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Sie bauen eine neue Halle

Zwischen dem ersten Spatenstich und der ersten Palette im Regal gibt es vier Zeitpunkte, an denen etwas geregelt sein muss. Der letzte wird fast immer vergessen, und er ist der teuerste.

1. Bevor gebaut wird

Melden Sie das Vorhaben Ihrem Versicherer. Das klingt nach Formalie und hat zwei handfeste Gründe.

Erstens ändert sich das Risiko auf Ihrem Grundstück. Eine Baustelle neben einer laufenden Produktion ist etwas anderes als ein geschlossenes Betriebsgelände. Zweitens gibt es Regelungen, die nur greifen, wenn der Versicherer Bescheid weiß.

Was außerdem vor Baubeginn geklärt gehört:

  • Die Nachweise Ihrer Auftragnehmer. Deckungssumme, Bearbeitungsschäden, Laufzeit über die gesamte Bauzeit
  • Wer Bauherr ist. Bei Ihnen liegt die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle
  • Beweissicherung, wenn in geschlossener Bebauung oder neben empfindlicher Technik gebaut wird
  • Die Finanzierung. Banken verlangen häufig Nachweise, und zwar zu Terminen, die man kennen sollte

2. Während der Bauzeit

Das entstehende Bauwerk gehört Ihnen, ist aber noch nicht abgenommen. Bis dahin schützt es keine Gebäudeversicherung, weil es die noch nicht gibt.

Dafür ist die Bauleistungsversicherung da. Sie deckt unvorhergesehene Beschädigung, Sturm, Starkregen, Diebstahl von fest verbautem Material und Vandalismus.

Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen: Baustoffe, die schon geliefert, aber noch nicht verbaut sind, und die Bauzeitüberschreitung. Wenn sich der Bau verzögert und die Deckung endet, steht das Vorhaben in der kritischsten Phase ohne Schutz da.

3. Bei der Inbetriebnahme

Sobald die Halle genutzt wird, greift die Gebäudeversicherung. Das muss aktiv vereinbart werden, es geschieht nicht automatisch mit der Abnahme.

Achten Sie auf den Übergang. Zwischen dem Ende der Bauleistungsdeckung und dem Beginn der Gebäudeversicherung darf kein Tag Lücke sein. Das klingt selbstverständlich und geht regelmäßig schief, weil zwei verschiedene Verträge zwei verschiedene Daten haben.

4. Und der Punkt, der vergessen wird Wenn die Halle voll ist, stimmen Ihre Summen nicht mehr. Sie haben nicht nur ein Gebäude mehr. Sie haben mehr Lagerfläche, also mehr Ware. Vielleicht neue Technik, mehr Betriebseinrichtung, eine höhere Ausbringung. Die Versicherungssumme für Inhalt und Betriebsunterbrechung stammt aber aus der Zeit davor. Und eine Unterversicherung wirkt anteilig bei jedem Schaden, nicht erst beim großen. Wer dreißig Prozent zu niedrig versichert ist, bekommt auch bei einem Schaden über zwanzigtausend Euro dreißig Prozent weniger. Setzen Sie sich eine Erinnerung für drei Monate nach dem Einzug. Dann ist absehbar, wie viel tatsächlich drinsteht.
Was sich sonst noch ändert

Sieben Punkte, an die niemand denkt

Die Betriebsunterbrechung Mehr Fläche bedeutet längere Wiederaufbauzeit. Eine Haftzeit von zwölf Monaten reicht für einen Hallenneubau selten.
Die Photovoltaik Wenn eine Anlage aufs Dach kommt, ist das eine eigene Deckung mit eigenem Ertragsausfall.
Das Brandschutzkonzept Was Sie hier investieren, wirkt auf den Beitrag. Sprechen Sie darüber, bevor gebaut wird, nicht danach.
Die Lagerung Höhere Regale, andere Ware, größere Brandlast. Der Versicherer bewertet das anders als vorher.
Technische Anlagen Tore, Kälte, Lüftung, Krananlagen. Ein Defekt daran ist kein Fall für die Sachversicherung.
Außenanlagen Hof, Zaun, Beleuchtung, Ladebereiche. Gehören ausdrücklich in die Summe, sonst fehlen sie.
Die Umgebung Elementargefahren werden nach Lage bewertet. Ein neues Grundstück kann anders eingestuft sein als das alte.
Mehr Mitarbeiter Wer erweitert, stellt meist ein. Das wirkt auf Haftpflicht, Unfallversicherung und die Lohnsumme in der Unterbrechung.
Die Finanzierung Banken verlangen Nachweise und gelegentlich eine Abtretung. Das gehört rechtzeitig geklärt.

Der beste Zeitpunkt für ein Gespräch

Wenn die Pläne stehen, aber noch nicht gebaut wird.

