Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Betriebliche Krankenversicherung

Der Benefit, den Ihre Mitarbeiter tatsächlich merken. Nicht erst mit 67, sondern beim nächsten Zahnarztbesuch. Und für Sie unter bestimmten Bedingungen ohne Steuern und Sozialabgaben.

Warum sie besser wirkt als ein Gutschein

Viele Betriebe nutzen die monatliche Sachbezugsgrenze für Tank- oder Einkaufsgutscheine. Das ist bequem, aber der Effekt verpufft. Ein Gutschein ist eingelöst und vergessen.

Eine betriebliche Krankenversicherung wirkt anders. Sie greift immer dann, wenn jemand sie braucht, und das über Jahre:

  • Zuzahlung beim Zahnersatz, wo gesetzlich Versicherte am meisten selbst tragen
  • Brille oder Kontaktlinsen
  • Schnellere Facharzttermine
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Heilpraktiker und Naturheilverfahren
  • Bessere Leistungen im Krankenhaus
  • Psychologische Beratung, in vielen Tarifen inzwischen Standard

Der Unterschied ist einfach: Ein Mitarbeiter, der 800 Euro für Zahnersatz erstattet bekommt, erzählt das zuhause. Über einen Tankgutschein spricht niemand.

Und das oft ohne Gesundheitsprüfung

Bei Gruppenverträgen verzichten Versicherer häufig auf die Gesundheitsprüfung und auf Wartezeiten. Das ist für die Belegschaft ein erheblicher Vorteil: Wer privat eine Zusatzversicherung abschließen will und Vorerkrankungen hat, bekommt oft Zuschläge oder Ablehnungen.

Über den Betrieb ist er dabei. Das ist ein Argument, das gerade ältere Mitarbeiter und solche mit gesundheitlichen Themen sehr genau verstehen.

Was Sie davon haben
  • Ein Argument im Bewerbungsgespräch, das andere nicht haben
  • Weniger Ausfalltage durch schnellere Behandlung
  • Bindung, weil der Schutz beim Wechsel verloren geht
  • Beiträge sind Betriebsausgabe
  • Unter bestimmten Bedingungen ohne Steuern und Sozialabgaben
Für die Mitarbeiter steuerfrei Die Leistungen, die aus einer betrieblichen Krankenversicherung ausgezahlt werden, sind für Ihre Mitarbeiter steuerfrei. Wer 800 Euro für Zahnersatz erstattet bekommt, hat 800 Euro.
Der wichtigste Punkt

Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag

Dieser Unterschied klingt nach Wortklauberei und kostet in der Praxis richtig Geld. Wer ihn nicht kennt, macht den teuersten Fehler bei diesem Thema.

Sachbezüge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter nicht übersteigen. Das steht im Einkommensteuergesetz.

Der entscheidende Punkt: Es ist eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist nicht nur der übersteigende Teil steuerpflichtig, sondern der gesamte Betrag.

Ein Beispiel. Sie zahlen 45 Euro für die betriebliche Krankenversicherung. Alles in Ordnung. Nun geben Sie zusätzlich einen Tankgutschein über 10 Euro. Jetzt sind es 55 Euro. Damit sind nicht nur die 5 Euro über der Grenze steuerpflichtig, sondern alle 55.

Drei Dinge, die daraus folgen

Erstens: Alle Sachbezüge zählen zusammen. Tankgutscheine, Einkaufskarten, Jobrad, Essenszuschüsse. Wer die Grenze schon anderweitig ausschöpft, muss das bei der Planung berücksichtigen.

Zweitens: Die Prüfung erfolgt monatlich. Es gibt keine Jahresbetrachtung und keinen Ausgleich zwischen den Monaten. Ein einzelner Monat mit 51 Euro genügt.

Drittens: Sie müssen Versicherungsnehmer sein. Das ist der Punkt, an dem es in der Praxis am häufigsten schiefgeht.

Sachbezug oder Barlohn

Damit die Steuerfreiheit greift, müssen Sie die Versicherung selbst abschließen und direkt bezahlen. Dann ist es ein Sachbezug.

Überweisen Sie Ihrem Mitarbeiter dagegen Geld, damit er selbst eine Versicherung abschließt, ist das Barlohn. Und Barlohn ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, unabhängig von der Höhe.

