Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Versicherung für Erzeugergemeinschaften und Agrarvermarktung

Ein erheblicher Teil Ihres Warenwerts steht nicht in der Ware, sondern im Zertifikat. Und der lässt sich verlieren, ohne dass ein Korn verdirbt.

Der Status ist der Wert

Zertifizierte Ware erzielt ein Vielfaches des konventionellen Preises. Diese Differenz ist das Ergebnis von Kontrollen, Dokumentation und getrennten Warenströmen, nicht von etwas, das man der Ware ansieht.

Genau deshalb lässt sie sich verlieren, ohne dass mit der Ware etwas nicht stimmt.

Die Auslöser sind bekannt und alltäglich:

  • Rückstände, die nicht aus Ihrem Verantwortungsbereich stammen müssen, etwa durch Abdrift auf einer Nachbarfläche
  • Vermischung im Silo, im Lager oder beim Umschlag
  • Ein Transportfahrzeug, dessen Reinigung nicht nachweisbar ist
  • Eine Lücke in der Dokumentation, die eine Partie nicht mehr eindeutig zuordnen lässt

Das Ergebnis ist immer dasselbe: Die Partie wird abgestuft und ist nur noch konventionell zu vermarkten.

Und das ist ein reiner Vermögensschaden

Nichts ist beschädigt, niemand verletzt. Es fehlt die Preisdifferenz, und bei einer Silozelle mit mehreren hundert Tonnen ist das schnell sechsstellig.

Eine Sachversicherung hilft dafür nicht, weil kein Sachschaden vorliegt. Und eine Betriebshaftpflicht ist auf Personen- und Sachschäden gebaut.

Es braucht eine Vermögensschadendeckung, und sie sollte an dieser Preisdifferenz bemessen sein, nicht am Warenwert.

Der Fall, der das Geschäftsmodell trifft Nicht die einzelne Partie, sondern der Status des Unternehmens. Wenn eine Kontrollstelle Ihre eigene Zertifizierung beanstandet oder aussetzt, können Sie zertifizierte Ware vorübergehend nicht mehr als solche vermarkten. Damit steht nicht ein Auftrag still, sondern das Geschäft. Und eine gewöhnliche Betriebsunterbrechungsversicherung greift nicht, weil sie einen Sachschaden voraussetzt. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Police Unterbrechungen ohne Sachschaden erfasst, und klären Sie im Vorfeld, welche Nachweise Ihre Kontrollstelle im Ernstfall verlangt. Diese Frage stellt sich niemand, bevor sie akut wird.

Das Saatgut ist der härteste Fall

Wenn Saatgut nicht keimt, mit einer anderen Sorte vermischt ist oder Besatz enthält, merkt es niemand beim Kauf. Man merkt es auf dem Feld, und dann ist die Saison gelaufen.

Der Schaden ist der Ertrag eines ganzen Jahres, dazu Kosten für Aussaat, Pflege und gegebenenfalls Umbruch und Neuansaat.

Und weil eine Partie Saatgut an viele Betriebe geht, ist es kein Einzelfall, sondern ein Serienschaden über zahlreiche Flächen.

Was Ihre Position bestimmt

Die Rückverfolgbarkeit bis zur Partie. Welche Charge, von welchem Vermehrer, mit welchen Untersuchungsergebnissen, an wen geliefert.

Wer eingrenzen kann, welche Betriebe betroffen sind, begrenzt den Schaden. Wer es nicht kann, steht allen gegenüber, die in dieser Saison bei ihm gekauft haben.

Und lassen Sie sich die Unterlagen Ihrer Vorlieferanten geben. Wenn der Fehler dort lag, brauchen Sie den Nachweis, welche Partie Sie weitergegeben haben, um Rückgriff nehmen zu können.

Zwischen vielen Erzeugern und wenigen Abnehmern

Ihre Position in der Kette bringt ein Risiko mit, das rein kaufmännisch ist.

Sie kaufen bei vielen Betrieben und verkaufen an wenige größere Abnehmer aus Verarbeitung und Handel. Damit konzentriert sich Ihr Forderungsrisiko auf wenige Adressen, während Ihre Verbindlichkeiten breit verteilt sind.

Fällt ein großer Abnehmer aus, trifft das nicht nur Sie, sondern über Sie auch die Erzeuger, die auf ihre Abrechnung warten.

Eine Warenkreditversicherung ist deshalb bei Ihrem Geschäftsmodell keine Randfrage. Ihr eigentlicher Nutzen liegt dabei weniger im Ersatz als in der laufenden Bonitätsbeobachtung Ihrer Abnehmer.

Was in Ihre Police gehört
  • Vermögensschäden aus Statusverlust einer Partie
  • Produkthaftung für Rohwaren, mit Rückrufkosten
  • Saatguthaftung mit Serienschadenregelung
  • Unterbrechung ohne Sachschaden
  • Warenkredit für die Abnehmerseite
  • Lager und Silos, mit Trennung der Warenströme
  • Kühlung und Warenverderb bei Frischware
  • Transportrisiken einschließlich Reinigungsnachweisen
  • Haftung der Geschäftsführung gegenüber Mitgliedern
Der letzte Punkt wird bei genossenschaftlich geprägten Strukturen häufig übersehen. Wer für viele Mitglieder wirtschaftliche Entscheidungen trifft, verantwortet sie auch. Mehr unter D&O.

Die Lagerung entscheidet über den Status

Getrennte Warenströme sind bei Ihnen keine Ordnungsfrage, sondern die Grundlage des Preises. Und im Alltag ist das anspruchsvoll: Silozellen, Umschlagflächen, Fördertechnik, Reinigungsintervalle, Belegungspläne.

Ein Fehler dort entwertet nicht die Menge, die falsch lag, sondern möglicherweise beide beteiligten Partien.

