Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Was ein Maklermandat bedeutet

Der Maklerauftrag ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit. Er klingt nach Verpflichtung, verpflichtet aber vor allem uns. Hier steht, was er bewirkt und was er ausdrücklich nicht bewirkt.

Was der Maklerauftrag regelt

Mit dem Maklerauftrag beauftragen Sie uns, Ihre Versicherungsangelegenheiten zu betreuen. Er ist die rechtliche Grundlage dafür, dass wir überhaupt tätig werden dürfen.

Praktisch enthält er drei Dinge:

  • Den Betreuungsauftrag. Wir dürfen Ihre bestehenden Verträge verwalten, prüfen und im Schadenfall für Sie tätig werden.
  • Die Maklervollmacht. Wir dürfen im Namen und im Auftrag Ihres Unternehmens mit den Versicherern sprechen, Unterlagen anfordern und Erklärungen entgegennehmen.
  • Die Betreuungsumstellung. Die Gesellschaften werden informiert, dass wir künftig Ihr Ansprechpartner sind.

Mehr nicht. Er ist kein Vertrag über eine Versicherung, keine Kündigung und keine Vollmacht, in Ihrem Namen Verträge abzuschließen. Jede Änderung an Ihrem Versicherungsschutz braucht weiterhin Ihre ausdrückliche Freigabe.

Warum es ihn überhaupt braucht

Ohne Mandat gibt kein Versicherer Auskunft über Ihre Verträge. Wir könnten weder Ihre Policen anfordern noch den Schadenverlauf einsehen noch im Schadenfall für Sie verhandeln. Datenschutzrechtlich wäre das auch gar nicht zulässig.

Der Auftrag ist also weniger eine Bindung als ein Türöffner. Er ermöglicht die Arbeit, die Sie von uns erwarten.

Auf einen Blick
  • Kostet Sie nichts
  • Keine Laufzeit, keine Kündigungsfrist
  • Jederzeit widerrufbar
  • Ändert nichts an Ihren Verträgen
  • Verpflichtet uns zu Beratung und Dokumentation
  • Macht uns haftbar für Beratungsfehler
Sie können auch nur einen Teil übertragen Es ist nicht alles oder nichts. Wenn Sie einzelne Verträge bei Ihrem bisherigen Betreuer lassen möchten, richten wir uns danach.
Klartext

Was der Maklerauftrag nicht bewirkt

Das sind die sechs Sorgen, die uns am häufigsten begegnen. Meist werden sie nicht ausgesprochen, deshalb hier von uns aus.

Es wird nichts gekündigt Kein einziger Vertrag wird beendet. Ihre Policen laufen unverändert weiter, mit denselben Bedingungen, denselben Summen und denselben Beiträgen.
Ihr Schutz ändert sich nicht Es entsteht keine Lücke und keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz besteht durchgehend genau so weiter wie bisher.
Es kostet nichts Keine Gebühr, kein Honorar, keine Bearbeitungspauschale. Auch nicht, wenn wir am Ende feststellen, dass Ihr bestehender Schutz gut ist und nichts geändert werden muss.
Sie binden sich nicht Keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfrist. Sie können den Auftrag jederzeit widerrufen, formlos und ohne Begründung.
Wir wechseln nichts eigenmächtig Jede Änderung, jeder Wechsel und jede Kündigung braucht Ihre ausdrückliche Freigabe. Wir schlagen vor, Sie entscheiden.
Sie bekommen keine Verkaufsmaschine Keine wöchentlichen Anrufe, keine Termine ohne Anlass. Wir melden uns, wenn es etwas zu besprechen gibt, und einmal im Jahr zum Jahrescheck.

Was der Auftrag umgekehrt für uns bedeutet

Hier liegt der eigentliche Punkt: Der Maklerauftrag bindet nicht Sie, er bindet uns. Mit der Annahme übernehmen wir Pflichten, die gesetzlich festgelegt sind.