Zu diesem Zeitpunkt lässt sich noch etwas verändern, das später Geld spart. Ein Brandabschnitt an der richtigen Stelle, eine Sprinklerung, die sich rechnet, eine Trennung von Lager und Produktion, die den Versicherer anders rechnen lässt.

Solche Entscheidungen kosten während der Planung wenig und sind nach der Fertigstellung praktisch nicht mehr umsetzbar.

Was wir dabei tun

Wir sehen uns die Planung an und sagen Ihnen, welche Punkte ein Versicherer bewerten wird. Nicht als Bauberatung, sondern aus der Sicht dessen, der später das Risiko trägt.

Bei größeren Vorhaben lohnt sich außerdem, den Markt vorher zu fragen. Ein Betrieb, der mit einem durchdachten Konzept anfragt, bekommt andere Angebote als einer, der eine fertige Halle beschreibt.

Und danach

Melden Sie sich, wenn Sie drin sind und der Betrieb läuft. Dann gehen wir durch, was tatsächlich dasteht, und passen die Summen an.

Bei unseren Mandanten machen wir das ohnehin im Rahmen der jährlichen Prüfung. Nach einem Neubau lohnt sich der Termin früher.

Die Reihenfolge in Kurzform
  • Planung steht: Gespräch über Brandschutz und Aufteilung
  • Vor Baubeginn: Vorhaben melden, Bauleistung abschließen, Nachweise der Firmen einholen
  • Während des Baus: Bei Verzögerung die Laufzeit verlängern
  • Bei Abnahme: Gebäudeversicherung anschließen, lückenlos
  • Drei Monate danach: Summen für Inhalt und Unterbrechung neu rechnen
Der letzte Punkt ist der, den wir bei Betrieben am häufigsten offen vorfinden. Die Halle steht seit drei Jahren, die Summe stammt von davor.
Häufige Fragen

Was Betriebe uns dazu fragen

Müssen wir den Neubau wirklich melden?

Ja. Eine Baustelle verändert das Risiko auf Ihrem Grundstück, und der Neubau erhöht anschließend den Wert.

Wird das nicht gemeldet, kann im Schadenfall der Einwand der Gefahrerhöhung kommen. Und die Unterversicherung, die durch den nicht erfassten Anbau entsteht, trifft dann nicht nur den Anbau, sondern die Entschädigung insgesamt.

Wer braucht die Bauleistungsversicherung, wir oder die Baufirma?

In aller Regel Sie als Bauherr, weil das entstehende Werk Ihnen gehört. Manchmal schließt sie der Generalunternehmer ab und legt die Kosten um, dann sollten Sie als Mitversicherter genannt sein.

Klären Sie das ausdrücklich, bevor gebaut wird. Wir sehen regelmäßig Fälle, in denen beide Seiten davon ausgingen, der andere habe es geregelt.

Der Bau verzögert sich. Was bedeutet das?

Die Bauleistungsversicherung läuft bis zu einem vereinbarten Datum. Endet sie und ist der Bau noch nicht fertig, steht das Vorhaben ohne Schutz da, oft genau in der Phase, in der schon viel Wert verbaut ist.

Melden Sie eine Verzögerung deshalb frühzeitig. Eine Verlängerung ist unkompliziert, solange der Vertrag noch läuft. Danach wird es schwieriger.

Was ist mit Material, das schon geliefert, aber noch nicht verbaut ist?

Das gehört ausdrücklich in die Deckung. Baustoffe auf der Baustelle sind ein beliebtes Ziel für Diebstahl, besonders Metall, Kabel und Dämmmaterial.

Prüfen Sie außerdem, ob Diebstahl überhaupt gedeckt ist und unter welchen Voraussetzungen. Manche Verträge verlangen eine Umzäunung oder eine Bewachung, und ohne die zahlt niemand.

Lohnt sich eine Sprinkleranlage?

Das lässt sich pauschal nicht sagen, aber es lohnt sich, die Frage vor dem Bau zu stellen. Der Beitragsunterschied zwischen einer gesprinklerten und einer ungesprinklerten Halle ist erheblich, und über zwanzig Jahre gerechnet kann sich die Investition tragen.

Wir holen Ihnen dazu Einschätzungen ein, solange die Planung noch offen ist. Danach ist die Entscheidung gefallen, und eine Nachrüstung kostet ein Vielfaches.

Wir bauen für eine neue Tätigkeit. Ändert das etwas?

Ja, und zwar mehr als die Fläche. Die Tätigkeitsbeschreibung in Ihrer Haftpflicht muss abbilden, was Sie künftig machen.

Wer bisher gehandelt hat und künftig auch verarbeitet, hat ein anderes Risiko und braucht andere Einschlüsse. Das ist einer der Punkte, an denen Policen veralten, ohne dass es jemandem auffällt.

Stehen Ihre Pläne schon?

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