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Versicherung für Garten- und Landschaftsbau

Ein Auftrag über zwölftausend Euro. Ein Baggerzahn trifft ein Kabel, das in keinem Plan stand. Der Schaden, der daraus entsteht, hat mit dem Auftragswert nichts mehr zu tun.

Das Risiko liegt im Boden

Im Garten- und Landschaftsbau gibt es ein Risiko, das jeden Betrieb betrifft und dessen Größenordnung mit dem Auftrag nichts zu tun hat: Leitungen im Erdreich.

Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation, Fernwärme. Manche liegen dort, wo sie eingezeichnet sind. Viele nicht, weil sie älter sind als die Pläne oder weil jemand später etwas verlegt hat, ohne es zu dokumentieren.

Warum der Folgeschaden das Problem ist

Das durchtrennte Kabel selbst ist billig. Was danach kommt, nicht:

  • Ein Gewerbegebiet ohne Strom, während die Produktion steht
  • Ein Rechenzentrum, das auf Notstrom umschaltet und Daten verliert
  • Eine Praxis, die einen Tag schließen muss
  • Bei Gas: Evakuierung, Feuerwehr, Sperrung
  • Ein Wasserrohrbruch, der einen Keller flutet

Diese Kosten sind reine Vermögensfolgeschäden, und sie erreichen schnell Größenordnungen, die einen Handwerksbetrieb überfordern.

Was Sie vorher tun können: Leitungsauskunft einholen und dokumentieren, in Zweifelsfällen von Hand schachten, Suchschlitze anlegen. Wer das nachweisen kann, steht in der Haftungsfrage deutlich besser da. Wer ohne Auskunft baggert, hat ein Problem, das keine Police ganz auffängt.

Das zweite Thema: Sie arbeiten auf fremdem Grund

Ein Garten gehört jemand anderem. Alles, was Sie dort beschädigen, ist fremdes Eigentum: Pflasterflächen, Terrassen, Zäune, Bewässerungsanlagen, Pool, Fassaden, Nachbargrundstücke.

Und das ist der Punkt, an dem viele Policen aufhören. Schäden an der Sache, an der Sie gerade arbeiten, sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen. Sie brauchen den ausdrücklichen Einschluss von Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden.

Dazu kommt der Weg dorthin. Wer mit schwerem Gerät über eine gepflasterte Einfahrt fährt und die Tragschicht zerdrückt, hat einen Schaden verursacht, der teurer ist als der eigentliche Auftrag.

Die Zusage, die niemand versichert Die Anwachsgarantie. Viele Betriebe sagen zu, dass gepflanzte Gehölze anwachsen, und ersetzen sie sonst kostenlos. Das ist im Markt üblich und verkauft sich gut. Nur ist das eine vertraglich übernommene Haftung über die gesetzliche hinaus, und die ist in praktisch jeder Police ausgeschlossen. Das heißt nicht, dass Sie es lassen sollten. Es heißt, dass Sie wissen sollten, dass Sie es selbst tragen. Und dass Sie es kalkulieren müssen, statt es als versichertes Risiko zu behandeln.
Bei Baumpflege wird es persönlich Wer Bäume kontrolliert oder pflegt, übernimmt einen Teil der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Wenn nach einer Kontrolle ein Ast herunterkommt und jemand verletzt wird, ist die Frage, ob der Schaden bei der Kontrolle erkennbar war. Dokumentation ist hier alles: Was wurde wann geprüft, was wurde festgestellt, was wurde empfohlen.
Die Bausteine

Was ein GaLaBau-Betrieb braucht

Betriebshaftpflicht mit Zusätzen Tätigkeitsschäden, Leitungsschäden, Schäden an Zufahrten. Ohne diese drei Einschlüsse fehlt genau das, was täglich passiert.
Maschinen und Geräte Bagger, Radlader, Rüttler, Kettensägen, Häcksler. Ein technischer Defekt ist kein Fall für die Sachversicherung.
Fuhrpark Lastwagen, Anhänger, Ladung, Ladungssicherung. Und die Halterpflichten, die daran hängen.
Diebstahl von Baustellen Geräte und Material stehen offen. Kleingeräte und Motorsägen verschwinden regelmäßig, oft nachts vom Anhänger.
Umwelthaftung Auslaufendes Hydrauliköl auf unversiegeltem Boden. Was nach wenig aussieht, kann eine Sanierung auslösen.
Bauleistung Bei größeren Anlagen: Ihr eigenes Werk, bevor es abgenommen ist. Sturm und Starkregen an frisch angelegten Flächen sind ein realer Fall.
Eigene Pflanzenbestände Wer selbst anzieht oder Quartiere vorhält, hat Werte, die über Jahre gewachsen sind und sich nicht nachbestellen lassen.
Unfallversicherung Motorsäge, Höhe, schwere Geräte. Die Berufsgenossenschaft deckt den Arbeitsunfall, nicht die Freizeit.
Absicherung des Inhabers In vielen Betrieben arbeitet der Chef mit. Fällt er aus, fehlt eine Arbeitskraft und die Betriebsführung zugleich.

