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Versicherung für Sanitätshäuser

Sie sind Handel, Handwerk und Gesundheitsdienstleister zugleich. Drei Betriebsarten mit drei verschiedenen Haftungslagen, und die meisten Policen bilden nur eine davon richtig ab.

Drei Betriebe unter einem Dach

Ein Sanitätshaus ist versicherungstechnisch schwerer zu fassen als fast jeder andere Betrieb dieser Größe. Denn Sie machen gleichzeitig:

  • Handel. Ladengeschäft, Warenbestand, Kundenverkehr
  • Handwerk. Werkstatt, Anpassung, Reparatur, Sonderanfertigung
  • Gesundheitsdienstleistung. Beratung, Anmessen, Versorgung am Menschen, Abrechnung mit Kostenträgern

Jeder dieser Bereiche hat eigene Risiken. Wenn im Vertrag nur "Einzelhandel mit medizinischen Hilfsmitteln" steht, fehlt die Hälfte.

Wo es wirklich teuer wird

Nicht im Laden. Sondern dort, wo Sie Verantwortung für die Versorgung eines Menschen übernehmen.

Eine Prothese, die nicht richtig sitzt und zu einem Sturz führt. Eine Kompressionsversorgung, die falsch angemessen wurde. Ein Rollstuhl, dessen Bremse nach der Reparatur nicht hält. Eine Beratung, die zum falschen Hilfsmittel führt, und der Patient trägt Folgeschäden davon.

In diesen Fällen geht es nicht um den Warenwert. Es geht um Personenschäden, und die können sehr teuer werden, weil Behandlungs- und Folgekosten über Jahre entstehen.

Die Frage, die alles entscheidet Steht in Ihrer Betriebsbeschreibung, was Sie tatsächlich alles machen? Orthopädietechnik, Reha-Technik, Homecare, Wundversorgung, Anpassung von Hilfsmitteln, Hausbesuche, Vermietung, Wiedereinsatz gebrauchter Geräte. Vieles davon ist über die Jahre dazugekommen, ohne dass es jemand gemeldet hat.
Was Sie eigentlich absichern Dass ein Fehler in der Versorgung Ihren Betrieb nicht mitnimmt. Sie beraten Menschen, die auf Ihr Urteil angewiesen sind. Das ist der Wert Ihrer Arbeit, und es ist zugleich Ihr größtes Risiko.
Die Risiken im Einzelnen

Worauf es bei Ihnen ankommt

Beratungs- und Anpassungsfehler Das größte Risiko. Ein falsch angepasstes Hilfsmittel kann zu Druckstellen, Stürzen oder dauerhaften Schäden führen.
Produkthaftung Wer Sonderanfertigungen herstellt oder Produkte verändert, wird selbst zum Hersteller im Sinne des Rechts, mit allen Folgen.
Fremde Hilfsmittel in Obhut Ein Rollstuhl zur Reparatur, eine Prothese zur Anpassung. Geht dabei etwas kaputt oder verloren, ist das ein Obhutsschaden mit eigener Regelung.
Vermietung und Wiedereinsatz Wer Geräte vermietet und nach Rückgabe wieder herausgibt, haftet für Aufbereitung, Hygiene und Funktionsfähigkeit.
Abrechnung mit Kostenträgern Rückforderungen wegen fehlender Verordnung, falscher Position oder fehlender Präqualifizierung. Ein reiner Vermögensschaden.
Hausbesuche Versorgung beim Patienten zu Hause oder im Heim. Schäden in fremden Räumen und Tätigkeit außerhalb des Betriebs.
Werkstatt Maschinen, Absaugung, Kunststoffe und Harze. Ein Handwerksbetrieb mit eigenen Brand- und Gesundheitsrisiken.
Warenbestand Hochwertige Hilfsmittel, teils in Kommission, teils bereits abgerechnet. Die Zuordnung im Schadenfall ist oft unklar.
Patientendaten Sie führen Versorgungsakten mit Gesundheitsdaten. Ein Abfluss löst Meldepflichten und Behördenverfahren aus.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Befunde wiederholen sich bei Sanitätshäusern.

