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Was ist eine Allgefahrendeckung?

Eine übliche Sachversicherung zahlt bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Eine Allgefahrendeckung dreht das um: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Zwei Wege, dasselbe zu regeln

Jede Sachversicherung muss festlegen, wofür sie zahlt. Dafür gibt es zwei Systeme.

Benannte Gefahren. Der Vertrag zählt auf, was gedeckt ist: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl. Was nicht in der Liste steht, ist nicht versichert.

Allgefahren. Der Vertrag zählt auf, was nicht gedeckt ist. Alles Übrige ist versichert, auch Dinge, an die beim Abschluss niemand gedacht hat.

Das klingt nach einer Formalie und ist im Schadenfall der wichtigste Unterschied überhaupt.

Der eigentliche Punkt ist die Beweislast

Bei benannten Gefahren müssen Sie darlegen, dass eine der aufgeführten Gefahren den Schaden verursacht hat. Kann die Ursache nicht geklärt werden, haben Sie ein Problem.

Bei einer Allgefahrendeckung genügt es, dass ein Schaden entstanden ist. Will der Versicherer nicht zahlen, muss er beweisen, dass ein Ausschluss greift.

Warum das praktisch so viel ausmacht

Denken Sie an eine Maschine, die plötzlich nicht mehr funktioniert. Es hat nicht gebrannt, es ist kein Wasser eingedrungen, niemand ist eingebrochen.

Bei benannten Gefahren fragt der Versicherer: Welche der genannten Gefahren war es? Wenn Sie es nicht sagen können, wird nicht gezahlt.

Bei Allgefahren fragt er: Fällt das unter einen Ausschluss? Und wenn er das nicht belegen kann, zahlt er.

Bei Schäden mit unklarer Ursache kehrt sich also das Risiko um, und genau solche Schäden sind in Betrieben häufiger, als man denkt.

Ein Beispiel aus der Praxis In einer Lagerhalle wird eine Palette hochwertiger Ware beschädigt gefunden. Niemand weiß, wie es passiert ist. Benannte Gefahren: Kein Feuer, kein Wasser, kein Einbruch. Also kein Versicherungsfall. Sie tragen den Schaden. Allgefahren: Ein Substanzschaden liegt vor. Der Versicherer müsste einen Ausschluss nachweisen, etwa Verschleiß oder Vorsatz. Kann er das nicht, wird reguliert. Solche Fälle klingen konstruiert, bis man sie erlebt. Beschädigungen beim Rangieren, unerklärliche Ausfälle, Schäden ohne Zeugen: Das ist Betriebsalltag.

Was trotzdem nicht versichert ist

Der Begriff wird regelmäßig überschätzt. Allgefahren heißt nicht alles.

Ausgeschlossen bleibt typischerweise:

  • Verschleiß, Abnutzung und Alterung. Was ohnehin kaputtgeht, ist kein Versicherungsfall
  • Allmähliche Einwirkung, etwa Korrosion oder Feuchtigkeit über längere Zeit
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Mangelhafte Ausführung oder Konstruktion an der Sache selbst, je nach Bedingung
  • Krieg, innere Unruhen, Kernenergie
  • Und häufig Cyberereignisse, die über eigene Deckungen laufen

Dazu kommen vertragsindividuelle Ausschlüsse, die je nach Betrieb verhandelt werden.

Deshalb ist die Ausschlussliste der wichtigste Teil

Bei benannten Gefahren lesen Sie, was drin ist. Bei Allgefahren lesen Sie, was draußen ist, und diese Liste entscheidet über den tatsächlichen Wert der Deckung.

Zwei Allgefahrendeckungen können sich erheblich unterscheiden, ohne dass man es dem Namen ansieht. Genau hier liegt unsere Arbeit beim Vergleich.

Was es kostet

Mehr als eine Deckung benannter Gefahren, aber weniger, als die meisten erwarten.

Je nach Betrieb und Ausschlussliste liegt der Aufschlag häufig im Bereich von zehn bis dreißig Prozent gegenüber einer klassischen Sachdeckung. Bei guten Risiken kann er geringer ausfallen.

Rechnen Sie es an einem Punkt durch: Wie oft hatten Sie in den letzten Jahren einen Schaden, dessen Ursache nicht eindeutig war? Wenn die Antwort nicht null ist, ist der Aufschlag schnell verdient.

Für wen es sich besonders lohnt
  • Betriebe mit hohen Werten auf engem Raum, bei denen ein einzelner Schaden erheblich ist
  • Produktion mit Spezialanlagen, wo Ursachen oft schwer zu klären sind
  • Elektronik und empfindliche Technik, die auf vieles reagiert, was in keiner Gefahrenliste steht
  • Lager mit viel Bewegung, wo Beschädigungen ohne Zeugen entstehen
  • Und Betriebe mit Erfahrung, die einen Schaden hatten, der abgelehnt wurde, weil die Ursache nicht passte
Weniger lohnend ist es bei kleinen Betrieben mit überschaubaren Werten und klarer Risikostruktur. Dort ist eine gut gebaute Deckung benannter Gefahren meist wirtschaftlicher. Wir sagen Ihnen offen, in welche Gruppe Sie gehören. Eine Allgefahrendeckung zu vermitteln, die Sie nicht brauchen, hilft niemandem.

Wo Sie das Prinzip schon kennen

Auch wenn der Begriff neu ist: Zwei verbreitete Sparten arbeiten längst so.

