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Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Halle ist bezahlt, die Maschinen sind ersetzt. Nur läuft nichts. Und die Kosten laufen weiter. Genau dafür gibt es diese Versicherung, und sie ist in den meisten Verträgen zu knapp bemessen.

Was sie ersetzt

Wenn ein Schaden Ihren Betrieb lahmlegt, entstehen zwei Arten von Verlust. Den ersten sehen Sie sofort: das kaputte Gebäude, die zerstörten Maschinen. Dafür ist die Sachversicherung da.

Der zweite ist unsichtbar und meist größer. Ihr Betrieb steht, aber die Kosten laufen weiter:

  • Löhne und Gehälter
  • Kredite und Leasingraten
  • Mieten und Pachten
  • Versicherungsbeiträge
  • Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern

Dazu kommt der Gewinn, den Sie in dieser Zeit gemacht hätten. Beides zusammen ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Warum das der eigentlich gefährlichere Schaden ist

Ein Gebäude lässt sich wieder aufbauen. Kunden dagegen warten selten. Wer sechs Monate nicht liefern kann, verliert Aufträge an Wettbewerber. Und die kommen nicht automatisch zurück, wenn die Halle wieder steht.

Deshalb reicht es nicht, nur den Sachschaden zu versichern. Viele Betriebe, die nach einem Brand aufgeben mussten, hatten eine gute Sachversicherung. Was ihnen fehlte, war Geld für die Zeit dazwischen.

Auch ohne Feuer Ein Betrieb kann aus vielen Gründen stillstehen:
  • Brand oder Explosion
  • Wasserschaden nach Rohrbruch
  • Sturm, Hochwasser, Starkregen
  • Ausfall einer Schlüsselmaschine
  • Cyberangriff auf die Steuerung
  • Behördliche Schließung
  • Stromausfall von außen
  • Ausfall eines wichtigen Zulieferers
Nicht jeder dieser Fälle ist automatisch mitversichert. Welche dazugehören, entscheidet der Vertrag.
Die wichtigste Zahl

Wie lange zahlt die Versicherung?

Diese Dauer heißt im Vertrag Haftzeit. Sie ist die zentrale Größe, und sie ist in den meisten Verträgen zu kurz.

In fast jedem Vertrag stehen zwölf Monate. Das ist der Standard, den kaum jemand hinterfragt.

Nun rechnen Sie einmal ehrlich durch, was nach einem Vollbrand passieren muss, bevor Sie wieder auf dem alten Stand sind:

Die Zeitrechnung nach einem Großschaden

  • Löschen, Absperren, Gutachten der Ursache
  • Räumung und Entsorgung des Brandschutts
  • Klärung mit dem Versicherer, was gebaut werden darf
  • Planung und Baugenehmigung
  • Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
  • Rohbau und Ausbau
  • Lieferzeit für Maschinen und Anlagentechnik
  • Aufbau, Inbetriebnahme, Probelauf
  • Wiederanfahren der Produktion
  • Kunden zurückgewinnen

Zwölf Monate reichen dafür bei kaum einem produzierenden Betrieb. Bei Anlagen, die genehmigt werden müssen, liegt man regelmäßig deutlich darüber.

Und das Problem ist hart: Ist die Haftzeit vorbei, endet die Zahlung. Auch wenn Ihr Betrieb noch steht.

Was wir stattdessen machen

Wir rechnen die Zeit mit Ihnen konkret durch, Schritt für Schritt. Daraus ergibt sich eine Zahl, die zu Ihrem Betrieb passt. Oft sind das achtzehn oder vierundzwanzig Monate, bei komplexen Anlagen auch mehr.

Die längere Haftzeit kostet Beitrag. Aber deutlich weniger, als die meisten erwarten, und es ist die sinnvollste Stelle im ganzen Vertrag, an der man nicht sparen sollte.

Die Frage, die Sie sich stellen sollten Wie lange würde es wirklich dauern, bis bei uns wieder alles läuft wie vorher? Wenn Ihre ehrliche Antwort über zwölf Monate liegt, ist Ihre Haftzeit zu kurz. So einfach ist das.
Zwei weitere Größen im Vertrag Die Wartezeit. Manche Verträge zahlen erst nach einigen Tagen Stillstand. Bei kurzen Unterbrechungen bekommen Sie dann gar nichts. Die Versicherungssumme. Sie richtet sich nach Ihrem Ertrag und den fortlaufenden Kosten, nicht nach dem Umsatz. Wird sie zu niedrig angesetzt, gilt dasselbe wie bei der Sachversicherung: Es wird nur anteilig gezahlt.
Oft übersehen

Wenn der Schaden bei jemand anderem passiert

Ihr Betrieb kann stillstehen, obwohl bei Ihnen alles in Ordnung ist. Zum Beispiel wenn ein Zulieferer abbrennt und Sie ohne Material dastehen. Oder wenn Ihr größter Kunde ausfällt und die Abnahme wegbricht.

Solche Fälle nennt man Rückwirkungsschäden. Sie sind nicht automatisch versichert, sondern müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Für Betriebe, die von wenigen Lieferanten oder Kunden abhängen, ist das einer der wichtigsten Punkte überhaupt. Und einer der am häufigsten fehlenden.

