Versicherung für Pflege und Gesundheitsberufe
In Ihrer Branche liegt das Risiko nicht im Gebäude. Es liegt in den Händen von Menschen, die unter Zeitdruck arbeiten, und Sie haften für jeden Einzelnen von ihnen. Auch dann, wenn Sie selbst nichts falsch gemacht haben.
Sie haften anders als andere Betriebe
Drei Dinge machen die Haftung im Gesundheitswesen härter als anderswo:
Erstens: Sie haften unbegrenzt. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze wie im Transportrecht. Bei einem Personenschaden mit dauerhaften Folgen entstehen Kosten über Jahrzehnte, und die Deckungssumme ist die einzige Grenze, die es gibt.
Zweitens: Sie haften für Ihre Mitarbeiter, auch ohne eigenes Verschulden. Eine Pflegekraft vertauscht Medikamente, und die Verantwortung liegt beim Betrieb.
Drittens: Schon leichte Fahrlässigkeit genügt. Niemand muss Ihnen Absicht oder grobe Nachlässigkeit nachweisen. Ein Moment der Unaufmerksamkeit reicht aus.
Dazu kommt, je nach Rechtsform, die Haftung mit dem Privatvermögen. Wer als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft arbeitet, riskiert nicht nur den Betrieb.
Was das im Alltag bedeutet
Die typischen Schäden in Ihrer Branche sind keine spektakulären Katastrophen. Es sind Dinge, die in jeder Schicht passieren können:
- Ein Patient stürzt, während jemand von Ihnen im Raum ist
- Ein Medikament wird verwechselt oder falsch dosiert
- Ein Transfer geht schief, und beide gehen zu Boden
- Ein Schlüssel geht verloren, und eine Schließanlage muss ausgetauscht werden
- Beim Hausbesuch geht etwas zu Bruch, das dem Patienten viel bedeutet
- Eine Abrechnung wird falsch gestellt, und die Kasse fordert zurück
Der letzte Punkt ist der, den fast alle unterschätzen. Dazu unten mehr.
Wen wir im Gesundheitswesen betreuen
Die Risiken unterscheiden sich stark. Zu diesen Bereichen haben wir eigene Seiten, weitere entstehen.
Wenn die Kasse Geld zurückfordert
Eine Leistung wurde abgerechnet, die so nicht erbracht wurde. Eine Dokumentation fehlt. Eine Verordnung war nicht gültig. Die Kasse prüft, beanstandet und fordert zurück.
Das ist kein Sach- und kein Personenschaden. Es ist ein reiner Vermögensschaden, und den deckt die normale Betriebshaftpflicht nicht ab.
Dafür gibt es eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht für das Heilwesen. Sie greift bei Fehlern im Abrechnungsverkehr mit Kassen und Sozialversicherungsträgern, bei Beratungsfehlern und bei falschen Auskünften.
Für einen Betrieb, der monatlich fünfstellige Beträge abrechnet, ist das kein Randthema.
- Cyber. Sie verarbeiten Gesundheitsdaten, also die sensibelste Kategorie überhaupt. Ein Datenabfluss löst Meldepflichten und Behördenverfahren aus
- Strafrechtsschutz. Nach einem schweren Vorfall steht schnell ein Ermittlungsverfahren im Raum. Die Verteidigung kostet, unabhängig vom Ausgang
- Vertrauensschaden. Wo Mitarbeiter allein in fremden Wohnungen arbeiten, gibt es ein Risiko, über das niemand gern spricht
- Fuhrpark. Viele Fahrzeuge, viele Fahrer, viele kleine Schäden. Eine der schwierigsten Sparten in Ihrer Branche
- Absicherung der Mitarbeiter. Bei Fachkräftemangel ein Instrument, das stärker wirkt als eine Gehaltserhöhung
Was uns aus dem Gesundheitswesen gefragt wird
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Höher als in den meisten anderen Branchen, weil Sie unbegrenzt haften und mit Menschen arbeiten. Bleibt nach einem Vorfall eine dauerhafte Schädigung, entstehen Behandlungs- und Pflegekosten über Jahrzehnte.
Fünf Millionen Euro sind eine sinnvolle Untergrenze, bei größeren Trägern mehr. Der Beitragsunterschied zwischen drei und fünf Millionen ist dabei deutlich kleiner, als die meisten annehmen.
Sind Fehler unserer Mitarbeiter mitversichert?
Sie müssen es sein, denn Sie haften dafür. Als Arbeitgeber stehen Sie für Fehler Ihrer Beschäftigten ein, auch ohne eigenes Verschulden.
Prüfen sollte man, ob wirklich alle Personengruppen erfasst sind: feste Mitarbeiter, Aushilfen, Auszubildende, Praktikanten, Honorarkräfte und Leihpersonal. Gerade die letzten drei fehlen häufig.
Was ist mit Schlüsseln unserer Patienten?
Ein eigenes Risiko, das gesondert vereinbart werden muss. Bei einem einzelnen Wohnungsschlüssel bleibt es überschaubar. Bei einer Schließanlage in einem Mehrfamilienhaus wird es teuer, weil dann alle Zylinder getauscht werden müssen.
Achten Sie auf die Höhe. Manche Verträge decken Schlüsselverlust nur bis zu einem niedrigen Betrag, der bei einer größeren Anlage nicht reicht.
Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren?
Nach einem schweren Vorfall wird häufig ermittelt, auch wenn am Ende nichts dabei herauskommt. Die Betriebshaftpflicht deckt die zivilrechtliche Haftung, nicht Ihre Verteidigung im Strafverfahren.
Dafür braucht es einen Spezial-Strafrechtsschutz. Der übernimmt die Anwaltskosten von Anfang an, und zwar bevor feststeht, ob überhaupt etwas vorgefallen ist.
Brauchen wir wirklich eine Cyberversicherung?
Sie verarbeiten Gesundheitsdaten. Das ist die sensibelste Datenkategorie, die es gibt, und bei einem Abfluss greifen Meldepflichten innerhalb von 72 Stunden.
Was dann kommt, ist Arbeit: Behörden informieren, Betroffene benachrichtigen, forensisch klären, was abgeflossen ist. Genau dabei hilft eine Cyberversicherung, nicht nur mit Geld, sondern mit Fachleuten, die das schon gemacht haben.
Wie bekommen wir unsere Kfz-Versicherung in den Griff?
Das ist in Ihrer Branche ein bekanntes Problem. Viele Fahrzeuge, wechselnde Fahrer, enge Zeitfenster, oft Parkschäden. Die Schadenquote steigt, und irgendwann wird es teuer oder der Versicherer steigt aus.
Ab einer bestimmten Fahrzeugzahl lohnt ein Flottenvertrag, weil er anders kalkuliert wird und sich steuern lässt. Dazu kommen Maßnahmen wie Fahrerunterweisung und ein höherer Selbstbehalt für Kleinschäden. Das ist Arbeit, aber es wirkt.
Damit Sie sich um Pflege kümmern können
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