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Versicherung für ambulante Pflegedienste

Ihre Mitarbeiter arbeiten allein, in fremden Wohnungen, mit engem Zeitfenster, an Menschen, die sich nicht mehr gut halten können. Dass dabei etwas passiert, ist keine Frage des Ob.

Der Sturz, für den niemand etwas kann

Eine Pflegekraft ist beim Transfer aus dem Bett. Der Patient wird schwer, sie hält, beide gehen zu Boden. Ergebnis: Oberschenkelhalsbruch, Operation, Krankenhaus, Reha.

Die Krankenkasse zahlt zunächst und fordert das Geld dann bei Ihnen ein. Denn Ihre Mitarbeiterin war anwesend und hätte den Sturz möglicherweise verhindern können.

So ein Fall ist kein Ausrutscher. Er gehört zu Ihrem Beruf. Und er zeigt, warum die Haftungsfrage in der ambulanten Pflege anders aussieht als in anderen Branchen:

  • Sie haften unbegrenzt, es gibt keine gesetzliche Obergrenze
  • Sie haften für Ihre Mitarbeiter, ohne eigenes Verschulden
  • Schon leichte Fahrlässigkeit genügt
  • Je nach Rechtsform haften Sie mit Ihrem Privatvermögen

Der Sinn einer guten Deckung ist deshalb nicht, dass nichts passiert. Er ist, dass Sie nach einem solchen Vorfall weiterarbeiten können, statt sich mit einer Rechtsabteilung auseinanderzusetzen.

Der Schlüssel, der eine Schließanlage kostet

Ihre Mitarbeiter tragen Schlüssel von Patienten mit sich. Oft viele, oft den ganzen Tag, oft in einer Tasche, die im Auto liegt.

Geht ein einzelner Wohnungsschlüssel verloren, bleibt es überschaubar. Gehört der Schlüssel aber zu einer Schließanlage in einem Mehrfamilienhaus, müssen alle Zylinder getauscht werden. Aus einem kleinen Versehen wird dann schnell ein Schaden im fünfstelligen Bereich.

Schlüsselverlust ist nicht automatisch mitversichert. Und wo er vereinbart ist, gilt oft eine Höchstsumme, die für eine größere Anlage nicht reicht. Das ist einer der ersten Punkte, die wir prüfen.

Was Sie eigentlich brauchen Nicht die billigste Police, die für die Zulassung reicht. Sondern die Gewissheit, dass ein Vorfall nicht an Ihnen hängen bleibt. Wenn ein Angehöriger Ansprüche stellt, übernimmt der Versicherer die Prüfung. Was berechtigt ist, wird gezahlt. Was nicht berechtigt ist, wird abgewehrt, auf seine Kosten. Sie führen in dieser Zeit weiter Ihren Betrieb.
Wer alles mitversichert sein muss
  • Festangestellte Pflegekräfte
  • Aushilfen und Minijobber
  • Auszubildende und Praktikanten
  • Honorarkräfte
  • Leiharbeitnehmer
  • Ehrenamtliche, falls vorhanden
Die letzten drei Gruppen fehlen in vielen Verträgen. Bei Personalmangel arbeiten aber genau die häufig mit.
Was im Alltag passiert

Die Schäden, die es wirklich gibt

Keine Katastrophen, sondern Dinge, die in jeder Schicht passieren können.

Sturz beim Transfer Der häufigste Fall. Die Kasse fordert Behandlungskosten zurück, Angehörige verlangen Schmerzensgeld.
Medikamentenfehler Vertauscht, falsch dosiert, doppelt gegeben. Bei alten Menschen mit vielen Präparaten ein reales Risiko mit schweren Folgen.
Wundversorgung Ein Dekubitus, der sich verschlechtert. Dann steht die Frage im Raum, ob richtig behandelt und dokumentiert wurde.
Schaden in der Wohnung Etwas geht zu Bruch, ein Teppich wird beschädigt, Wasser läuft über. Oft geringe Beträge, aber sie belasten das Verhältnis.
Schlüsselverlust Der einzelne Schlüssel ist verkraftbar, die Schließanlage nicht. Auf die vereinbarte Summe kommt es an.
Rückforderung der Kasse Leistungen abgerechnet, die so nicht erbracht oder nicht dokumentiert wurden. Ein reiner Vermögensschaden, den die Betriebshaftpflicht nicht deckt.
Parkschäden Enge Höfe, Zeitdruck, wechselnde Fahrer. Viele kleine Schäden, die zusammen die Prämie treiben.
Datenabfluss Ein verlorenes Diensthandy, ein gehackter Rechner. Gesundheitsdaten lösen Meldepflichten innerhalb von 72 Stunden aus.
Vorwurf gegen einen Mitarbeiter Ein Verdacht wegen Diebstahl oder Misshandlung, der sich später als unbegründet erweist. Bis dahin läuft ein Verfahren.
Das schwierige Thema

Ihr Fuhrpark

Zwölf Fahrzeuge, dreißig Fahrer, enge Zeitfenster, Höfe ohne Wendemöglichkeit, Winter in Norddeutschland. Die Schadenquote steigt, und irgendwann kündigt der Versicherer.