Fragen Sie sich einmal
  • Gibt es einen Lieferanten, ohne den wir nicht produzieren können?
  • Gibt es einen Kunden, auf den ein großer Teil unseres Umsatzes entfällt?
  • Hängen wir an einer einzelnen Maschine?
  • Was passiert, wenn der Strom oder das Wasser länger ausfällt?
  • Sind wir auf eine bestimmte Zufahrt angewiesen?
Jedes Ja ist ein Punkt, der im Vertrag stehen sollte.
Aus der Praxis

Was wir bei bestehenden Verträgen fast immer finden

Zwölf Monate ohne Prüfung Der Standardwert wurde übernommen, ohne je durchzurechnen, ob er reicht. Der häufigste Befund.
Summe zu niedrig Berechnet auf Basis alter Zahlen. Der Betrieb ist gewachsen, die Summe nicht.
Rückwirkungsschäden fehlen Der Ausfall eines Zulieferers ist nicht mitversichert, obwohl der Betrieb ohne ihn stillsteht.
Maschinenausfall nicht gedeckt Die Deckung greift nur bei Feuer und ähnlichen Gefahren. Wenn die Schlüsselmaschine schlicht kaputtgeht, zahlt niemand.
Cyber nicht abgestimmt Ein Angriff legt den Betrieb lahm. Ob die Sach- oder die Cyberversicherung zahlt, ist häufig unklar geregelt.
Mehrkosten fehlen Ersatzmaschinen mieten, extern fertigen lassen, Überstunden zahlen. Wer schnell wieder anläuft, spart dem Versicherer Geld, muss es aber vorstrecken können.
Häufige Fragen

Was Unternehmer dazu fragen

Was genau bezahlt die Versicherung?

Zwei Dinge: die Kosten, die während des Stillstands weiterlaufen, und den Gewinn, den Sie in dieser Zeit erwirtschaftet hätten.

Zu den fortlaufenden Kosten gehören Löhne, Mieten, Kredite, Leasingraten und Verträge, aus denen Sie nicht herauskommen. Nicht ersetzt werden Kosten, die durch den Stillstand ohnehin wegfallen, etwa der Materialeinkauf.

Wie berechnet man die Versicherungssumme?

Grundlage ist nicht der Umsatz, sondern der Ertrag plus die Kosten, die weiterlaufen. In der Buchhaltung findet man das unter Begriffen wie Rohertrag oder Deckungsbeitrag.

Wichtig ist, dass die Zahl aktuell ist. Wer die Summe vor fünf Jahren festgelegt hat und seitdem gewachsen ist, bekommt im Schadenfall nur anteilig ersetzt. Genau wie bei der Sachversicherung.

Reichen zwölf Monate Haftzeit nicht aus?

Bei einem Büro oder einem kleinen Ladengeschäft oft ja. Bei einem produzierenden Betrieb fast nie.

Rechnen Sie durch: Räumung, Gutachten, Genehmigung, Bau, Lieferzeit für Anlagen, Inbetriebnahme, Wiederanlauf. Bei Anlagen, die genehmigt werden müssen, kommt man damit regelmäßig auf achtzehn bis vierundzwanzig Monate oder mehr. Und wenn die Haftzeit endet, endet die Zahlung.

Was ist ein Rückwirkungsschaden?

Ihr Betrieb steht still, obwohl bei Ihnen nichts passiert ist. Zum Beispiel weil ein Zulieferer abgebrannt ist und Sie ohne Material dastehen, oder weil Ihr größter Abnehmer ausfällt.

Das ist nicht automatisch mitversichert. Für Betriebe, die von wenigen Lieferanten oder Kunden abhängen, sollte es unbedingt vereinbart werden.

Zahlt die Versicherung auch bei einem Cyberangriff?

Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung setzt in der Regel einen Sachschaden voraus. Ein Cyberangriff beschädigt aber nichts im physischen Sinne, deshalb greift sie oft nicht.

Dafür gibt es den Baustein in der Cyberversicherung. Wichtig ist, dass beide Verträge aufeinander abgestimmt sind, sonst entsteht genau an dieser Nahtstelle eine Lücke. Mehr dazu auf unserer Seite Cyberversicherung.

Was ist mit dem Ausfall einer einzelnen Maschine?

Wenn eine Maschine schlicht kaputtgeht, ohne dass Feuer oder Wasser im Spiel war, greift die normale Betriebsunterbrechung meist nicht. Dafür braucht es eine eigene Deckung, die an die Maschinenversicherung gekoppelt ist.

Für Betriebe, die an einer Schlüsselmaschine hängen, ist das oft wichtiger als die Feuerdeckung. Denn ein Maschinenschaden ist deutlich wahrscheinlicher als ein Brand.

Was kostet diese Versicherung?

Der Beitrag hängt von der Versicherungssumme, der Haftzeit, der Branche und dem Risiko ab. Meist wird sie zusammen mit der Sachversicherung abgeschlossen.

Was sich sagen lässt: Eine längere Haftzeit kostet deutlich weniger, als die meisten erwarten. Der Sprung von zwölf auf vierundzwanzig Monate verdoppelt den Beitrag nicht annähernd, weil lange Unterbrechungen selten sind. Genau deshalb ist es die falsche Stelle zum Sparen.