Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Lieferkettenanforderungen: was der Mittelstand wirklich liefern muss

Sie fallen fast sicher nicht unter das Lieferkettengesetz. Trotzdem bekommen Sie Fragebögen von Ihren Kunden. Das ist kein Widerspruch, sondern das eigentliche Thema.

Die Rechtslage, kurz und ehrlich

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit 2023 und erfasst Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die meisten Mittelständler fallen nicht darunter.

Und die Regulierung wird derzeit zurückgebaut, nicht ausgeweitet. Mit dem Omnibus-Paket hat die EU Anfang 2026 einen Kurswechsel eingeleitet: Die europäische Lieferkettenrichtlinie wurde deutlich verschlankt, die Schwellenwerte erheblich angehoben, die Pflichten stärker risikobasiert ausgestaltet.

Das deutsche Gesetz gilt formal weiter, aber in reduzierter Form. Die Berichtspflichten wurden rückwirkend gestrichen, die Durchsetzung konzentriert sich auf schwere Verstöße. Die Bundesregierung plant, das Gesetz durch ein neues Regelwerk zur internationalen Unternehmensverantwortung abzulösen.

Warum Sie das trotzdem betrifft

Weil die Pflichten nach unten weitergegeben werden. Ein Konzern, der seine Lieferkette prüfen muss, prüft Sie.

Er tut das mit Fragebögen, Selbstauskünften, Verhaltenskodizes und Klauseln in Rahmenverträgen. Ob Sie selbst unter das Gesetz fallen, interessiert ihn dabei nicht.

Das ist dieselbe Mechanik wie bei NIS2: Der Gesetzgeber adressiert die Großen, die Anforderung landet beim Mittelstand.

Der teure Teil steht im Vertrag Nicht das Gesetz erzeugt Ihr Risiko, sondern das, was Sie Ihrem Abnehmer unterschreiben. Typische Klauseln in Lieferantenvereinbarungen:
  • Zusicherung, dass in der eigenen Lieferkette bestimmte Standards eingehalten werden
  • Verpflichtung, diese Anforderungen an Vorlieferanten weiterzugeben
  • Auditrechte und Auskunftspflichten
  • Vollständige Freistellung von Ansprüchen Dritter
  • Außerordentliche Kündigung bei Verstoß
  • Und Vertragsstrafen
Punkt vier ist der gefährlichste. Vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist regelmäßig nicht versicherbar. Wer eine unbegrenzte Freistellung unterschreibt, hat ein Risiko ohne Deckung. Mehr unter Freistellungsklauseln.

Was versicherbar ist und was nicht

Hier lohnt Klartext, weil zu dem Thema viel Unsinn erzählt wird.

Nicht versicherbar

  • Bußgelder und behördliche Sanktionen
  • Der Aufwand für Compliance, also Audits, Systeme, Dokumentation
  • Der Verlust eines Kunden, der Sie auslistet
  • Vertragsstrafen, weil sie vereinbarte Leistungen sind und keine Schadenersatzansprüche

Versicherbar oder verhandelbar

  • Die persönliche Haftung der Geschäftsführung, wenn die Gesellschaft sie in Anspruch nimmt. Das ist ein D&O-Fall.
  • Vermögensschäden gegenüber Dritten, im Rahmen entsprechender Einschlüsse
  • Rechtsschutz für die Auseinandersetzung selbst
  • Und vor allem: die Klausel im Vertrag, solange darüber noch verhandelt wird

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Eine Haftungsbegrenzung, die Sie vor Unterschrift durchsetzen, ist mehr wert als jede Police danach.

Der Reputationsteil

Der praktisch häufigste Schaden ist keiner, den ein Versicherer zahlt: Sie verlieren einen Großkunden, weil Sie einen Fragebogen nicht beantworten konnten.

Das ist ein Vertriebsrisiko, kein Versicherungsrisiko. Und es lässt sich durch Vorbereitung fast vollständig ausschließen.

Wer die üblichen Nachweise vorhält, gewinnt sogar: Lieferanten, die schnell und belastbar antworten, werden bevorzugt. Das ist derselbe Effekt wie bei NIS2.

Was Abnehmer typischerweise abfragen
  • Verhaltenskodex oder Selbstverpflichtung
  • Benannte Ansprechperson für das Thema
  • Angaben zu Herkunftsländern Ihrer Vorlieferanten
  • Beschwerdemöglichkeit für Beschäftigte
  • Zertifikate, soweit branchenüblich
  • Angaben zu Arbeitssicherheit und Umweltmanagement
  • Und Nachweise Ihrer eigenen Versicherungen
Punkt sieben kommt fast immer und wird fast immer verzögert beantwortet. Gefragt sind Nachweise über Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht und häufig Cyber, mit Mindestsummen. Das ist der Punkt, an dem wir direkt helfen können: Ein aktueller Nachweis mit den geforderten Summen sollte innerhalb eines Tages vorliegen. Mehr unter Versicherungsnachweis.

Wenn die geforderten Summen nicht passen

Ein wiederkehrender Fall aus der Praxis: Der Abnehmer verlangt Deckungssummen, die deutlich über dem liegen, was der Betrieb bisher hatte.

Das ist verhandelbar, aber nicht immer. Bei Konzernen mit standardisierten Einkaufsbedingungen ist der Spielraum gering.

