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Versicherung für Galvanik und Oberflächentechnik

Ihr größtes Risiko steht nicht in der Halle. Es liegt darunter, und es ist möglicherweise seit dreißig Jahren dort.

Der Boden ist das Thema

Feuer ist beherrschbar, Maschinenschäden sind kalkulierbar. Was Betriebe Ihrer Art wirklich gefährdet, ist eine Bodenverunreinigung.

Der Grund liegt in der Zeit: Ein Eintrag muss nicht heute passiert sein. Er kann aus den achtziger Jahren stammen, aus einer undichten Wanne, einem Rohrleitungsschaden oder einer Betriebsweise, die damals üblich war.

Entdeckt wird er, wenn jemand nachsieht: bei einer behördlichen Untersuchung, beim Verkauf des Grundstücks, bei einer Baumaßnahme oder wenn ein Nachbar Werte in seinem Brunnen findet.

Und dann geht es nicht um den Schaden, sondern um die Sanierung

Bodensanierungen sind langwierig und teuer. Aushub, Entsorgung als Sonderabfall, Grundwasserbehandlung über Jahre, Gutachten, behördliche Begleitung.

Die Beträge liegen regelmäßig im hohen sechsstelligen Bereich, bei größeren Flächen darüber. Und sie fallen an, unabhängig davon, ob der Betrieb sie tragen kann.

Warum die Betriebshaftpflicht dafür nicht gebaut ist

Umweltschäden folgen eigenen Regeln. Sie betreffen nicht nur Ansprüche Dritter, sondern auch behördlich angeordnete Maßnahmen, für die es keinen Geschädigten im klassischen Sinn gibt.

Deshalb braucht es eine Umwelthaftpflicht, und bei Betrieben Ihrer Art zusätzlich eine Umweltschadendeckung für die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit.

Der kritische Punkt ist dabei die zeitliche Reichweite: Erfasst die Police auch Einträge, die vor Vertragsbeginn entstanden sind und noch nicht bekannt waren? Ohne diesen Einschluss ist genau der Fall nicht gedeckt, der bei Ihnen am wahrscheinlichsten ist.

Was Ihre Versicherbarkeit bestimmt Nicht Ihr Umsatz, sondern was Sie über Ihren Standort wissen und belegen können.
  • Liegt ein Bodengutachten vor, und wie alt ist es?
  • Gibt es Grundwassermessstellen und Messreihen?
  • Wie sind Bäder und Lager gesichert, mit welchen Auffangvolumina?
  • Wann wurden die Anlagen zuletzt sachverständig geprüft?
  • Welche Störfälle gab es, und was ist seitdem geschehen?
Wer diese Fragen mit Unterlagen beantwortet, bekommt Angebote. Wer sie offenlässt, bekommt Ablehnungen, und zwar unabhängig davon, wie gut der Betrieb tatsächlich ist. Genau hier liegt unsere Arbeit: die Aufbereitung, mit der ein Risikoprüfer etwas anfangen kann.
Die Bausteine

Was in Ihre Police gehört

Umwelthaftpflicht Für Schäden Dritter durch Einträge in Boden, Wasser und Luft. Der Kern.
Umweltschadendeckung Für behördlich angeordnete Sanierungen ohne klassischen Geschädigten.
Rückwärtsdeckung Für Einträge aus der Zeit vor dem Vertrag, die noch nicht bekannt waren.
Tätigkeitsschäden An Kundenteilen in Ihren Bädern. Fremdes Material in erheblichen Mengen.
Aus- und Einbaukosten Wenn fehlerhaft beschichtete Teile bereits verbaut sind. Serienlogik.
Maschinenversicherung Anlagen, Gleichrichter, Absaugung, Abwasserbehandlung. Kein Sachversicherungsfall.
Betriebsunterbrechung Mit Haftzeit an der realen Wiederherstellungszeit einer Anlage.
Feuer und Sach Mit Blick auf Kunststoffbehälter, Absauganlagen und Löschwasserrückhaltung.
D&O Umweltrecht kennt persönliche Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung.

Das zweite Risiko: die Kundenteile

In Ihren Bädern hängt fremdes Material, oft in großen Mengen und oft in einem Zustand, in dem bereits viel Wertschöpfung steckt.

Wenn eine Charge fehlerhaft beschichtet wird, ist nicht Ihre Leistung verloren, sondern das Material Ihres Kunden. Das sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, und die sind im Grundvertrag regelmäßig ausgeschlossen.

Und es geht oft weiter

Wenn beschichtete Teile bereits verbaut sind und sich Monate später zeigt, dass die Schicht nicht hält, kommen Aus- und Einbaukosten hinzu.

Bei Serienteilen betrifft das nicht ein Stück, sondern die ganze Charge, und die steckt möglicherweise in tausend Geräten. Mehr dazu unter Produkthaftpflicht.

Prüfen Sie deshalb, wie Ihre Police Serienschäden behandelt. Werden alle Ansprüche aus einer Ursache zu einem Schadenfall zusammengefasst, steht nur eine Deckungssumme für die gesamte Charge zur Verfügung.