Dokumentieren Sie Belegung und Reinigung, und halten Sie es aktuell. Nach einer Beanstandung ist das die erste Frage, und es ist zugleich die Unterlage, mit der wir einen Versicherer überzeugen.

Und bei Getreide kommt die Anlage dazu

Silos und Fördertechnik bringen eigene Risiken: Staub in der Luft, Zellenschäden, Brückenbildung, Verbau. Ein Silobrand oder eine Verpuffung ist selten, aber wenn er eintritt, betrifft er die Anlage und den Inhalt zugleich.

Und eine ausgefallene Annahme in der Erntespitze ist wirtschaftlich schwerer als eine im Februar, weil Landwirte dann nicht warten können. Mehr dazu unter Landhandel und Agrarhandel.

Bei Frischware zählen Tage

Gemüse hat kein Zeitfenster von Monaten, sondern von Tagen. Ein Kühlausfall über ein Wochenende bedeutet, dass die Ware nicht mehr vermarktbar ist.

Die Sachversicherung greift dabei nicht, weil ein defektes Aggregat keine benannte Gefahr ist. Dafür braucht es eine Deckung für Warenverderb, und dort sind drei Punkte zu prüfen: Ist Stromausfall von außen erfasst, ab welcher Ausfalldauer wird geleistet, und passt die Summe zur vollen Kühlkapazität in der Saison.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Ist der Statusverlust einer Partie als Vermögensschaden gedeckt?
  • Was passiert, wenn Ihre eigene Zertifizierung beanstandet wird?
  • Ist die Saatguthaftung erfasst, und wie sind Serienschäden geregelt?
  • Wie hoch ist Ihr Forderungsbestand, und wie verteilt er sich?
  • Sind Warenverderb und Kühlausfall gedeckt?
  • Passt die Lagersumme zur Erntespitze, nicht zum Jahresmittel?
  • Sind Transporte einschließlich Reinigungsanforderungen abgesichert?
  • Ist die Geschäftsführung gegenüber den Mitgliedern abgesichert?
Punkt sechs ist ein klassischer Fund. Lagerbestände schwanken bei Ihnen saisonal enorm. Eine Summe, die im Frühjahr passt, führt im Oktober zur Unterversicherung. Dafür gibt es Regelungen mit Anpassung nach Bestandsmeldung. Das ist etwas Aufwand und verhindert eine anteilige Kürzung genau dann, wenn am meisten im Lager liegt.
Häufige Fragen

Was Vermarktungsgesellschaften uns fragen

Eine Partie hat den Zertifizierungsstatus verloren.

Dann ist der Schaden die Preisdifferenz zur konventionellen Vermarktung, und das ist ein reiner Vermögensschaden. Die Ware ist ja nicht verdorben.

Eine Sachversicherung hilft dafür nicht, eine Betriebshaftpflicht ist auf Personen- und Sachschäden gebaut. Erforderlich ist eine Vermögensschadendeckung, bemessen an der Differenz bei Ihrer größten Partie.

Was passiert, wenn unsere eigene Zertifizierung beanstandet wird?

Dann können Sie vorübergehend nicht als zertifiziert vermarkten, und damit steht das Geschäftsmodell, nicht nur ein Auftrag.

Eine gewöhnliche Betriebsunterbrechungsversicherung greift nicht, weil sie einen Sachschaden voraussetzt. Prüfen Sie, ob Ihre Police Unterbrechungen ohne Sachschaden erfasst, und klären Sie vorab, welche Nachweise Ihre Kontrollstelle im Ernstfall verlangt.

Unser Saatgut hat bei mehreren Betrieben Probleme verursacht.

Das ist der teuerste Fall Ihrer Branche, weil der Schaden pro Betrieb eine ganze Saison umfasst und weil eine Partie an viele Abnehmer geht.

Prüfen Sie deshalb die Serienschadenregelung: Werden alle Ansprüche aus einer Partie zu einem Schadenfall zusammengefasst, steht nur eine Summe für alle Betriebe zur Verfügung. Und sichern Sie die Rückverfolgbarkeit bis zum Vermehrer.

Wie sichern wir uns gegen den Ausfall eines Abnehmers?

Über eine Warenkreditversicherung, und bei Ihrer Struktur ist das besonders relevant. Sie kaufen bei vielen und verkaufen an wenige, das Forderungsrisiko konzentriert sich also.

Der eigentliche Nutzen liegt dabei in der laufenden Bonitätsbeobachtung. Wird ein Limit gesenkt, ist das ein Warnsignal, das Sie sonst nicht bekommen, und meist Wochen bevor etwas passiert.

Unsere Lagerbestände schwanken stark über das Jahr.

Das ist bei einer festen Versicherungssumme ein Problem. Eine Summe, die im Frühjahr angemessen ist, führt in der Erntespitze zur Unterversicherung und damit zur anteiligen Kürzung.

Es gibt Regelungen mit Anpassung nach Bestandsmeldung. Der Aufwand ist überschaubar, und er verhindert eine Kürzung genau dann, wenn am meisten im Lager liegt.

Haftet unsere Geschäftsführung gegenüber den Mitgliedern?

Bei Verletzung von Sorgfaltspflichten kann das der Fall sein. Wer wirtschaftliche Entscheidungen für viele Erzeuger trifft, etwa über Vermarktungswege, Preise oder Vorfinanzierung, verantwortet sie auch.

Das ist die klassische Innenhaftung, und dafür ist eine D&O-Versicherung gebaut. Bei Strukturen mit vielen Beteiligten gehört sie zur Grundausstattung.

Was wäre die Preisdifferenz bei Ihrer größten Partie?

An dieser Zahl sollte sich Ihre Deckung messen, nicht am Warenwert.