Versicherung für Wärmepumpen-Installateure
Bei einer Gasheizung streitet man über die Ausführung. Bei einer Wärmepumpe kommt jemand mit einem Messgerät und einer Stromrechnung.
Ihre Zusagen sind nachprüfbar
Das unterscheidet die Wärmepumpe von fast allem, was Sie sonst einbauen. Ihre Leistung wird nicht nur betrachtet, sie wird gemessen.
Wenn Sie eine Jahresarbeitszahl nennen oder einen Verbrauchswert in Aussicht stellen, kann der Kunde nach einer Heizperiode nachrechnen. Und er tut es, weil er wissen will, ob sich die Investition rechnet.
Wird der zugesagte Wert nicht erreicht, ist die Leistung mangelhaft, auch wenn die Anlage technisch einwandfrei läuft und warm wird.
Der Unterschied liegt in der Formulierung
Eine Prognose mit benannten Annahmen ist etwas anderes als eine Zusage. Wenn im Angebot steht, unter welchen Bedingungen welcher Wert zu erwarten ist, und dazu, wovon er abhängt, haben Sie eine Erwartung beschrieben.
Wenn dort eine Zahl ohne Einschränkung steht, kann das als zugesicherte Eigenschaft gelesen werden. Und dann geht es um einen reinen Vermögensschaden: den Mehrverbrauch über die Lebensdauer der Anlage.
Diese Differenz kann fünfstellig werden, und für sie ist eine Betriebshaftpflicht nicht gebaut.
Die Auslegung ist der eigentliche Knackpunkt
Eine zu klein dimensionierte Anlage wird warm, aber sie tut es mit dem Heizstab. Der Kunde merkt es nicht an der Temperatur, sondern an der Stromrechnung.
Und eine zu groß dimensionierte taktet, verschleißt schneller und arbeitet ineffizient.
Beides sind Auslegungsfehler, und beide zeigen sich erst nach Monaten. Was Ihre Position bestimmt:
- Wurde eine Heizlastberechnung gemacht, und auf welcher Grundlage?
- Welche Angaben zum Gebäude lagen vor, und von wem?
- Wurde auf notwendige Voraussetzungen hingewiesen, etwa Dämmung oder Heizflächen?
- Wurde der hydraulische Abgleich durchgeführt und dokumentiert?
Der dritte Punkt ist der wichtigste. Wer schriftlich darauf hinweist, dass die Anlage nur mit größeren Heizflächen die erwarteten Werte erreicht, und trotzdem beauftragt wird, hat seine Position gesichert.
Was in Ihre Police gehört
Der Schall ist ein unterschätztes Thema
Eine Luftwärmepumpe steht draußen und macht Geräusche. In dicht bebauten Gebieten ist das der häufigste Anlass für Streit mit Nachbarn.
Es gibt Immissionsrichtwerte, und sie werden gemessen. Wenn eine Anlage sie überschreitet, kann es zu Auflagen kommen, im Extremfall zur Verpflichtung, sie zu versetzen oder zurückzubauen.
Und dann stellt sich die Frage, wer den Aufstellort ausgewählt hat.
Was hilft: eine dokumentierte Beratung zum Aufstellort, mit Hinweis auf Abstände, Reflexionsflächen und mögliche Schallschutzmaßnahmen. Und die Empfehlung, bei engen Verhältnissen vorher rechnen zu lassen.
Wer den Ort ohne Hinweis wählt, weil dort die Leitungsführung am einfachsten war, übernimmt ein Risiko, das nichts mit Technik zu tun hat.
Und die Übergangsphase
Bei einer Modernisierung ist die alte Heizung raus, bevor die neue läuft. In dieser Zeit ist das Haus ohne Wärme.
Wenn sich der Einbau verzögert, etwa weil ein Bauteil fehlt oder ein Anschlusstermin platzt, entstehen Fragen: Wer zahlt die Notheizung? Was ist mit Frostschäden an der Installation? Und was, wenn das Haus bewohnt ist?