Das ist in Ihrer Branche ein bekanntes und unangenehmes Problem. Es lässt sich aber bearbeiten, und zwar nicht durch einen billigeren Tarif, sondern durch andere Struktur.

Was tatsächlich hilft

  • Flottenvertrag statt Einzelverträge. Ab etwa zehn Fahrzeugen wird anders kalkuliert, und die Schadenquote lässt sich verhandeln
  • Höherer Selbstbehalt für Kleinschäden. Parkschäden unter einer bestimmten Grenze selbst tragen. Das senkt die Quote und damit die Prämie spürbar
  • Fahrerunterweisung dokumentieren. Ein einfacher Nachweis, der beim Versicherer Wirkung zeigt
  • Schadenmeldung standardisieren. Wer schnell und vollständig meldet, senkt die Regulierungskosten
  • Fahrzeuge und Nutzung prüfen. Manchmal ist die Zuordnung historisch gewachsen und passt nicht mehr

Diese Arbeit macht kein Vergleichsportal. Wir setzen uns mit Ihnen hin, sehen die Schadenhistorie durch und gehen damit zum Versicherer.

Häufige Fragen

Was Pflegedienste uns fragen

Brauchen wir die Betriebshaftpflicht für die Zulassung?

Ja. Für ambulante Pflegedienste ist sie Voraussetzung, um mit den Kassen abrechnen zu dürfen, unabhängig von der Betriebsgröße.

Die Frage ist also nicht ob, sondern welche. Viele Betriebe haben eine Police, die formal reicht, aber Tätigkeiten nicht abbildet, die längst dazugekommen sind. Etwa Betreuungsleistungen, Wohngemeinschaften oder hauswirtschaftliche Versorgung.

Was passiert, wenn ein Patient stürzt?

Wenn eine Pflegekraft anwesend war, prüft die Kasse in der Regel, ob der Sturz hätte verhindert werden können, und fordert gegebenenfalls Behandlungskosten zurück. Angehörige machen zusätzlich Schmerzensgeld geltend.

Ihre Betriebshaftpflicht prüft dann, ob der Anspruch berechtigt ist. Ist er es, wird gezahlt. Ist er es nicht, wird abgewehrt, notfalls vor Gericht, auf Kosten des Versicherers. Für Sie ist genau das der Wert der Deckung.

Sind Honorarkräfte und Leihpersonal mitversichert?

Nicht automatisch, und das ist eine der häufigsten Lücken. Viele Verträge erfassen nur eigene Beschäftigte.

Gerade bei Personalengpässen arbeiten aber Honorarkräfte und Leihpersonal mit. Wenn dabei etwas passiert, haften Sie trotzdem, weil der Einsatz in Ihrem Auftrag erfolgt. Das gehört ausdrücklich in den Vertrag.

Was tun bei einer Rückforderung der Kasse?

Zunächst: Das ist kein Fall für die Betriebshaftpflicht. Ein Abrechnungsfehler ist ein reiner Vermögensschaden, und den deckt sie nicht.

Dafür gibt es eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht für das Heilwesen. Sie greift bei Fehlern im Abrechnungsverkehr mit Kassen und Trägern sowie bei Beratungsfehlern. Für einen Betrieb, der monatlich fünfstellig abrechnet, ist das kein Randthema.

Wie sichern wir uns bei Vorwürfen gegen Mitarbeiter ab?

Das ist ein Thema, über das niemand gern spricht. Ihre Leute arbeiten allein in fremden Wohnungen, oft bei Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung. Vorwürfe entstehen, auch unbegründete.

Zwei Bausteine helfen: eine Vertrauensschadenversicherung für den Fall, dass tatsächlich etwas entwendet wurde, und ein Spezial-Strafrechtsschutz, der die Verteidigung übernimmt, solange ermittelt wird. Beides schützt auch Ihre Mitarbeiter, und das können Sie ihnen sagen.

Was kostet das alles?

Der Beitrag richtet sich meist nach dem Jahresumsatz, seltener nach der Mitarbeiterzahl. Ein Dienst mit zwanzig Mitarbeitern liegt anders als einer mit hundert.

Was sich sagen lässt: Der Unterschied zwischen einer Police, die nur die Zulassung erfüllt, und einer, die Ihre tatsächlichen Risiken abbildet, ist kleiner als die meisten annehmen. Wir rechnen Ihnen das im Erstgespräch durch.

Damit Sie sich um Ihre Patienten kümmern können

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