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Wenn ein Betrieb den Besitzer wechselt

Bei einer Übernahme wird über Kaufpreis, Steuern und Verträge gesprochen. Über Versicherungen fast nie. Dabei entscheidet sich genau dort, wer für das haftet, was in den Jahren davor passiert ist.

Zwei Wege, zwei völlig verschiedene Lagen

Für Versicherungen macht es einen großen Unterschied, wie eine Übernahme konstruiert ist. Diese Unterscheidung sollten Sie kennen, bevor der Vertrag steht.

Sie kaufen die Gesellschaft

Wenn Anteile den Besitzer wechseln, bleibt die Gesellschaft dieselbe. Sie ist weiterhin Versicherungsnehmerin, die Verträge laufen unverändert weiter.

Das klingt bequem und ist es auch. Nur bedeutet es: Sie übernehmen alles, auch die Vergangenheit. Schäden, die vor Jahren verursacht wurden und erst jetzt auffallen, treffen die Gesellschaft, die jetzt Ihnen gehört.

Deshalb ist hier die entscheidende Frage nicht, welche Verträge bestehen, sondern welche in den letzten Jahren bestanden haben und ob sie ausreichten.

Sie kaufen den Betrieb

Wenn Sie stattdessen einzelne Werte übernehmen, also Maschinen, Waren, Kundenbeziehungen, dann gehen Versicherungsverträge nicht einfach mit.

Für Sachversicherungen gelten besondere Regeln beim Verkauf der versicherten Sache, mit Fristen und Kündigungsrechten für beide Seiten. Betriebliche Haftpflichtverträge dagegen sind auf den bisherigen Betrieb zugeschnitten und müssen neu abgeschlossen werden.

Das Ergebnis ist häufig eine Lücke ab dem Tag der Übergabe. Und die fällt erst auf, wenn etwas passiert.

Der Tag, der zählt Am Übergabetag muss alles stehen. Nicht in der Woche danach, wenn sich der Papierkram gelegt hat. Am Tag, an dem Sie die Verantwortung übernehmen, muss die Halle versichert sein, die Haftpflicht laufen und die Fahrzeuge zugelassen sein. Das klingt selbstverständlich und geht trotzdem regelmäßig schief, weil alle Beteiligten davon ausgehen, dass jemand anderes daran gedacht hat. Sprechen Sie mit uns, sobald die Übernahme absehbar ist. Nicht am Freitag vor dem Stichtag.
Ein Hinweis, der Geld spart Eine Übernahme ist der beste Zeitpunkt, den gesamten Bestand neu zu ordnen. Gewachsene Verträge, alte Summen, überflüssige Policen: All das lässt sich jetzt aufräumen, ohne dass jemand sein Gesicht verliert. Später ist es mühsamer, weil dann Entscheidungen infrage gestellt werden, die inzwischen Ihre eigenen sind.
Für den Käufer

Was Sie prüfen sollten, bevor Sie unterschreiben

Diese Fragen gehören in die Prüfung vor dem Kauf, nicht in die Zeit danach.

Welche Verträge bestehen? Vollständige Liste mit Policen, Summen, Laufzeiten und Beiträgen. Nicht nur die aktuellen, sondern auch die der letzten Jahre.
Gab es Schäden? Eine Schadenhistorie über mindestens fünf Jahre. Sie sagt mehr über den Betrieb aus als jede Bilanz und bestimmt Ihre künftigen Beiträge.
Sind Schäden offen? Laufende Regulierungen, strittige Fälle, angekündigte Ansprüche. Alles, was noch nicht abgeschlossen ist, kommt zu Ihnen.
Wie sind die Summen? Viele Betriebe sind über Jahre gewachsen, ohne die Summen anzupassen. Eine Unterversicherung übernehmen Sie mit.
Was wurde nie versichert? Die interessantere Frage. Fehlende Cyber-, Umwelt- oder Vermögensschadendeckung sagt etwas über die bisherige Risikohaltung.
Wie lange läuft die Nachhaftung? Bei Verträgen, die beendet werden, entscheidet die Nachmeldefrist darüber, wer alte Fälle trägt.
Was sagen die Auflagen? Sicherheitsvorschriften, Brandschutzauflagen, Prüffristen. Wenn die bisher nicht eingehalten wurden, erben Sie das Problem.
Gibt es Verpflichtungen? Zugesagte Betriebsrenten, Versorgungswerke, Zusagen an Mitarbeiter. Diese Verpflichtungen gehen häufig mit über und werden regelmäßig übersehen.
Was verlangen Kunden? Manche Rahmenverträge fordern bestimmte Deckungen und Summen. Wenn Sie die nicht nachweisen, wackelt der Auftrag.

