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Kommt die Elementar-Pflichtversicherung?

Beschlossen ist sie nicht. Vorbereitet wird sie. Und in gefährdeten Lagen steigen die Prämien bereits, während einzelne Objekte gar keine Deckung mehr bekommen.

Der Stand der Dinge

Eine gesetzliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung besteht derzeit nicht. Politisch wird sie seit Jahren diskutiert, und im Koalitionsvertrag ist verankert, dass Gebäudeversicherungen künftig auch Extremwetterschäden umfassen sollen.

Im Gespräch ist ein Modell, bei dem der Schutz automatisch enthalten ist und aktiv abgewählt werden müsste. Ob und wann das kommt, ist offen. Ein Antrag im Bundestag ist noch kein Gesetz.

Was jetzt schon feststeht

Unabhängig von der Gesetzgebung verändert sich der Markt bereits, und zwar in zwei Richtungen.

Erstens: Versicherer passen ihre Risikomodelle an. Objekte in gefährdeten Lagen oder mit ungünstiger Bausubstanz zahlen deutlich mehr als noch vor wenigen Jahren.

Zweitens: Manche Objekte bekommen gar keine Deckung mehr. In Gefährdungsklassen mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit lehnen Versicherer ab, und zwar nicht nur bei Neuanträgen.

Für Sie heißt das: Wer heute Deckung bekommt, sollte sie sich sichern. Wer wartet, riskiert höhere Prämien oder eine Ablehnung.

Warum das auch Gewerbebetriebe betrifft

Die politische Diskussion dreht sich um Wohngebäude. Ihre Halle, Ihr Lager und Ihre Produktion sind davon nicht erfasst.

Die Marktentwicklung erfasst sie trotzdem. Dieselben Risikomodelle, dieselben Gefährdungskarten, dieselbe Zurückhaltung bei exponierten Lagen.

Und im Gewerbe kommt etwas hinzu, das bei Wohngebäuden keine Rolle spielt: die Betriebsunterbrechung. Ein überfluteter Keller kostet einen Hausbesitzer die Sanierung. Ein überfluteter Betrieb verliert zusätzlich Wochen an Produktion.

Was Elementar überhaupt umfasst Der Begriff wird häufig verwechselt. Nicht Elementar, sondern Grunddeckung: Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser. Diese Gefahren sind in jeder üblichen Gebäude- und Inhaltsversicherung enthalten. Elementar sind: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch. Wer sagt, er sei gegen Sturm versichert, sagt damit nichts über Starkregen. Der wirtschaftlich wichtigste Punkt ist dabei nicht das Hochwasser, sondern der Rückstau: Wasser, das aus überlasteten Kanälen zurück ins Gebäude drückt. Das kann überall passieren, auch weit weg von jedem Fluss.

Die Gefährdungsklasse entscheidet

Versicherer arbeiten mit einem System, das jedes Objekt anhand seiner Lage in eine Gefährdungsklasse für Überschwemmung einordnet. Von praktisch ungefährdet bis hochgefährdet.

Diese Einstufung bestimmt, ob Sie Deckung bekommen und zu welchem Preis. Und sie kann sich ändern, wenn Karten aktualisiert werden.

Was Sie beeinflussen können

Die Lage nicht, den Rest schon. Bei grenzwertigen Objekten entscheiden häufig die Schutzmaßnahmen darüber, ob überhaupt gezeichnet wird:

  • Rückstausicherung, geprüft und funktionsfähig. Der wirksamste Einzelpunkt überhaupt
  • Keine wertvollen Güter im Untergeschoss, oder zumindest erhöht gelagert
  • Technik nicht im Keller: Heizung, Server, Schaltanlagen
  • Objektschutz an Toren und Zufahrten
  • Und ein Notfallplan für Starkregenwarnungen

Diese Punkte kosten überschaubar und verändern die Bewertung erheblich. Wichtiger noch: Sie verhindern den Schaden, den keine Versicherung angenehm macht.

Wenn Sie bereits abgelehnt wurden

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Häufig liegt sie an der pauschalen Einstufung, ohne dass die konkreten Verhältnisse vor Ort geprüft wurden.

Was hilft: eine belastbare Darstellung der Lage, der Geländehöhe, vorhandener Schutzmaßnahmen und der Schadenhistorie. Damit lässt sich häufig eine Zeichnung erreichen, oft mit erhöhtem Selbstbehalt.

Mehr unter schwer versicherbare Risiken.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Ist Elementar in Ihren Verträgen überhaupt enthalten?
  • Für alle Standorte oder nur für den Hauptsitz?
  • Ist Rückstau ausdrücklich eingeschlossen?
  • In welcher Gefährdungsklasse liegen Ihre Objekte?
  • Welcher Selbstbehalt gilt bei Elementar?
  • Ist die Betriebsunterbrechung für Elementargefahren mitversichert?
  • Was lagert in Untergeschossen?
  • Und gibt es eine geprüfte Rückstausicherung?
Frage zwei ist der häufigste Fund bei Mehrstandortbetrieben. Elementar wird oft nur für das Hauptobjekt vereinbart, weil das der Standort mit dem Kredit war. Und Frage sechs wird fast nie gestellt. Eine Sachdeckung für Elementargefahren ohne zugehörige Betriebsunterbrechung hilft im Gewerbe nur halb.

