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Serienschaden: die Klausel, die alles entscheidet

Ein Fehler in einer Charge, tausend betroffene Teile. Ob das ein Schadenfall ist oder tausend, steht in einer Klausel, die kaum jemand liest. Und sie bestimmt Ihre tatsächliche Absicherung.

Das Problem in einem Beispiel

Sie sind Zulieferer und liefern ein Bauteil. Eine Charge ist fehlerhaft, weil eine Einstellung nicht stimmte. Aus dieser Charge stammen 800 Teile, verbaut in 800 Maschinen bei 40 verschiedenen Kunden.

Jetzt kommen die Ansprüche. Jeder Kunde will Ausbau, Ersatz, Wiedereinbau und Produktionsausfall ersetzt haben.

Die entscheidende Frage lautet: Ist das ein Versicherungsfall oder sind es 40?

Die Antwort steht in Ihrer Serienschadenklausel, und sie führt zu zwei völlig unterschiedlichen Ergebnissen.

Variante eins: ein Schadenfall

Alle Ansprüche werden zusammengefasst. Ihre Deckungssumme steht einmal zur Verfügung, für alles zusammen.

Vorteil: Der Selbstbehalt fällt nur einmal an.

Nachteil: Wenn Ihre Summe fünf Millionen beträgt und die Ansprüche acht Millionen ergeben, zahlen Sie drei Millionen selbst.

Variante zwei: 40 Einzelfälle

Jeder Kunde ist ein eigener Fall, jeder mit voller Deckungssumme.

Vorteil: Die Summe reicht.

Nachteil: Der Selbstbehalt fällt 40 Mal an. Bei 10.000 Euro sind das 400.000 Euro aus eigener Tasche.

Und die Jahreshöchstleistung ist schneller erschöpft, weil sie meist auf ein Vielfaches der Einzelsumme begrenzt ist.

Warum es beide Varianten gibt Weil keine der beiden generell besser ist. Es kommt darauf an, welches Risiko bei Ihnen realistischer ist. Bei vielen kleinen Ansprüchen ist die Zusammenfassung besser, weil der Selbstbehalt nur einmal greift. Bei wenigen großen Ansprüchen sind Einzelfälle besser, weil jeweils die volle Summe zur Verfügung steht. Deshalb lässt sich das nicht pauschal entscheiden. Man muss es an der eigenen Chargengröße und Kundenstruktur durchrechnen. Genau das machen wir, bevor wir eine Klausel empfehlen. Mit Ihren Zahlen, nicht mit Erfahrungswerten.
Die vier Zahlen

Was Ihre tatsächliche Absicherung bestimmt

Nicht die Deckungssumme allein. Es sind vier Werte, die zusammenwirken, und alle vier stehen an verschiedenen Stellen im Vertrag.

Die Deckungssumme Was je Versicherungsfall zur Verfügung steht. Die Zahl, die jeder kennt.
Die Serienschadenklausel Bestimmt, was überhaupt ein Versicherungsfall ist. Die Zahl davor wird dadurch erst sinnvoll.
Die Jahreshöchstleistung Auch Maximierung genannt. Meist das Ein- bis Dreifache der Deckungssumme, für alle Fälle eines Jahres.
Der Selbstbehalt Je Versicherungsfall. Bei Einzelfallbetrachtung also mehrfach.
Und die zeitliche Grenze Manche Klauseln fassen nur zusammen, was innerhalb eines Zeitraums auftritt. Danach beginnt ein neuer Fall.
Die Kombination zählt Eine hohe Summe mit ungünstiger Klausel kann weniger wert sein als eine mittlere mit passender.

Wo Serienschäden typischerweise entstehen

Überall dort, wo eine Ursache viele Einheiten betrifft. In der Praxis sind das hauptsächlich vier Konstellationen.

Die Charge

Ein Ofenlauf, eine Mischung, ein Bad, eine Rolle. Wenn dort etwas nicht stimmt, ist alles betroffen, was daraus entstanden ist.

Betrifft Härtereien, Gießereien, Galvanik, Betonwerke und Verpackungshersteller gleichermaßen.

Die Konstruktion

Ein Auslegungsfehler betrifft nicht eine Charge, sondern alles, was jemals nach dieser Zeichnung gefertigt wurde. Das kann sich über Jahre erstrecken.

Die Software

Ein Fehler im Code wirkt bei allen, die die Version installiert haben. Zeitgleich und ohne Vorwarnung.

Und die Beratung

Eine falsche Rechtsauffassung oder ein fehlerhaftes Berechnungsschema wirkt bei allen Mandanten, bei denen es angewandt wurde. Deshalb ist die Klausel auch in beratenden Berufen relevant.