Was die Saison mit der Police macht

Ein GaLaBau-Betrieb arbeitet nicht gleichmäßig übers Jahr. Von März bis November läuft alles, im Winter deutlich weniger. Das hat drei Folgen, die in der Versicherung abgebildet sein sollten.

Personal

Saisonkräfte, Aushilfen, manchmal Subunternehmer. Alle müssen erfasst sein, und zwar in der Haftpflicht und in der Unfallversicherung. Wer im Juni sechs zusätzliche Leute hat, versichert im Januar zu wenig.

Material und Maschinen

In der Saison stehen mehr Geräte auf Baustellen und mehr Material auf dem Hof. Die Summen sollten die Spitze abbilden, nicht den Jahresdurchschnitt.

Betriebsunterbrechung

Ein Brand im Februar ist ärgerlich. Ein Brand im April, der die Maschinenhalle trifft, kostet die halbe Saison, und die kommt nicht wieder.

Bei der Haftzeit sollten Sie deshalb nicht in Monaten rechnen, sondern in Saisons. Wer im Mai ausfällt und erst im September wieder arbeiten kann, hat ein Jahr verloren, nicht vier Monate.

Was wir mit Ihnen durchgehen
  • Sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden eingeschlossen?
  • Wie sind Leitungsschäden geregelt, und mit welcher Summe?
  • Was gilt für Schäden an Zufahrten und Nachbargrundstücken?
  • Sind Erdarbeiten ausdrücklich in der Tätigkeitsbeschreibung?
  • Ist Baumpflege erfasst, falls Sie das anbieten?
  • Wie sind Maschinen abgesichert, auch bei technischem Defekt?
  • Bilden die Summen die Saisonspitze ab?
  • Sind Saisonkräfte und Subunternehmer erfasst?
Punkt vier wird häufig übersehen. Wer als Gartenbaubetrieb angemeldet ist und inzwischen regelmäßig mit dem Bagger arbeitet, sollte das in der Police stehen haben. Sonst passt die Beschreibung nicht mehr zur Tätigkeit.
Häufige Fragen

Was GaLaBau-Betriebe uns fragen

Wir haben ein Kabel getroffen. Zahlt die Betriebshaftpflicht?

In der Regel ja, wenn Leitungsschäden eingeschlossen sind und Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Der entscheidende Punkt ist die Summe: Der Folgeschaden übersteigt den Sachschaden oft um ein Vielfaches.

Entscheidend ist außerdem, ob Sie eine Leitungsauskunft eingeholt und dokumentiert haben. Wer ohne Auskunft baggert, riskiert den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, und dann wird es unabhängig von der Police unangenehm.

Sind Schäden an der Einfahrt beim Anfahren versichert?

Nur bei ausdrücklichem Einschluss. Das ist ein Tätigkeitsschaden, und der ist im Grundvertrag regelmäßig ausgeschlossen.

Bei schwerem Gerät auf gepflasterten Flächen ist das ein realer Fall. Die Tragschicht wird zerdrückt, und die Reparatur betrifft nicht nur die sichtbare Stelle. Prüfen Sie in Ihrer Police, ob der Begriff Tätigkeitsschaden vorkommt.

Wir geben eine Anwachsgarantie. Ist das versichert?

Nein. Eine Anwachsgarantie ist eine vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, und solche Zusagen sind in praktisch jeder Police ausgeschlossen.

Das ist kein Grund, sie nicht anzubieten, denn sie verkauft sich gut. Es ist ein Grund, sie zu kalkulieren. Wer bei einer Großpflanzung Ausfälle einplant und einpreist, hat das Thema im Griff. Wer davon ausgeht, dass die Versicherung einspringt, nicht.

Wir bieten auch Baumpflege an. Ändert das etwas?

Ja, und es sollte ausdrücklich in der Police stehen. Baumpflege und Baumkontrolle sind eigene Tätigkeiten mit eigenem Risikoprofil.

Wer Bäume begutachtet, übernimmt einen Teil der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Kommt später ein Ast herunter und jemand wird verletzt, ist entscheidend, ob der Schaden bei der Kontrolle erkennbar war. Halten Sie fest, was Sie geprüft und was Sie empfohlen haben.

Ist unsere Technik gegen Defekte abgesichert?

Nur mit einer Maschinenversicherung. Die Sachversicherung deckt Feuer, Wasser, Sturm und Einbruch, nicht den technischen Defekt.

Wenn im Mai der Bagger ausfällt und das Ersatzteil sechs Wochen braucht, verlieren Sie ein Viertel der Saison. Deshalb gehört zur Maschinenversicherung die Frage nach dem Ertragsausfall. Mehr dazu unter Maschinen und Elektronik.

Wie berücksichtigen wir die Saison?

An drei Stellen: bei den Summen für Material und Maschinen, bei der Zahl der erfassten Mitarbeiter und bei der Haftzeit in der Betriebsunterbrechung.

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Wer im Mai ausfällt und erst im September wieder arbeiten kann, hat nicht vier Monate verloren, sondern ein Jahr. Rechnen Sie in Saisons, nicht in Monaten.

Was kostet Sie ein durchtrenntes Kabel?

Wir sehen uns Ihre Police an und sagen Ihnen, wo die Grenzen liegen. Kostenlos und unverbindlich.