Versicherung für Baumpflege und Fällarbeiten
Ein Baum fällt genau einmal, und danach lässt sich nichts mehr korrigieren. Was darunter steht, entscheidet über die Schadenhöhe.
Ihr Risiko liegt in der Umgebung
Die Arbeit selbst ist beherrschbar. Was sie gefährlich macht, ist das, was rundherum steht: Fahrzeuge, Freileitungen, Wintergärten, Grabsteine, Gewächshäuser und Menschen.
Ein Ast von zweihundert Kilo in fünfzehn Metern Höhe hat genug Energie, um ein Dach zu durchschlagen. Und er fällt dorthin, wohin er fällt, nicht dorthin, wo geplant war.
Die Freileitung ist der teuerste Einzelfall
Wenn ein Stamm eine Mittelspannungsleitung mitnimmt, entsteht mehr als der Schaden an der Leitung. Es folgen: Versorgungsunterbrechung in einem ganzen Ortsteil, Produktionsausfälle bei angeschlossenen Betrieben und die Kosten des Netzbetreibers für die Instandsetzung.
Die Ansprüche der betroffenen Betriebe sind reine Vermögensschäden. Sie sind im Grundvertrag ausgeschlossen und müssen gesondert eingeschlossen sein.
Mehr unter Vermögensschadenhaftpflicht.
Die zweite Haftungsquelle ist die Kontrolle
Viele Betriebe führen neben der Pflege auch Baumkontrollen durch, für Kommunen, Wohnungsunternehmen oder Verwaltungen.
Damit übernehmen Sie die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, zumindest teilweise. Wenn Sie einen Baum als verkehrssicher einstufen und er fällt später um, steht Ihre Beurteilung im Mittelpunkt.
Das ist ein anderes Risiko als die Fällung selbst, und es wirkt länger: Solche Fälle treten Jahre nach der Kontrolle auf.
Was dabei hilft
Eine nachvollziehbare Dokumentation nach anerkanntem Verfahren, mit Datum, Foto, Befund und empfohlener Maßnahme. Und der ausdrückliche Hinweis, was nicht beurteilt werden konnte, etwa der Wurzelbereich oder Bereiche in der Krone.
Ohne diese Einschränkungen wird eine Kontrolle als vollständige Beurteilung gelesen.
Seilklettertechnik und Arbeitssicherheit
Ihre Mitarbeiter arbeiten in Höhe, mit laufender Motorsäge, an einem Seil. Das ist eine der anspruchsvollsten Tätigkeiten im gesamten Gartenbau.
Für Arbeitsunfälle ist die Berufsgenossenschaft zuständig, und die zahlt bei beruflichen Unfällen zuverlässig. Sie zahlt aber nicht in der Freizeit, und dort passiert statistisch mehr.
Deshalb ist eine Gruppenunfallversicherung mit Deckung rund um die Uhr hier besonders sinnvoll. Wer qualifizierte Kletterer beschäftigt, weiß, wie schwer sie zu ersetzen sind.
Und der Regress
Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft beim Unternehmer Rückgriff nehmen. Fehlende Unterweisung, unzureichende Ausrüstung oder ignorierte Vorgaben sind die typischen Anknüpfungspunkte.
Dokumentierte Unterweisungen und geprüfte Ausrüstung sind deshalb nicht nur Vorschrift, sondern Absicherung.
Der Sturmeinsatz
Nach einem Sturm ist Ihre Auftragslage exzellent und Ihr Risiko am höchsten.
Es wird unter Zeitdruck gearbeitet, oft mit fremden Kräften, an Bäumen unter Spannung, bei schlechten Bedingungen. Genau dann passieren die schweren Unfälle.
Zwei Punkte sollten vorher geklärt sein: Sind eingesetzte Subunternehmer mitversichert, und gilt Ihre Deckung auch für Einsätze außerhalb Ihres üblichen Gebiets?
- Betriebshaftpflicht mit ausreichender Summe, bemessen am größten denkbaren Objekt in Fallrichtung
- Tätigkeitsschäden für Flächen, Zufahrten und angrenzende Anlagen
- Vermögensschäden für Leitungsschäden und Baumkontrollen
- Maschinen und Geräte: Hubsteiger, Häcksler, Seilwinden, Sägen
- Fuhrpark mit Anhängern und Aufbauten
- Gruppenunfall rund um die Uhr für qualifizierte Kletterer
- Nachhaftung für durchgeführte Baumkontrollen
Was Auftraggeber verlangen
Kommunen, Wohnungsunternehmen und Verwaltungen fordern regelmäßig Nachweise, und häufig mit Summen, die über dem liegen, was kleinere Betriebe abgeschlossen haben.
