Versicherung für Apotheken
Auf wenigen Quadratmetern liegt ein Warenwert, den viele Industriebetriebe nicht in der Halle haben. Ein Teil davon verdirbt, wenn über Nacht die Kühlung ausfällt.
Die Kühlkette ist Ihr unterschätztes Risiko
Impfstoffe, Biologika, Insuline und zunehmend hochpreisige Präparate müssen durchgehend gekühlt werden. Wird die Temperatur unterschritten oder überschritten, sind sie nicht mehr verkehrsfähig.
Ein Kühlausfall über ein Wochenende ist kein spektakulärer Schaden. Es brennt nichts, es läuft kein Wasser. Am Montagmorgen sieht alles aus wie immer, und der Inhalt ist wertlos.
Die Sachversicherung greift nicht, weil weder Feuer noch Wasser noch Einbruch vorliegt. Sie deckt benannte Gefahren, und ein defektes Kühlaggregat gehört nicht dazu.
Was Sie brauchen
Eine Warenverderb-Deckung. Sie ersetzt den Wert gekühlter Ware bei Ausfall der Kühlung, und zwar auch dann, wenn der Strom von außen ausgefallen ist.
Achten Sie beim Vergleich auf drei Punkte: Ist ein Stromausfall von außen erfasst? Ab welcher Ausfalldauer wird geleistet? Und ist die Summe an dem bemessen, was bei Ihnen tatsächlich im Kühlschrank liegt?
Der letzte Punkt hat sich in den vergangenen Jahren verschoben. Der Anteil kühlpflichtiger Hochpreiser ist gestiegen, und viele Deckungssummen stammen aus einer Zeit, in der das anders war.
Der zweite Punkt: die Beratung
Ein Abgabefehler, eine übersehene Wechselwirkung, eine falsche Dosierungsangabe. Das sind Personenschäden, und in Ihrem Umfeld können sie erhebliche Folgen haben.
Ihre Betriebshaftpflicht muss die pharmazeutische Tätigkeit ausdrücklich abbilden, einschließlich Beratung, Rezeptur und Herstellung, falls Sie das machen.
Eine allgemeine gewerbliche Haftpflicht reicht dafür nicht. Prüfen Sie, ob die Tätigkeitsbeschreibung in Ihrer Police zu dem passt, was in Ihrer Offizin tatsächlich stattfindet.
Was in Ihre Police gehört
Das wirtschaftliche Risiko ohne Schaden
Ein Teil Ihrer Risiken hat mit Versicherung im klassischen Sinn wenig zu tun. Es geht um Geld, das nicht kommt, obwohl Sie geliefert haben.
Retaxationen sind dafür das bekannteste Beispiel: Eine bereits abgegebene Leistung wird nachträglich nicht oder gekürzt vergütet, weil bei der Abrechnung etwas beanstandet wird.
Das ist kein Sachschaden und kein Haftungsfall. Es ist ein wirtschaftliches Risiko, und es trifft Apotheken regelmäßig.
Für diesen Bereich gibt es besondere Lösungen, die aber nicht mit einer klassischen Betriebsversicherung zu verwechseln sind. Ob und in welchem Umfang das für Ihre Apotheke sinnvoll ist, hängt von Ihrer Abrechnungsstruktur ab.
Für die rechtliche Bewertung einzelner Beanstandungen und für Fragen zu Rahmenverträgen sind Kammer, Verband und spezialisierte Anwälte zuständig. Wir sagen Ihnen, wo eine Frage dorthin gehört.
Und wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben
Filialverbünde bringen zwei Punkte mit, die eine Einzelapotheke nicht hat.
Jede Betriebsstätte muss erfasst sein, mit eigener Bewertung und eigenen Summen. Eine Police, die nur die Hauptapotheke kennt, schützt die Filiale nicht.
Und die Vertretung. Wenn Sie mehrere Standorte führen, sind Sie nicht überall. Das wirkt auf die Frage, wie die Aufsicht organisiert ist, und im Schadenfall wird genau danach gefragt.
- Ist Warenverderb gedeckt, auch bei Stromausfall von außen?
- Passt die Summe zum heutigen Kühlbestand?
- Bildet die Haftpflicht die pharmazeutische Tätigkeit ab?
- Ist die Rezeptur erfasst, falls Sie herstellen?
- Stimmen die Summen für Inhalt und Warenlager?
- Welche Sicherungsanforderungen stellt der Einbruchschutz?
- Deckt Cyber auch den Ausfall der Warenwirtschaft?
- Sind alle Betriebsstätten einzeln erfasst?
Was Apotheken uns fragen
Die Kühlung ist übers Wochenende ausgefallen. Wer zahlt?
Nur eine Warenverderb-Deckung. Die Sachversicherung greift nicht, weil weder Feuer noch Wasser noch Einbruch vorliegt.
Prüfen Sie in Ihrer Police, ob dieser Baustein enthalten ist und ob auch ein Stromausfall von außen erfasst wird, also einer, für den Sie nichts können. Manche Verträge setzen zusätzlich eine Mindestausfalldauer voraus.
Reicht eine normale gewerbliche Haftpflicht?
Für die Ladenfläche ja, für Ihre eigentliche Tätigkeit nicht. Beratung, Abgabe und gegebenenfalls Herstellung müssen ausdrücklich erfasst sein.
Sehen Sie in Ihrer Police nach, wie die Tätigkeit beschrieben ist. Wenn dort nur von Einzelhandel die Rede ist, fehlt der entscheidende Teil.
Wie hoch sollte die Summe für das Warenlager sein?
An dem bemessen, was tatsächlich vorhanden ist, einschließlich der Spitzen vor Feiertagen und in der Erkältungssaison.
Rechnen Sie einmal nach, statt zu schätzen. Der Warenwert einer Apotheke wird regelmäßig unterschätzt, weil er sich auf viele kleine Packungen verteilt und optisch nach wenig aussieht.
Was passiert, wenn unsere IT ausfällt?
Dann können Sie eingeschränkt arbeiten und nicht regulär abrechnen. Die Warenwirtschaft, die Abgabedokumentation und die Anbindung an Kostenträger hängen an den Systemen.
Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Cyberdeckung nicht nur Datenschutzfolgen abdeckt, sondern auch die Betriebsunterbrechung, und ab welcher Ausfalldauer. Bei kurzen Ausfällen ist die vereinbarte Wartezeit entscheidend.
Sind Retaxationen versicherbar?
Es gibt dafür besondere Lösungen, die sich von einer klassischen Betriebsversicherung unterscheiden. Ob sie für Ihre Apotheke sinnvoll sind, hängt von Ihrer Abrechnungsstruktur und Ihrem bisherigen Verlauf ab.
Für die rechtliche Bewertung einzelner Beanstandungen sind Kammer, Verband und spezialisierte Anwälte zuständig. Wir ordnen ein, was versicherungsseitig möglich ist, und sagen Ihnen offen, wenn es das nicht ist.
Wir haben eine Filiale. Ist die automatisch mitversichert?
Nein. Jede Betriebsstätte muss in der Police benannt sein, mit eigener Bewertung und eigenen Summen.
Das gilt auch dann, wenn beide Apotheken demselben Inhaber gehören und organisatorisch eine Einheit bilden. Versicherungsseitig sind es zwei Standorte mit zwei Risikoprofilen.
Wie viel liegt bei Ihnen im Kühlschrank?
Wir prüfen, ob Ihre Summe dazu passt. Kostenlos und unverbindlich.