Wichtiger ist die Frage, ob die Erhöhung überhaupt sinnvoll ist. Manchmal ja, weil das Auftragsvolumen es rechtfertigt. Manchmal nein, dann ist es reine Formalität, die Geld kostet.

Wir rechnen das mit Ihnen durch, bevor Sie erhöhen. Mehr unter Deckungssumme erhöhen.

Was ein Großauftrag verändert

Lieferkettenanforderungen kommen typischerweise mit einem neuen, größeren Kunden. Und der verändert mehr als nur die Dokumentation.

Höhere Stückzahlen bedeuten höhere Serienrisiken, längere Zahlungsziele bedeuten höheres Ausfallrisiko, und Abhängigkeit von einem Abnehmer verändert Ihre Betriebsunterbrechungsrechnung.

Mehr unter Großauftrag erhalten und Serienschaden.

Wie wir vorgehen

Wir sehen uns den Fragebogen oder den Rahmenvertrag an, den Sie bekommen haben. Daraus ergibt sich, was tatsächlich gefordert ist.

Dann trennen wir: Was können wir liefern, was gehört zu Ihrem Anwalt, und was ist eine reine Organisationsfrage in Ihrem Haus.

Die rechtliche Bewertung der Klauseln gehört ausdrücklich zu Ihrem Anwalt. Wir liefern die versicherungsseitige Einschätzung: Was davon ist gedeckt, was ist es nicht, und was sollte man deshalb streichen lassen.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Welche Anforderungen hat Ihr Abnehmer gestellt?
  • Was genau haben Sie im Rahmenvertrag zugesichert?
  • Gibt es eine unbegrenzte Freistellung?
  • Sind Vertragsstrafen vereinbart?
  • Welche Deckungssummen werden verlangt?
  • Passen diese zu Ihrem tatsächlichen Risiko?
  • Können Sie Nachweise kurzfristig liefern?
  • Und wie hoch ist Ihre Abhängigkeit von diesem Kunden?
Frage acht wird bei diesem Thema nie gestellt und ist die wirtschaftlich wichtigste. Wer mehr als ein Drittel seines Umsatzes mit einem Abnehmer macht, hat ein Klumpenrisiko. Dann ist die entscheidende Frage nicht, ob der Fragebogen passt, sondern was passiert, wenn dieser Kunde wegfällt. Das gehört in die Rechnung zur Betriebsunterbrechung.
Häufige Fragen

Was uns Unternehmen fragen

Fallen wir unter das Lieferkettengesetz?

Als Mittelständler fast sicher nicht. Das Gesetz erfasst Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, und die europäische Richtlinie setzt nach dem Omnibus-Paket noch deutlich höher an.

Betroffen sind Sie trotzdem, aber über Ihre Kunden. Ein Konzern, der seine Lieferkette prüfen muss, prüft Sie, und ob Sie selbst unter das Gesetz fallen, spielt dabei keine Rolle.

Wird das Gesetz nicht abgeschafft?

Es wird umgebaut. Die Berichtspflichten wurden rückwirkend gestrichen, die Durchsetzung konzentriert sich auf schwere Verstöße, und die Bundesregierung plant eine Ablösung durch ein neues Regelwerk.

Für Ihre Praxis ändert das wenig. Die Anforderungen Ihrer Abnehmer stehen in Verträgen, nicht im Gesetz, und Verträge verschwinden nicht, wenn Gesetze angepasst werden.

Ist das Lieferkettenrisiko versicherbar?

Nur in Teilen. Nicht versicherbar sind Bußgelder, der Compliance-Aufwand selbst, der Verlust eines Kunden und Vertragsstrafen.

Versicherbar sind die persönliche Haftung der Geschäftsführung über eine D&O-Deckung, Vermögensschäden gegenüber Dritten im Rahmen entsprechender Einschlüsse sowie Rechtsschutz für die Auseinandersetzung.

Unser Kunde verlangt eine Freistellung. Was bedeutet das?

Dass Sie ihn von Ansprüchen Dritter freistellen, auch wenn Sie nach dem Gesetz nicht haften würden. Vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist regelmäßig nicht versicherbar.

Lassen Sie solche Klauseln vor Unterschrift prüfen und auf ein versicherbares Maß begrenzen. Danach ist der Verhandlungsspielraum weg.

Wir sollen höhere Deckungssummen nachweisen. Müssen wir das?

Bei Konzernen mit standardisierten Einkaufsbedingungen ist der Spielraum meist gering. Wichtiger ist die Frage, ob die Erhöhung inhaltlich sinnvoll ist.

Manchmal ja, weil das Auftragsvolumen ein anderes Risiko erzeugt. Manchmal nein, dann ist es Formalität, die Beitrag kostet. Das lässt sich vorher durchrechnen.

Was ist praktisch der häufigste Schaden?

Der Verlust eines Großkunden, weil ein Fragebogen nicht oder zu spät beantwortet wurde. Das ist ein Vertriebsrisiko, kein Versicherungsfall.

Es lässt sich durch Vorbereitung fast vollständig ausschließen. Wer schnell und belastbar antwortet, gewinnt sogar, weil solche Lieferanten bevorzugt werden.

Liegt ein Lieferantenfragebogen auf Ihrem Tisch?

Schicken Sie ihn uns. Den versicherungsseitigen Teil beantworten wir kurzfristig.