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Versicherung für Gebäudeautomation und MSR-Technik

Wenn Ihre Regelung ausfällt, ist der Schaden selten die Anlage. Es sind die verdorbenen Medikamente, die eingefrorenen Leitungen und die Produktion, die stillsteht.

Ihr Hauptrisiko steht in keiner Standardpolice

Sie liefern selten etwas, das kaputtgehen kann. Sie liefern eine Funktion: Die Heizung regelt, die Lüftung läuft, die Kälte hält, die Zutrittskontrolle funktioniert.

Fällt diese Funktion aus, entsteht meist kein Sachschaden an Ihrer Leistung. Es entsteht ein Schaden bei anderen.

Und genau das ist das Problem. Eine Betriebshaftpflicht ist auf Personen- und Sachschäden zugeschnitten. Wenn ein Parametrierfehler dazu führt, dass eine Kühlzelle drei Grad zu warm läuft, ist die Kühlzelle in Ordnung. Die Ware nicht.

Der Fachbegriff dafür

Ein reiner Vermögensschaden: ein finanzieller Nachteil ohne vorherige Beschädigung einer Sache.

Diese Schäden sind im Grundvertrag der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen und müssen gesondert eingeschlossen werden. Mehr unter Vermögensschadenhaftpflicht.

Bei den Betrieben, deren Verträge wir prüfen, fehlt dieser Einschluss häufig. Die Police ist als Elektrohandwerk kalkuliert, und dort ist er nicht vorgesehen.

Wo es teuer wird

  • Pflegeheime und Kliniken: Ausfall der Heizung oder Lüftung mit unmittelbarer Folge für Bewohner
  • Rechenzentren: Klimatisierung ist betriebskritisch, Ausfall bedeutet Abschaltung
  • Lebensmittel und Pharma: Temperaturabweichung macht ganze Chargen unbrauchbar, unabhängig davon, ob sie noch gut aussehen
  • Produktion: Druckluft, Prozesskälte oder Absaugung fallen aus, die Fertigung steht
  • Und Bürogebäude im Winter: Ausgefallene Heizung führt zu Frostschäden an Leitungen
Ein Fall, wie er vorkommt Nach einem Softwareupdate der Gebäudeleittechnik läuft die Kühlung eines Pharmalagers über das Wochenende außerhalb des Toleranzbereichs. Niemand bemerkt es, weil die Meldung im Alarmmanagement unterdrückt war. Am Montag sind die Chargen dokumentiert außerhalb der Spezifikation und damit nicht mehr verkehrsfähig. An der Anlage ist nichts kaputt. Der Schaden liegt allein im Wert der Ware. Ohne Einschluss von Vermögensschäden zahlt hier keine Betriebshaftpflicht. Und Pharmachargen erreichen schnell sechsstellige Beträge.

Der Fernzugriff ist Ihr zweites Risiko

Fast jede moderne Anlage wird aus der Ferne gewartet. Das ist wirtschaftlich notwendig und versicherungstechnisch heikel.

Sie haben Zugang zu den Systemen Ihrer Kunden. Damit sind Sie ein möglicher Einfallsweg, und Angreifer wissen das. Dienstleister mit Fernzugriff sind ein bekanntes Ziel, weil ein Zugang viele Kunden öffnet.

Drei Fragen, die geklärt sein sollten

Was passiert, wenn über Ihren Zugang ein Kunde kompromittiert wird? Der Schaden liegt beim Kunden, die Verantwortung möglicherweise bei Ihnen.

Deckt Ihre Cyberversicherung auch Schäden bei Dritten? Viele Policen decken den eigenen Betrieb, aber nicht die Haftung gegenüber Kunden.

Und wie sind Ihre Zugänge organisiert? Ein gemeinsames Passwort für alle Kundenanlagen ist im Schadenfall kaum zu verteidigen.

Mehr unter Cyberversicherung.

Die Schnittstelle zum Fremdgewerk

Sie programmieren, aber Sie haben nicht installiert. Der Elektriker hat verkabelt, der Heizungsbauer hat montiert, der Anlagenbauer hat geliefert.

Wenn die Funktion nicht stimmt, ist die Ursache selten eindeutig. War es die Programmierung, ein falsch gesetzter Fühler oder eine fehlerhafte Verdrahtung?

In dieser Situation entscheidet die Dokumentation. Wer festhält, in welchem Zustand er die Anlage übernommen hat und welche Vorgaben er bekommen hat, steht deutlich besser da.

Praktisch: Ein Übernahmeprotokoll mit Fotos und eine schriftliche Bestätigung der Sollwerte. Das kostet zwanzig Minuten und hat schon Verfahren entschieden.

Was in Ihre Absicherung gehört
  • Betriebshaftpflicht mit Vermögensschäden, ausdrücklich für Planungs-, Programmier- und Parametrierfehler
  • Tätigkeitsschäden, weil Sie an bestehenden Anlagen arbeiten
  • Cyberdeckung mit Drittschadenkomponente wegen des Fernzugriffs
  • Elektronikversicherung für Programmiergeräte, Messtechnik und Notebooks im Einsatz
  • Fuhrpark mit Werkzeug und Technik an Bord
  • Betriebsunterbrechung, wenn ein eigener Ausfall Ihre Serviceverpflichtungen gefährdet
Punkt eins ist der entscheidende. Ohne ihn ist die Police für Ihr Hauptrisiko blind. Prüfen Sie außerdem die Summe. Bei Anlagen in Kliniken oder Rechenzentren sind zwei Millionen schnell zu wenig.