Wenn Sie vermieten

Hier wird die Gesetzgebung unmittelbar relevant. Wenn Wohngebäudeversicherungen künftig Elementarschutz enthalten müssen, betrifft das jeden, der Wohnraum vermietet.

Zwei Fragen stellen sich dann:

Erstens die Kosten. Ob und wie sich ein verpflichtender Baustein auf die Nebenkosten umlegen lässt, richtet sich nach dem Mietrecht und ist noch nicht abschließend geklärt.

Zweitens die Kalkulation. In gefährdeten Lagen können die Beiträge erheblich steigen. Wer Bestände hält, sollte das in die Planung einbeziehen.

Mehr unter Immobilienverwaltung.

Unser Rat

Warten Sie nicht auf die Gesetzgebung. Sie ist offen, und sie würde ohnehin nur Wohngebäude betreffen.

Prüfen Sie stattdessen jetzt, ob Ihre Standorte gedeckt sind, und sichern Sie sich die aktuellen Konditionen. In gefährdeten Lagen wird es eher schwieriger als leichter.

Und ein Punkt zur Verkehrssicherung

Wer bekannte Risiken kennt und nichts tut, kann sich damit selbst in eine schwierige Lage bringen. Das gilt für Gebäudeeigentümer gegenüber Mietern ebenso wie für Betriebe gegenüber Beschäftigten.

Eine dokumentierte Auseinandersetzung mit dem Thema, sei es durch Schutzmaßnahmen oder durch einen Notfallplan, ist deshalb mehr als eine Formalie.

Zum Stand der Gesetzgebung Der Stand ändert sich. Derzeit gibt es keine gesetzliche Pflicht, im Koalitionsvertrag ist das Thema verankert, und ein parlamentarisches Verfahren wird erwartet. Diskutiert werden unter anderem eine Angebotspflicht für Versicherer, eine automatische Aufnahme mit Widerspruchsmöglichkeit und Übergangsregelungen für Bestandsverträge. Wir halten das nach und melden uns bei betroffenen Mandanten, wenn sich etwas Konkretes ergibt.
Der praktische Hinweis Prüfen Sie Ihre Rückstausicherung. Nicht ob eine da ist, sondern ob sie funktioniert. Rückstauklappen sind wartungspflichtig und setzen sich zu. Eine nicht funktionsfähige Sicherung kann im Schadenfall zur Leistungskürzung führen, weil eine Obliegenheit verletzt wurde. Die Prüfung kostet wenig und ist die wirksamste Einzelmaßnahme gegen den häufigsten Elementarschaden überhaupt.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Ist die Elementarversicherung jetzt Pflicht?

Nein. Eine gesetzliche Pflicht besteht derzeit nicht. Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass Gebäudeversicherungen künftig Extremwetterschäden umfassen sollen, ein parlamentarisches Verfahren wird erwartet.

Die Diskussion betrifft zudem Wohngebäude, nicht Gewerbeobjekte. Auf eine gesetzliche Lösung zu warten, ist für Betriebe deshalb keine Strategie.

Was gehört zu Elementar und was nicht?

Zu Elementar gehören Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch.

Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser gehören dagegen zur Grunddeckung und sind in üblichen Verträgen enthalten. Wer gegen Sturm versichert ist, ist damit nicht gegen Starkregen versichert.

Unser Objekt wurde abgelehnt. Was jetzt?

Eine Ablehnung beruht häufig auf der pauschalen Einstufung nach Gefährdungsklasse, ohne dass die konkreten Verhältnisse geprüft wurden.

Mit einer belastbaren Darstellung von Lage, Geländehöhe, Schutzmaßnahmen und Schadenhistorie lässt sich oft doch eine Zeichnung erreichen, meist mit erhöhtem Selbstbehalt. Stellen Sie in dieser Lage keine weiteren Anträge auf eigene Faust.

Was können wir selbst tun?

Der wirksamste Einzelpunkt ist eine geprüfte, funktionsfähige Rückstausicherung. Rückstauklappen sind wartungspflichtig, und eine nicht funktionsfähige Sicherung kann im Schadenfall zur Leistungskürzung führen.

Dazu kommt: keine wertvollen Güter und keine Technik im Untergeschoss, Objektschutz an Toren und Zufahrten sowie ein Notfallplan für Starkregenwarnungen.

Reicht die Sachdeckung, oder brauchen wir mehr?

Im Gewerbe reicht sie meist nicht. Ein überfluteter Betrieb verliert neben der Substanz auch Produktionszeit, oft mehrere Wochen.

Prüfen Sie deshalb, ob die Betriebsunterbrechung auch für Elementargefahren gilt. Das wird bei der Vertragsgestaltung häufig übersehen und ist im Schadenfall der größere Posten.

Wir haben mehrere Standorte.

Dann prüfen Sie jeden einzeln. Elementar wird häufig nur für das Hauptobjekt vereinbart, weil dort seinerzeit ein Kredit besichert wurde.

Nebenstandorte, Außenlager und angemietete Flächen fallen dabei regelmäßig durchs Raster. Das ist bei Mehrstandortbetrieben unser häufigster Fund.

Ist Elementar an allen Ihren Standorten eingeschlossen?

Bei Mehrstandortbetrieben ist die Antwort erstaunlich oft nein.