Wir müssen Ihren Bedarf ermitteln

Wir dürfen Ihnen nicht einfach etwas anbieten. Wir müssen fragen, verstehen und daraus ableiten, was Sie tatsächlich brauchen. Das gilt beim ersten Mal und bei jeder wesentlichen Veränderung in Ihrem Betrieb.

Wir müssen den Markt untersuchen

Unserer Beratung muss eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde liegen. Wir dürfen uns also nicht auf zwei bekannte Häuser beschränken, nur weil es bequem ist.

Wir müssen dokumentieren

Was wir empfohlen haben und warum, muss nachvollziehbar festgehalten werden. Diese Dokumentation schützt in erster Linie Sie, weil sie im Streitfall belegt, was besprochen wurde.

Und wir haften

Als Versicherungsmakler sind wir rechtlich Ihr Sachwalter. Machen wir bei der Beratung einen Fehler, etwa weil wir auf eine notwendige Deckung nicht hingewiesen haben, können Sie uns dafür in Anspruch nehmen. Deshalb muss jeder Makler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Mindesthöhe unterhalten.

Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Versicherungsvertreter, der pflichtgemäß die Produkte seiner Gesellschaft anbietet.

Was das im Ernstfall bedeutet Wenn nach einem Schaden herauskommt, dass eine Deckung fehlte, auf die Sie hätten hingewiesen werden müssen, haben Sie einen Ansprechpartner und eine Haftpflichtversicherung dahinter. Das ist kein theoretischer Vorteil. Es ist der Grund, warum wir bestimmte Dinge lieber zweimal ansprechen, auch wenn es unbequem ist.
Unsere Zulassung Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK zu Kiel. Registernummer D-VPAS-D4AP4-41. Überprüfbar im Vermittlerregister.
Die Geldfrage

Wie wir vergütet werden

Diese Frage stellen die wenigsten laut, beschäftigen tut sie fast jeden. Deshalb hier offen.

In den allermeisten Fällen ist die Vergütung des Vermittlers bereits in der Versicherungsprämie einkalkuliert. Sie zahlen sie also ohnehin, unabhängig davon, ob Ihre Verträge von einem Vertreter, direkt vom Versicherer oder von uns betreut werden.

Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, wer dafür auf welcher Seite steht.

Daneben gibt es Nettotarife ohne einkalkulierte Courtage, bei denen eine gesonderte Vergütung vereinbart wird. Welche Form in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen vorher und nicht hinterher.

Was das für Ihre Beratung heißt Weil wir an keine Gesellschaft gebunden sind, haben wir kein Interesse daran, ein bestimmtes Haus zu bevorzugen. Was uns interessiert, ist ein Mandat, das lange hält. Ein Vertrag, der im Schadenfall nicht trägt, kostet uns den Kunden. Deshalb verkaufen wir nicht, was heute die höchste Courtage bringt, sondern was in zehn Jahren noch funktioniert.
Ablauf

Wie die Umstellung praktisch läuft

Der Aufwand für Sie beschränkt sich auf eine Unterschrift und ein Gespräch.

1. Erstgespräch Wir lernen uns kennen, Sie schildern Ihre Situation. Kostenlos und unverbindlich. Danach entscheiden beide Seiten, ob es passt.
2. Auftrag unterschreiben Ein Dokument, in dem Betreuung und Vollmacht geregelt sind. Wir gehen es vorher mit Ihnen durch, Sie unterschreiben nichts ungelesen.
3. Wir informieren die Versicherer Die Gesellschaften werden über die Betreuungsumstellung informiert. Sie müssen niemanden anrufen und kein unangenehmes Gespräch führen.
4. Wir holen die Unterlagen Policen, Nachträge, Schadenverläufe fordern wir direkt bei den Versicherern an. Sie müssen keine Ordner durchsuchen.
5. Ab sofort läuft alles über uns Schäden, Rückfragen, Vertragsänderungen. Ab dem ersten Tag, noch bevor irgendetwas analysiert oder optimiert wurde.
6. Dann analysieren wir Bestandsprüfung, Marktvergleich, Vorschläge mit Begründung. Was davon umgesetzt wird, entscheiden Sie.
Häufige Fragen

Was Unternehmer dazu fragen

Betreuen Sie auch Verträge, an denen Sie nichts verdienen?

