Versicherung für Batterielager und Lithium-Ionen-Speicher
Kaum ein Risiko hat den Versicherungsmarkt in den letzten Jahren so verändert wie Lithium-Ionen. Wer lagert, lädt, verarbeitet oder entsorgt, merkt das spätestens bei der nächsten Erneuerung. Wir platzieren diese Risiken, wenn der Standardmarkt aussteigt.
Warum Versicherer bei Lithium-Ionen so vorsichtig geworden sind
Ein Lithium-Ionen-Brand verhält sich anders als ein gewöhnlicher Brand. Er entsteht aus der Zelle heraus, nicht von außen. Bei einem thermischen Durchgehen setzt eine Zelle so viel Energie frei, dass sie die Nachbarzelle mitreißt. Die Kette läuft weiter, auch wenn längst gelöscht wird. Klassische Löschmittel kühlen die Oberfläche, erreichen aber den Reaktionsherd im Inneren nicht.
Für den Sachversicherer heißt das: Ein Schaden, der bei anderen Lagergütern beherrschbar wäre, führt hier regelmäßig zum Totalverlust der Halle. Dazu kommen Löschwasser mit Schadstofffracht, Rauchgase mit Flusssäurebildung und eine Nachlöschphase, die Tage dauern kann.
Genau deshalb ist die Zeichnungsbereitschaft im Markt eingebrochen. Betriebe, die vor fünf Jahren problemlos Deckung bekamen, stehen heute vor Ablehnungen, Kündigungen oder Selbstbehalten, die den Schutz praktisch entwerten.
Wer davon betroffen ist
Die meisten Unternehmen unterschätzen, dass sie überhaupt zu dieser Gruppe gehören. Betroffen ist nicht nur, wer mit Batterien handelt:
- Handel und E-Commerce mit Akkugeräten, Powerbanks, E-Bikes, Werkzeugen oder Haushaltsgeräten im Lager
- Recycling und Entsorgung, wo Altbatterien im Stoffstrom landen, oft unerkannt in Elektroschrott oder Sperrmüll
- Logistik und Kontraktlogistik, die Fremdware lagern, deren Zusammensetzung sie nur aus Lieferpapieren kennen
- Handwerksbetriebe mit Akkuwerkzeugflotten und Ladestationen in der Werkstatt
- Kfz-Betriebe und Werkstätten, die Traktionsbatterien lagern, prüfen oder auf Reparatur warten lassen
- Betreiber stationärer Speicher, etwa im Zusammenspiel mit einer Photovoltaikanlage
- Produktionsbetriebe mit Akkumontage, Prüfung oder Zwischenlagerung
- Vermieter und Bestandshalter, deren Mieter solche Waren lagern
Bereits ein Regal mit Akkuwerkzeugen kann eine Auflage in Ihrer Sachpolice auslösen, von der Sie nichts wissen.
- Wie viel Energie liegt pro Lagereinheit? Die Einstufung erfolgt in Wattstunden, nicht in Stückzahl
- Wie ist getrennt? Räumlich, baulich oder gar nicht
- Wird im Lagerbereich geladen? Das ist der häufigste Ablehnungsgrund
Wonach Versicherer ihr Urteil bilden
Für die Lagerung von Lithium-Batterien gibt es in Deutschland keine bundeseinheitliche öffentlich-rechtliche Vorschrift. Diese Lücke füllen die Regelwerke der Versicherungswirtschaft. Sie sind formal Empfehlungen, faktisch entscheiden sie über Ihren Versicherungsschutz.
Die typischen Deckungslücken
Wenn wir einen bestehenden Bestand übernehmen, wiederholen sich die Befunde. Fast keiner davon fällt im Alltag auf. Alle fallen im Schadenfall auf.
