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Prämie stark erhöht oder Sanierung angekündigt

Ein Brief mit einer deutlich höheren Prämie ist ärgerlich. Gefährlich wird er, wenn man ihn falsch einordnet. Denn manche Schreiben enthalten eine Frist, die nach wenigen Wochen abläuft.

Legen Sie das Schreiben nicht zur Seite Wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht, läuft es meist innerhalb weniger Wochen ab Zugang der Mitteilung ab. Wer diese Frist verpasst, hängt ein weiteres Jahr im Vertrag. Ein Anruf genügt, um das zu klären.

Erst einordnen, dann handeln

Nicht jede Beitragserhöhung ist dasselbe. Bevor Sie etwas unternehmen, sollten Sie wissen, um welche der vier Situationen es sich handelt. Davon hängt ab, ob Sie überhaupt reagieren können und wie viel Zeit Sie haben.

1. Wertanpassung nach Anpassungsklausel

Bei vielen Sach- und Gebäudeverträgen ist eine automatische Anpassung vereinbart, etwa an den Baupreisindex. Steigen die Baukosten, steigen Versicherungssumme und Beitrag entsprechend mit.

Das ist keine Verschlechterung, sondern der Schutz vor Unterversicherung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier in der Regel nicht, weil die Leistung im gleichen Maß steigt wie der Beitrag. Diesen Fall verwechseln viele Unternehmer mit einer Sanierung.

2. Echte Beitragserhöhung ohne Mehrleistung

Der Versicherer erhöht die Prämie, ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend verbessert. Hier entsteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist ab Zugang der Mitteilung.

3. Bestandssanierung

Der Versicherer stellt die Fortführung des Vertrags unter Bedingungen. Drei Instrumente kommen dabei zum Einsatz, oft in Kombination: höhere Prämie, Einführung oder Erhöhung eines Selbstbehalts, oder eine Einschränkung des Deckungsumfangs.

Ausgelöst wird das meist, wenn der Schadenbedarf eines einzelnen Vertrags über längere Zeit über dem Durchschnitt liegt. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Kündigung durch den Versicherer.

4. Änderungskündigung

Formal eine Kündigung, verbunden mit dem Angebot, den Vertrag zu geänderten Bedingungen fortzuführen. Diese Form wird bei größeren Sanierungsaktionen genutzt und ist die einschneidendste Variante, weil ohne Ihre Zustimmung der Versicherungsschutz endet.

Die entscheidende Frage Steigt mit dem Beitrag auch die Leistung? Wenn ja, ist es meist eine Wertanpassung und Sie können nicht kündigen, sollten aber prüfen, ob die neue Summe stimmt. Wenn nein, also mehr zahlen für dasselbe oder weniger, dann liegt in der Regel ein Sonderkündigungsrecht vor. Und dann läuft eine Frist.
Warum das gerade so vielen passiert Große Versicherer haben in den letzten Jahren ganze Bestände durchforstet, besonders in Branchen mit erhöhtem Feuerrisiko. Betroffen waren dabei nicht nur Kleinbetriebe, sondern Unternehmen bis in den dreistelligen Millionenumsatz. Parallel sind die Baukosten seit 2020 erheblich gestiegen. Viele Bestandsverträge sind dadurch unterversichert, und die Anpassung schlägt spürbar auf den Beitrag durch.
Die ersten Tage

Was Sie jetzt prüfen sollten

1. Zugangsdatum festhalten Wann ist das Schreiben eingegangen? Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, läuft die Frist ab diesem Tag. Heben Sie den Umschlag auf.
2. Art der Änderung bestimmen Wertanpassung, echte Erhöhung, Sanierung oder Änderungskündigung? Danach richtet sich alles Weitere. Steht häufig nicht klar im Schreiben.
3. Leistung vergleichen Was ändert sich außer dem Beitrag? Neuer Selbstbehalt, gestrichene Bausteine, niedrigere Höchstentschädigung, neue Auflagen. Der Beitrag ist oft nicht das Schlimmste.
4. Auflagen ernst nehmen Enthält das Angebot neue Obliegenheiten, etwa zu Brandschutz, Wartung oder Lagerung? Wenn ja: Können Sie diese im Betrieb tatsächlich einhalten? Sonst gefährden Sie die Deckung.
5. Begründung anfordern Versicherer müssen ihre Anpassung begründen. Fragen Sie nach dem Schadenverlauf, der zugrunde liegt. Manchmal stimmen die Zahlen nicht oder betreffen einen anderen Betriebsteil.
6. Nicht sofort unterschreiben Ein Sanierungsangebot ist ein Angebot, kein Bescheid. Mit Zustimmung verlieren Sie das Sonderkündigungsrecht.
Ein Punkt, der oft übersehen wird Wenn der Versicherer die Prämie erhöht, weil sich Ihr Betrieb tatsächlich verändert hat, etwa durch neue Anlagen, mehr Lagerfläche oder zusätzliche Tätigkeiten, dann ist die Erhöhung sachlich richtig. Kritisch wird es, wenn diese Änderungen nie gemeldet wurden. Dann kann im Schadenfall zusätzlich eine Anzeigepflichtverletzung im Raum stehen. In diesem Fall ist die Prämie nicht Ihr größtes Problem.
Wichtig

Was Sie jetzt nicht tun sollten

Diese Fehler kosten regelmäßig Geld oder Handlungsspielraum.

