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Was kostet ein Versicherungsmakler?

Für Sie nichts zusätzlich. Der Beitrag ist derselbe, ob Sie über uns abschließen oder direkt beim Versicherer. Warum das so ist und wo dabei der Haken liegt, steht hier.

Die kurze Antwort

Wir stellen Ihnen keine Rechnung. Unsere Vergütung ist die Courtage, und die zahlt der Versicherer aus dem Beitrag, den Sie ohnehin zahlen.

Der Beitrag wird dadurch nicht höher. Vertriebskosten sind in Versicherungsbeiträgen einkalkuliert, unabhängig davon, ob ein Makler beteiligt ist, ein Vertreter oder niemand. Wer ohne Vermittler abschließt, zahlt in aller Regel denselben Beitrag, nur dass der Anteil dann beim Versicherer bleibt.

Deshalb ist die häufigste Sorge unbegründet: Ein Makler macht Versicherungen nicht teurer.

Und die längere Antwort

Es gibt zwei Formen der Courtage.

Die Abschlusscourtage fällt einmalig bei Vertragsbeginn an, vor allem in der Personenversicherung.

Die Bestandscourtage ist ein laufender Anteil am Beitrag, solange der Vertrag besteht. Im Gewerbegeschäft ist das die übliche Form.

Der Unterschied ist für Sie wichtiger, als er klingt: Bei laufender Vergütung haben wir ein Interesse daran, dass Sie langfristig zufrieden bleiben. Wir verdienen nicht am Abschluss, sondern an der Betreuung.

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Vergütung in Ihrem konkreten Fall ist, sagen wir es Ihnen. Das ist keine Ausnahme, sondern Ihr gutes Recht.

Wo der Haken liegt Wenn die Courtage ein Anteil am Beitrag ist, gilt: Ein höherer Beitrag bedeutet mehr Geld für uns. Das ist ein struktureller Interessenkonflikt, und es wäre unredlich, ihn wegzureden. Jeder Makler hat ihn, auch wir. Die Frage ist deshalb nicht, ob es ihn gibt, sondern wie jemand damit umgeht. Woran Sie das erkennen: Empfiehlt Ihnen jemand auch dann etwas, wenn es für ihn weniger einbringt? Nennt er die Vergütung, wenn Sie fragen? Sagt er Ihnen, wenn Ihr bestehender Vertrag gut ist?

Wie wir damit umgehen

Drei Dinge, an denen Sie uns messen können.

Wir empfehlen auch, was uns nichts bringt

Ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden Krankenversicherung senkt Ihren Beitrag und damit unsere Vergütung. Wir empfehlen ihn trotzdem, weil er in vielen Fällen der beste Weg ist.

Dasselbe gilt für höhere Selbstbehalte, für den Verzicht auf Bausteine, die Sie nicht brauchen, und für die Aussage, dass ein bestehender Vertrag gut ist und bleiben sollte.

Diese Aussage kommt bei uns häufiger vor, als Sie erwarten. Wenn wir bei einer Prüfung feststellen, dass die Deckung passt, sagen wir das, statt einen Grund für einen Wechsel zu konstruieren.

Wir legen offen, was wir verdienen

Wenn Sie fragen, bekommen Sie eine Antwort. Ohne Umschweife und ohne, dass Sie mehrfach nachfragen müssen.

Und wir verdienen an der Dauer, nicht am Wechsel

Bei laufender Bestandscourtage rechnet sich unser Geschäft nur, wenn Mandate lange bestehen. Ein Kunde, der nach zwei Jahren geht, weil ihm etwas verkauft wurde, das nicht passte, ist für uns ein Verlust.

Das ist kein moralisches Argument, sondern ein wirtschaftliches. Aber es zeigt in dieselbe Richtung.

Was Sie stattdessen bekommen Für dieselbe Prämie, die Sie sonst auch zahlen würden:
  • Eine Ausschreibung bei mehreren Gesellschaften statt eines Angebots
  • Verhandelte Bedingungen statt Standardklauseln
  • Jemanden, der die Police liest, bevor Sie unterschreiben
  • Begleitung im Schadenfall, auf Ihrer Seite
  • Einen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt
  • Jährliche Prüfung, ob die Deckung noch passt
Der vierte Punkt ist der, der im Ernstfall zählt. Ein Makler wird von Ihnen beauftragt, nicht vom Versicherer. Das ist keine Formulierung, sondern die Rechtsstellung. Mehr dazu unter Makler oder Vertreter.

