Versicherung für Forstwirtschaft und Forstunternehmen
Ihre Maschinen sind sechsstellig, stehen im Wald und arbeiten dort, wo keine befestigte Straße hinführt. Und Ihr wichtigstes Risiko ist der Weg, den andere benutzen.
Die Verkehrssicherung im Wald
Ein Wald ist kein abgeschlossenes Betriebsgelände. Dort sind Spaziergänger, Radfahrer, Reiter und Jäger unterwegs, und zwar auch während Sie arbeiten.
Damit haben Sie ein Risiko, das andere Betriebe nicht kennen: Personen, die sich unbefugt oder ahnungslos in Ihrem Arbeitsbereich bewegen.
Wer eine Fläche sperrt, muss das so tun, dass es wirkt. Ein einzelnes Schild an einem von vier Zugängen genügt nicht, wenn ein Unfall passiert.
Was dabei zählt
- Vollständige Absperrung aller üblichen Zugänge, nicht nur des Hauptwegs
- Dokumentation mit Foto und Zeitpunkt, weil Absperrungen entfernt werden
- Abstimmung mit dem Waldbesitzer, wer für die Sperrung zuständig ist
- Und die Frage, wer haftet, wenn jemand die Absperrung umgeht
Der letzte Punkt entscheidet regelmäßig über den Ausgang. Wer belegen kann, dass gesperrt war, steht deutlich anders da als jemand, der es nur behauptet.
Die Maschinen sind Ihr größter Posten
Harvester, Forwarder, Rückezüge und Seilkrananlagen erreichen Werte, die viele Industriebetriebe nicht in einer einzelnen Maschine haben.
Und sie stehen nicht in einer Halle. Sie stehen im Bestand, oft über Nacht, oft ohne Bewachung, und sind über Wochen am selben Ort.
Das führt zu drei Fragen, die vor Vertragsschluss geklärt sein sollten: Ist Diebstahl im Freien gedeckt? Gilt die Deckung auch außerhalb des Betriebsgeländes? Und was passiert bei Vandalismus, der im Wald häufiger vorkommt, als man denkt?
Der Sturm ist Chance und Risiko
Nach einem größeren Sturm haben Sie mehr Arbeit, als Sie annehmen können. Und die gefährlichste Arbeit überhaupt.
Windwurf bedeutet Bäume unter Spannung, ineinander verkeilt, unberechenbar. Die schwersten Unfälle der Branche passieren in diesen Wochen.
Was vorher geregelt sein sollte
Wenn Sie Subunternehmer einsetzen, um die Auftragsspitze zu bewältigen, klären Sie zwei Dinge: Sind diese in Ihrer Police erfasst, und liegen deren eigene Nachweise vor?
Im Sturmeinsatz geht das unter, weil alles schnell gehen muss. Genau dann ist es wichtig.
Und prüfen Sie, ob Ihre Deckung auch außerhalb Ihres üblichen Einsatzgebiets gilt. Nach einem Sturm fährt man weiter, als man sonst würde.
Wenn Sie auch pflanzen und pflegen
Kulturbegründung, Zaunbau, Jungwuchspflege: Diese Arbeiten sind weniger spektakulär und haben eine eigene Haftungsfrage.
Wenn eine Kultur nicht anwächst, weil falsch gepflanzt, falsches Material verwendet oder der Zaun zu spät fertig wurde, entsteht ein Schaden, der sich erst nach Jahren zeigt und schwer zuzuordnen ist.
Das ist ein reiner Vermögensschaden. Prüfen Sie, ob er gedeckt ist, besonders wenn Sie im Auftrag öffentlicher Waldbesitzer arbeiten.
Und die Wege
Schwere Maschinen auf Waldwegen hinterlassen Spuren. Wenn Wege nach dem Einsatz instandgesetzt werden müssen, ist die Frage, wer das trägt.
Häufig steht dazu etwas im Vertrag, oft ungünstig formuliert. Klären Sie es vorher, nicht nach dem Einsatz.
- Betriebshaftpflicht mit Verkehrssicherung und Schäden an Wegen, Zäunen und Leitungen
- Maschinenversicherung für Harvester, Forwarder und Anbaugeräte, gültig im Wald und außerhalb des Betriebsgeländes
- Vermögensschäden bei Pflanzung, Pflege und Beratung
- Fuhrpark mit Tiefladern und Anhängern
- Gruppenunfall rund um die Uhr, weil Motorsägenarbeit zu den gefährlichsten Tätigkeiten überhaupt gehört
- Betriebsunterbrechung, wenn eine Maschine ausfällt und die Aufträge nicht warten
Was Auftraggeber verlangen
Landesforsten, Kommunen und größere Privatwaldbesitzer fordern Nachweise, häufig mit Summen über dem, was kleinere Betriebe abgeschlossen haben.