- Die Sachpolice enthält eine Obliegenheit zur Lagerung von Lithium-Batterien, die im Betrieb nie umgesetzt wurde und häufig gar nicht bekannt ist
- Geladen wird dort, wo auch gelagert wird, weil es praktisch ist
- Defekte oder aufgeblähte Akkus stehen mit intakten im selben Schrank, obwohl sie zwingend getrennt gehören
- Der Bestand ist gewachsen, die Versicherungssumme nicht. Bei Akkugeräten steigt der Warenwert schnell in Bereiche, die niemand kalkuliert hat
- Die Betriebsunterbrechung ist mit zwölf Monaten Haftzeit bemessen, obwohl der Wiederaufbau einer ausgebrannten Halle mit heutiger Genehmigungspraxis länger dauert
- Löschwasser mit Schadstofffracht ist nirgends gedeckt, weder in der Sachpolice noch in der Umwelthaftpflicht
- Rückrufkosten fehlen bei Betrieben, die Akkugeräte in Verkehr bringen
- Für Fremdware im Lager fehlt die Abgrenzung, wer im Schadenfall wofür einsteht
- Der Versicherer wurde über die Aufnahme von Batteriewaren nie informiert, eine Anzeigepflichtverletzung, die im Ernstfall die Leistung kostet
Welche Versicherungen hier zusammenspielen
Ein Batterierisiko lässt sich nicht mit einer einzelnen Police abdecken. Die Sparten greifen ineinander, und die Lücken entstehen genau an den Nahtstellen.
Wie wir vorgehen, wenn der Markt schwierig ist
Bei einem Batterierisiko entscheidet nicht der Preisvergleich, sondern die Darstellung. Ein Underwriter, der eine unvollständige Anfrage bekommt, lehnt ab. Nicht weil das Risiko unversicherbar wäre, sondern weil er es nicht beurteilen kann.
1. Bestandsaufnahme im Betrieb
Was liegt tatsächlich wo, in welcher Menge, in welchem Zustand, mit welcher Nennenergie. Wo wird geladen. Wie ist getrennt. Welche Löschtechnik ist vorhanden. Diese Aufnahme machen wir vor Ort, nicht per Fragebogen.
2. Abgleich mit den Regelwerken
Wir gleichen Ihre Lagerpraxis mit den Anforderungen ab, die Versicherer erwarten. Häufig zeigt sich hier, dass mit überschaubarem Aufwand eine deutlich bessere Ausgangslage erreichbar ist, etwa durch getrennte Ladebereiche oder zertifizierte Schränke.
3. Risikodarstellung erstellen
Wir bereiten Ihr Risiko so auf, dass ein Underwriter es zeichnen kann. Mit Grundriss, Mengen, Nennenergien, Trennungskonzept, Brandschutz, Nachweisen und Dokumentation. Das ist der Schritt, der über Zusage oder Ablehnung entscheidet.
4. Gezielte Marktansprache
Nicht per Serienanfrage, sondern bei den Häusern, die dieses Risiko überhaupt zeichnen, und dort bei den Menschen, die entscheiden. Wir kennen diese Wege aus jahrzehntelanger Zusammenarbeit.
5. Verhandeln statt annehmen
Selbstbehalte, Summenbegrenzungen, Auflagen, Fristen für Nachrüstungen. Ein erstes Angebot ist bei diesen Risiken selten das letzte Wort.
- Getrennter Ladebereich, baulich abgesetzt vom Lager
- Zertifizierte Ladeschränke mit Nachweis nach VDMA 24994
- Separater Bereich für defekte und aufgeblähte Akkus
- Brandmeldeanlage mit Aufschaltung
- Dokumentierte Eingangskontrolle der Ware
- Geschulte Mitarbeiter und schriftliche Betriebsanweisung
- Thermografie oder Temperaturüberwachung im Lagerbereich
Was Betriebe uns dazu fragen
Wir lagern nur Akkuwerkzeuge. Betrifft uns das wirklich?
Vermutlich ja. Entscheidend ist nicht, ob Sie mit Batterien handeln, sondern wie viel Nennenergie in Ihrem Lager liegt. Ein Regal mit Akkuwerkzeugen und Wechselakkus erreicht schnell Werte, die nach den Regelwerken der Sachversicherer eine eigene Einstufung auslösen.