  • Aus Ärger sofort kündigen. Solange kein Anschluss steht, ist der bestehende Vertrag Ihre Absicherung. Erst platzieren, dann kündigen.
  • Vorschnell zustimmen. Mit der Annahme des Sanierungsangebots endet in der Regel das Sonderkündigungsrecht.
  • Das Schreiben ablegen und später ansehen. Die Fristen sind kurz. Wer vier Wochen wartet, hat die Wahl oft schon verloren.
  • Nur auf den Beitrag schauen. Ein neuer Selbstbehalt oder eine gestrichene Deckung wiegt im Schadenfall meist schwerer als ein paar Prozent Prämie.
  • Neue Auflagen unterschreiben, ohne sie umsetzen zu können. Eine Obliegenheit, die im Betrieb nicht gelebt wird, ist gefährlicher als gar keine.
  • Parallel unkoordiniert am Markt anfragen lassen. Das verbrennt Ihre Chancen bei genau den Häusern, die infrage kämen.
Handlungsmöglichkeiten

Welche Wege Sie haben

Fast immer gibt es mehr als die zwei Optionen annehmen oder gehen.

Nachverhandeln Prämien sind bei gewerblichen Risiken Verhandlungssache. Wer nachweisen kann, dass sich das Risiko verbessert hat, verhandelt aus einer anderen Position. Ein Sanierungsangebot ist selten das letzte Wort.
Selbstbehalt statt Prämie Oft lässt sich die Erhöhung abfedern, indem Sie Kleinschäden selbst tragen. Wichtig ist, dass die Höhe zu Ihrer Liquidität und Ihrer Schadenhistorie passt.
Abschmelzender Selbstbehalt Manche Versicherer vereinbaren Selbstbehalte, die bei schadenfreiem Verlauf über einige Jahre wieder sinken. Das ist verhandelbar und wird selten von selbst angeboten.
Prävention als Argument Eine belegte Investition in Brandschutz, Wartung oder Organisation verändert die Risikobewertung. Wir sagen Ihnen, welche Maßnahme in Ihrem Fall den größten Hebel hat.
Deckung neu zuschneiden Vielleicht sind Positionen versichert, die es nicht mehr gibt, oder Summen zu hoch angesetzt. Manchmal finanziert sich die Erhöhung durch Bereinigung an anderer Stelle.
Marktvergleich Erst wenn klar ist, was der eigene Versicherer bietet, lohnt der Vergleich. Dann aber gezielt und mit einer Unterlage, die Ihr Risiko fair darstellt.

Was wir für Sie tun

Bei einer Prämienerhöhung geht es selten darum, schnell zu wechseln. Es geht darum, die Lage richtig zu bewerten und dann zu entscheiden.

1. Schreiben einordnen

Wir sehen uns an, um welche Art der Anpassung es sich handelt, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht und wann die Frist abläuft.

2. Angebot durchrechnen

Nicht nur der Beitrag, sondern die gesamte Veränderung: Selbstbehalt, Deckungsumfang, Summen, Auflagen. Häufig ist ein moderat höherer Beitrag mit guter Deckung besser als ein günstiges Angebot mit Lücken.

3. Verhandeln

Mit Ihrer Vollmacht sprechen wir direkt mit dem Versicherer. Wo wir Argumente sehen, etwa nachgewiesene Prävention oder eine falsch zugeordnete Schadenhistorie, bringen wir sie ein.

4. Alternativen prüfen

Parallel klären wir, was der Markt für Ihr Risiko hergibt. Koordiniert, nicht per Streuanfrage, damit Ihre Position nicht beschädigt wird.

5. Empfehlung mit Begründung

Sie bekommen die Wege nebeneinander gestellt, mit unserer Empfehlung und dem Warum dazu. Entscheiden tun Sie.

