Versicherung für IT-Unternehmen und Dienstleister
In Ihrer Branche geht selten etwas kaputt. Trotzdem entstehen Schäden, die schnell größer sind als Ihr Auftragswert. Genau diese Art von Schaden deckt eine normale Betriebshaftpflicht nicht ab.
Der Schaden ohne Schaden
Ein Update legt das Warenwirtschaftssystem Ihres Kunden lahm. Zwei Tage kann er nicht ausliefern. Eine Migration verliert Daten, die nur teilweise wiederhergestellt werden können. Eine Schnittstelle rechnet falsch, und der Fehler fällt erst nach Monaten auf.
In keinem dieser Fälle ist etwas beschädigt worden. Niemand ist verletzt. Trotzdem hat Ihr Kunde einen erheblichen finanziellen Schaden, und er wird ihn bei Ihnen geltend machen.
Das nennt sich reiner Vermögensschaden. Die Betriebshaftpflicht deckt ihn nicht ab, weil sie auf Sach- und Personenschäden zugeschnitten ist. Dafür brauchen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht, und für IT-Betriebe ist sie der wichtigste Vertrag überhaupt.
Was dabei zählt
- Die Deckungssumme. Orientieren Sie sich am größten Kunden, nicht am durchschnittlichen Auftrag. Wenn dessen Produktion steht, geht es nicht um Ihr Honorar
- Der Zeitpunkt. Viele Verträge greifen nur, wenn der Anspruch während der Laufzeit gemeldet wird. Ein Fehler von heute, entdeckt in drei Jahren, braucht dann eine Nachmeldefrist
- Rückwärtsdeckung. Für Projekte, die vor Vertragsbeginn abgeschlossen wurden. Fehler aus alten Projekten fallen oft erst spät auf
- Datenverlust und Wiederherstellung. Sollte ausdrücklich genannt sein, ebenso die Kosten für die Rekonstruktion
Und Sie sind selbst ein Ziel
IT-Dienstleister sind für Angreifer besonders interessant, weil sie Fernwartungszugänge zu vielen Kunden haben. Wer einmal bei Ihnen ist, kommt möglicherweise überall hin.
Das macht Ihr eigenes Cyberrisiko zu einem doppelten: Sie können ausfallen, und Sie können zum Einfallstor für Ihre Kunden werden. Der zweite Fall ist der gefährlichere, weil dann viele gleichzeitig Ansprüche stellen.
- Zugesagte Verfügbarkeiten und was bei Unterschreitung passiert
- Vertragsstrafen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen
- Haftungsbegrenzungen, die Sie vereinbaren können
- Wer für Datensicherung zuständig ist, Sie oder der Kunde
- Regelungen zu Fernwartungszugängen
Was in Ihrer Branche sonst noch zählt
Die typischen Lücken
Diese Punkte finden wir bei IT-Dienstleistern regelmäßig.
- Es gibt nur eine Betriebshaftpflicht, aber keine Vermögensschadenhaftpflicht. Damit ist genau das nicht gedeckt, was in der IT typischerweise passiert
- Die Deckungssumme orientiert sich am eigenen Umsatz statt am Schaden, der beim Kunden entstehen kann
- Keine Rückwärtsdeckung, obwohl seit Jahren Projekte laufen
- Keine oder eine zu kurze Nachmeldefrist
- Vertraglich übernommene Haftung aus Kundenverträgen ist ausgeschlossen
- Die eigene Cyberdeckung fehlt, obwohl Fernwartungszugänge zu vielen Kunden bestehen
- Kundenhardware in der eigenen Werkstatt ist nicht als Obhutsrisiko geregelt
- Rechteverletzungen sind nicht erfasst
- Auslandsdeckung fehlt, obwohl für Kunden jenseits der Grenze gearbeitet wird
Was IT-Dienstleister uns fragen
Reicht unsere Betriebshaftpflicht nicht aus?
Für Sach- und Personenschäden ja. Also wenn jemand über ein Kabel stolpert oder Ihnen beim Kunden ein Monitor herunterfällt.
Für das, was in der IT typischerweise passiert, reicht sie nicht. Ein fehlerhaftes Update, ein Datenverlust, ein Systemausfall: Das sind reine Vermögensschäden und in der Betriebshaftpflicht nicht enthalten. Dafür braucht es eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Nicht an Ihrem Umsatz orientieren, sondern am möglichen Schaden bei Ihren Kunden. Die Frage lautet: Was kostet es, wenn Ihr größter Kunde drei Tage nicht arbeiten kann?
Bei einem mittelständischen Produktionsbetrieb oder einem Onlinehändler in der Hochsaison sind das schnell sechsstellige Beträge. Ihre Deckungssumme sollte sich daran messen, nicht an Ihrem Auftragswert.
Was ist eine Nachmeldefrist und warum ist sie wichtig?
Viele Vermögensschadenpolicen greifen nur, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit gemeldet wird. Fehler in der IT fallen aber oft erst Jahre später auf.
Eine Nachmeldefrist sorgt dafür, dass auch nach Vertragsende noch gemeldet werden kann, für Fehler aus der Versicherungszeit. Zusammen mit einer Rückwärtsdeckung für frühere Projekte schließt das die Lücke an beiden Enden.
Wir haben Fernwartungszugänge zu unseren Kunden. Was bedeutet das?
Dass Sie ein attraktives Ziel sind. Wer bei Ihnen eindringt, erreicht möglicherweise viele Unternehmen auf einmal. Angreifer wissen das und suchen gezielt nach Dienstleistern.
Für Sie heißt das zweierlei: Ihre eigene Absicherung sollte über dem liegen, was Sie Ihren Kunden empfehlen. Und Sie brauchen eine Deckung für den Fall, dass über Ihre Systeme Schäden bei Kunden entstehen. Das ist der Fall, in dem viele gleichzeitig Ansprüche stellen.
Sind Vertragsstrafen versichert?
In der Regel nicht. Vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, ist in den meisten Policen ausgeschlossen.
Das ist ein Grund, Kundenverträge vor der Unterschrift zu prüfen. Zugesagte Verfügbarkeiten und Konventionalstrafen klingen im Vertrieb gut und sind im Schadenfall Ihr persönliches Risiko. Wir sehen uns solche Verträge an, bevor sie unterschrieben werden.
Wer haftet für die Datensicherung beim Kunden?
Das hängt davon ab, was vereinbart wurde, und ist einer der häufigsten Streitpunkte überhaupt.
Wenn Sie die Sicherung betreiben, haften Sie dafür, dass sie funktioniert und dass eine Wiederherstellung möglich ist. Der zweite Teil wird oft vergessen: Eine Sicherung, die nie getestet wurde, ist im Ernstfall wertlos. Schreiben Sie klar auf, wer wofür zuständig ist, und testen Sie die Rücksicherung regelmäßig.
Was kostet ein Ausfall bei Ihrem größten Kunden?
Wir rechnen das durch und prüfen, ob Ihre Deckung dazu passt. Kostenlos und unverbindlich.