Der Unterschied ist also nicht, wie viel Sie zahlen, sondern wer den Vertrag hält. Diese Weichenstellung fällt ganz am Anfang.

Die Rechnung, die überzeugt Nehmen wir 40 Euro im Monat pro Mitarbeiter. Das sind 480 Euro im Jahr, und sie sind für Sie Betriebsausgabe. Wollten Sie Ihrem Mitarbeiter über eine Gehaltserhöhung denselben Nutzen verschaffen, müssten Sie deutlich mehr aufwenden. Denn vom Brutto gehen Steuern und Sozialabgaben ab, und Ihr Arbeitgeberanteil kommt obendrauf. Genau das macht diesen Baustein so wirksam: viel Wirkung beim Mitarbeiter, wenig Aufwand bei Ihnen.
Vorher mit dem Steuerberater sprechen Wir kümmern uns um Auswahl, Verhandlung und Einrichtung. Die steuerliche Behandlung stimmen wir immer mit Ihrem Steuerberater ab, bevor etwas eingerichtet wird. Das ist keine Formalie, sondern verhindert genau die Fehler, die oben beschrieben sind.
Aus der Praxis

Woran es in Betrieben scheitert

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein gutes Produkt. Was sie wirkungslos macht, hat fast nie mit dem Tarif zu tun.

  • Niemand weiß davon. Der häufigste Fehler überhaupt. Es gibt einen Vertrag, aber die Belegschaft kennt ihn nicht oder hat ihn vergessen.
  • Die Leistungen passen nicht. Ein Tarif mit Schwerpunkt Zahnersatz nützt einer sehr jungen Belegschaft wenig. Umgekehrt bringt ein reines Vorsorgebudget in einem älteren Team wenig.
  • Die Freigrenze wird gerissen. Weil parallel Gutscheine laufen, an die niemand gedacht hat.
  • Falsche Vertragskonstruktion. Der Mitarbeiter ist Versicherungsnehmer, der Arbeitgeber zahlt zu. Damit ist es Barlohn und voll steuerpflichtig.
  • Neue Mitarbeiter fallen durchs Raster. Weil niemand die Anmeldung übernimmt.
  • Kein Ansprechpartner für die Belegschaft. Wenn ein Mitarbeiter nicht weiß, wie er eine Rechnung einreicht, nutzt er die Leistung nicht.

Alle diese Punkte lassen sich mit einer ordentlichen Einführung vermeiden. Genau deshalb gehört die Information der Belegschaft für uns zur Einrichtung dazu und nicht als Extra.

Die Bausteine

Was Sie anbieten können

Die Tarife unterscheiden sich stark. Entscheidend ist nicht die Länge der Leistungsliste, sondern ob sie zu Ihrer Belegschaft passt.

Zahnersatz und Zahnbehandlung Der Bereich, in dem gesetzlich Versicherte am meisten selbst zahlen. Deshalb der sichtbarste Baustein.
Sehhilfen Brille oder Kontaktlinsen. Betrifft einen großen Teil der Belegschaft und wird regelmäßig gebraucht.
Facharzttermine Schnellere Termine über eine Servicehotline. Wirkt doppelt: für den Mitarbeiter und für Ihre Ausfallzeiten.
Vorsorge und Gesundheit Zusätzliche Untersuchungen, Impfungen, Check-ups über das gesetzliche Maß hinaus.
Stationäre Zusatzleistungen Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung. Wird selten gebraucht, ist dann aber sehr präsent.
Psychische Gesundheit Beratung und Vermittlung von Therapieplätzen. In vielen Tarifen inzwischen Standard und angesichts der Ausfallzahlen einer der wirksamsten Bausteine.
Heilpraktiker und Naturheilkunde Für viele Mitarbeiter attraktiv, weil die gesetzliche Kasse hier praktisch nichts leistet.
Budgettarife Ein fester Jahresbetrag, den der Mitarbeiter frei einsetzen kann. Flexibel, aber der Nutzen hängt davon ab, ob er ihn wirklich ausschöpft.
Familienangehörige einbeziehen Bei manchen Anbietern können Mitarbeiter Partner und Kinder zu Sonderkonditionen mitversichern. Ein starkes Argument, das wenig kostet.
Häufige Fragen

Was Arbeitgeber uns dazu fragen

Was kostet eine betriebliche Krankenversicherung?

