Familienunternehmen in zweiter Generation, seit 1991 ★★★★★ 5,0 bei Google info@versicherungen-nms.de Kontakt

Versicherung für Handel und E-Commerce

Wer Ware aus dem Ausland einführt und unter eigenem Namen verkauft, haftet dafür wie ein Hersteller. Das ist der Punkt, an dem die meisten Händler überrascht werden.

Sie sind vielleicht Hersteller, ohne es zu wissen

Sie kaufen in Asien ein, lassen unter Ihrer Marke fertigen und verkaufen in Deutschland. Rechtlich sind Sie damit derjenige, der das Produkt in den Verkehr bringt, und haften wie der Hersteller.

Wenn ein Gerät jemanden verletzt oder ein Brand entsteht, geht der Geschädigte nicht nach China. Er geht zu Ihnen.

Das Gleiche gilt, wenn Sie Ware unter eigenem Namen anbieten, sie verändern oder neu zusammenstellen. Der Hersteller im Ausland ist praktisch nicht greifbar, weder für den Kunden noch für Sie im Regress.

Was daraus folgt

Eine normale Betriebshaftpflicht für Handel reicht dafür nicht. Sie brauchen eine erweiterte Produkthaftpflicht, die auch das abdeckt, was nach dem Verkauf passiert:

  • Aus- und Einbaukosten. Wenn ein fehlerhaftes Teil beim Kunden ausgetauscht werden muss
  • Weiterverarbeitungsschäden. Wenn Ihr Produkt in etwas Größeres eingebaut wurde
  • Rückrufkosten. Wenn eine ganze Charge zurückgeholt werden muss

Besonders der Rückruf ist gefährlich. Er kostet ein Vielfaches des Warenwerts, weil Logistik, Kommunikation und Erstattung zusammenkommen. In der Standarddeckung ist er nicht enthalten.

Und wenn der Shop steht

Für einen Onlinehändler ist die Website nicht Marketing, sondern der Laden. Steht sie, ist geschlossen.

Die Ursachen sind vielfältig: ein Verschlüsselungsangriff, ein Ausfall beim Hoster, ein fehlerhaftes Update, eine gesperrte Zahlungsanbindung. Nach wenigen Stunden fehlt spürbar Umsatz, nach Tagen wird es ernst.

Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung hilft hier meist nicht, weil sie einen Sachschaden voraussetzt. Bei einem Cyberangriff ist nichts physisch kaputt. Dafür braucht es die Betriebsunterbrechung innerhalb der Cyberversicherung, und die beiden Verträge müssen aufeinander abgestimmt sein.

Drei Fragen an Ihre Verträge
  • Sind Sie als Importeur oder Inverkehrbringer erfasst, nicht nur als Händler?
  • Ist eine Rückrufkostendeckung vereinbart?
  • Ist der Ausfall des Shops abgesichert, auch ohne Sachschaden?
Wenn Sie bei einer Frage zögern, lohnt ein Blick in die Unterlagen. Schicken Sie sie uns, wir sehen nach.
Der Fall, den niemand einplant Ein größerer Kunde zahlt nicht und meldet Insolvenz an. Die Ware ist geliefert, die Rechnung offen, und Sie haben bereits beim Lieferanten gezahlt. Bei Händlern mit wenigen großen Abnehmern kann ein einziger Ausfall existenzbedrohend sein. Dafür gibt es die Warenkreditversicherung, die zugleich Bonitätsprüfungen liefert, bevor Sie liefern.
Weitere Risiken

Was im Handel sonst noch zählt

Warenlager Die größte Einzelposition. Kritisch sind saisonale Spitzen: Im Oktober liegt oft ein Vielfaches dessen im Lager, was im Sommer dort stand.
Lithium-Ionen im Sortiment Powerbanks, Akkugeräte, E-Bikes, Spielzeug mit Akku. Viele Händler haben das im Sortiment, ohne es dem Versicherer gemeldet zu haben.
Ware unterwegs Vom Hersteller zu Ihnen, von Ihnen zum Kunden, und wieder zurück bei Retouren. Wer wann das Risiko trägt, hängt an den Lieferbedingungen.
Ware bei Dritten Bei einem Fulfillment-Dienstleister oder in einem Marktplatzlager. Ihre Ware, fremdes Gelände, oft ungeklärte Zuständigkeit.
Zahlungsdaten Wer Kundendaten und Zahlungsangaben verarbeitet, trägt ein hohes Risiko. Ein Abfluss löst Meldepflichten und Ansprüche aus.
Abmahnungen Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Kennzeichnungspflichten, Preisangaben. Im Onlinehandel ein Dauerthema mit spürbaren Kosten.
Ladengeschäft Wer stationär und online verkauft, hat beides: Kundenverkehr, Einrichtung, Kasse und Verkehrssicherungspflichten im Laden.
Vertrauensschaden Manipulierte Bestellungen, verschwundene Ware, gefälschte Rechnungen. Bei hohem Warendurchsatz ein reales Thema.
Abhängigkeit von Plattformen Eine gesperrte Marktplatzkonto oder ein blockiertes Werbekonto legt den Vertrieb lahm, ohne dass ein Schaden im klassischen Sinn entstanden ist.
Aus der Praxis

Die typischen Lücken

Diese Punkte finden wir bei Händlern regelmäßig.