Prüfen Sie zuerst Ihre bestehende Sachpolice. Viele Verträge enthalten inzwischen Obliegenheiten zur Lagerung von Lithium-Batterien, die im Betrieb nie umgesetzt wurden. Genau das wird nach einem Brand zum Problem.
Unser Versicherer hat wegen der Batterien gekündigt. Was jetzt?
Handeln Sie schnell, aber nicht überstürzt. Kündigen Sie nichts selbst und verändern Sie nichts an Ihrer Lagerpraxis, ohne die Auswirkungen zu kennen.
Wir prüfen zuerst, ob die Kündigung vertraglich überhaupt trägt und ob eine Sanierung mit dem bisherigen Versicherer möglich ist. Parallel bereiten wir eine Risikodarstellung vor und sprechen die Häuser an, die dieses Risiko zeichnen. Mehr dazu auf unserer Seite Kündigung vom Versicherer.
Was kostet die Versicherung eines Batterielagers?
Eine pauschale Angabe wäre unseriös. Die Prämie hängt von der Nennenergie im Lager, der Trennung, der Löschtechnik, der Bauweise, der Schadenhistorie und vom gewählten Selbstbehalt ab. Zwischen zwei Betrieben mit ähnlicher Warenmenge kann ein Vielfaches liegen.
Sicher ist: Prävention wirkt hier direkter auf die Prämie als in fast jeder anderen Sparte. Wer in Trennung und Nachweise investiert, verhandelt aus einer völlig anderen Position.
Müssen wir eine Sprinkleranlage haben?
Nicht zwangsläufig. Es hängt von Menge, Lagerhöhe, Bauweise und Einstufung ab. Bei kleineren Mengen reichen häufig zertifizierte Ladeschränke, ein getrennter Ladebereich und organisatorische Maßnahmen.
Bei größeren Lagern wird es ohne anlagentechnischen Brandschutz schwierig. Wichtig zu wissen: Eine vorhandene Sprinkleranlage ist nicht automatisch ausreichend. Die Auslegung für Lithium-Ionen folgt eigenen Regeln, weshalb ältere Anlagen oft nachgerüstet werden müssen.
Wir bekommen Elektroaltgeräte, in denen Akkus stecken. Zählt das auch?
Ja, und das ist einer der schwierigsten Fälle überhaupt. Bei Entsorgungsbetrieben sind Batterien im Stoffstrom oft nicht sichtbar, teilweise beschädigt und in unbekanntem Ladezustand. Genau daraus entstehen die schwersten Brände der Branche.
Die üblichen Schutzkonzepte für neue, geprüfte Batterien greifen hier ausdrücklich nicht. Für diese Betriebe braucht es eine eigene Betrachtung. Mehr dazu auf unserer Seite Recycling und Entsorgung.
Reicht es, wenn wir die Auflagen erfüllen?
Die Auflagen zu erfüllen ist die Grundlage. Entscheidend ist zusätzlich, dass Sie es nachweisen können. Versicherer verlangen im Schadenfall Dokumentation: Betriebsanweisung, Schulungsnachweise, Wartungsprotokolle, Eingangskontrolle, Prüfberichte.
Wir richten diese Dokumentation gemeinsam mit Ihnen so ein, dass sie im Ernstfall trägt. Das ist unspektakulär und entscheidet trotzdem über die Regulierung.
Wie lange dauert es, bis wir Deckung haben?
Bei einem Batterierisiko sollten Sie mit mehreren Wochen rechnen. Eine saubere Risikoaufnahme, die Darstellung für den Markt und die Verhandlung brauchen Zeit, und genau diese Zeit entscheidet über das Ergebnis.
Wenn es eilt, etwa weil eine Kündigung läuft oder ein Auftraggeber einen Nachweis verlangt, sagen Sie uns das gleich im ersten Gespräch. Vorläufige Lösungen sind in manchen Fällen darstellbar.
Schildern Sie uns Ihre Situation
Im Erstgespräch sagen wir Ihnen offen, wie wir Ihre Lage einschätzen und welche Wege wir sehen. Eine Zusage können wir vorab nicht geben, eine ehrliche Einschätzung schon.