Versicherung für Baustoffhandel
Sie haben den Kleber nicht hergestellt. Gegenüber Ihrem Kunden haften Sie trotzdem, und wenn der Hersteller nicht greifbar ist, bleibt es bei Ihnen.
Sie haften für fremde Produkte
Gegenüber Ihrem Kunden sind Sie Vertragspartner. Wenn ein Material mangelhaft ist, wendet er sich an Sie, nicht an den Hersteller.
Sie können sich beim Hersteller schadlos halten, aber das setzt dreierlei voraus: dass er noch existiert, dass er solvent ist und dass sich der Mangel eindeutig seinem Produkt zuordnen lässt.
Bei Importware ist das oft schwierig, und bei einem Mangel, der erst nach dem Einbau auftritt, wird die Zuordnung ohnehin zur Diskussion.
Und der Schaden ist selten das Material
Ein Sack Kleber kostet wenig. Wenn damit tausend Quadratmeter Fliesen verlegt wurden und sich lösen, geht es um Abriss, Entsorgung, neues Material und die gesamte Arbeitszeit.
Diese Folgekosten übersteigen den Materialwert um ein Vielfaches. Deshalb ist bei Ihnen die erweiterte Produkthaftpflicht wichtiger als bei fast jedem anderen Händler.
Sie regelt Aus- und Einbaukosten und Schäden aus der Weiterverarbeitung. Prüfen Sie, ob diese Punkte in Ihrer Police stehen und mit welcher Summe.
Der Punkt, der Händler von Händlern unterscheidet
Wer nur liefert, haftet für die Ware. Wer berät, haftet auch für die Empfehlung.
Und beraten wird im Baustoffhandel täglich: Welcher Kleber für diesen Untergrund, welche Abdichtung für diesen Anwendungsfall, welche Dämmstärke für diese Konstruktion.
Wenn eine solche Empfehlung falsch ist, entsteht ein Schaden am Bauwerk, ohne dass das Produkt mangelhaft war. Es war nur das falsche.
Das ist ein Beratungsfehler, und je nach Ausgestaltung ein reiner Vermögensschaden. Ihre Police sollte beides kennen: die Händlerhaftung für die Ware und die Haftung für die Beratung.
Was in Ihre Police gehört
Das Freilager ist ein eigenes Thema
Ein erheblicher Teil Ihres Bestands liegt draußen: Steine, Platten, Holz, Fertigteile, teils über Monate.
Daraus ergeben sich Fragen, die in einer normalen Inhaltsversicherung nicht beantwortet sind:
- Ist Ware im Freien überhaupt erfasst, und mit welcher Summe?
- Was gilt bei Sturm, wenn Material verweht oder umkippt?
- Wie ist Diebstahl geregelt, und welche Sicherung wird verlangt?
- Was passiert bei Vandalismus?
- Sind Schäden durch Witterung erfasst, etwa Frost an gelagertem Material?
Der zweite Punkt ist der wichtigste. Wenn bei Sturm ein Stapel umfällt und ein Fahrzeug oder eine Person trifft, ist das ein Haftungsfall, und die Frage lautet, ob ordnungsgemäß gestapelt und gesichert war.
Und die Auslieferung
Beim Abladen auf einer Baustelle entstehen Schäden: an der Zufahrt, an bereits Gebautem, an Fahrzeugen Dritter.
Das sind Fälle, bei denen die Zuständigkeit häufig strittig ist. Halten Sie fest, wo genau abgeladen werden sollte und wer das angewiesen hat. Ein Lieferschein mit Vermerk ist im Streitfall mehr wert als die Erinnerung des Fahrers.
- Ist die erweiterte Produkthaftpflicht eingeschlossen?
- Sind Aus- und Einbaukosten erfasst, und mit welcher Summe?
- Ist die Beratung als Tätigkeit benannt?
- Wie ist Ware im Freien versichert?
- Was gilt beim Abladen auf fremden Baustellen?
- Sind Kommissionsware und Leihgebinde erfasst?
- Wie sichern Sie sich gegen Forderungsausfall?
- Passt die Haftzeit zur Wiederbeschaffung eines ganzen Sortiments?
Was Baustoffhändler uns fragen
Ein Produkt war mangelhaft. Haften wir als Händler?
Gegenüber Ihrem Kunden ja, weil Sie sein Vertragspartner sind. Ob Sie sich beim Hersteller schadlos halten können, ist eine zweite Frage.
Das setzt voraus, dass er existiert, solvent ist und sich der Mangel eindeutig zuordnen lässt. Bei Importware ist das häufig schwierig, weshalb die eigene Deckung diesen Fall abbilden sollte.
Wir haben ein Produkt empfohlen, das nicht gepasst hat.
Das ist ein Beratungsfehler und wird anders bewertet als ein Produktmangel. Das Material war in Ordnung, es war nur das falsche für diesen Zweck.
Entscheidend ist, welche Angaben Ihnen vorlagen. Wenn der Kunde den Untergrund falsch beschrieben hat und Sie das dokumentiert haben, verschiebt sich die Verantwortung. Ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage.
Ist unser Freilager versichert?
Nicht automatisch in dem Umfang, den Sie brauchen. Ware im Freien wird in Verträgen gesondert behandelt, oft mit eigener Summe und eigenen Voraussetzungen.
Prüfen Sie besonders Diebstahl und Sturm. Bei Diebstahl gibt es meist Anforderungen an Umzäunung und Beleuchtung, bei Sturm die Frage, ob ordnungsgemäß gestapelt war.
Beim Abladen wurde die Einfahrt des Kunden beschädigt.
Das ist ein Fall für die Betriebshaftpflicht, sofern Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind. Bei schwerem Gerät auf gepflasterten Flächen kommt das regelmäßig vor.
Wichtig ist die Dokumentation: Wo sollte abgeladen werden, wer hat die Stelle gewiesen, gab es einen Hinweis auf die Belastbarkeit? Ein Vermerk auf dem Lieferschein hilft mehr als jede spätere Diskussion.
Ein Kunde ist insolvent, die Rechnung offen.
Im Baugewerbe ist das ein reales und wiederkehrendes Risiko, besonders bei Nachunternehmern.
Eine Warenkreditversicherung prüft die Bonität und übernimmt den Ausfall. Der eigentliche Wert liegt oft in der Prüfung selbst: Wenn für einen Abnehmer kein Limit gezeichnet wird, wissen Sie das, bevor Sie auf Rechnung liefern. Mehr dazu unter Warenkreditversicherung.
Wie lang sollte die Haftzeit sein?
Länger, als die meisten ansetzen. Nach einem Brand ist nicht die Halle das Problem, sondern das Sortiment.
Ein Baustoffsortiment umfasst tausende Positionen mit unterschiedlichen Lieferzeiten. Bis Sie wieder vollständig lieferfähig sind und Kunden zurückgewonnen haben, vergeht mehr Zeit als für den Wiederaufbau. Rechnen Sie in Saisons, nicht in Monaten.
Was kostet es, wenn tausend Quadratmeter Fliesen wieder runter müssen?
Wir prüfen, ob Ihre Produkthaftung das abbildet. Kostenlos und unverbindlich.