Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Versicherung für Fleischereien und Lebensmittelbetriebe

In den meisten Betrieben führt ein Produktfehler zu einem Sachschaden. Bei Ihnen wird das Produkt gegessen, und daraus wird ein Personenschaden.

Der Unterschied zu anderen Produzenten

Wenn ein Metallbetrieb ein fehlerhaftes Teil liefert, entsteht in aller Regel ein Sachschaden. Wenn bei Ihnen etwas nicht stimmt, wird es gegessen.

Daraus folgt eine andere Größenordnung. Ein Personenschaden mit ernsten Folgen bewegt sich nicht im Bereich des Warenwerts, und bei einer betroffenen Charge sind es selten Einzelfälle.

Ihre Deckungssumme sollte sich deshalb am Personenschaden orientieren, nicht am Umsatz und schon gar nicht am Wert der Ware.

Und ein Rückruf läuft bei Ihnen anders

Bei Lebensmitteln wird schneller und weitreichender zurückgerufen als in anderen Branchen. Häufig chargenweit statt stückweise, häufig öffentlich, und meist bevor geklärt ist, ob tatsächlich ein Problem besteht.

Das ist aus Vorsorgegründen richtig und für Sie trotzdem teuer:

  • Die betroffene Charge, auch der Teil, der einwandfrei war
  • Rückholung aus dem Handel und von Weiterverarbeitern
  • Entsorgung
  • Öffentliche Warnung und die Wirkung auf Ihren Namen
  • Der Vertrauensverlust, der länger nachwirkt als der Vorgang

Eine Rückrufdeckung ist deshalb in Ihrer Branche kein Randthema. Sie ist in einer normalen Betriebshaftpflicht nicht enthalten, weil die einen eingetretenen Schaden voraussetzt und ein Rückruf gerade der Verhütung dient.

Was Ihre Position bestimmt

Die Rückverfolgbarkeit. Wenn Sie eingrenzen können, welche Charge betroffen ist, welche Rohware verwendet wurde und wer beliefert wurde, verkleinert sich der Rückruf erheblich.

Wer das nicht kann, muss pauschal zurückrufen, und pauschal heißt teuer.

Und die Dokumentation der Eigenkontrollen. Temperaturaufzeichnungen, Reinigungspläne, Wareneingangskontrollen. Das ist ohnehin vorgeschrieben, und im Schadenfall ist es Ihr Nachweis, dass sauber gearbeitet wurde.

Besonders wichtig bei Fehlern der Rohware: Wenn ein Lieferant kontaminiertes Material geliefert hat, brauchen Sie den Beleg, welche Lieferung Sie verwendet haben.

Die Kühlkette Ein Ausfall über ein Wochenende, und die Ware ist nicht mehr verkehrsfähig. Es brennt nicht, es läuft kein Wasser. Am Montag sieht alles aus wie immer, und der Inhalt der Kühlräume ist wertlos. Die Sachversicherung greift nicht, weil sie benannte Gefahren deckt und ein defektes Aggregat nicht dazugehört. Dafür braucht es eine Deckung für Warenverderb. Prüfen Sie dabei: Ist Stromausfall von außen erfasst? Ab welcher Ausfalldauer wird geleistet? Und passt die Summe zu einem vollen Kühlhaus?
Und die Temperaturüberwachung Eine Überwachung mit Alarmierung aufs Mobiltelefon ist fachlich geboten und wirkt zugleich auf die Versicherung. Manche Deckungen setzen sie voraus. Und wer belegen kann, wann ein Ausfall gemeldet wurde und wie schnell reagiert wurde, steht im Schadenfall besser da.
Die Bausteine

Was in Ihre Police gehört

Produkthaftung Mit einer Summe, die am Personenschaden bemessen ist, nicht am Warenwert.
Rückrufkosten Eigene Deckung, in der Betriebshaftpflicht nicht enthalten. Bei Lebensmitteln zentral.
Warenverderb Für die Kühlkette, auch bei Stromausfall von außen.
Betriebsunterbrechung Auch nach behördlicher Anordnung, nicht nur nach einem Sachschaden. Das ist ein eigener Punkt.
Maschinen Kutter, Wolf, Vakuumierer, Kühlanlagen. Ein Defekt ist kein Sachversicherungsfall.
Feuer und Sach Werkstatt, Verkaufsraum, Lager. Und die Frage, ob Räucheranlagen erfasst sind.
Filialen und Fahrzeuge Jede Betriebsstätte einzeln, Verkaufsfahrzeuge mit Kühlung und Technik.
Partyservice Eine eigene Tätigkeit mit eigenen Risiken, oft in fremden Räumen.
Rechtsschutz Auseinandersetzungen mit Behörden und im Arbeitsrecht gehören zum Alltag.

Der Punkt, der oft fehlt

Eine gewöhnliche Betriebsunterbrechungsversicherung setzt einen Sachschaden voraus: Feuer, Wasser, Sturm.

Bei Ihnen kann der Betrieb aber auch ohne Sachschaden stillstehen, nämlich wenn eine Behörde die Produktion untersagt oder Räume schließt.

Das kommt vor: nach einem Befund, nach einer Beanstandung bei einer Kontrolle, gelegentlich auch nur vorsorglich, bis etwas geklärt ist.

