Versicherung für Veranstaltungstechnik
Sie hängen mehrere Tonnen Technik über Köpfe, bauen sie in einer Nacht auf und in einer Nacht wieder ab. Danach ist niemand mehr da, der bezeugen könnte, wie etwas beschädigt wurde.
Rigging ist Ihr Existenzrisiko
Alles, was über Personen hängt, ist eine eigene Kategorie. Traversen, Motoren, Scheinwerfer, Videowände, Lautsprecher: Wenn dort etwas versagt, geht es um Personenschäden in einem Raum voller Menschen.
Die Deckungssumme bemisst sich deshalb nicht an Ihrem Umsatz, sondern an der größten Veranstaltung, die Sie ausrüsten. Bei mehreren tausend Besuchern sind fünf Millionen die Untergrenze, nicht das Ziel.
Und die Dokumentation entscheidet
Nach einem Unfall wird gefragt: Wer hat gerechnet, wer hat aufgebaut, wer hat geprüft, mit welcher Qualifikation?
Lastberechnungen, Prüfprotokolle der Anschlagmittel, Nachweise der eingesetzten Personen: Das sind im Ernstfall Ihre einzigen Belege, weil die Konstruktion zu diesem Zeitpunkt längst abgebaut ist.
Der Schaden ohne Zeugen
Ihr Alltagsrisiko ist ein anderes: Technik, die beschädigt zurückkommt, ohne dass jemand weiß, wann es passiert ist.
Beim Abbau um drei Uhr nachts, beim Verladen, beim Transport, im Zwischenlager. Ein Bühnenscheinwerfer, eine Kamera oder ein Mischpult sind schnell beschädigt, und die Ursache lässt sich am nächsten Tag nicht mehr klären.
Genau dafür ist eine Allgefahrendeckung gemacht. Bei benannten Gefahren müssten Sie darlegen, welche Gefahr es war, und das können Sie nicht. Mehr unter Allgefahrendeckung.
Und gemietete Technik
Bei größeren Produktionen mieten Sie zu, oft kurzfristig und in erheblichem Umfang. Diese Geräte sind fremdes Eigentum in Ihrer Obhut.
Prüfen Sie, ob Ihre Police auch Mietsachen erfasst und mit welcher Summe. Bei Zumietungen für ein großes Projekt kann der Wert Ihren eigenen Bestand übersteigen.
Die fremde Location
Sie arbeiten fast nie im eigenen Haus. Und in fremden Hallen, Zelten, Kirchen oder historischen Gebäuden entstehen Schäden an der Substanz.
Böden durch Rollcases, Wände durch Kabelführungen, Decken durch Anschlagpunkte, Rasenflächen durch Zufahrten.
Das sind Tätigkeitsschäden, weil Sie die Räume zur Durchführung nutzen, und im Grundvertrag ausgeschlossen. Mehr unter Tätigkeitsschäden.
Besonders heikel wird es bei denkmalgeschützter Substanz. Dort ist nicht der Materialwert entscheidend, sondern die Wiederherstellung nach denkmalrechtlichen Vorgaben.
Strom und Sicherheit
Sie bauen temporäre Elektroinstallationen, oft mit erheblichen Leistungen, unter Zeitdruck und bei wechselnden Bedingungen.
Für die Abnahme und die Dokumentation gelten die einschlägigen Regeln, und ihre Einhaltung ist im Schadenfall der erste Prüfpunkt.
Wer Messprotokolle vorlegen kann, steht deutlich besser da als jemand, der auf Erfahrung verweist.
Und die Menschen
Ihre Leute arbeiten in Höhe, unter Zeitdruck, oft nachts und mit wechselnden Aushilfen.
Zwei Punkte gehören geklärt: Sind freie Mitarbeiter und Aushilfen mitversichert, und wie sind Ihre festen Kräfte außerhalb der Arbeitszeit abgesichert? Die Berufsgenossenschaft deckt nur den beruflichen Bereich.
- Betriebshaftpflicht mit Summe nach Ihrer größten Veranstaltung
- Tätigkeitsschäden an fremden Locations
- Vermögensschäden für Ausfall und Verzögerung
- Technikversicherung als Allgefahrendeckung, gültig unterwegs, beim Auf- und Abbau und im Lager
- Mietsachen für zugemietete Technik
- Fuhrpark mit Ladung, häufig LKW und Anhänger
- Gruppenunfall für Festangestellte und, soweit möglich, für regelmäßige Freie
Was Veranstalter von Ihnen verlangen
Bei größeren Produktionen und bei öffentlichen Auftraggebern ist der Versicherungsnachweis Voraussetzung für die Beauftragung.