  • Die Police erfasst nur Handel, obwohl importiert und unter eigener Marke verkauft wird
  • Keine Rückrufkostendeckung, obwohl Serienprodukte vertrieben werden
  • Die Lagersumme entspricht dem Durchschnitt, nicht der Spitze im Weihnachtsgeschäft
  • Lithium-Ionen im Sortiment wurde nie gemeldet
  • Der Shopausfall ohne Sachschaden ist nirgends abgesichert
  • Ware beim Fulfillment-Dienstleister ist nicht erfasst
  • Die Cyberdeckung passt nicht zur Zahl der verarbeiteten Kundendatensätze
  • Es gibt keine Absicherung gegen Zahlungsausfall größerer Abnehmer
  • Auslandsdeckung fehlt, obwohl in mehrere Länder verkauft wird
Häufige Fragen

Was Händler uns fragen

Wir importieren nur. Haften wir trotzdem für Produktfehler?

In der Regel ja. Wer Ware aus einem Land außerhalb der EU einführt und hier in Verkehr bringt, wird haftungsrechtlich wie der Hersteller behandelt.

Das Gleiche gilt, wenn Sie unter eigener Marke verkaufen. Der Geschädigte wendet sich an Sie, und der Regress gegen einen Hersteller in Fernost ist praktisch selten durchsetzbar. Ihre Police muss deshalb die Rolle als Importeur oder Inverkehrbringer abbilden, nicht nur den Handel.

Was kostet ein Rückruf?

Ein Vielfaches des Warenwerts. Sie müssen Kunden identifizieren und informieren, die Ware zurückholen, den Kaufpreis erstatten, entsorgen und den Vorgang dokumentieren. Dazu kommt der Schaden an der Marke.

In der Standarddeckung ist das nicht enthalten. Für Händler mit Serienprodukten ist eine Rückrufkostendeckung deshalb einer der wichtigsten Bausteine überhaupt.

Wie versichern wir saisonale Lagerspitzen?

Eine feste Versicherungssumme führt bei starken Schwankungen entweder zu Unterversicherung im Herbst oder zu unnötigen Kosten im Frühjahr.

Es gibt Lösungen mit Vorsorgesummen für definierte Zeiträume oder mit regelmäßiger Bestandsmeldung. Wichtig ist, dass die Regelung vorher steht. Nachträglich lässt sich eine Unterversicherung nicht heilen.

Was passiert, wenn unser Shop ausfällt?

Kommerziell ist das ein geschlossener Laden. Versicherungstechnisch ist es heikel, weil die klassische Betriebsunterbrechung einen Sachschaden voraussetzt und bei einem Cyberangriff nichts physisch kaputtgeht.

Sie brauchen die Betriebsunterbrechung innerhalb der Cyberversicherung, und beide Verträge müssen abgestimmt sein. Sonst entsteht genau an dieser Nahtstelle eine Lücke. Mehr dazu auf unserer Seite Cyberversicherung.

Wir haben Akkugeräte im Sortiment. Ist das ein Problem?

Es ist ein Meldepunkt. Viele Händler haben Powerbanks, Akkuwerkzeug oder E-Bikes im Programm, ohne dass es im Vertrag steht.

Für Ihr Lager bedeutet das eine erhöhte Brandlast mit besonderen Anforderungen an Lagerung und Abstände. Wird es nicht gemeldet, kann das im Schadenfall zum Problem werden, unabhängig davon, ob ein Akku die Ursache war. Mehr dazu auf unserer Seite Batterielager und Lithium-Ionen.

Wie sichern wir uns gegen Zahlungsausfall ab?

Über eine Warenkreditversicherung. Sie ersetzt den Ausfall, wenn ein Abnehmer nicht zahlt, und liefert zugleich Bonitätsauskünfte, bevor Sie liefern.

Der zweite Teil ist oft der wertvollere. Sie erfahren frühzeitig, wenn sich die Bonität eines Kunden verschlechtert, und können reagieren, bevor die Forderung ausfällt. Für Händler mit wenigen großen Abnehmern lohnt das früher, als die meisten denken.

Haften Sie als Händler oder als Hersteller?

Wir klären das und gleichen es mit Ihren Verträgen ab. Kostenlos und unverbindlich.