Versicherung für Gießereien und Schmelzbetriebe
Ein Ofen ist keine Maschine, die man nachbestellt. Deshalb entscheidet bei Ihnen nicht die Deckungssumme über die Existenz, sondern die Haftzeit.
Die Haftzeit ist Ihre wichtigste Zahl
Nach einem Großschaden ist der Wiederaufbau der Halle nicht das Problem. Das Problem ist die Anlage.
Schmelzöfen, Formanlagen, Kernschießmaschinen und Sandaufbereitungen sind Sonderanfertigungen. Sie werden bestellt, gebaut, geliefert, montiert und eingefahren, und diese Kette wird in Monaten gerechnet, nicht in Wochen.
Dazu kommt bei Ihnen ein Faktor, den andere Branchen nicht haben: das Wiederanfahren selbst. Ein Ofen wird kontrolliert hochgefahren, die Qualität muss stabil werden, und Kunden verlangen Erstmusterprüfungen, bevor Serien wieder laufen.
Eine Haftzeit von zwölf Monaten ist bei einer Gießerei regelmäßig zu kurz gerechnet. Und wenn sie ausläuft, während der Betrieb noch nicht produziert, endet die Entschädigung, obwohl kein Geld hereinkommt.
Und die Kunden warten nicht
Der zweite Teil des Schadens ist der, den keine Police vollständig auffängt: Ein Abnehmer, dessen Fertigung von Ihren Teilen abhängt, sucht sich nach wenigen Wochen eine Alternative.
Wer nach acht Monaten wieder produziert, hat den Kunden möglicherweise trotzdem verloren. Deshalb sind die ersten Wochen nach einem Schaden entscheidend, und deshalb gehören Mehrkosten für Ersatzfertigung ausdrücklich in die Deckung.
Warum Versicherer genau hinsehen
Ihre Brandlast ist die höchste im verarbeitenden Gewerbe, und die Ursachen sind vielfältig: flüssiges Metall, Ölhydraulik in der Nähe von Wärme, Sandaufbereitung, Staub, Filteranlagen.
Dazu Risiken, die es sonst nirgends gibt: der Durchbruch von Schmelze, der Anlage, Fundament und Gebäude gleichzeitig trifft, und die Reaktion von Schmelze mit Feuchtigkeit, die schlagartig abläuft.
- Sind Schmelzbereich und Formerei brandschutztechnisch getrennt?
- Wie ist die Ölhydraulik gegen Wärmequellen abgeschirmt?
- Wie werden Filteranlagen und Staubaustrag überwacht?
- Welche Regelung gilt für Feuchtigkeit im Einsatzmaterial?
- Wie ist die Löschwasserrückhaltung gelöst?
- Und was ist dokumentiert?
Was in Ihre Police gehört
Der Gussfehler, der spät auffällt
Ein Lunker, eine Porosität, eine Gefügeabweichung. Sichtbar wird das nicht bei der Auslieferung, sondern wenn das Teil unter Last steht.
Und dann sitzt es bereits in der Maschine Ihres Kunden, oder in tausend Maschinen, wenn es eine Serie war.
Der Schaden bemisst sich dann nicht am Gussteil, sondern an dem, was es kostet, es wieder herauszubekommen. Aus- und Einbaukosten sind bei Zulieferern regelmäßig ein Vielfaches des Teilewerts.
Was Ihre Position bestimmt
Die Rückverfolgbarkeit. Welche Schmelze, welche Charge, welche Prüfwerte, welche Freigabe. Wer eingrenzen kann, welche Teile betroffen sind, begrenzt den Schaden erheblich.
Wer es nicht kann, muss pauschal zurückrufen, und pauschal heißt teuer.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Kunden Ihnen weitergehende Haftungen abverlangt haben. Große Abnehmer in der Fahrzeug- und Anlagenindustrie arbeiten mit Klauseln, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, und die sind nicht versicherbar. Mehr unter Freistellungserklärung.
Und die Versicherungssumme im Sachbereich
Ein Punkt, der bei Betrieben mit alten Anlagen regelmäßig zum Problem wird.