Gefordert werden regelmäßig fünf Millionen für Personen- und Sachschäden, teils mehr, dazu ein gesonderter Betrag für Vermögensschäden. Wir stellen Nachweise in der Regel am selben Tag aus. Mehr unter Nachweis für Auftraggeber.
Der Blick in den Vertrag
Veranstalterverträge enthalten häufig Klauseln, die über das Versicherbare hinausgehen:
- Vertragsstrafen bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung
- Haftung für Ausfallschäden ohne Begrenzung
- Freistellung von allen Ansprüchen Dritter
- Und Verfügbarkeitszusagen, die faktisch eine Garantie sind
Lassen Sie diese Passagen prüfen, bevor Sie unterschreiben. Mehr unter Freistellungserklärung unterschreiben.
Wie wir vorgehen
Wir gehen mit Ihnen die größte Produktion des letzten Jahres durch: Welche Technik hing über wie vielen Menschen, welcher Wert war insgesamt im Einsatz, wie viel davon war zugemietet, und was hätte ein Ausfall den Veranstalter gekostet.
Aus diesen vier Zahlen ergibt sich Ihre Absicherung. Alles andere ist geraten.
- Wie groß ist Ihre größte Veranstaltung, gemessen an Besuchern?
- Welcher Technikwert ist im Höchstfall gleichzeitig unterwegs?
- Wie viel davon ist zugemietet?
- Gilt Ihre Technikdeckung als Allgefahrendeckung?
- Wo gilt sie räumlich?
- Sind Ausfall- und Verzögerungsschäden erfasst?
- Welche Haftung haben Sie vertraglich übernommen?
- Und wie sind freie Mitarbeiter abgesichert?
Was uns aus der Veranstaltungstechnik gefragt wird
Welche Deckungssumme brauchen wir?
Bemessen an der größten Veranstaltung, die Sie ausrüsten, nicht am Umsatz. Sobald Technik über Personen hängt, geht es im Schadenfall um Personenschäden bei mehreren Betroffenen gleichzeitig.
Bei Veranstaltungen mit mehreren tausend Besuchern sind fünf Millionen die Untergrenze. Auftraggeber verlangen diese Summe ohnehin zunehmend.
Technik kommt beschädigt zurück, niemand weiß wie.
Das ist Ihr Alltagsrisiko und der Grund, warum eine Allgefahrendeckung hier passt. Bei benannten Gefahren müssten Sie darlegen, welche Gefahr den Schaden verursacht hat, und genau das können Sie nach einem nächtlichen Abbau nicht.
Bei einer Allgefahrendeckung genügt der Substanzschaden; der Versicherer müsste einen Ausschluss belegen.
Ist zugemietete Technik mitversichert?
Nur bei ausdrücklichem Einschluss von Mietsachen. Zugemietete Geräte sind fremdes Eigentum in Ihrer Obhut.
Prüfen Sie die Summe. Bei großen Produktionen kann der Wert der Zumietung Ihren eigenen Bestand übersteigen, während die Police nur auf das eigene Equipment ausgelegt ist.
Was gilt, wenn eine Veranstaltung wegen uns ausfällt?
Dann entstehen Gagen, Hallenmiete, Werbekosten und Ticketrückerstattung als Schaden beim Veranstalter. Das ist ein reiner Vermögensschaden und im Grundvertrag ausgeschlossen.
Prüfen Sie zusätzlich Ihren Vertrag. Vertragsstrafen und unbegrenzte Ausfallhaftung werden häufig vereinbart und sind meist nicht versicherbar.
Wir beschädigen regelmäßig Böden und Wände in Locations.
Das sind Tätigkeitsschäden, weil Sie die Räume zur Durchführung nutzen, und im Grundvertrag ausgeschlossen. Der Einschluss gehört bei Ihnen zur Grundausstattung.
Bei denkmalgeschützter Substanz ist besondere Vorsicht geboten, weil dort nicht der Materialwert zählt, sondern die Wiederherstellung nach denkmalrechtlichen Vorgaben.
Wir arbeiten viel mit Freien und Aushilfen.
Klären Sie, ob diese Personen von Ihrer Haftpflicht erfasst sind, wenn sie in Ihrem Auftrag tätig werden. Das ist nicht selbstverständlich und sollte ausdrücklich geregelt sein.
Für Festangestellte lohnt zusätzlich eine Gruppenunfallversicherung mit Deckung rund um die Uhr, weil die Berufsgenossenschaft nur den beruflichen Bereich abdeckt.
Wie viel Technikwert ist bei Ihnen gleichzeitig unterwegs?
Diese Zahl wird meist zu niedrig geschätzt. Wir rechnen sie mit Ihnen durch.