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Versicherung für Immobilienverwaltungen

Sie brauchen eine Vermögensschadenhaftpflicht, sonst bekommen Sie keine Erlaubnis. Das wissen alle. Weniger bekannt ist, dass die vorgeschriebene Mindestsumme seit 2018 unverändert ist, während die Objekte, die Sie verwalten, deutlich teurer geworden sind.

Die Pflicht und ihre Grenzen

Wer gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Und die wird nur erteilt, wenn Sie eine Berufshaftpflicht für Vermögensschäden nachweisen können.

Die gesetzliche Mindestsumme beträgt 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Fälle eines Jahres. Diese Beträge stehen seit dem 1. August 2018 unverändert in der Verordnung.

Jetzt rechnen Sie einmal zusammen, wie sich seitdem die Werte entwickelt haben, die Sie verwalten. Baukosten, Sanierungspreise, Instandhaltungsrücklagen. Eine energetische Sanierung, die 2018 kalkuliert wurde, kostet heute erheblich mehr.

Die Mindestsumme ist damit genau das: ein Minimum, das die Behörde sehen will. Sie ist keine Aussage darüber, was ein Schaden bei Ihnen kosten kann.

Wo es wirklich weh tut

Die typischen Schäden in Ihrem Beruf sind keine Sachschäden. Es sind Fehler, bei denen niemand verletzt wird und nichts kaputtgeht, und die trotzdem hohe Beträge kosten:

  • Eine Frist zur Nebenkostenabrechnung wird versäumt, die Forderung ist weg
  • Ein Beschluss wird nicht oder falsch umgesetzt
  • Ein Versicherungsvertrag der Gemeinschaft läuft aus, ohne dass es jemand merkt
  • Ein Wirtschaftsplan enthält einen Fehler, der sich über Jahre fortschreibt
  • Eine Instandhaltungsmaßnahme wird zu spät veranlasst, der Folgeschaden ist größer
  • Eine Kündigungsfrist gegenüber einem Dienstleister wird verpasst

Jeder dieser Fälle ist ein reiner Vermögensschaden. Und bei einer größeren Gemeinschaft summiert sich das schnell über die gesetzliche Mindestsumme hinaus.

Der gefährlichste Ausschluss Die wissentliche Pflichtverletzung. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass Versicherer die Haftung dafür ausschließen. Und jeder tut es. Praktisch heißt das: Wer einen gefassten Beschluss kennt und bewusst nicht umsetzt, verliert die Deckung. Die Grenze zwischen "ist liegengeblieben" und "wusste davon und hat es nicht gemacht" entscheidet dann über sechsstellige Beträge.
Was daraus für Ihren Alltag folgt Dokumentieren Sie, was Sie veranlasst haben und warum etwas nicht ging. Angebote eingeholt, aber kein Handwerker verfügbar? Das ist etwas anderes als nichts getan. Diese Nachweise sind im Ernstfall der Unterschied zwischen Deckung und Selbstzahlen.
Die Schnittstelle

Wo die häufigste Lücke entsteht

Bei fast jeder Verwaltung, die beides macht: WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung.

Sie verwalten eine Eigentümergemeinschaft. Zusätzlich betreuen Sie für einzelne Eigentümer deren vermietete Wohnungen: Mietverträge, Abrechnung, Mieterwechsel.

Das sind zwei verschiedene Tätigkeiten mit zwei verschiedenen Auftraggebern. Die eine im Auftrag der Gemeinschaft, die andere im Auftrag eines einzelnen Eigentümers.

Ihre Police muss beide ausdrücklich benennen. Wenn dort nur "WEG-Verwaltung" steht, Sie aber auch Sondereigentum betreuen, entsteht genau an dieser Schnittstelle eine Lücke. Und es ist die Stelle, an der im Alltag die meisten Fehler passieren, weil die Zuständigkeiten sich überschneiden.

Und noch eine Abgrenzung

Reine Gewerbeimmobilienverwaltung fällt formal nicht unter die Erlaubnispflicht. Sie brauchen dafür also keine Pflichtversicherung.

Haftungsrechtlich ändert das nichts. Ein Fehler bei der Verwaltung eines Bürogebäudes kostet genauso viel wie einer bei einer Wohnanlage, oft mehr. Wer beides macht, sollte beides in der Police stehen haben.

