Versicherung für Brauereien und Getränkehersteller
Sie arbeiten mit Druckbehältern, CO2 in Bodennähe und einem Produkt, das in Glas zum Verbraucher geht. Drei Risiken, die kaum ein anderer Betrieb kombiniert.
Das Kohlendioxid
CO2 entsteht bei der Gärung, wird zugesetzt und gelagert. Es ist schwerer als Luft, sammelt sich in Kellern, Gruben und Tankräumen und ist weder sichtbar noch riechbar.
Das ist die gefährlichste Eigenschaft in Ihrem Betrieb, weil sie geräuschlos wirkt und die Rettungskette gefährdet: Wer einem Bewusstlosen im Gärkeller nachsteigt, ist selbst gefährdet.
Was Versicherer dazu fragen
- Gaswarnanlagen in Gärkeller, Tankraum und CO2-Lager
- Zwangsbelüftung und deren Funktionsprüfung
- Zutrittsregelung zu gefährdeten Bereichen
- Und die Unterweisung, dokumentiert und wiederkehrend
Diese Punkte entscheiden nicht nur über die Prämie, sondern im Ernstfall über die Frage nach grober Fahrlässigkeit und über einen möglichen Rückgriff der Berufsgenossenschaft beim Unternehmer.
Druckbehälter und Anlagen
Gär- und Lagertanks, Drucktanks, Kessel, CO2-Behälter: Sie unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, und deren Einhaltung ist im Schadenfall der erste Prüfpunkt.
Eine überfällige Prüfung wird zum Problem, auch wenn sie mit dem Schaden nichts zu tun hatte. Sie eröffnet die Diskussion über Obliegenheiten.
Führen Sie deshalb eine Übersicht mit Fristen und legen Sie Protokolle geordnet ab. Das klingt banal und ist im Ernstfall Ihre Ausgangsposition.
Der Rückruf
Wenn eine Charge auffällig wird, sei es durch Fremdkörper, Reinigungsmittelreste oder mikrobiologische Abweichung, steht die Frage nach dem Rückruf im Raum.
Diese Kosten sind über die Produkthaftpflicht nicht gedeckt. Es braucht eine eigene Deckung für Benachrichtigung, Rückholung, Entsorgung und den Warenwert.
Bei Getränken kommt erschwerend hinzu, dass die Ware breit verteilt ist: Handel, Gastronomie, Getränkemärkte, teils über Zwischenhändler. Eine gezielte Rückholung ist nur möglich, wenn die Chargenzuordnung sauber ist.
Mehr unter Rückrufversicherung und Serienschaden.
Die Saison
Ihr Lagerbestand schwankt erheblich: Rohstoffe, Fertigware, Leergut und Vollgut sind im Sommer in völlig anderen Mengen vorhanden als im Februar.
Eine feste Versicherungssumme passt deshalb nie. Wer die Summe am Jahresdurchschnitt bemisst, ist in der Hochsaison unterversichert, und genau dann steht am meisten im Lager.
Sinnvoll sind Regelungen mit Bestandsmeldung oder eine Summe, die den Höchstbestand abbildet. Mehr unter Unterversicherung.
Und das Leergut
Kästen und Flaschen im Umlauf sind ein eigener Wert, der oft nicht in der Police steht. Bei einem Brand im Leergutlager ist der Schaden erheblich, auch wenn nichts davon fertiges Produkt war.
- Betriebshaftpflicht mit CO2-Risiko und Besucherverkehr
- Produkthaftpflicht mit Serienschadenregelung, ausgelegt auf Glasbruch und Personenschäden
- Rückrufkostenversicherung
- Sachversicherung mit saisonaler Summenregelung und Leergut
- Maschinenversicherung für Sudhaus, Filtration, Abfüllung und Kälteanlage
- Betriebsunterbrechung mit Haftzeit nach echter Lieferzeit der Abfüllanlage
- Umwelthaftpflicht für Abwasser und Kältemittel
Wenn Besucher kommen
Brauereiführungen, Hoffeste, Verkostungen und angeschlossene Gastronomie sind wirtschaftlich sinnvoll und bringen ein Risiko mit, das im Produktionsbetrieb sonst nicht besteht.
Betriebsfremde Personen in einem Produktionsbereich mit Treppen, nassen Böden, Anlagen und Gasen.