Die Maschinenversicherung. Sie deckt alle Gefahren außer den ausgeschlossenen. Deshalb zahlt sie bei Bedienfehlern und technischen Defekten, wo die Sachversicherung nicht greift. Mehr unter Maschinen und Elektronik.

Die Bauleistungsversicherung. Ebenfalls ein Allgefahrenkonzept, und genau deshalb funktioniert sie auf Baustellen, wo Schadenursachen selten sauber zuzuordnen sind. Mehr unter Bauleistung und Montage.

Wenn Sie eine dieser Deckungen haben, kennen Sie das Prinzip bereits, ohne es so zu nennen.

Wie wir vorgehen

Wir vergleichen nicht Namen, sondern Ausschlusslisten. Und wir rechnen beide Varianten durch, damit Sie den Unterschied sehen.

Dabei prüfen wir drei Dinge:

  • Welche Ausschlüsse betreffen Sie tatsächlich? Ein Ausschluss für Bergbaurisiken interessiert einen Handelsbetrieb nicht
  • Was kostet die Erweiterung konkret, in Euro, nicht in Prozent
  • Und wo bleiben trotzdem Lücken, die über eigene Bausteine geschlossen werden müssen

Der dritte Punkt ist der wichtigste. Wer eine Allgefahrendeckung abschließt und glaubt, damit sei alles erledigt, macht denselben Fehler wie vorher, nur teurer.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Hatten Sie Schäden mit unklarer Ursache?
  • Wurde schon einmal abgelehnt, weil die Gefahr nicht passte?
  • Welche Werte stehen an einem Ort zusammen?
  • Wie eindeutig sind Ursachen in Ihrem Betrieb zuzuordnen?
  • Welche Ausschlüsse enthält das Angebot konkret?
  • Was kostet die Erweiterung in Euro?
  • Welche Lücken bleiben trotzdem?
Frage zwei ist die aufschlussreichste. Wer schon einmal erlebt hat, dass ein Schaden nicht reguliert wurde, weil er in keine Gefahrenkategorie passte, versteht den Wert dieser Deckung sofort.
Ein Hinweis zur Terminologie Sie werden verschiedene Begriffe finden: Allgefahrendeckung, Allrisk, All-Risk-Deckung, unbenannte Gefahren. Gemeint ist dasselbe Prinzip. Entscheidend ist nie der Name, sondern die Liste der Ausschlüsse. Lassen Sie sich diese immer vorlegen, bevor Sie vergleichen.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Ist bei einer Allgefahrendeckung wirklich alles versichert?

Nein, und der Begriff führt regelmäßig in die Irre. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Verschleiß, Abnutzung, allmähliche Einwirkung, Vorsatz sowie Krieg und Kernenergie.

Dazu kommen vertragsindividuelle Ausschlüsse. Deshalb ist die Ausschlussliste bei dieser Deckungsform der wichtigste Teil des Vertrags.

Was ist der praktische Unterschied zu einer normalen Sachversicherung?

Die Beweislast. Bei benannten Gefahren müssen Sie darlegen, dass eine der aufgezählten Gefahren den Schaden verursacht hat. Bleibt die Ursache unklar, wird nicht gezahlt.

Bei einer Allgefahrendeckung genügt der Nachweis eines Substanzschadens. Will der Versicherer ablehnen, muss er einen Ausschluss belegen. Bei unklaren Ursachen kehrt sich das Risiko also um.

Was kostet die Erweiterung?

Je nach Betrieb und Ausschlussliste häufig zehn bis dreißig Prozent mehr als eine klassische Sachdeckung. Bei guten Risiken kann der Aufschlag geringer sein.

Ob sich das rechnet, lässt sich an einer Frage prüfen: Wie oft hatten Sie in den letzten Jahren einen Schaden mit unklarer Ursache? Wenn die Antwort nicht null lautet, ist der Aufschlag schnell verdient.

Für welche Betriebe lohnt es sich?

Vor allem für Betriebe mit hohen Werten an einem Ort, mit Spezialanlagen, empfindlicher Technik oder viel Warenbewegung. Also überall dort, wo Ursachen schwer zuzuordnen sind.

Bei kleineren Betrieben mit klarer Risikostruktur ist eine gut gebaute Deckung benannter Gefahren meist wirtschaftlicher. Wir sagen Ihnen offen, in welche Gruppe Sie gehören.

Haben wir so etwas vielleicht schon?

Möglicherweise, ohne es zu wissen. Die Maschinenversicherung und die Bauleistungsversicherung sind beide Allgefahrenkonzepte.

Deshalb zahlt eine Maschinenversicherung bei Bedienfehlern und technischen Defekten, wo die Sachversicherung nicht greift. Wenn Sie eine haben, kennen Sie das Prinzip bereits.

Ersetzt eine Allgefahrendeckung alle anderen Verträge?

Nein, und das ist ein gefährlicher Irrtum. Sie betrifft Sachschäden am versicherten Eigentum, nicht Haftpflicht, nicht Betriebsunterbrechung, nicht Vermögensschäden.

Wer glaubt, damit sei alles erledigt, macht denselben Fehler wie vorher, nur teurer. Wir zeigen Ihnen deshalb immer, welche Lücken auch danach bleiben.

Hatten Sie schon einmal einen Schaden ohne klare Ursache?

Dann lohnt sich der Vergleich. Wir rechnen beide Varianten durch.