Versicherung für Garten- und Landschaftsbau
Ein Auftrag über zwölftausend Euro. Ein Baggerzahn trifft ein Kabel, das in keinem Plan stand. Der Schaden, der daraus entsteht, hat mit dem Auftragswert nichts mehr zu tun.
Das Risiko liegt im Boden
Im Garten- und Landschaftsbau gibt es ein Risiko, das jeden Betrieb betrifft und dessen Größenordnung mit dem Auftrag nichts zu tun hat: Leitungen im Erdreich.
Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation, Fernwärme. Manche liegen dort, wo sie eingezeichnet sind. Viele nicht, weil sie älter sind als die Pläne oder weil jemand später etwas verlegt hat, ohne es zu dokumentieren.
Warum der Folgeschaden das Problem ist
Das durchtrennte Kabel selbst ist billig. Was danach kommt, nicht:
- Ein Gewerbegebiet ohne Strom, während die Produktion steht
- Ein Rechenzentrum, das auf Notstrom umschaltet und Daten verliert
- Eine Praxis, die einen Tag schließen muss
- Bei Gas: Evakuierung, Feuerwehr, Sperrung
- Ein Wasserrohrbruch, der einen Keller flutet
Diese Kosten sind reine Vermögensfolgeschäden, und sie erreichen schnell Größenordnungen, die einen Handwerksbetrieb überfordern.
Was Sie vorher tun können: Leitungsauskunft einholen und dokumentieren, in Zweifelsfällen von Hand schachten, Suchschlitze anlegen. Wer das nachweisen kann, steht in der Haftungsfrage deutlich besser da. Wer ohne Auskunft baggert, hat ein Problem, das keine Police ganz auffängt.
Das zweite Thema: Sie arbeiten auf fremdem Grund
Ein Garten gehört jemand anderem. Alles, was Sie dort beschädigen, ist fremdes Eigentum: Pflasterflächen, Terrassen, Zäune, Bewässerungsanlagen, Pool, Fassaden, Nachbargrundstücke.
Und das ist der Punkt, an dem viele Policen aufhören. Schäden an der Sache, an der Sie gerade arbeiten, sind im Grundvertrag einer Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen. Sie brauchen den ausdrücklichen Einschluss von Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden.
Dazu kommt der Weg dorthin. Wer mit schwerem Gerät über eine gepflasterte Einfahrt fährt und die Tragschicht zerdrückt, hat einen Schaden verursacht, der teurer ist als der eigentliche Auftrag.
Was ein GaLaBau-Betrieb braucht
Was die Saison mit der Police macht
Ein GaLaBau-Betrieb arbeitet nicht gleichmäßig übers Jahr. Von März bis November läuft alles, im Winter deutlich weniger. Das hat drei Folgen, die in der Versicherung abgebildet sein sollten.
Personal
Saisonkräfte, Aushilfen, manchmal Subunternehmer. Alle müssen erfasst sein, und zwar in der Haftpflicht und in der Unfallversicherung. Wer im Juni sechs zusätzliche Leute hat, versichert im Januar zu wenig.
Material und Maschinen
In der Saison stehen mehr Geräte auf Baustellen und mehr Material auf dem Hof. Die Summen sollten die Spitze abbilden, nicht den Jahresdurchschnitt.
Betriebsunterbrechung
Ein Brand im Februar ist ärgerlich. Ein Brand im April, der die Maschinenhalle trifft, kostet die halbe Saison, und die kommt nicht wieder.
Bei der Haftzeit sollten Sie deshalb nicht in Monaten rechnen, sondern in Saisons. Wer im Mai ausfällt und erst im September wieder arbeiten kann, hat ein Jahr verloren, nicht vier Monate.
- Sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden eingeschlossen?
- Wie sind Leitungsschäden geregelt, und mit welcher Summe?
- Was gilt für Schäden an Zufahrten und Nachbargrundstücken?
- Sind Erdarbeiten ausdrücklich in der Tätigkeitsbeschreibung?
- Ist Baumpflege erfasst, falls Sie das anbieten?
- Wie sind Maschinen abgesichert, auch bei technischem Defekt?
- Bilden die Summen die Saisonspitze ab?
- Sind Saisonkräfte und Subunternehmer erfasst?
Was GaLaBau-Betriebe uns fragen
Wir haben ein Kabel getroffen. Zahlt die Betriebshaftpflicht?
In der Regel ja, wenn Leitungsschäden eingeschlossen sind und Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Der entscheidende Punkt ist die Summe: Der Folgeschaden übersteigt den Sachschaden oft um ein Vielfaches.
Entscheidend ist außerdem, ob Sie eine Leitungsauskunft eingeholt und dokumentiert haben. Wer ohne Auskunft baggert, riskiert den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, und dann wird es unabhängig von der Police unangenehm.
Sind Schäden an der Einfahrt beim Anfahren versichert?
Nur bei ausdrücklichem Einschluss. Das ist ein Tätigkeitsschaden, und der ist im Grundvertrag regelmäßig ausgeschlossen.
Bei schwerem Gerät auf gepflasterten Flächen ist das ein realer Fall. Die Tragschicht wird zerdrückt, und die Reparatur betrifft nicht nur die sichtbare Stelle. Prüfen Sie in Ihrer Police, ob der Begriff Tätigkeitsschaden vorkommt.
Wir geben eine Anwachsgarantie. Ist das versichert?
Nein. Eine Anwachsgarantie ist eine vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht, und solche Zusagen sind in praktisch jeder Police ausgeschlossen.
Das ist kein Grund, sie nicht anzubieten, denn sie verkauft sich gut. Es ist ein Grund, sie zu kalkulieren. Wer bei einer Großpflanzung Ausfälle einplant und einpreist, hat das Thema im Griff. Wer davon ausgeht, dass die Versicherung einspringt, nicht.
Wir bieten auch Baumpflege an. Ändert das etwas?
Ja, und es sollte ausdrücklich in der Police stehen. Baumpflege und Baumkontrolle sind eigene Tätigkeiten mit eigenem Risikoprofil.
Wer Bäume begutachtet, übernimmt einen Teil der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Kommt später ein Ast herunter und jemand wird verletzt, ist entscheidend, ob der Schaden bei der Kontrolle erkennbar war. Halten Sie fest, was Sie geprüft und was Sie empfohlen haben.
Ist unsere Technik gegen Defekte abgesichert?
Nur mit einer Maschinenversicherung. Die Sachversicherung deckt Feuer, Wasser, Sturm und Einbruch, nicht den technischen Defekt.
Wenn im Mai der Bagger ausfällt und das Ersatzteil sechs Wochen braucht, verlieren Sie ein Viertel der Saison. Deshalb gehört zur Maschinenversicherung die Frage nach dem Ertragsausfall. Mehr dazu unter Maschinen und Elektronik.
Wie berücksichtigen wir die Saison?
An drei Stellen: bei den Summen für Material und Maschinen, bei der Zahl der erfassten Mitarbeiter und bei der Haftzeit in der Betriebsunterbrechung.
Der letzte Punkt ist der wichtigste. Wer im Mai ausfällt und erst im September wieder arbeiten kann, hat nicht vier Monate verloren, sondern ein Jahr. Rechnen Sie in Saisons, nicht in Monaten.
Was kostet Sie ein durchtrenntes Kabel?
Wir sehen uns Ihre Police an und sagen Ihnen, wo die Grenzen liegen. Kostenlos und unverbindlich.