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Versicherungen für Vereine und Veranstalter

Der Verein ist versichert, sagt der Schatzmeister. Stimmt vermutlich. Nur schützt diese Police genau die Menschen nicht, die für den Verein den Kopf hinhalten: den Vorstand.

Der Irrtum, der Vorstände teuer zu stehen kommt

Fast jeder Verein hat eine Vereinshaftpflicht. Sie deckt, was der Verein anderen antut: Ein Besucher stürzt auf dem Vereinsgelände, ein Ball trifft ein geparktes Auto, beim Aufbau geht etwas zu Bruch.

Was sie nicht deckt, ist der Fall, in dem ein Vorstandsmitglied persönlich in Anspruch genommen wird.

Und dieser Fall ist häufiger, als das Ehrenamt vermuten lässt. Ein Vorstand haftet für Pflichtverletzungen, und zwar mit seinem privaten Vermögen. Dass er die Arbeit unentgeltlich macht, ändert daran im Grundsatz nichts.

Wie so etwas entsteht

  • Ein Förderantrag wird zu spät eingereicht, die Mittel entfallen
  • Zuschüsse werden formal falsch verwendet und müssen zurückgezahlt werden
  • Sozialabgaben oder Steuern werden nicht korrekt abgeführt
  • Ein Vertrag wird unterschrieben, der den Verein überfordert
  • Die Gemeinnützigkeit geht verloren, weil eine Frist versäumt wurde
  • Eine Aufsichtspflicht wird verletzt, etwa bei Jugendarbeit

In keinem dieser Fälle ist eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt. Es fehlt Geld. Das ist ein reiner Vermögensschaden, und dafür ist die Vereinshaftpflicht nicht zuständig.

Wer haftet wofür

Ansprüche können aus zwei Richtungen kommen. Von außen, etwa von einer Behörde oder einem Vertragspartner. Und von innen, also vom eigenen Verein, wenn die Mitgliederversammlung einen Nachfolgevorstand einsetzt, der den Schaden geltend macht.

Der zweite Fall ist der unangenehmere, weil er Menschen betrifft, die sich kennen. Er kommt seltener vor, aber wenn es passiert, geht es meist um erhebliche Beträge und um Beziehungen, die daran zerbrechen.

Was das für die Vorstandssuche bedeutet Viele Vereine finden schwer Kandidaten. Das hat einen Grund, den niemand ausspricht. Wer sich in einen Vorstand wählen lässt, übernimmt eine Haftung, die er nicht überblickt, für eine Aufgabe, für die er nichts bekommt. Menschen, die davon wissen, überlegen zweimal. Eine bestehende Deckung ist deshalb ein Argument bei der Kandidatensuche. Sie können sagen: Der Verein hat das geregelt, du haftest nicht mit deinem Haus. Nach unserer Erfahrung ist das für Vereine der praktisch wichtigste Nutzen dieser Versicherung, noch vor dem Schadenfall selbst.
Zur Rechtslage Für ehrenamtlich Tätige gibt es gesetzliche Haftungserleichterungen. Ob und wie weit sie im Einzelfall greifen, hängt von der Ausgestaltung ab und ist eine Rechtsfrage. Verlassen Sie sich nicht darauf. Was erleichtert wird, ist nicht dasselbe wie ausgeschlossen, und die Abwehr eines Anspruchs kostet auch dann Geld, wenn er am Ende unbegründet ist.
Die Bausteine

Was ein Verein braucht

Nicht jeder Verein braucht alles. Die ersten drei sollten aber überall stehen.