Das hängt vom Leistungsumfang, der Altersstruktur und der Zahl der teilnehmenden Mitarbeiter ab. In der Praxis bewegen sich viele Konzepte im Bereich zwischen 20 und 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat.

Die Obergrenze ergibt sich oft von selbst aus der Sachbezugsgrenze von 50 Euro, weil darüber die Steuerfreiheit entfällt. Wichtiger als der Betrag ist, ob die enthaltenen Leistungen zu Ihrer Belegschaft passen.

Was bedeutet Freigrenze genau?

Sachbezüge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter nicht übersteigen. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Und es zählen alle Sachbezüge zusammen: Tankgutscheine, Einkaufskarten, Essenszuschüsse. Wer diese Grenze schon nutzt, muss das bei der Planung mitdenken. Die Prüfung erfolgt monatlich, es gibt keinen Jahresausgleich.

Können wir stattdessen einfach Geld überweisen?

Können Sie, aber dann ist es Barlohn und voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn Sie selbst Versicherungsnehmer sind und den Beitrag direkt zahlen.

Das ist die wichtigste Weichenstellung überhaupt, und sie fällt ganz am Anfang. Wer es falsch aufsetzt, verschenkt den gesamten steuerlichen Vorteil.

Ab wie vielen Mitarbeitern geht das?

Die meisten Anbieter verlangen eine Mindestzahl teilnehmender Mitarbeiter, oft im Bereich von fünf bis zehn Personen. Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.

Je größer die Gruppe, desto besser die Konditionen und desto eher wird auf Gesundheitsprüfung und Wartezeiten verzichtet. Ab etwa fünfzehn bis zwanzig Mitarbeitern lässt sich meist deutlich verhandeln.

Müssen alle Mitarbeiter teilnehmen?

Das hängt vom Konzept ab. Bei Verträgen ohne Gesundheitsprüfung verlangen Versicherer in der Regel, dass die gesamte Belegschaft oder eine klar abgegrenzte Gruppe teilnimmt. Sonst würden nur die versichert, die es gerade brauchen.

Sie können die Gruppe aber sachlich abgrenzen, etwa nach Betriebszugehörigkeit oder Standort. Wichtig ist, dass die Abgrenzung nachvollziehbar ist und niemanden unzulässig benachteiligt. Das gehört in die Versorgungsordnung.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter geht?

In der Regel endet der Schutz mit dem Ausscheiden. Viele Anbieter räumen dem Mitarbeiter aber ein Recht ein, den Vertrag privat fortzuführen, oft ohne neue Gesundheitsprüfung.

Das ist ein Punkt, den man bei der Auswahl prüfen sollte. Und für Sie ist es gleichzeitig der Bindungseffekt: Wer den Schutz verliert, überlegt beim Wechsel zweimal.

Bringt das im Recruiting wirklich etwas?

Nur, wenn Sie es nennen. In der Stellenanzeige, im Bewerbungsgespräch und in der Einarbeitung.

Unsere Erfahrung ist: Die betriebliche Krankenversicherung wirkt im Gespräch stärker als die Altersvorsorge, weil der Nutzen sofort greifbar ist. Ein Bewerber versteht "Zahnersatz wird bezuschusst" sofort. Bei einer Betriebsrente in dreißig Jahren fällt ihm das schwerer.

Wie aufwendig ist die Einrichtung?

Für Sie überschaubar. Wir klären mit Ihnen den Rahmen, holen Angebote ein, verhandeln und stimmen die steuerliche Behandlung mit Ihrem Steuerberater ab.

Sie brauchen dann eine Liste der teilnehmenden Mitarbeiter und eine Freigabe. Die Information der Belegschaft übernehmen wir, auf Wunsch mit einem Termin bei Ihnen im Betrieb. Danach laufen An- und Abmeldungen über uns.

Was würde zu Ihrer Belegschaft passen?

Im Erstgespräch schauen wir uns Altersstruktur, Budget und bestehende Sachbezüge an. Kostenlos und unverbindlich.