Ja. Bei laufenden Verträgen bleibt die Courtage häufig beim bisherigen Makler, bis der Vertrag erneuert wird. Bei Mehrjahresverträgen können das zwei bis drei Jahre sein.

Wir betreuen ab Unterzeichnung des Mandats trotzdem alles: Schäden, Vertragsänderungen, Prüfungen. Mehr unter Makler wechseln.

Können wir vorher mit einem Ihrer Mandanten sprechen?

Ja. Bevor Sie ein Mandat erteilen, stellen wir Ihnen gern den Kontakt zu einem Unternehmen her, das wir betreuen. Möglichst aus Ihrer Branche.

Sie telefonieren ohne uns, und Fragen geben wir keine vor. Mehr unter Referenzen.

Mein bisheriger Berater ist ein guter Bekannter. Wie gehe ich damit um?

Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Unternehmer einen Wechsel aufschieben, obwohl sie ihn längst für richtig halten. Und es wird selten ausgesprochen.

Unsere Erfahrung: Es geht meist einfacher, als man denkt. Die Umstellung läuft schriftlich über uns, ein persönliches Gespräch ist dafür nicht nötig. Und wenn Sie möchten, dass einzelne Verträge dort bleiben, richten wir uns danach.

Kann ich das Mandat wieder zurücknehmen?

Jederzeit, formlos und ohne Begründung. Es gibt keine Laufzeit und keine Kündigungsfrist. Ihre Verträge bleiben davon unberührt, es ändert sich nur wieder die Zuständigkeit für die Betreuung.

Uns ist es lieber, Sie wissen das von Anfang an. Ein Mandat, das nur besteht, weil jemand nicht rauskommt, nützt niemandem.

Muss ich alle Verträge übertragen?

Nein. Sie können einzelne Verträge ausnehmen, etwa weil sie bei einem Familienmitglied liegen oder weil eine besondere Beziehung besteht.

Zwei Hinweise dazu: Erstens wird die Betreuung dadurch aufwendiger, weil bei einem Schaden zwei Stellen zuständig sind. Zweitens können wir Doppelungen und Lücken nur dort erkennen, wo wir Einblick haben. Beides ist machbar, sollte aber bewusst entschieden werden.

Was passiert mit laufenden Schäden?

Die können wir übernehmen, auch mitten in der Bearbeitung. Sprechen Sie trotzdem zuerst mit Ihrem bisherigen Betreuer. Ein Wechsel während einer laufenden Regulierung bringt Reibung, die Sie in dieser Phase nicht brauchen.

Wenn Sie dort nicht weiterkommen, rufen Sie an. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Wechsel in der aktuellen Phase sinnvoll ist oder ob es besser wäre, den Schaden abzuschließen und danach neu aufzustellen.

Bekomme ich das Mandat schriftlich erklärt?

Ja. Wir gehen das Dokument im Gespräch mit Ihnen durch und erklären jeden Abschnitt. Sie unterschreiben nichts, was Sie nicht verstanden haben.

Zusätzlich erhalten Sie unsere Erstinformation nach § 15 VersVermV mit den Angaben zu Zulassung, Vergütung und Beschwerdewegen. Die steht auch hier auf der Website.

Nehmen Sie jedes Mandat an?

Nein. Wir betreuen persönlich und ohne Servicecenter, deshalb nehmen wir nur so viele Mandate auf, wie wir wirklich begleiten können.

Im Erstgespräch schauen wir deshalb beide, ob es passt. Wenn wir für Ihre Situation nicht der richtige Partner sind, sagen wir das offen und nennen Ihnen, wenn möglich, eine Alternative.

Lernen wir uns erst einmal kennen

Ein Gespräch, kostenlos und ohne Verpflichtung. Das Mandat kommt erst danach, wenn beide Seiten wollen.