Vereinshaftpflicht Für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten. Prüfen Sie, ob auch Schäden zwischen Mitgliedern erfasst sind, das ist nicht überall der Fall.
Vermögensschadenhaftpflicht Für Fehler ohne Sachschaden. Je nach Konzept sind Vorstand und alle Mitarbeitenden erfasst, ehrenamtliche eingeschlossen.
D&O für den Vorstand Für die persönliche Haftung der Organe, auch bei Ansprüchen des eigenen Vereins. Das Privatvermögen bleibt außen vor.
Veranstalterhaftpflicht Häufig nicht in der Vereinshaftpflicht enthalten, besonders bei größeren Festen, Ausschank, Hüpfburgen oder angemieteten Räumen.
Veranstaltungsausfall Wenn ein Fest abgesagt werden muss: Saalmiete, Gagen, Catering, Stornokosten und je nach Vereinbarung auch der entgangene Erlös.
Gruppenunfall Für Mitglieder, Angestellte und ehrenamtliche Helfer. Wer beim Aufbau vom Gerüst fällt, ist über die Vereinshaftpflicht nicht abgesichert.
Vereinsheim und Inhalt Gebäude, Einrichtung, Technik, Geräte. Bei Sportvereinen oft mit erheblichen Werten in Trainingsgeräten.
Rechtsschutz Für Streit mit Behörden, Vermietern, Dienstleistern oder ausgeschiedenen Mitgliedern. Bei Vereinen häufiger als gedacht.
Vertrauensschaden Wenn Kassenbestände verschwinden. Vorsatz ist über jede Haftpflicht ausgeschlossen, das braucht einen eigenen Vertrag.

Das Vereinsfest ist ein eigenes Thema

Der häufigste Irrtum nach dem mit der Vorstandshaftung: die Annahme, dass die Vereinshaftpflicht Veranstaltungen automatisch abdeckt.

Bei einem kleinen Treffen im Vereinsheim mag das stimmen. Sobald es größer wird, ändert sich die Lage:

  • Ausschank bringt eigene Pflichten mit sich, und wer ausschenkt, haftet anders
  • Hüpfburgen und Fahrgeschäfte sind bei vielen Verträgen ausdrücklich ausgenommen
  • Angemietete Räume oder Zelte sind fremdes Eigentum, das Sie beschädigen können
  • Bühnen und Aufbauten müssen standsicher sein, und dafür haftet der Veranstalter
  • Verkehrssicherung auf dem Gelände, auch bei Regen und Dunkelheit
  • Helfer sind keine Angestellten, aber Sie tragen für sie Verantwortung

Für all das gibt es die Veranstalterhaftpflicht, entweder für ein einzelnes Fest oder als laufende Deckung für alle Veranstaltungen im Jahr. Die zweite Variante ist bei Vereinen mit mehreren Terminen im Jahr meist die bessere.

Und wenn das Fest ausfällt

Ein Sommerfest, das drei Tage vorher wegen eines Unwetters abgesagt wird, kostet Geld, auch wenn niemand zu Schaden kommt. Saalmiete, bestellte Bands, Catering, Getränke, Zeltverleih. Vieles davon ist bereits bezahlt oder vertraglich geschuldet.

Eine Ausfallversicherung ersetzt diese Kosten. Sie lohnt sich nicht für jedes Grillfest, aber sobald ein Termin den Jahreshaushalt spürbar berührt, gehört sie zumindest in die Überlegung.

Was wir mit Ihrem Verein durchgehen
  • Was deckt Ihre bestehende Vereinshaftpflicht wirklich ab?
  • Sind Schäden zwischen Mitgliedern erfasst?
  • Ist der Vorstand persönlich abgesichert, und mit welcher Summe?
  • Gilt die Deckung auch für ehemalige Vorstände?
  • Sind Ihre Veranstaltungen mitversichert, oder brauchen Sie eine eigene Deckung?
  • Wer haftet für Helfer, die keine Mitglieder sind?
  • Passt die Summe zum Haushalt und zum Vermögen des Vereins?
  • Was passiert bei Kassenfehlbeständen?
Punkt vier wird fast nie gestellt und ist wichtig: Ansprüche gegen einen Vorstand kommen oft erst Jahre später, wenn er längst nicht mehr im Amt ist. Ob er dann noch gedeckt ist, entscheidet die Nachhaftungsregelung.
Warum wir das machen

Wir kennen die Seite der Ehrenamtlichen

Wir unterstützen seit Jahren den Verein Lichtblick in Neumünster und sind beim Kowsky Team- und Firmenlauf dabei. Nicht als Sponsor auf dem Papier, sondern mit eigenen Leuten am Start.

Deshalb wissen wir, wie Vereinsarbeit tatsächlich läuft: mit knappen Kassen, mit Menschen, die das nebenher machen, und mit einem Vorstand, der abends noch Anträge ausfüllt.

Genau deshalb bauen wir keine überladenen Pakete. Ein Verein braucht drei Dinge, die sitzen müssen, und danach schauen wir, was tatsächlich dazugehört.