Und die Anlagen selbst

Ein Gleichrichter, eine Abwasserbehandlung oder eine Trommelanlage sind Spezialanlagen. Ein Defekt daran ist kein Feuer, kein Wasser, kein Einbruch, also kein Fall für die Sachversicherung.

Dafür braucht es eine Maschinenversicherung, und daneben eine Betriebsunterbrechung mit einer Haftzeit, die zur realen Wiederherstellungszeit passt.

Rechnen Sie dabei die ganze Kette: Schadenfeststellung, Bestellung, Lieferzeit, Einbau, Wiederanfahren der Bäder und Freigabe der Qualität. Bei einer Galvanik ist das Wiederanfahren ein eigener Zeitfaktor, den Standardwerte nicht abbilden.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Besteht eine Umweltschadendeckung, nicht nur Umwelthaftpflicht?
  • Ist eine Rückwärtsdeckung für Altlasten vereinbart?
  • Passt die Summe zu einer Bodensanierung, nicht zu einem Sachschaden?
  • Sind Bearbeitungsschäden an Kundenteilen erfasst?
  • Wie behandelt die Police Serienschäden?
  • Sind Ihre Anlagen über eine Maschinendeckung abgesichert?
  • Passt die Haftzeit zum Wiederanfahren der Bäder?
  • Wie ist die Löschwasserrückhaltung gelöst?
Punkt acht wird bei der Bewertung zunehmend wichtig. Kontaminiertes Löschwasser, das in die Kanalisation oder ins Grundwasser gelangt, verwandelt einen Brand in einen Umweltschaden.
Wenn Sie abgelehnt wurden Das kommt in Ihrer Branche vor, und es liegt selten am Betrieb. Meist liegt es daran, dass die Anfrage nicht so aufbereitet war, dass ein Risikoprüfer sie bewerten konnte. Bevor Sie weitere Anträge stellen, sprechen Sie mit uns. Mehr unter schwer versicherbare Risiken.
Häufige Fragen

Was Oberflächenbetriebe uns fragen

Sind Altlasten überhaupt versicherbar?

Bekannte Kontaminationen nicht, denn versichert wird Ungewisses. Was sich versichern lässt, sind Einträge, die vor Vertragsbeginn entstanden, aber noch nicht bekannt waren.

Dafür braucht es eine Rückwärtsdeckung, und deren Reichweite ist Verhandlungssache. Wichtig ist, was Sie über den Standort wissen: Ein aktuelles Bodengutachten hilft dabei mehr, als es schadet.

Reicht eine Umwelthaftpflicht?

Für Ansprüche Dritter ja. Für behördlich angeordnete Sanierungen nicht, denn dort gibt es keinen Geschädigten im klassischen Sinn, der einen Anspruch erhebt.

Dafür ist die Umweltschadendeckung vorgesehen. Bei Betrieben mit wassergefährdenden Stoffen gehören beide nebeneinander in die Police.

Eine Charge Kundenteile ist unbrauchbar geworden.

Das ist ein Bearbeitungsschaden am Fremdmaterial, und der ist im Grundvertrag regelmäßig ausgeschlossen. Ohne Einschluss ersetzt die Police nur Ihre Leistung, nicht den Wert des Materials.

Bemessen Sie die Summe an Ihrer größten Charge. Bei Teilen, in denen schon viel Wertschöpfung steckt, übersteigt der Materialwert Ihren Auftragswert um ein Vielfaches.

Wie lange dauert es, eine Galvanik wieder anzufahren?

Länger als die Reparatur, und genau das bilden Standardhaftzeiten nicht ab. Nach einem Anlagenschaden kommen Ansetzen und Einfahren der Bäder, Analytik und Qualitätsfreigabe hinzu.

Rechnen Sie die ganze Kette durch, bevor Sie eine Haftzeit vereinbaren. Bei Spezialanlagen mit langen Lieferzeiten sind zwölf Monate häufig zu kurz gerechnet.

Wir wurden von mehreren Versicherern abgelehnt.

Das ist in Ihrer Branche nicht ungewöhnlich und liegt meist nicht am Betrieb, sondern an der Darstellung. Ein Risikoprüfer, der ein Umweltrisiko nicht einschätzen kann, lehnt ab.

Wichtig ist: Stellen Sie nicht weiter auf eigene Faust Anträge, denn Ablehnungen belasten Ihre Ausgangslage. Wir bereiten das Risiko auf und fragen gezielt bei Häusern an, die solche Betriebe zeichnen.

Was passiert mit dem Löschwasser bei einem Brand?

Das ist die Frage, die bei Ihnen aus einem Brand einen Umweltschaden macht. Löschwasser nimmt auf, was in der Halle steht, und gelangt ohne Rückhaltung in Kanalisation oder Boden.

Versicherer sehen deshalb genau hin, wie die Rückhaltung gelöst ist. Eine funktionierende und dokumentierte Lösung verbessert Ihre Bewertung spürbar, und zwar in beiden Sparten gleichzeitig.

Wann wurde Ihr Standort zuletzt untersucht?

Diese Frage entscheidet über Ihre Versicherbarkeit. Wir gehen sie mit Ihnen durch.