Was Auftraggeber von Ihnen verlangen

Bei Ausschreibungen für öffentliche Gebäude, Kliniken oder größere Industrieanlagen werden Nachweise gefordert, und zwar zunehmend konkret.

Üblich sind: Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Einschluss von Vermögensschäden, oft fünf Millionen für Personen- und Sachschäden und ein gesonderter Betrag für Vermögensschäden.

Wer diesen Nachweis nicht kurzfristig beibringt, fällt aus der Vergabe. Wir stellen solche Bestätigungen in der Regel am selben Tag aus. Mehr unter Nachweis für Auftraggeber.

Und die Wartungsverträge

Ein Punkt, der leicht übersehen wird: Wer die Wartung übernimmt, übernimmt Verantwortung für das, was er hätte finden müssen.

Wenn Sie eine Anlage regelmäßig prüfen und ein Mangel bleibt unentdeckt, verschiebt sich die Haftung in Ihre Richtung. Das gilt auch für Anlagen, die Sie nicht selbst errichtet haben.

Deshalb sollten zwei Dinge klar sein: Was genau umfasst die Wartung, und was ausdrücklich nicht. Ein Wartungsvertrag ohne klaren Leistungsumfang wird im Streitfall weit ausgelegt.

Wie wir arbeiten

Wir sehen uns zuerst Ihre größten Projekte an und rechnen daran, was ein Funktionsausfall beim Kunden auslösen würde. Daraus ergibt sich die notwendige Summe, nicht aus Ihrem Umsatz.

Anschließend prüfen wir, ob Ihre Police Vermögensschäden überhaupt kennt, mit welchen Ausschlüssen, und ob Software und Programmierung ausdrücklich erfasst sind.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Sind Vermögensschäden eingeschlossen, mit welcher Summe?
  • Sind Programmier- und Parametrierfehler ausdrücklich erfasst?
  • Was gilt bei Softwareupdates und Fernwartung?
  • Deckt Ihre Cyberpolice auch Schäden bei Kunden?
  • Sind Tätigkeitsschäden an bestehenden Anlagen gedeckt?
  • Welche Nachweise verlangen Ihre Auftraggeber?
  • Was umfassen Ihre Wartungsverträge genau?
  • Und wie dokumentieren Sie Übernahmezustand und Sollwerte?
Frage zwei bringt oft Überraschungen. Manche Policen schließen Vermögensschäden ein, nehmen aber Schäden durch Software ausdrücklich aus. Das steht nicht auf der Police, sondern in den Bedingungen. Schicken Sie uns beides, dann sehen wir nach.
Häufige Fragen

Was uns aus der Gebäudeautomation gefragt wird

Reicht unsere Elektrohandwerk-Police nicht aus?

Meist nicht. Sie ist auf Personen- und Sachschäden zugeschnitten, also auf Installationsrisiken. Ihr Hauptrisiko sind aber Vermögensschäden durch fehlerhafte Regelung oder Programmierung.

Prüfen Sie, ob Vermögensschäden überhaupt eingeschlossen sind und ob Software und Parametrierung ausdrücklich erfasst werden. Beides fehlt in Handwerkspolicen regelmäßig.

Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Ein finanzieller Nachteil ohne vorherige Beschädigung einer Sache. Wenn eine Kühlung zu warm läuft und die Ware unbrauchbar wird, ist die Anlage in Ordnung, der Schaden liegt im Warenwert.

Solche Schäden sind im Grundvertrag der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Sie sind bei Ihrer Tätigkeit aber der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Wir warten Anlagen aus der Ferne. Was ist zu beachten?

Zwei Dinge. Erstens sind Sie über Ihre Zugänge ein möglicher Einfallsweg zu Ihren Kunden, was Angreifer gezielt ausnutzen. Zweitens decken viele Cyberpolicen nur den eigenen Betrieb, nicht die Haftung gegenüber Kunden.

Prüfen Sie außerdem, wie Ihre Zugänge organisiert sind. Ein gemeinsames Passwort für alle Kundenanlagen ist im Schadenfall schwer zu verteidigen.

Wer haftet, wenn die Ursache nicht eindeutig ist?

Das ist bei Ihnen der Regelfall, weil mehrere Gewerke beteiligt sind. War es die Programmierung, ein falsch gesetzter Fühler oder die Verdrahtung?

Entscheidend ist die Dokumentation. Halten Sie fest, in welchem Zustand Sie die Anlage übernommen haben und welche Sollwerte vorgegeben wurden. Ein Übernahmeprotokoll mit Fotos kostet zwanzig Minuten und hat schon Verfahren entschieden.

Welche Deckungssumme brauchen wir?

Nicht am Umsatz bemessen, sondern daran, was ein Funktionsausfall beim größten Kunden auslösen würde. Bei Kliniken, Rechenzentren oder Pharmalagern sind zwei Millionen schnell zu wenig.

Bei Ausschreibungen werden zunehmend fünf Millionen für Personen- und Sachschäden verlangt, dazu ein gesonderter Betrag für Vermögensschäden.

Wir haben Wartungsverträge übernommen. Ändert das etwas?

Ja, erheblich. Wer die Wartung übernimmt, übernimmt Verantwortung für Mängel, die er hätte finden müssen. Das gilt auch für Anlagen, die Sie nicht selbst errichtet haben.

Achten Sie darauf, dass im Vertrag klar steht, was die Wartung umfasst und was nicht. Ein unklarer Leistungsumfang wird im Streitfall weit ausgelegt.

Sind Vermögensschäden in Ihrer Police eingeschlossen?

Und gilt das auch für Software und Parametrierung? Wir sehen nach.