In diesem Fall greift die normale Deckung nicht. Es gibt eigene Bausteine dafür, die eine Betriebsschließung aus infektions- oder lebensmittelrechtlichen Gründen erfassen.

Prüfen Sie, ob Ihre Police so etwas enthält und unter welchen Voraussetzungen. Und achten Sie darauf, was ausgeschlossen ist, denn dieser Bereich hat sich in den letzten Jahren verändert.

Und wenn Sie liefern

Viele Betriebe beliefern Gastronomie, Kantinen, Einrichtungen oder Handel. Damit ändert sich Ihre Rolle.

Sie sind dann nicht mehr nur Verkäufer an Endkunden, sondern Lieferant in einer Kette. Wenn Ihre Ware in einer Kantine ausgegeben wird und es Probleme gibt, betrifft das viele Menschen gleichzeitig.

Und Ihre Abnehmer machen möglicherweise Folgeschäden geltend: Betriebsschließung, Umsatzausfall, eigener Rückruf. Das sind Vermögensschäden, die über den Warenwert weit hinausgehen.

Wenn Sie gewerblich liefern, gehört das in die Police, und die Summe sollte an diesem Szenario bemessen sein.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Passt die Produkthaftung zu einem Personenschaden?
  • Sind Rückrufkosten gedeckt, und mit welcher Summe?
  • Ist Warenverderb erfasst, auch bei Stromausfall von außen?
  • Greift die Betriebsunterbrechung auch bei behördlicher Schließung?
  • Sind Belieferung und Partyservice als Tätigkeit benannt?
  • Ist jede Filiale einzeln erfasst?
  • Wie sind Verkaufsfahrzeuge abgesichert?
  • Wie gut ist Ihre Rückverfolgbarkeit?
Punkt vier ist der häufigste Fund. Die meisten Policen setzen einen Sachschaden voraus, und eine behördliche Schließung ist keiner.
Häufige Fragen

Was Lebensmittelbetriebe uns fragen

Nach unserem Produkt ist jemand erkrankt.

Das ist ein Personenschaden aus Produkthaftung. Geprüft wird, ob die Ursache bei Ihnen lag oder bei einem Vorlieferanten, und ob Ihre Eigenkontrollen ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Ihre Temperaturaufzeichnungen, Reinigungsnachweise und die Rückverfolgbarkeit der Rohware sind dabei entscheidend. Wer belegen kann, dass sauber gearbeitet wurde und woher das Material stammt, steht deutlich besser da.

Sind Rückrufkosten in der Betriebshaftpflicht enthalten?

In aller Regel nicht. Die Haftpflicht setzt einen eingetretenen Schaden voraus, ein Rückruf dient gerade dessen Verhütung.

Bei Lebensmitteln ist das besonders relevant, weil schneller und weitreichender zurückgerufen wird als in anderen Branchen, oft chargenweit und öffentlich. Prüfen Sie, ob eine eigene Rückrufdeckung besteht.

Die Kühlung ist ausgefallen. Wer zahlt die Ware?

Nur eine Deckung für Warenverderb. Die Sachversicherung greift nicht, weil weder Feuer noch Wasser noch Einbruch vorliegt.

Achten Sie auf drei Punkte: ob ein Stromausfall von außen erfasst ist, ab welcher Ausfalldauer geleistet wird und ob die Summe zu einem vollen Kühlhaus passt. Eine Temperaturüberwachung mit Alarmierung wird häufig vorausgesetzt.

Was gilt bei einer behördlichen Schließung?

Eine gewöhnliche Betriebsunterbrechungsversicherung greift nicht, weil sie einen Sachschaden voraussetzt. Eine Schließung nach einer Beanstandung ist keiner.

Dafür gibt es eigene Bausteine, die Betriebsschließungen aus infektions- oder lebensmittelrechtlichen Gründen erfassen. Prüfen Sie, ob Ihre Police so etwas enthält und was ausgeschlossen ist, denn dieser Bereich hat sich in den letzten Jahren verändert.

Die Rohware eines Lieferanten war kontaminiert.

Gegenüber Ihren Kunden haften Sie trotzdem, weil Sie deren Vertragspartner sind. Der Rückgriff auf den Lieferanten ist eine zweite Frage.

Er setzt voraus, dass Sie belegen können, welche Lieferung Sie verwendet haben. Ihre Rückverfolgbarkeit ist deshalb nicht nur eine Pflicht, sondern Ihr wichtigstes Beweismittel.

Wir beliefern auch Kantinen und Gastronomie.

Dann sollte das in der Police benannt sein, denn Ihre Rolle ändert sich. Sie sind Lieferant in einer Kette, und Probleme betreffen viele Menschen gleichzeitig.

Hinzu kommen Folgeschäden bei Ihren Abnehmern: eigene Schließung, Umsatzausfall, eigener Rückruf. Das sind Vermögensschäden, die den Warenwert weit übersteigen, und die Summe sollte daran bemessen sein.

Was passiert bei einer behördlichen Schließung?

Die meisten Policen decken das nicht. Wir sehen bei Ihnen nach, kostenlos und unverbindlich.