Produkthaftpflichtversicherung
Ihr Bauteil kostet vierzig Euro. Ausgebaut werden muss es aus zweitausend Geräten, die bereits ausgeliefert sind. Diese Rechnung ist der eigentliche Produkthaftungsfall.
Sie haften auch ohne Fehler
Das überrascht viele Betriebe. Nach dem Produkthaftungsgesetz haften Sie für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt unabhängig davon, ob Sie etwas falsch gemacht haben.
Es genügt, dass das Produkt fehlerhaft war, dass ein Schaden entstanden ist und dass beides zusammenhängt. Ob Ihre Qualitätssicherung vorbildlich war, ändert daran nichts.
Daneben gibt es die Produzentenhaftung
Diese folgt aus dem allgemeinen Zivilrecht und setzt ein Verschulden voraus, etwa bei Konstruktion, Fabrikation, Instruktion oder Produktbeobachtung.
Der Haken: Die Beweislast ist umgekehrt. Nicht der Geschädigte muss Ihren Fehler nachweisen, sondern Sie müssen zeigen, dass Sie alles Erforderliche getan haben.
Praktisch heißt das: Ihre Dokumentation entscheidet. Prüfprotokolle, Freigabeverfahren, Chargenrückverfolgung und die Reaktion auf frühere Beanstandungen sind im Ernstfall Ihre einzige Verteidigung.
Was die Basisdeckung abdeckt
In fast jeder Betriebshaftpflicht ist eine Produkthaftung enthalten. Sie greift bei Personen- und Sachschäden, die Ihr Produkt bei anderen verursacht.
Wenn Ihr Gerät einen Brand auslöst, ist das gedeckt. Wenn jemand durch Ihr Produkt verletzt wird, ebenfalls.
Nur ist das im Geschäftskundenbereich selten der teure Fall.
Die Bausteine, auf die es ankommt
Sie sind einzeln vereinbar und nicht automatisch enthalten. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, was mit Ihrem Produkt nach der Lieferung passiert.
Was nicht versichert ist
Ein Punkt, der regelmäßig für Enttäuschung sorgt und den man vorher wissen sollte.
Das Produkt selbst
Wenn Ihr Teil fehlerhaft ist, schulden Sie Ersatz oder Nachbesserung. Das ist Gewährleistung und Vertragserfüllung, kein Versicherungsfall.
Versichert sind die Folgen des Fehlers bei anderen, nicht Ihre eigene Leistung. Diese Grenze verläuft in der Praxis nicht immer scharf, aber der Grundsatz gilt.
Vertraglich übernommene Haftung
Wenn Sie in Ihren Verträgen mehr zusagen als die gesetzliche Haftung, etwa über Freistellungsklauseln oder Vertragsstrafen, ist der darüber hinausgehende Teil in aller Regel ausgeschlossen.
Große Abnehmer verlangen solche Klauseln häufig. Mehr dazu unter Freistellungserklärung.
Und wissentliche Pflichtverletzung
Wer eine Charge ausliefert, obwohl der Mangel bekannt war, hat keinen Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn die wirtschaftlichen Gründe nachvollziehbar waren.
Womit sich die Summe bemisst
Nicht am Umsatz und nicht am Wert Ihrer Lieferungen. Sondern an drei Szenarien:
- Der Aus- und Einbaufall bei Ihrem größten Kunden, mit der Stückzahl, die er in einem Quartal verbaut
- Der Personenschaden, wenn Ihr Produkt Menschen gefährden kann
- Der Produktionsausfall beim Abnehmer, wenn Ihre Lieferung dessen Fertigung stoppt
Das höchste dieser drei Ergebnisse ist Ihre Größenordnung.
- Ist die erweiterte Produkthaftpflicht eingeschlossen?
- Sind Aus- und Einbaukosten erfasst, und mit welcher Summe?
- Was passiert mit Ihrem Produkt nach der Lieferung?
- Wie regelt die Police Serienschäden?
- Wohin gelangen Ihre Produkte tatsächlich?
- Sind Rückrufkosten gedeckt?
- Welche Klauseln stehen in Ihren Lieferverträgen?
- Wie lange läuft die Nachhaftung?
Was Hersteller und Lieferanten fragen
Ist die Produkthaftung nicht in der Betriebshaftpflicht enthalten?
Eine Basisdeckung ja. Sie greift bei Personen- und Sachschäden, die Ihr Produkt bei anderen verursacht.
Die im Geschäftskundenbereich teuren Fälle sind aber andere: Aus- und Einbaukosten, Vermischung, vergebliche Weiterverarbeitung. Dafür braucht es die erweiterte Produkthaftpflicht, und die ist ein eigener Einschluss.
Was sind Aus- und Einbaukosten?
Der Aufwand, Ihr fehlerhaftes Teil aus einem Endprodukt zu entfernen und zu ersetzen. Also Demontage, neues Teil, Montage, Prüfung, teils Transport.
Der Punkt ist die Stückzahl. Ein Bauteil für vierzig Euro, das in zweitausend ausgelieferten Geräten steckt, erzeugt einen Aufwand im sechsstelligen Bereich, ohne dass irgendetwas beschädigt worden wäre.
Haften wir auch ohne eigenes Verschulden?
Nach dem Produkthaftungsgesetz ja. Dort genügt, dass das Produkt fehlerhaft war und daraus ein Schaden entstanden ist.
Bei der Produzentenhaftung nach dem Zivilrecht ist ein Verschulden erforderlich, aber die Beweislast ist umgekehrt: Sie müssen zeigen, dass Sie alles Erforderliche getan haben. Deshalb sind Prüfprotokolle und Freigabeverfahren so wichtig.
Ist der Ersatz unseres eigenen Teils versichert?
Nein. Ein fehlerhaftes Produkt zu ersetzen oder nachzubessern ist Vertragserfüllung, kein Versicherungsfall.
Versichert sind die Folgen bei anderen: der Ausbau, die Vermischung, der Produktionsausfall, der Rückruf. Diese Unterscheidung sorgt regelmäßig für Diskussionen und sollte vorher klar sein.
Wir liefern in die USA. Was ist anders?
Erheblich vieles. Andere Verfahrensregeln, andere Kostenrisiken, andere Schadenhöhen. Deshalb behandeln Versicherer USA-Geschäft gesondert und schließen es teils aus.
Wichtig: Das gilt auch, wenn Sie nicht direkt liefern, sondern über einen Zwischenhändler, der weiterverkauft. Prüfen Sie deshalb, wohin Ihre Produkte tatsächlich gelangen, nicht nur, an wen Sie fakturieren.
Wie lange können Ansprüche kommen?
Deutlich länger als die Gewährleistung. Produkte sind nach der Lieferung jahrelang im Einsatz, und ein Konstruktionsfehler kann sich spät zeigen.
Deshalb ist die Nachhaftung wichtig, besonders bei einem Wechsel des Versicherers oder bei Betriebsaufgabe. Sie muss vereinbart sein, solange der Vertrag läuft.
Was passiert mit Ihrem Produkt nach der Lieferung?
Aus dieser Frage ergibt sich Ihre Deckung. Wir gehen sie mit Ihnen durch.