Die Alternative: Honorarberatung

Es gibt auch das andere Modell. Ein Honorarberater rechnet nach Stunden oder Pauschale ab und bekommt keine Courtage. Die Verträge werden dann als Nettotarife abgeschlossen, in denen keine Vertriebskosten kalkuliert sind.

Das ist ein legitimes Modell mit einem klaren Vorteil: Der Interessenkonflikt aus der Beitragshöhe entfällt.

Und mit zwei Nachteilen

Die laufende Betreuung ist nicht enthalten. Wer nach drei Jahren eine Frage hat, einen Vertrag anpassen muss oder einen Schaden meldet, zahlt dafür wieder.

Gerade der Schadenfall ist der Punkt: Eine Regulierung zu begleiten, nachzufassen und gegenzuhalten, kostet Zeit. Bei laufender Betreuung ist das eingeschlossen, bei Honorarberatung nicht.

Und die Auswahl an Nettotarifen ist im Gewerbebereich begrenzt.

Wir arbeiten auf Courtagebasis und sagen Ihnen das offen. Wenn Sie ausdrücklich Honorarberatung suchen, sind wir nicht der richtige Partner, und das sagen wir Ihnen dann auch.

Was wir nicht tun Wir empfehlen keinen Wechsel, nur weil er uns eine Abschlussvergütung bringt. In der Krankenversicherung kann ein Wechsel der Gesellschaft sogar schädlich sein, weil Alterungsrückstellungen weitgehend verloren gehen. Der Wechsel innerhalb der bestehenden Gesellschaft ist dann besser und für uns wirtschaftlich uninteressanter. Wir empfehlen ihn trotzdem, wenn er richtig ist.
Häufige Fragen

Was uns zur Vergütung gefragt wird

Wird die Versicherung durch einen Makler teurer?

Nein. Vertriebskosten sind in Versicherungsbeiträgen einkalkuliert, unabhängig davon, wer vermittelt. Wer direkt beim Versicherer abschließt, zahlt in aller Regel denselben Beitrag.

Der Unterschied liegt darin, was Sie für diesen Anteil bekommen: eine Ausschreibung bei mehreren Häusern, verhandelte Bedingungen und jemanden, der im Schadenfall auf Ihrer Seite steht.

Können Sie mir sagen, wie viel Sie an mir verdienen?

Ja. Fragen Sie, und Sie bekommen eine Antwort, ohne dass Sie mehrfach nachhaken müssen.

Konkrete Sätze nennen wir hier nicht, weil sie sich nach Sparte, Gesellschaft und Vertrag erheblich unterscheiden. Im Einzelfall legen wir es offen.

Haben Sie nicht ein Interesse an hohen Beiträgen?

Strukturell ja, und es wäre unredlich, das zu bestreiten. Wenn die Courtage ein Anteil am Beitrag ist, bedeutet ein höherer Beitrag mehr Vergütung.

Woran Sie erkennen, wie jemand damit umgeht: Empfiehlt er auch, was ihm weniger einbringt? Sagt er Ihnen, wenn Ihr bestehender Vertrag gut ist? Nennt er die Vergütung, wenn Sie fragen? Bei uns lautet die Antwort dreimal ja, und Sie dürfen uns daran messen.

Was ist der Unterschied zwischen Abschluss- und Bestandscourtage?

Die Abschlusscourtage fällt einmalig bei Vertragsbeginn an, vor allem in der Personenversicherung. Die Bestandscourtage ist ein laufender Anteil am Beitrag, solange der Vertrag besteht.

Im Gewerbegeschäft überwiegt die laufende Form, und das ist für Sie günstig: Wir verdienen an der Dauer der Beziehung, nicht am Abschluss.

Kostet die Betreuung im Schadenfall extra?

Nein. Die Schadenbegleitung ist Teil unserer Arbeit und mit der laufenden Vergütung abgegolten, unabhängig davon, wie aufwendig ein Fall wird.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Honorarberatung, bei der jede weitere Leistung gesondert berechnet wird. Und gerade Schadenfälle sind der Punkt, an dem Zeit anfällt.

Was kostet ein Erstgespräch?

Nichts, und es verpflichtet zu nichts. Wir sehen uns Ihre Situation an, sagen Ihnen, was uns auffällt, und Sie entscheiden danach.

Wenn dabei herauskommt, dass Ihre bestehenden Verträge in Ordnung sind, sagen wir das. Sie haben dann eine Bestätigung und wir einen Kontakt, an den Sie sich erinnern, wenn sich etwas ändert.

Fragen Sie uns, was wir verdienen

Wir sagen es Ihnen. Und im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Verträge an, kostenlos.