  • Die Betriebsbeschreibung nennt nur Einzelhandel, obwohl Werkstatt, Anpassung und Homecare dazugehören
  • Reine Vermögensschäden aus Abrechnungsfehlern sind nicht gedeckt
  • Fremde Hilfsmittel in Obhut sind nicht oder mit sehr niedriger Summe versichert
  • Sonderanfertigungen sind nicht als Herstellertätigkeit erfasst
  • Die Deckungssumme reicht nicht für einen Personenschaden mit dauerhaften Folgen
  • Vermietung und Wiedereinsatz stehen nicht im Vertrag
  • Der Warenbestand ist zu niedrig bewertet, gerade bei hochwertiger Reha-Technik
  • Kommissionsware ist nicht abgegrenzt
  • Cyber fehlt, obwohl Versorgungsakten mit Gesundheitsdaten geführt werden
  • Hausbesuche und Versorgung in Heimen sind nicht ausdrücklich erfasst
Häufige Fragen

Was Sanitätshäuser uns fragen

Wir fertigen selbst an. Was ändert das?

Einiges. Wer ein Produkt herstellt oder wesentlich verändert, wird rechtlich zum Hersteller und haftet entsprechend. Das gilt auch für Sonderanfertigungen und für erhebliche Anpassungen an Serienprodukten.

Ihre Police muss diese Tätigkeit ausdrücklich erfassen. Ein Vertrag, der nur Handel abbildet, greift dann möglicherweise nicht. Das ist einer der ersten Punkte, die wir prüfen.

Was gilt für Hilfsmittel, die bei uns zur Reparatur sind?

Das sind fremde Sachen in Ihrer Obhut. Gehen sie kaputt, verloren oder werden sie gestohlen, greift die normale Betriebshaftpflicht nur eingeschränkt, weil Schäden an Sachen, an denen gearbeitet wird, ausgeschlossen sind.

Dafür braucht es den Einschluss von Tätigkeits- und Obhutsschäden mit einer passenden Summe. Bei einem elektrischen Rollstuhl oder einer Prothese sprechen wir schnell über hohe Beträge pro Einzelstück.

Wer haftet bei einem falsch angepassten Hilfsmittel?

Wenn der Fehler bei der Anpassung oder Beratung liegt, Sie. Das kann bei Druckstellen, Stürzen oder Folgeschäden schnell in einen Personenschaden münden.

Wichtig ist deshalb die Dokumentation: Welche Verordnung lag vor, was wurde gemessen, was wurde besprochen, was hat der Patient bestätigt? Wer das sauber führt, steht in der Prüfung deutlich besser da.

Was ist mit Rückforderungen der Kassen?

Ein reiner Vermögensschaden, den die Betriebshaftpflicht nicht deckt. Typische Auslöser sind fehlende oder abgelaufene Verordnungen, falsche Abrechnungspositionen oder eine fehlende Präqualifizierung.

Dafür gibt es eine Vermögensschadenhaftpflicht für das Heilwesen. Für einen Betrieb, der einen Großteil seines Umsatzes über Kostenträger abrechnet, ist das ein wichtiger Baustein und fehlt fast immer.

Wir vermieten Geräte. Was ist dabei zu beachten?

Vermietung ist eine eigene Tätigkeit und gehört in die Betriebsbeschreibung. Sie haften für den Zustand des Geräts und für die Einweisung des Nutzers.

Beim Wiedereinsatz kommt die Aufbereitung dazu: Reinigung, Desinfektion, Funktionsprüfung, Dokumentation. Wenn ein Gerät nach dem Wiedereinsatz versagt, wird genau danach gefragt.

Wie hoch sollte unsere Deckungssumme sein?

Höher, als es die Betriebsgröße vermuten lässt. Sie versorgen Menschen, und ein Personenschaden mit dauerhaften Folgen erzeugt Kosten über Jahrzehnte.

Fünf Millionen Euro sind eine sinnvolle Untergrenze. Der Unterschied zu drei Millionen kostet weniger, als die meisten vermuten, und im Ernstfall entscheidet genau diese Differenz.

Bildet Ihre Police ab, was Sie wirklich tun?

Wir gleichen Ihre Tätigkeiten mit Ihrem Vertrag ab. Kostenlos und unverbindlich.