Üblich sind fünf Millionen für Personen- und Sachschäden. Bei Arbeiten an Straßen, Bahnstrecken oder Freileitungstrassen liegen die Anforderungen höher, und dort kommen besondere Bedingungen der Auftraggeber hinzu.
Wir stellen Nachweise in der Regel am selben Tag aus. Mehr unter Nachweis für Auftraggeber.
Die Trassenpflege
Wer an Freileitungen, Bahnstrecken oder Straßen arbeitet, hat ein anderes Risiko als im Bestand.
Ein Stamm in einer Mittelspannungsleitung erzeugt Ansprüche vieler angeschlossener Betriebe, und das sind reine Vermögensschäden. Dasselbe gilt bei einer gesperrten Bahnstrecke oder Bundesstraße.
Wenn Sie solche Aufträge annehmen, gehört dieser Punkt ausdrücklich in die Police. Eine Standarddeckung für Forstarbeiten deckt ihn nicht zwingend ab.
Wie wir vorgehen
Wir gehen zuerst Ihre Einsatzarten durch: Durchforstung, Endnutzung, Trassenpflege, Kulturarbeiten, Sturmholz. Jede hat ein eigenes Profil.
Dann sehen wir uns die Maschinen an und prüfen, ob die Deckung für den Ort gilt, an dem sie tatsächlich stehen. Das ist der häufigste Fund bei Forstbetrieben.
- Welche Einsatzarten führen Sie durch?
- Arbeiten Sie an Trassen, Straßen oder Bahnstrecken?
- Sind Vermögensschäden aus Leitungsschäden gedeckt?
- Gilt die Maschinendeckung im Wald und über Nacht?
- Ist Diebstahl im Freien erfasst?
- Setzen Sie nach Stürmen Subunternehmer ein?
- Wie ist die Verkehrssicherung geregelt und dokumentiert?
- Und wie lange dauert die Reparatur Ihrer wichtigsten Maschine?
Was uns Forstbetriebe fragen
Wie weit reicht unsere Verkehrssicherungspflicht?
Weiter, als viele annehmen. Im Wald bewegen sich Personen auch während der Arbeiten, und eine Absperrung muss alle üblichen Zugänge erfassen, nicht nur den Hauptweg.
Dokumentieren Sie die Sperrung mit Foto und Zeitpunkt. Absperrungen werden entfernt, und wer belegen kann, dass ordnungsgemäß gesperrt war, steht deutlich besser da.
Sind unsere Maschinen im Wald versichert?
Nur wenn die Police das ausdrücklich vorsieht. Manche Bedingungen decken den Einsatz, aber nicht die Standzeit im Bestand, und eine Maschine steht mehr Stunden, als sie arbeitet.
Klären Sie zusätzlich, ob Diebstahl im Freien gedeckt ist und ob die Deckung außerhalb Ihres Betriebsgeländes gilt. Bei Werten im sechsstelligen Bereich ist das keine Nebenfrage.
Warum brauchen wir eine Maschinenversicherung zusätzlich?
Weil Ihre typischen Schäden nicht Feuer oder Sturm sind, sondern Bedienfehler, Steinschlag, Leitungsbruch und Aggregatschäden. Die Sachversicherung deckt nur benannte Gefahren und kennt diese Fälle nicht.
Die Maschinenversicherung ist eine Allgefahrendeckung und greift dort, wo die Ursache nicht in eine Gefahrenkategorie passt.
Was gilt bei Arbeiten an Freileitungen?
Das ist Ihr teuerster Einzelfall. Ein Stamm in einer Mittelspannungsleitung erzeugt Ansprüche aller angeschlossenen Betriebe, und das sind reine Vermögensschäden.
Eine Standarddeckung für Forstarbeiten erfasst diese nicht zwingend. Wenn Sie Trassenpflege übernehmen, gehört der Einschluss ausdrücklich in die Police.
Nach Stürmen arbeiten wir mit Subunternehmern.
Klären Sie vorher, ob diese in Ihrer Police erfasst sind und ob deren eigene Nachweise vorliegen. Im Sturmeinsatz geht das unter, weil alles schnell gehen muss.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Deckung außerhalb des üblichen Einsatzgebiets gilt. Nach einem Sturm fährt man weiter, als man sonst würde.
Wir pflanzen und pflegen auch. Ist das mitversichert?
Prüfen Sie das gesondert. Wenn eine Kultur nicht anwächst, weil falsch gepflanzt oder falsches Material verwendet wurde, entsteht ein reiner Vermögensschaden.
Solche Fälle zeigen sich erst nach Jahren und sind schwer zuzuordnen. Bei Aufträgen öffentlicher Waldbesitzer sollten sie ausdrücklich gedeckt sein.
Gilt Ihre Maschinendeckung auch nachts im Bestand?
Das ist bei Forstbetrieben der häufigste Fund. Wir sehen nach.