Selbstbeteiligung: wie hoch ist sinnvoll?
Die meisten Betriebe zahlen für eine niedrige Selbstbeteiligung Geld, das sie nie zurückbekommen. Denn Kleinschäden melden sie ohnehin nicht.
Was eine Selbstbeteiligung bewirkt
Sie ist der Betrag, den Sie bei jedem Schaden selbst tragen. Der Versicherer zahlt erst darüber.
Der offensichtliche Effekt ist ein niedrigerer Beitrag. Je nach Sparte und Höhe bewegt sich das zwischen zehn und dreißig Prozent, bei größeren Sprüngen auch darüber.
Der wichtigere Effekt ist ein anderer, und über den spricht kaum jemand.
Der Doppeleffekt
Wenn Ihre Selbstbeteiligung 1.000 Euro beträgt, melden Sie Schäden unter diesem Betrag gar nicht erst. Das spart nicht nur die Meldung, sondern hält Ihre Schadenquote sauber.
Und die Schadenquote ist es, an der Ihr Versicherer bei der nächsten Verhandlung entlangrechnet. Ein Betrieb mit zwei gemeldeten Kleinschäden pro Jahr wird anders bewertet als einer mit keinem, selbst wenn die Beträge gering waren.
Der zweite Effekt wirkt also über Jahre und ist meist größer als die direkte Beitragsersparnis.
Besonders deutlich beim Fuhrpark
Dort wird ausschließlich über die Schadenquote kalkuliert. Ein Parkrempler für 600 Euro kann über die Quote mehr kosten, als er einbringt.
Mehr dazu unter Was kostet eine Flottenversicherung.
Übliche Größenordnungen
Erfahrungswerte nach Betriebsgröße. Keine Regel, sondern ein Ausgangspunkt für die eigene Rechnung.
Wo eine hohe Selbstbeteiligung nicht passt
Sie ist kein Allheilmittel. Es gibt Bereiche, in denen sie schadet.
Bei Existenzrisiken
Wenn ein einzelner Schaden Sie in Schwierigkeiten bringen kann, ist die Selbstbeteiligung der falsche Hebel. Dann geht es um die Deckungssumme, nicht um den Beitrag.
Wenn Ihre Liquidität schwankt
Saisonale Betriebe kennen Monate, in denen wenig hereinkommt. Eine Selbstbeteiligung, die im Sommer tragbar ist, kann im Februar ein Problem sein.
Und bei der Berufsunfähigkeit
Dort gibt es keine Selbstbeteiligung im klassischen Sinn, aber ein Gegenstück: die Karenzzeit. Wer sie verlängert, senkt den Beitrag und trägt die ersten Monate selbst.
Das ist bei Selbstständigen selten sinnvoll, weil genau in diesen Monaten auch der Betrieb ausfällt. Mehr unter Berufsunfähigkeit.
Die Rechnung, die Sie einmal machen sollten
Nehmen Sie Ihre Schäden der letzten fünf Jahre und sortieren Sie nach Höhe.
- Wie viele lagen unter 1.000 Euro?
- Wie viele darüber?
- Was hätten Sie bei 2.500 Euro Selbstbeteiligung insgesamt selbst gezahlt?
- Und was hätten Sie an Beitrag gespart?
Bei den meisten Betrieben, mit denen wir das durchgehen, fällt das Ergebnis eindeutig zugunsten einer höheren Selbstbeteiligung aus.
Der Grund ist immer derselbe: Kleinschäden werden ohnehin nicht gemeldet, aus Sorge um den Vertrag. Man zahlt sie also bereits selbst, ohne den Beitragsvorteil dafür zu bekommen.
- Wie sieht Ihre Schadenstruktur der letzten Jahre aus?
- Wie viele Schäden lagen unter welcher Schwelle?
- Was würde eine Erhöhung konkret einsparen, in Euro?
- Gilt die Selbstbeteiligung je Schaden oder je Jahr?
- Gibt es einen Jahreshöchstbetrag?
- Ist die gewählte Höhe auch im schlechtesten Monat tragbar?
- Wo sollte sie ausdrücklich niedrig bleiben?
Was uns dazu gefragt wird
Wie viel spart eine höhere Selbstbeteiligung?
Je nach Sparte und Sprung zwischen zehn und dreißig Prozent des Beitrags, bei großen Erhöhungen auch mehr.
Der größere Effekt liegt aber woanders: Wenn Kleinschäden nicht mehr gemeldet werden, bleibt Ihre Schadenquote sauber, und die bestimmt Ihre Konditionen bei jeder künftigen Verhandlung.
Gilt die Selbstbeteiligung je Schaden oder je Jahr?
In aller Regel je Schadenfall. Wer 5.000 Euro wählt und drei Schäden hat, zahlt 15.000 Euro.
Es gibt Verträge mit einem Jahreshöchstbetrag, der die Summe begrenzt. Danach sollten Sie ausdrücklich fragen, wenn Sie deutlich höher gehen wollen.
Wie hoch sollte sie bei uns sein?
So hoch, dass Sie den Betrag mehrfach im Jahr tragen könnten, ohne dass es die Liquidität berührt. Bei kleineren Betrieben sind das oft 500 bis 1.000 Euro, bei mittleren 1.000 bis 5.000.
Prüfen Sie das aber am schlechtesten Monat, nicht am Durchschnitt. Saisonale Betriebe unterschätzen das regelmäßig.
Sollen wir kleine Schäden überhaupt melden?
Bei Beträgen nahe der Selbstbeteiligung meist nicht, weil der Effekt auf die Schadenquote den Erstattungsbetrag übersteigt.
Wichtig: Das gilt für die Erstattung, nicht für die Anzeige. Bei Haftpflichtschäden sollten Sie den Vorgang trotzdem melden, damit der Versicherer die Abwehr übernehmen kann, falls später Ansprüche erhoben werden.
Wo sollte die Selbstbeteiligung niedrig bleiben?
Überall dort, wo ein einzelner Schaden existenziell werden kann. Bei Berufshaftpflicht und bei Deckungen, die Ihre Existenz sichern, ist der Beitrag nicht der richtige Hebel.
Bei der Berufsunfähigkeit gilt Entsprechendes für die Karenzzeit: Wer sie verlängert, trägt die ersten Monate selbst, und genau dann fällt bei Selbstständigen auch der Betrieb aus.
Können wir die Selbstbeteiligung im laufenden Vertrag ändern?
Meist ja, in Abstimmung mit dem Versicherer und mit Wirkung ab einem bestimmten Zeitpunkt. Häufig zur Hauptfälligkeit.
Wir prüfen dabei gleich, ob sich andere Positionen mitanpassen lassen. Eine Änderung der Selbstbeteiligung ist ein guter Anlass, den ganzen Vertrag anzusehen.
Wie viele Ihrer Schäden lagen unter 1.000 Euro?
Wenn Sie es nicht wissen, holen wir die Zahlen und rechnen es durch.