Für den Übergeber: Sie sind noch nicht fertig

Der häufigste Irrtum bei der Übergabe ist die Annahme, mit der Unterschrift sei alles erledigt. Das stimmt für den Betrieb, nicht für die Haftung.

Was Sie noch treffen kann

Für Fehler aus Ihrer Zeit können Ansprüche kommen, auch Jahre später. Ein Produktfehler, eine falsche Beratung, ein Bauwerk mit einem Mangel. Der Käufer wird diese Ansprüche an Sie weiterreichen, und das ist meist auch vertraglich so vereinbart.

Wenn Ihre Policen dann beendet sind, stehen Sie ohne Deckung da. Sie haben keinen Betrieb mehr, aus dem Sie das bezahlen könnten, und keine Versicherung, die einspringt.

Was Sie regeln sollten

Die Nachhaftung. Klären Sie vor Beendigung, ob und wie lange Ansprüche noch gemeldet werden können. Bei manchen Verträgen lässt sich das verlängern, aber nur vorher.

Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer. Wenn Sie eine GmbH geführt haben, können Ansprüche gegen Sie persönlich noch lange nach dem Ausscheiden entstehen. Eine bestehende D&O endet mit der Police. Für Ihre Amtszeit gibt es eigene Lösungen, die vor dem Ausscheiden vereinbart werden müssen.

Was mit Ihren Zusagen passiert. Wenn Sie Mitarbeitern Versorgungszusagen gemacht haben, ist zu klären, wer sie künftig trägt.

Ihre private Absicherung. Vieles lief bisher über die Firma: Krankenversicherung, Vorsorge, Unfallschutz, manchmal auch das Fahrzeug. Das endet am Übergabetag.

Der Fall, den wir immer wieder sehen Ein Betrieb wird übergeben. Zwei Jahre später meldet sich ein Kunde wegen eines Produkts, das vor der Übergabe geliefert wurde. Der Käufer sagt: nicht mein Fall, das war vorher. Der Übergeber sagt: ich habe keine Versicherung mehr. Und der Geschädigte hält sich an beide. Was folgt, ist ein Streit zwischen zwei Parteien, die sich eigentlich gut verstanden haben. Vermeidbar mit einer halben Seite im Übergabevertrag und einer Nachmeldefrist.
Wenn es in der Familie bleibt Bei einer Übergabe an die eigenen Kinder wird häufig weniger schriftlich geregelt, weil man sich vertraut. Verständlich, aber gerade dann lohnt sich Klarheit. Nicht weil Streit zu erwarten wäre, sondern weil im Ernstfall Dritte beteiligt sind: ein Geschädigter, ein Versicherer, ein Gericht. Die interessiert nicht, wie gut das Verhältnis ist.
Wie wir arbeiten

Was wir bei einer Übernahme tun

Wir sind keine Anwälte und keine Steuerberater. Für den Kaufvertrag und die steuerliche Gestaltung brauchen Sie beide, und zwar früh.

Was wir übernehmen, ist der Teil, den beide oft nicht mit abdecken: die Frage, welche Risiken der Betrieb hat, wie sie bisher abgesichert waren und was am Übergabetag stehen muss.