Was Ihre Position im Ernstfall bestimmt

Die Rückverfolgbarkeit. Wenn Sie eingrenzen können, welche Teile aus der fehlerhaften Charge stammen und wohin sie gingen, begrenzen Sie den Schaden erheblich.

Wer das nicht kann, muss pauschal zurückrufen. Und ein pauschaler Rückruf ist um ein Vielfaches teurer als ein gezielter.

Das ist kein Versicherungsthema, sondern ein Organisationsthema. Aber es wirkt sich unmittelbar auf die Schadenhöhe aus.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Wie behandelt Ihre Police mehrere Ansprüche aus einer Ursache?
  • Wie groß ist eine typische Charge bei Ihnen?
  • An wie viele Kunden geht sie?
  • Was wäre der Anspruch je Kunde, realistisch gerechnet?
  • Reicht die Deckungssumme in beiden Varianten?
  • Wie hoch ist die Jahreshöchstleistung?
  • Wie oft fiele der Selbstbehalt an?
  • Und können Sie eine Charge bis zum Kunden zurückverfolgen?
Die Punkte zwei bis vier sind die eigentliche Arbeit. Ohne diese Zahlen ist jede Aussage zur passenden Klausel geraten. Wir rechnen beide Szenarien mit Ihren Werten durch und zeigen Ihnen, wo die jeweilige Variante an ihre Grenze kommt. Danach ist die Entscheidung meist eindeutig.
Der Zusammenhang mit dem Rückruf Wenn ein Serienfehler auffällt, steht oft ein Rückruf im Raum, und dessen Kosten sind über die Produkthaftpflicht nicht gedeckt. Dafür braucht es eine eigene Deckung, die ebenfalls eine Serienschadenregelung enthält. Beide sollten zueinander passen. Mehr unter Rückrufversicherung.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Was ist ein Serienschaden?

Mehrere Schäden, die auf dieselbe Ursache zurückgehen, etwa eine fehlerhafte Charge, einen Konstruktionsfehler oder einen Softwarefehler.

Die Serienschadenklausel legt fest, ob daraus ein Versicherungsfall wird oder viele. Davon hängt ab, wie oft Deckungssumme und Selbstbehalt zur Anwendung kommen.

Welche Variante ist besser?

Das hängt von Ihrer Struktur ab. Bei vielen kleinen Ansprüchen ist die Zusammenfassung günstiger, weil der Selbstbehalt nur einmal greift. Bei wenigen großen sind Einzelfälle besser, weil jeweils die volle Summe zur Verfügung steht.

Deshalb rechnen wir beide Szenarien mit Ihrer typischen Chargengröße und Kundenzahl durch, bevor wir etwas empfehlen.

Was ist die Jahreshöchstleistung?

Der Betrag, der für alle Versicherungsfälle eines Jahres zusammen zur Verfügung steht, meist das Ein- bis Dreifache der Deckungssumme. Oft auch Maximierung genannt.

Bei Einzelfallbetrachtung ist sie schneller erschöpft, weil jeder Anspruch als eigener Fall zählt. Diese Zahl gehört deshalb immer mit in die Betrachtung.

Gilt die Klausel zeitlich unbegrenzt?

Nicht immer. Manche Klauseln fassen nur Schäden zusammen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auftreten. Was später kommt, gilt als neuer Versicherungsfall.

Das kann günstig oder ungünstig sein, je nachdem, wie schnell sich Fehler bei Ihnen zeigen. Bei langsam auftretenden Mängeln ist es meist von Vorteil.

Betrifft uns das auch als Dienstleister?

Ja, wenn ein Fehler bei vielen Kunden gleichzeitig wirkt. Bei IT-Dienstleistern ist das ein Softwarefehler, bei Beratern eine falsche Rechtsauffassung oder ein fehlerhaftes Berechnungsschema.

Die Klausel steht dann in der Vermögensschadenhaftpflicht und ist dort genauso entscheidend wie bei Zulieferern.

Was können wir selbst tun?

Die Rückverfolgbarkeit sichern. Wenn Sie eingrenzen können, welche Teile aus einer fehlerhaften Charge stammen und wohin sie geliefert wurden, begrenzen Sie den Schaden erheblich.

Wer das nicht kann, muss pauschal zurückrufen, und das kostet ein Vielfaches. Das ist kein Versicherungsthema, wirkt sich aber unmittelbar auf die Schadenhöhe aus.

Wie groß ist eine typische Charge bei Ihnen?

Mit dieser Zahl rechnen wir beide Varianten durch. Danach ist die Sache klar.