Betriebsfeier, Messe, Tag der offenen Tür
An dem Tag, an dem Gäste auf Ihr Gelände kommen, wird aus Ihrem Betrieb ein Veranstaltungsort. Ihre Police weiß davon meist nichts.
Ihr Gelände ist nicht für Publikum gebaut
Das ist der Kern. Eine Produktionshalle, ein Lager, ein Hof mit Staplerverkehr sind Arbeitsumgebungen. Die Menschen, die dort normalerweise sind, wissen, wo sie hintreten müssen.
Ihre Gäste wissen das nicht. Kinder beim Tag der offenen Tür schon gar nicht.
Damit trifft Sie eine Verkehrssicherungspflicht, die über das hinausgeht, was im Alltag gilt: Absperrungen, Beleuchtung, gesicherte Wege, abgeschaltete Maschinen, Aufsicht in Bereichen, die zugänglich sind.
Und die Haftpflicht kennt das oft nicht
Eine Betriebshaftpflicht deckt Ihren Geschäftsbetrieb. Eine Veranstaltung mit geladenen Gästen ist etwas anderes, und ob sie erfasst ist, steht in den Bedingungen.
Viele Verträge enthalten betriebliche Veranstaltungen ausdrücklich, andere begrenzt, wieder andere gar nicht. Das ist ein Blick in die Police, der zehn Minuten dauert, und den kaum jemand macht, bevor eingeladen wird.
Melden Sie größere Veranstaltungen im Zweifel an. Bei einem Tag der offenen Tür mit mehreren hundert Besuchern ist das ohnehin sinnvoll, weil dann geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen gedeckt wird.
Was geregelt sein sollte
Wenn Sie auf Messen ausstellen
Eine andere Situation, aber ebenfalls eine, die selten in den Policen abgebildet ist.
Der Stand und die Exponate
Ihr Messestand steht wochenweise woanders, oft im Ausland. Ihre Sachversicherung deckt Werte am Betriebsort, nicht auf einem Messegelände in München oder Mailand.
Besonders relevant bei Exponaten: Wer eine Maschine ausstellt, transportiert einen erheblichen Wert quer durch Europa und stellt ihn in eine Halle, durch die täglich Tausende laufen.
Der Auf- und Abbau
Die Phase, in der die meisten Schäden entstehen. Enge Zeitfenster, viele Gewerke gleichzeitig, schweres Gerät in engen Gängen.
Klären Sie, wer haftet, wenn beim Aufbau etwas beschädigt wird, und ob Ihr Standbauer versichert ist.
Und die Haftung am Stand
Ein Besucher, der über ein Kabel stolpert. Ein Exponat, das jemanden verletzt, weil es betrieben wird. Ein Getränk, das jemandem über die Kleidung geht.
Das sind Fälle für Ihre Betriebshaftpflicht, aber nur, wenn deren räumlicher Geltungsbereich Messen einschließt. Bei Auslandsmessen ist das gesondert zu prüfen. Mehr unter Auslandsversicherung.
- Deckt Ihre Police betriebliche Veranstaltungen?
- Reicht die Summe bei mehreren hundert Gästen?
- Ist eine gesonderte Anmeldung nötig?
- Welche Nachweise sollten Fremdfirmen vorlegen?
- Was gilt für Aufbauten und deren Standsicherheit?
- Sind Messen und Ausstellungen erfasst?
- Wie sind Exponate auf dem Weg und vor Ort gedeckt?
Was Unternehmen dazu fragen
Ist unsere Betriebsfeier über die Betriebshaftpflicht gedeckt?
Das hängt von den Bedingungen ab. Viele Verträge schließen betriebliche Veranstaltungen ein, manche nur begrenzt, manche gar nicht.
Ein Blick in die Police dauert wenige Minuten und klärt es. Bei größeren Veranstaltungen mit externen Gästen lohnt sich zusätzlich eine Anmeldung, damit im Vorfeld feststeht, unter welchen Voraussetzungen gedeckt wird.
Ein Mitarbeiter verunglückt auf der Weihnachtsfeier.
Bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung besteht grundsätzlich Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Vorausgesetzt wird unter anderem, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten offensteht und von der Betriebsleitung getragen wird.
Schwierig ist die Abgrenzung nach dem offiziellen Teil. Wenn eine Gruppe weiterfeiert, endet der Schutz typischerweise. Legen Sie deshalb ein Ende fest und kommunizieren Sie es.
Was gilt beim Tag der offenen Tür?
Hier ist die Verkehrssicherung das zentrale Thema, weil Menschen ein Gelände betreten, das nicht für Publikum gebaut ist. Bei Kindern gelten strengere Anforderungen.
Sichern Sie Bereiche ab, schalten Sie Technik aus, sorgen Sie für Aufsicht an zugänglichen Maschinen, und dokumentieren Sie den Zustand am Morgen mit Fotos. Das ist im Ernstfall Ihr wichtigster Nachweis.
Wir lassen Catering und Technik von Fremdfirmen machen.
Lassen Sie sich deren Versicherungsnachweise vorlegen, bevor Sie beauftragen. Das ist üblich und wird nicht als Misstrauen verstanden.
Wichtig ist auch die Abgrenzung: Wer verantwortet den Aufbau, wer die Standsicherheit eines Zelts, wer den Ausschank. Bei Aufbauten im Freien ist Wind ein reales Risiko, das regelmäßig unterschätzt wird.
Sind unsere Exponate auf einer Messe versichert?
Über die Sachversicherung nicht, denn die deckt Werte am Betriebsort. Für Messen braucht es eine Erweiterung oder eine eigene Deckung, die Transport, Auf- und Abbau und die Standzeit erfasst.
Bei Auslandsmessen ist zusätzlich der räumliche Geltungsbereich zu prüfen, sowohl für die Sachwerte als auch für die Haftung am Stand.
Wie lange vorher sollten wir uns melden?
Zwei bis drei Wochen reichen in aller Regel, bei größeren Veranstaltungen gern früher.
Meistens stellt sich heraus, dass alles passt, und der Anruf war eine Formsache. Wenn nicht, lässt sich eine Veranstaltung kurzfristig einschließen. Was nicht geht, ist der nachträgliche Einschluss, wenn schon etwas passiert ist.
Planen Sie eine Veranstaltung?
Ein Anruf zwei Wochen vorher klärt es. Nachträglich lässt sich nichts einschließen.