Prüfen Sie, ob Besucherverkehr in Ihrer Police erfasst ist, und legen Sie feste Wege fest. Bei Verkostungen kommt die Frage nach der Ausschankverantwortung hinzu.
Der eigene Ausschank
Wenn Sie eine Gaststätte, einen Biergarten oder einen Hofladen betreiben, ist das versicherungstechnisch ein zweiter Betrieb mit eigenen Anforderungen.
Das gehört gemeldet und getrennt bewertet. Eine reine Produktionspolice deckt den Gastronomiebetrieb nicht mit ab.
Wie wir vorgehen
Wir beginnen mit CO2 und Druckbehältern, weil dort die Personenrisiken liegen und die Versicherbarkeit entschieden wird.
Dann sehen wir uns die Abfüllung an und rechnen die Haftzeit daran durch. Und schließlich die Bestandsführung über das Jahr, weil dort die häufigste Lücke liegt.
- Wie ist der CO2-Bereich gesichert und überwacht?
- Sind alle Druckbehälterprüfungen aktuell?
- Wie funktioniert die Leerflaschenkontrolle?
- Sind Rückrufkosten gedeckt?
- Wie hoch ist der Lagerbestand in der Spitze?
- Ist Leergut in der Summe erfasst?
- Wie lange dauert der Ersatz Ihrer Abfüllanlage?
- Und haben Sie Besucherverkehr oder eigenen Ausschank?
Was uns Brauereien fragen
Wie relevant ist das CO2-Risiko für die Versicherung?
Sehr. CO2 ist schwerer als Luft, sammelt sich in Kellern und Gruben und ist weder sichtbar noch riechbar. Es gefährdet zusätzlich die Rettungskette, weil Helfer selbst betroffen sein können.
Gaswarnanlagen, Zwangsbelüftung, Zutrittsregelung und dokumentierte Unterweisung entscheiden über die Bewertung und im Ernstfall über die Frage nach grober Fahrlässigkeit.
Was gilt bei Glasbruch mit Personenschaden?
Das ist ein Produkthaftungsfall. Ursachen sind Materialfehler, Vorschädigung im Mehrwegkreislauf oder Überdruck durch Nachgärung.
Beim Mehrweg füllen Sie Flaschen ab, deren Vorgeschichte Sie nicht kennen. Deshalb sind Leerflascheninspektion und dokumentierte Aussortierung nicht nur Qualitätsthema, sondern Haftungsvorsorge.
Sind Rückrufkosten mitversichert?
Nicht über die Produkthaftpflicht. Diese deckt Schäden, die das Produkt anrichtet, nicht die Kosten der Rückholung.
Bei Getränken ist die Ware breit verteilt, teils über Zwischenhändler. Eine gezielte Rückholung ist nur bei sauberer Chargenzuordnung möglich, sonst muss pauschal zurückgerufen werden.
Unser Lagerbestand schwankt stark über das Jahr.
Dann passt eine feste Summe nie. Wer sie am Jahresdurchschnitt bemisst, ist in der Hochsaison unterversichert, und genau dann steht am meisten im Lager.
Sinnvoll sind Regelungen mit Bestandsmeldung oder eine Summe, die den Höchstbestand abbildet. Denken Sie dabei auch an Leergut, das oft gar nicht in der Police steht.
Wie lange sollte die Haftzeit sein?
Bemessen an der Abfüllanlage, weil sie bei den meisten Brauereien der Engpass ist. Ohne Abfüllung hilft ein intaktes Sudhaus nicht.
Abfüllanlagen sind Sonderanfertigungen mit Lieferzeiten, die viele überraschen. Fragen Sie beim Hersteller nach der aktuellen Zeit, nicht nach der von vor fünf Jahren.
Wir bieten Führungen und haben einen Ausschank.
Dann haben Sie betriebsfremde Personen im Produktionsbereich, mit Treppen, nassen Böden, Anlagen und Gasen. Das muss in der Police erfasst sein.
Ein eigener Ausschank oder Hofladen ist versicherungstechnisch ein zweiter Betrieb mit eigenen Anforderungen. Eine reine Produktionspolice deckt ihn nicht mit ab.
Wie hoch ist Ihr Lagerbestand in der Hochsaison?
Diese Zahl und nicht der Durchschnitt gehört in die Police.