Versicherung für Kälte- und Klimatechnik
Eine Wartung für dreitausend Euro. Wenn danach die Anlage über ein Wochenende ausfällt, steht ein Kühlhaus voll verdorbener Ware. Zwischen Ihrem Honorar und dem Schaden liegen zwei Nullen.
Das Missverhältnis, das Ihre Branche prägt
In den meisten Gewerken steht der mögliche Schaden in einem Verhältnis zum Auftragswert. Wer eine Wand falsch verputzt, verursacht Kosten in der Größenordnung des Auftrags.
Bei Ihnen nicht. Ihre Anlagen halten Werte am Leben, die ein Vielfaches der Anlage selbst wert sind.
- Ein Kühlhaus mit Lebensmitteln im sechsstelligen Bereich
- Eine Produktion, die ohne Prozesskälte stillsteht
- Ein Serverraum, in dem die Klimatisierung ausfällt
- Ein Labor mit Proben, die nicht wiederbeschaffbar sind
- Eine Apotheke mit temperaturgeführten Arzneimitteln
Wenn einer dieser Fälle auf einen Fehler bei Montage oder Wartung zurückgeht, landet der Schaden bei Ihnen. Und er hat mit Ihrer Rechnung nichts mehr zu tun.
Was in der Police stehen muss
Zwei Dinge, die beide nicht selbstverständlich sind.
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden. Schäden an der Anlage, an der Sie arbeiten, sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen. Wer einen Verdichter beschädigt, während er ihn wartet, hat ohne diesen Einschluss ein Problem.
Und die Folgeschäden daraus. Das ist der wichtigere Teil. Nicht der beschädigte Verdichter kostet, sondern die Ware, die auftaut, während er ersetzt wird.
Prüfen Sie, ob Ihre Police diesen Zusammenhang abbildet und mit welcher Summe. Bei Kunden mit großen Beständen reicht eine Standarddeckung selten.
Was in Ihre Police gehört
Was Ihre Position im Schadenfall bestimmt
Wenn ein Kunde Sie in Anspruch nimmt, dreht sich alles um eine Frage: War der Ausfall auf Ihre Arbeit zurückzuführen oder auf etwas anderes?
Anlagen fallen aus vielen Gründen aus. Alter, Stromausfall, Bedienfehler, mangelnde Wartung durch den Betreiber, ein Bauteil mit Materialfehler. Ihre Aufgabe ist es, zu belegen, dass Sie sauber gearbeitet haben.
Was dabei hilft
Wartungsprotokolle mit Messwerten. Nicht nur, dass gewartet wurde, sondern was gemessen wurde. Drücke, Temperaturen, Füllstände, Dichtheitsprüfung. Diese Werte zeigen, in welchem Zustand die Anlage bei Ihrem letzten Besuch war.
Dokumentierte Empfehlungen. Der häufigste Fall ist nicht der Fehler bei der Wartung. Es ist der festgestellte Verschleiß, den der Betreiber nicht beheben ließ.
Wenn Sie schriftlich auf ein Bauteil hingewiesen haben und der Kunde hat nichts unternommen, verschiebt sich die Verantwortung. Ohne Nachweis steht Ihre Erinnerung gegen seine.
Die Grenze Ihrer Zuständigkeit. Halten Sie im Vertrag fest, was Sie schulden und was nicht. Wer Wartung übernimmt, schuldet nicht die Betreiberpflichten insgesamt, und wer nicht rund um die Uhr überwacht, haftet nicht für einen Ausfall um drei Uhr nachts.
- Sind Tätigkeitsschäden eingeschlossen, und wie hoch?
- Sind Folgeschäden aus einem Anlagenausfall gedeckt?
- Passt die Summe zum größten Warenbestand Ihrer Kunden?
- Wie sind Kältemittelschäden geregelt?
- Welche Zusagen stehen in Ihren Wartungsverträgen?
- Sind Anlagen erfasst, die Ihnen gehören und beim Kunden stehen?
- Ist die Tätigkeitsbeschreibung aktuell, auch bei neuen Kältemitteln?
- Wie ist Werkzeug im Fahrzeug abgesichert?
Was Kältebetriebe uns fragen
Ein Kunde verlangt Ersatz für verdorbene Ware. Zahlt die Haftpflicht?
Nur wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Ausfall geht auf Ihre Arbeit zurück, und Ihre Police deckt Folgeschäden aus Tätigkeitsschäden.
Der zweite Punkt ist nicht selbstverständlich. Viele Verträge decken den Schaden an der Anlage, nicht aber das, was durch deren Ausfall entsteht. Genau das ist in Ihrer Branche der teure Teil. Prüfen Sie es, bevor Sie es brauchen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Am Wert dessen, was Ihre Anlagen schützen, nicht an Ihrem Umsatz. Bei einem Tiefkühllager, einer Fleischerei oder einem Lebensmittelgroßhandel liegt der Warenbestand schnell im sechsstelligen Bereich.
Kommt ein Produktionsstillstand hinzu, addiert sich der Deckungsbeitrag, der in dieser Zeit ausfällt. Rechnen Sie mit Ihrem größten Kunden, nicht mit dem Durchschnitt.
Wir haben Verschleiß gemeldet, der Kunde hat nichts unternommen.
Dann liegt die Verantwortung bei ihm, vorausgesetzt Sie können die Meldung belegen.
Das ist der Grund, warum Feststellungen ins Protokoll gehören und nicht nur ins Gespräch. Ein Satz im Wartungsbericht mit Datum genügt. Im Streitfall entscheidet er darüber, wer den Schaden trägt.
Was gilt bei austretendem Kältemittel?
Das ist ein Umweltthema und gehört in die Umwelthaftpflicht. Je nach Kältemittel kommen Sach- und Personenschäden hinzu.
Bei natürlichen Kältemitteln ist das besonders relevant. Ammoniak ist giftig, CO2 in geschlossenen Räumen gefährlich. Wenn Sie damit arbeiten, muss das in der Police stehen, auch wenn Sie früher nur mit synthetischen Mitteln zu tun hatten.
Unsere Wartungsverträge enthalten Reaktionszeiten. Ist das ein Problem?
Solange daran keine Haftung geknüpft ist, nicht. Kritisch wird es, wenn Sie für Folgen einer Verzögerung einstehen oder eine Vertragsstrafe vereinbart ist.
Das sind Zusagen über die gesetzliche Haftung hinaus, und die sind in praktisch jeder Police ausgeschlossen. Sie können sie geben, tragen sie dann aber selbst. Schicken Sie uns Ihre Vertragsmuster, wir sagen Ihnen, welche Passagen außerhalb der Deckung liegen.
Wir vermieten Anlagen an Kunden. Wie ist das abgesichert?
Diese Anlagen gehören Ihnen und stehen woanders. Das ist versicherungsseitig ein eigener Punkt, der in einer normalen Sachversicherung nicht abgebildet ist.
Zu klären ist außerdem, wer für Schäden haftet, die aus der vermieteten Anlage entstehen, und ob der Mieter Pflichten übernommen hat. Bei Miet- und Leasingmodellen lohnt sich der Blick auf beide Seiten.
Sind Folgeschäden in Ihrer Police gedeckt?
Das ist der Unterschied zwischen dem Verdichter und dem Kühlhaus. Wir sehen nach, kostenlos und unverbindlich.