Planen Sie den Übergang und halten Sie fest, was vereinbart ist. Ein Frostschaden im ungeheizten Haus ist ein Sachschaden mit erheblichen Folgen, und die Frage nach der Verantwortung stellt sich sofort.
- Sind reine Vermögensschäden gedeckt, und mit welcher Summe?
- Was steht in Ihren Angeboten zu Verbrauch und Effizienz?
- Wer ist für Förderanträge und Nachweise zuständig?
- Sind Erdarbeiten und Bohrungen erfasst, falls Sie sie ausführen?
- Wie ist die Kältemittelhaftung geregelt?
- Sind Schäden im bewohnten Bestand abgedeckt?
- Wie lange läuft die Nachhaftung?
- Was ist zur Übergangsphase vereinbart?
Was Heizungsbauer uns fragen
Der Kunde sagt, die Wärmepumpe verbraucht mehr als versprochen.
Entscheidend ist, was Sie versprochen haben. Eine Prognose mit benannten Annahmen ist etwas anderes als eine zugesagte Jahresarbeitszahl.
Im zweiten Fall kann eine zugesicherte Eigenschaft vorliegen, und der Schaden ist der Mehrverbrauch über die Lebensdauer. Das ist ein reiner Vermögensschaden, den eine Betriebshaftpflicht nicht deckt. Prüfen Sie Ihre Angebotsvorlagen.
Die Anlage ist zu klein ausgelegt. Wer haftet?
Wer die Auslegung verantwortet hat, und das ist in aller Regel der ausführende Betrieb, sofern er die Heizlastberechnung erstellt hat.
Ihre Position hängt daran, welche Angaben zum Gebäude Ihnen vorlagen und ob Sie auf notwendige Voraussetzungen hingewiesen haben. Wer schriftlich festhält, dass größere Heizflächen oder eine bessere Dämmung nötig wären, und trotzdem beauftragt wird, steht deutlich besser da.
Der Nachbar beschwert sich über den Lärm.
Dann geht es um Immissionsrichtwerte, und die werden gemessen. Bei Überschreitung drohen Auflagen bis hin zur Verpflichtung, die Anlage zu versetzen.
Die Frage ist, wer den Aufstellort gewählt hat. Eine dokumentierte Beratung mit Hinweis auf Abstände und Reflexionsflächen ist hier Ihr Schutz. Bei engen Verhältnissen sollten Sie zu einer vorherigen Berechnung raten und das festhalten.
Die Förderung wurde abgelehnt.
Wenn der Fehler bei Ihnen lag, etwa bei einer Frist, einem Nachweis oder der Ausführung, ist das ein reiner Vermögensschaden beim Kunden, oft im fünfstelligen Bereich.
Halten Sie in Ihren Verträgen fest, wer für welche Anträge und Nachweise zuständig ist. Und prüfen Sie, ob Ihre Police Vermögensschäden erfasst, denn diese Fälle kommen häufiger vor als technische Defekte.
Wir führen auch Erdbohrungen aus.
Dann ändert sich Ihr Risikoprofil deutlich, und das muss in der Police stehen. Bohrungen berühren Grundwasser, können Schichten verbinden, die getrennt bleiben sollten, und in ungünstigen Fällen Hebungen oder Setzungen auslösen.
Das sind Schäden am Gebäude oder an der Umwelt in erheblicher Höhe. Prüfen Sie auch, was gilt, wenn Sie die Bohrung an einen Fachbetrieb vergeben, denn gegenüber Ihrem Kunden haften Sie mit.
Während des Umbaus ist die Heizung ausgefallen und es gab Frostschäden.
Das ist ein Sachschaden, und die Frage nach der Verantwortung stellt sich sofort. Sie hängt daran, was zur Übergangsphase vereinbart war.
Planen Sie diesen Zeitraum ausdrücklich: Wie lange ist das Haus ohne Wärme, wer stellt gegebenenfalls eine Notheizung, was ist bei Verzögerung vorgesehen. Bei Modernisierungen im Winter gehört das in die Auftragsbestätigung.
Was steht in Ihren Angeboten zur Jahresarbeitszahl?
Schicken Sie uns eine Vorlage. Wir sehen die kritischen Formulierungen durch.