  • Wir sichten die bestehenden Policen und sagen Ihnen, was sie wirklich leisten
  • Wir holen die Schadenhistorie und ordnen ein, was sie für Ihre künftigen Beiträge bedeutet
  • Wir benennen die Lücken, auch die, nach denen niemand gefragt hat
  • Wir sagen Ihnen, welche Verträge übergehen und welche neu abgeschlossen werden müssen
  • Wir stimmen den Stichtag ab, damit keine Lücke entsteht
  • Wir klären die Nachhaftung für den Übergeber
  • Wir prüfen, was Ihre Kunden und Ihre Bank an Nachweisen verlangen
  • Wir liefern die Punkte zu, die in den Übergabevertrag gehören, damit Ihr Anwalt sie einbauen kann

Der letzte Punkt ist der, den Mandanten am meisten schätzen. Ein Anwalt formuliert, was ihm genannt wird. Wenn niemand die Versicherungsfragen einbringt, stehen sie nicht drin.

Häufige Fragen

Was Käufer und Übergeber uns fragen

Gehen die Versicherungen automatisch auf mich über?

Das hängt davon ab, wie die Übernahme gestaltet ist. Wenn Sie Anteile an einer Gesellschaft kaufen, bleibt die Gesellschaft Versicherungsnehmerin und alles läuft weiter.

Wenn Sie einzelne Werte übernehmen, ist es anders. Für Sachversicherungen gelten besondere Regeln beim Verkauf der versicherten Sache, mit Fristen und Kündigungsrechten. Betriebliche Haftpflichtverträge sind auf den bisherigen Betrieb zugeschnitten und müssen neu abgeschlossen werden. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen, bevor der Stichtag da ist.

Wir übernehmen einen Betrieb mit vielen Schäden in der Vergangenheit.

Dann ist das ein Punkt für die Kaufpreisverhandlung, und zwar ein belastbarer.

Eine schlechte Schadenhistorie führt zu höheren Beiträgen und macht den Wechsel zu einem anderen Versicherer schwer. Das ist ein bezifferbarer Nachteil, den Sie übernehmen. Lassen Sie sich die Historie zeigen, bevor Sie über den Preis sprechen, nicht danach.

Wie lange hafte ich als Übergeber noch?

Das ist eine Rechtsfrage, die von der Gestaltung abhängt und die Ihnen Ihr Anwalt beantworten muss. Je nach Konstellation gelten unterschiedliche Regelungen, auch dazu, ob und wie lange Sie für Altverbindlichkeiten einstehen.

Was wir sagen können: Rechnen Sie mit Jahren, nicht mit Monaten. Und regeln Sie die Nachmeldefrist Ihrer Policen, bevor Sie sie beenden. Danach ist es zu spät.

Wann sollten wir Sie einschalten?

Sobald die Übernahme ernsthaft im Raum steht, spätestens wenn die Prüfung beginnt.

Der beste Zeitpunkt ist, bevor der Kaufvertrag formuliert wird. Dann lassen sich die Punkte einbauen, die später schwer nachzuverhandeln sind: Wer trägt welche Altlast, wer hält welche Deckung wie lange, wie wird der Stichtag abgesichert.

Der Betrieb hat einen Makler. Können wir den behalten?

Selbstverständlich. Ein Maklermandat ist nicht an den Betrieb gebunden, sondern eine Entscheidung des Inhabers, und die treffen jetzt Sie.

Was wir empfehlen, ist eine bewusste Entscheidung statt einer stillschweigenden Fortsetzung. Sehen Sie sich an, wie der Bestand gepflegt wurde, ob Summen angepasst und Verträge nachverhandelt wurden. Das zeigt Ihnen mehr als jedes Gespräch. Wie ein Wechsel abläuft, steht unter Maklermandat.

Was ist mit den Mitarbeitern und ihren Zusagen?

Bestehende Versorgungszusagen sind einer der am häufigsten übersehenen Punkte bei Übernahmen. Sie können erhebliche Verpflichtungen bedeuten, die in keiner Bilanzposition auffallen, wenn man nicht danach sucht.

Lassen Sie sich alle Zusagen zeigen, einschließlich Direktversicherungen, Unterstützungskassen und Einzelzusagen an langjährige Mitarbeiter. Und klären Sie, wer sie künftig trägt. Mehr dazu unter betriebliche Altersvorsorge.

Steht eine Übernahme an?

Wir sehen uns den Bestand an und sagen Ihnen, was am Stichtag stehen muss. Kostenlos und unverbindlich.