Üblich sind fünf Millionen für Personen- und Sachschäden. Bei Arbeiten an Verkehrswegen oder Bahnanlagen liegen die Anforderungen höher, dort kommen zusätzlich besondere Bedingungen der Auftraggeber hinzu.
Wir stellen Nachweise in der Regel am selben Tag aus und klären eine notwendige Erhöhung parallel. Mehr unter Deckungssumme erhöhen.
Der Punkt mit den Rahmenverträgen
Bei kommunalen Rahmenverträgen wird häufig eine Haftungsübernahme verlangt, die über die gesetzliche Haftung hinausgeht, etwa für Folgeschäden ohne Begrenzung.
Solche Klauseln sind oft nicht versicherbar. Lassen Sie sie vor Unterschrift prüfen. Mehr unter Freistellungserklärung unterschreiben.
Wie wir vorgehen
Wir gehen mit Ihnen die Einsatzarten durch: reine Pflege, Fällung im Bestand, Arbeiten an Verkehrswegen, Kontrolle und Gutachten. Jede davon hat ein eigenes Profil.
Daraus ergibt sich, welche Bausteine Sie brauchen und mit welcher Summe. Und wir prüfen, ob Baumkontrollen in Ihrer Police überhaupt erfasst sind. Das ist der häufigste Fund, weil viele Policen nur die ausführende Tätigkeit kennen.
- Was ist das teuerste Objekt, das je in Fallrichtung stand?
- Arbeiten Sie in der Nähe von Freileitungen?
- Führen Sie Baumkontrollen oder Gutachten durch?
- Sind Vermögensschäden daraus gedeckt?
- Wie dokumentieren Sie Kontrollen?
- Setzen Sie Subunternehmer ein, besonders nach Stürmen?
- Sind Hubsteiger und Häcksler ausreichend versichert?
- Und wie sind Ihre Kletterer außerhalb der Arbeitszeit abgesichert?
Was uns aus der Baumpflege gefragt wird
Welche Deckungssumme brauchen wir?
Bemessen am teuersten Objekt, das je in Fallrichtung stand, nicht am Umsatz. Bei Arbeiten an Straßen, über Fahrzeugen oder neben Gewerbeimmobilien sind fünf Millionen eine realistische Untergrenze.
Kommunale Auftraggeber verlangen diese Summe ohnehin zunehmend, teils mit zusätzlichen Bedingungen bei Arbeiten an Verkehrswegen.
Was passiert bei einem Schaden an einer Freileitung?
Neben dem Schaden an der Leitung entstehen Versorgungsunterbrechung, Produktionsausfälle bei angeschlossenen Betrieben und Instandsetzungskosten des Netzbetreibers.
Die Ansprüche der betroffenen Betriebe sind reine Vermögensschäden und im Grundvertrag ausgeschlossen. Das ist der teuerste Einzelfall Ihrer Branche und gehört ausdrücklich eingeschlossen.
Wir führen auch Baumkontrollen durch.
Dann übernehmen Sie einen Teil der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Wenn ein von Ihnen als sicher eingestufter Baum später umfällt, steht Ihre Beurteilung im Mittelpunkt.
Das ist ein anderes Risiko als die Ausführung und in vielen Handwerkspolicen nicht erfasst. Dokumentieren Sie nach anerkanntem Verfahren und halten Sie fest, was nicht beurteilt werden konnte.
Der Rasen wurde beim Zufahren beschädigt.
Das ist ein Tätigkeitsschaden, weil die Fläche zur Durchführung der Arbeit genutzt wurde, und im Grundvertrag ausgeschlossen.
Einzeln sind das keine großen Beträge, aber sie kommen regelmäßig vor. Der Einschluss von Tätigkeitsschäden gehört bei Ihnen zur Grundausstattung.
Was gilt bei Sturmeinsätzen mit Subunternehmern?
Zwei Dinge sollten vorher geklärt sein: ob eingesetzte Subunternehmer in Ihrer Police erfasst sind und ob die Deckung auch außerhalb Ihres üblichen Einsatzgebiets gilt.
Lassen Sie sich deren Versicherungsnachweise vor Arbeitsbeginn vorlegen. Im Sturmeinsatz geht das unter, und genau dann passieren die schweren Unfälle.
Wie sichern wir unsere Kletterer ab?
Die Berufsgenossenschaft deckt Arbeitsunfälle zuverlässig, aber nicht die Freizeit, und dort passiert statistisch mehr. Eine Gruppenunfallversicherung mit Deckung rund um die Uhr ist hier besonders sinnvoll.
Achten Sie außerdem auf dokumentierte Unterweisungen und geprüfte Ausrüstung. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft beim Unternehmer Rückgriff nehmen.
Sind Baumkontrollen in Ihrer Police erfasst?
Das ist bei uns der häufigste Fund. Wir sehen für Sie nach.