Ein Hinweis zu Verbandslösungen Viele Vereine sind über ihren Landes- oder Fachverband bereits grundversichert, etwa im Sport. Das ist gut und deckt einen Teil ab. Diese Sammelverträge sind aber auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gerechnet. Die Summen sind niedrig, Veranstaltungen häufig nur begrenzt erfasst und die Vorstandshaftung selten ausreichend. Wir prüfen, was der Verbandsschutz leistet, und ergänzen nur das, was fehlt. Doppelt zu versichern ist bei knappen Vereinskassen das Letzte, was Sinn ergibt.
Häufige Fragen

Was Vereine uns fragen

Haftet ein Vorstand wirklich mit seinem Privatvermögen?

Bei Pflichtverletzungen grundsätzlich ja. Für ehrenamtlich Tätige gibt es gesetzliche Haftungserleichterungen, deren Reichweite aber vom Einzelfall abhängt und eine Rechtsfrage ist.

Was in jedem Fall bleibt: Die Abwehr eines Anspruchs kostet Geld, auch wenn er sich am Ende als unbegründet erweist. Anwalt und Gutachter zahlt niemand zurück, nur weil man recht behalten hat.

Wir haben eine Vereinshaftpflicht. Reicht die nicht?

Für Personen- und Sachschäden, die der Verein verursacht, ja. Für zwei andere Fälle nicht.

Erstens für reine Vermögensschäden, also wenn Geld fehlt, ohne dass etwas beschädigt wurde. Zweitens für die persönliche Inanspruchnahme eines Vorstandsmitglieds. Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein, nicht den Vorstand.

Sind unsere Vereinsfeste automatisch mitversichert?

Häufig nicht, jedenfalls nicht vollständig. Kleine interne Treffen meist ja, größere Veranstaltungen oft nur eingeschränkt.

Kritisch sind Ausschank, Hüpfburgen und Fahrgeschäfte, angemietete Räume und Zelte sowie Bühnen und Aufbauten. Prüfen Sie Ihre Bedingungen auf den Begriff Veranstaltung. Wenn er nicht vorkommt oder nur mit Einschränkungen, brauchen Sie eine eigene Deckung.

Was ist mit Helfern, die keine Mitglieder sind?

Sie sollten ausdrücklich mitversichert sein, und zwar in zwei Richtungen: für Schäden, die sie verursachen, und für Unfälle, die ihnen passieren.

Der zweite Punkt wird oft vergessen. Wer beim Aufbau vom Gerüst fällt, hat keinen Anspruch aus der Vereinshaftpflicht, weil das keine Haftungsfrage ist. Dafür braucht es eine Unfallversicherung, die Helfer einschließt.

Unser Verband hat eine Sammelversicherung. Brauchen wir noch etwas?

Das lässt sich nur nach einem Blick in die Bedingungen sagen. Verbandsverträge decken eine Grundlage ab, sind aber auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gerechnet.

Typische Lücken sind niedrige Deckungssummen, eingeschränkter Schutz bei Veranstaltungen und eine unzureichende Absicherung der Vorstandshaftung. Schicken Sie uns die Unterlagen, wir sagen Ihnen, was fehlt. Und wenn nichts fehlt, sagen wir das auch.

Was kostet das einen kleinen Verein?

Weniger, als die meisten annehmen. Die Beiträge richten sich nach Haushalt, Mitgliederzahl und Tätigkeit, und für kleine Vereine bewegen sie sich in Größenordnungen, die ein Vereinshaushalt trägt.

Wichtiger als der Beitrag ist die Frage, was Sie tatsächlich brauchen. Wir bauen keine Pakete, sondern schauen, was Ihr Verein macht. Ein Schachverein hat andere Risiken als ein Reitverein.

Ein Vorstandsmitglied ist ausgeschieden. Ist es noch gedeckt?

Das hängt von der Nachhaftungsregelung ab, und diese Frage wird selten gestellt.

Ansprüche gegen einen Vorstand kommen häufig erst Jahre später, wenn ein Nachfolger die Unterlagen durchsieht. Ob der Ausgeschiedene dann noch geschützt ist, entscheidet sich an einer Klausel, die vorher vereinbart sein muss. Wir prüfen das als einen der ersten Punkte.

Ist Ihr Vorstand persönlich abgesichert?

Schicken Sie uns Ihre Unterlagen. Wir sagen Ihnen, was fehlt, und was nicht. Kostenlos und unverbindlich.