen. Der Beitrag steigt entsprechend mit.

Das ist ärgerlich, aber sinnvoll. Seit 2020 sind die Baukosten so stark gestiegen, dass Verträge ohne diese Anpassung heute erheblich unterversichert wären.

Ich vermiete mehrere Wohnungen. Was brauche ich zusätzlich?

Vor allem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Als Eigentümer haben Sie Verkehrssicherungspflichten: Streuen im Winter, Bäume kontrollieren, Wege instand halten. Kommt jemand zu Schaden, haften Sie persönlich.

Dazu kommt die Frage nach Mietausfall, wenn ein Objekt nach einem Schaden nicht bewohnbar ist. Und wenn die Vermietung einen gewerblichen Umfang erreicht, ändert sich die Einordnung. Das schauen wir uns gemeinsam an.

Sind Elementarschäden automatisch mitversichert?

Nein. Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch und Schneedruck müssen gesondert vereinbart werden. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass es dabei ist, und merken das Gegenteil erst im Schadenfall.

Ob und zu welchen Bedingungen Sie diesen Schutz bekommen, hängt stark von der Lage des Objekts ab. In gefährdeten Gebieten wird er teurer, mit hohen Selbstbehalten versehen oder gar nicht angeboten.

Was passiert bei einer größeren Sanierung?

Melden Sie das Vorhaben vorher. Ein Umbau verändert das Risiko, und der Versicherungsschutz kann während der Bauzeit eingeschränkt sein.

Bei größeren Vorhaben ist zusätzlich eine Bauleistungsversicherung sinnvoll, die Schäden am Bauwerk während der Arbeiten abdeckt. Und eine Bauherrenhaftpflicht, falls auf der Baustelle jemand zu Schaden kommt.

Betreuen Sie auch Kunden ohne Unternehmen?

Ja, wenn die Situation Beratung braucht. Das kann eine komplexe Vermögenslage sein, mehrere Immobilien oder eine Sammlung.

Für eine einzelne Standardpolice sind wir dagegen nicht der richtige Weg. Das sagen wir Ihnen im Erstgespräch auch offen, statt Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie woanders einfacher bekommen.

Verschaffen wir uns einen Überblick

Im Erstgespräch schauen wir uns an, was Sie haben und wo die Grenzen Ihrer bestehenden Verträge liegen. Kostenlos, unverbindlich und diskret.