Wenn Ihre Summe vor fünfzehn Jahren festgelegt wurde und seitdem fortgeschrieben, bildet sie die heutigen Wiederbeschaffungskosten möglicherweise nicht ab. Anlagen- und Baukosten sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Im Schadenfall führt das zur anteiligen Kürzung, und zwar auch bei kleinen Schäden. Ein Unterversicherungsverzicht hilft, setzt aber voraus, dass die Werte plausibel ermittelt wurden.
- Wie lange dauert Ersatz und Wiederanfahren Ihrer Hauptanlage?
- Passt die Haftzeit dazu?
- Sind Mehrkosten für Ersatzfertigung erfasst?
- Bildet die Sachsumme heutige Wiederbeschaffungskosten ab?
- Sind Schäden durch austretende Schmelze gedeckt?
- Ist die erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten drin?
- Wie behandelt die Police Serienschäden?
- Welche Haftungsklauseln stehen in Ihren Kundenverträgen?
Was Gießereien uns fragen
Wie lang sollte die Haftzeit sein?
An der gesamten Kette bemessen: Schadenfeststellung, Planung, Bestellung, Lieferzeit der Anlage, Montage, Inbetriebnahme, kontrolliertes Anfahren und Qualitätsfreigabe bei Ihren Kunden.
Bei Sonderanlagen kommen dabei regelmäßig deutlich mehr als zwölf Monate zusammen. Rechnen Sie es einmal konkret für Ihre Hauptanlage durch, nicht mit einem Erfahrungswert.
Ist ein Ofenschaden über die Feuerversicherung gedeckt?
Nur wenn Feuer die Ursache war. Ein technischer Defekt, ein Zustellungsschaden oder ein Durchbruch ohne Brandereignis ist keine benannte Gefahr.
Dafür braucht es eine Maschinenversicherung, die alle Gefahren außer den ausdrücklich ausgeschlossenen erfasst. Und prüfen Sie gesondert, wie Schäden durch austretende Schmelze behandelt werden.
Ein Gussfehler zeigt sich beim Kunden im eingebauten Zustand.
Dann sind Aus- und Einbaukosten der teure Teil, nicht das Gussteil. Bei Serienteilen betrifft das die ganze Charge, möglicherweise über viele Endprodukte verteilt.
Erforderlich ist eine erweiterte Produkthaftpflicht. Und prüfen Sie die Serienschadenregelung: Werden alle Ansprüche aus einer Ursache zu einem Schadenfall zusammengefasst, steht nur eine Summe für alles zur Verfügung.
Unsere Versicherungssumme stammt aus einer früheren Zeit.
Dann sollte sie überprüft werden. Anlagen- und Baukosten sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, und eine fortgeschriebene Summe bildet die heutigen Wiederbeschaffungskosten oft nicht ab.
Die Folge wäre eine anteilige Kürzung im Schadenfall, auch bei kleinen Schäden. Ein Unterversicherungsverzicht hilft, setzt aber eine plausible Wertermittlung voraus.
Was passiert mit unseren Kunden während der Unterbrechung?
Das ist die Frage, die über den Fortbestand entscheidet. Abnehmer, deren Fertigung von Ihren Teilen abhängt, suchen sich nach wenigen Wochen eine Alternative.
Deshalb gehören Mehrkosten für Ersatzfertigung ausdrücklich in die Deckung, damit Sie extern fertigen lassen können, während Ihre Anlage steht. Das ist teuer, aber günstiger als der Verlust des Kunden.
Warum lehnen manche Versicherer uns ab?
Nicht wegen der Brandlast an sich, die kennt jeder, der Gießereien zeichnet. Sondern weil sie nicht einschätzen können, wie damit umgegangen wird.
Was den Unterschied macht, sind Unterlagen: Brandschutzkonzept, Trennung der Bereiche, Wartungsnachweise, Regelungen zu Feuchtigkeit im Einsatzmaterial, Löschwasserrückhaltung. Wir bereiten das auf und fragen gezielt bei Häusern an, die solche Betriebe zeichnen.
Wie lange stünde Ihr Betrieb nach einem Ofenschaden?
Rechnen Sie es einmal konkret durch. Danach wissen Sie, ob Ihre Haftzeit reicht.