Was Sie bereithalten sollten
  • Das Schreiben des Versicherers, vollständig mit Anlagen
  • Die aktuelle Police mit allen Nachträgen
  • Den Schadenverlauf der letzten fünf Jahre
  • Was seit dem Vertragsabschluss im Betrieb verändert wurde
Wenn Ihnen etwas davon fehlt: Wir fordern es mit Ihrer Vollmacht direkt beim Versicherer an.
Manchmal ist die Erhöhung berechtigt Wir sagen Ihnen das dann auch. Ein Makler, der jedes Sanierungsangebot bekämpft, hilft niemandem. Wenn Ihr Vertrag bisher zu günstig für das tatsächliche Risiko war, ist die Anpassung sachlich richtig und ein Wechsel bringt nichts.
Häufige Fragen

Was Betriebe dazu fragen

Darf der Versicherer die Prämie einfach erhöhen?

In den Grenzen des Vertrags und des Gesetzes ja. Üblich sind zwei Wege: die automatische Anpassung nach einer vertraglich vereinbarten Klausel, etwa an den Baupreisindex, und die Anpassung im Rahmen einer Bestandssanierung.

Der Versicherer muss die Anpassung mitteilen und begründen. Ob im konkreten Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt davon ab, ob mit dem Beitrag auch die Leistung steigt. Das prüfen wir anhand Ihres Vertrags.

Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?

Wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht, ist die Frist kurz und läuft ab Zugang der Mitteilung. Je nach Vertrag sind das wenige Wochen.

Deshalb ist der wichtigste Rat auf dieser Seite: Legen Sie das Schreiben nicht zur Seite. Ein Anruf genügt, um die Frist zu klären, und der kostet nichts.

Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Kündigung?

Bei einer Sanierung läuft der Vertrag weiter, aber zu anderen Bedingungen: höhere Prämie, höherer Selbstbehalt, eingeschränkte Deckung oder neue Auflagen. Sie können zustimmen oder ablehnen.

Lehnen Sie ab und kommt keine Einigung zustande, folgt in der Regel die Kündigung durch den Versicherer. Manche Häuser sprechen die Kündigung auch gleich aus und verbinden sie mit einem neuen Angebot. Das nennt man Änderungskündigung, und sie ist einschneidender, weil ohne Ihre Zustimmung der Schutz endet.

Unsere Prämie steigt, obwohl wir keine Schäden hatten. Warum?

Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe. Bei Sach- und Gebäudeverträgen mit Anpassungsklausel steigt der Beitrag mit den Baukosten, ohne dass es mit Ihrem Betrieb zu tun hat. Seit 2020 sind die Baukosten erheblich gestiegen.

Daneben passen Versicherer ganze Risikogruppen an, unabhängig vom einzelnen Kunden. Wenn eine Branche insgesamt schlechte Verläufe zeigt, trifft die Anpassung auch Betriebe mit sauberer Historie. Das ist ärgerlich, aber gerade dann lohnt der Marktvergleich, weil Ihre gute Historie bei anderen Häusern ein Argument ist.

Sollen wir den höheren Selbstbehalt akzeptieren?

Das hängt von Ihrer Schadenhistorie und Ihrer Liquidität ab. Wenn Sie in den letzten Jahren kaum Kleinschäden hatten, ist ein höherer Selbstbehalt oft der günstigste Weg, die Prämie zu begrenzen.

Verhandelbar ist außerdem, dass der Selbstbehalt bei schadenfreiem Verlauf über einige Jahre wieder abschmilzt. Das wird selten von selbst angeboten, lässt sich aber häufig vereinbaren.

Lohnt sich ein Wechsel bei zehn Prozent mehr?

Meist nicht allein wegen der zehn Prozent. Ein Wechsel bedeutet Aufwand, eine neue Risikoprüfung und den Verlust einer gewachsenen Beziehung zum Versicherer, die im Schadenfall Wert hat.

Sinnvoll wird der Wechsel, wenn zusätzlich die Deckung schlechter wird, neue Auflagen dazukommen oder wenn sich zeigt, dass der Vertrag ohnehin nicht mehr zu Ihrem Betrieb passt. Genau das schauen wir uns an.

Was kostet uns die Prüfung?

Ein erstes Gespräch, in dem wir das Schreiben einordnen und die Frist klären, kostet nichts. Die vollständige Prüfung Ihres Bestands und die Verhandlung erbringen wir für unsere Mandanten, also nach Erteilung des Maklerauftrags.

Auch dann entstehen keine zusätzlichen Kosten, weil unsere Vergütung in aller Regel in der Versicherungsprämie einkalkuliert ist. Näheres in unserer Erstinformation.

Der nächste Schritt

Lassen Sie uns kurz auf das Schreiben schauen

Wir sagen Ihnen, um welche Art der Anpassung es sich handelt, ob eine Frist läuft und welche Wege Sie haben. Kostenlos und unverbindlich.