Dasselbe gilt für Maklertätigkeit. Wer parallel vermittelt, hat eine weitere Tätigkeit mit eigenen Anforderungen.

Was in Ihrer Police stehen sollte
  • WEG-Verwaltung
  • Sondereigentumsverwaltung
  • Mietverwaltung
  • Gewerbeimmobilienverwaltung, falls vorhanden
  • Maklertätigkeit, falls vorhanden
  • Baubetreuung und Sanierungsbegleitung, falls vorhanden
Jede dieser Tätigkeiten, die Sie ausüben und die nicht in der Police steht, ist eine offene Flanke.
Zur Maximierung Die Jahressumme begrenzt, was insgesamt gezahlt wird. Marktüblich ist eine zweifache Maximierung, also das Doppelte der Einzelfallsumme pro Jahr. Bei vielen verwalteten Einheiten kann auch das knapp werden, wenn mehrere Fälle zusammenkommen.
Weitere Risiken

Was zu einer Verwaltung sonst noch gehört

Vertrauensschaden Sie verwalten fremdes Geld: Hausgelder, Rücklagen, Mieten. Vorsätzliches Handeln von Mitarbeitern ist über die Berufshaftpflicht nicht gedeckt, dafür braucht es eine eigene Deckung.
Verkehrssicherungspflichten Streuen im Winter, Bäume prüfen, Wege instand halten. Wer die Pflicht übernommen hat, haftet, wenn jemand zu Schaden kommt.
Betriebshaftpflicht Für Sach- und Personenschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen, etwa bei einer Begehung oder bei Arbeiten im Objekt.
Cyber Sie führen Daten von hunderten Eigentümern und Mietern samt Bankverbindungen. Ein Abfluss löst Meldepflichten und Ansprüche aus.
Zahlungsverkehr und Betrug Gefälschte Rechnungen, manipulierte Kontodaten, Anweisungen per E-Mail. Ein bekanntes Muster, das gezielt Verwaltungen trifft.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung Bei einer GmbH kann der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden. Dafür gibt es die D&O-Versicherung.
Rechtsschutz Streit mit Eigentümern, mit Dienstleistern, mit Mietern. In Ihrem Beruf gehört das zum Alltag und kostet Anwaltsgebühren.
Objektversicherungen prüfen Sie schließen für die Gemeinschaften Gebäudeversicherungen ab. Sind die Summen aktuell? Bei gestiegenen Baukosten sind viele deutlich unterversichert.
Eigene Mitarbeiter Gute Verwalter sind schwer zu finden. Betriebliche Vorsorge wirkt hier stärker als eine einmalige Gehaltserhöhung.
Häufige Fragen

Was Verwaltungen uns fragen

Reicht die gesetzliche Mindestsumme aus?

Für die Erlaubnis ja. Für Ihr tatsächliches Risiko oft nicht.

Die Beträge von 500.000 Euro je Fall und einer Million pro Jahr stehen seit August 2018 unverändert in der Verordnung. Seitdem sind Baukosten und Sanierungspreise erheblich gestiegen. Ein Fehler bei einer größeren Sanierungsmaßnahme kann diese Summe heute übersteigen, und dann zahlen Sie den Rest selbst.

Was bedeutet wissentliche Pflichtverletzung?

Dass Sie eine Pflicht kannten und bewusst nicht erfüllt haben. Das Gesetz erlaubt Versicherern ausdrücklich, die Haftung dafür auszuschließen, und alle tun es.

Der typische Fall: Ein Beschluss ist gefasst, Sie wissen davon, die Umsetzung bleibt liegen. Wenn daraus ein Schaden entsteht, wird geprüft, ob es Versäumnis oder bewusste Entscheidung war. Deshalb: Dokumentieren Sie, was Sie versucht haben. Drei erfolglose Anfragen bei Handwerkern sind etwas anderes als Untätigkeit.

Wir machen WEG- und Sondereigentumsverwaltung. Was ist zu beachten?

Beides muss ausdrücklich in der Police stehen. Es sind zwei verschiedene Tätigkeiten mit verschiedenen Auftraggebern: einmal die Gemeinschaft, einmal der einzelne Eigentümer.

Steht nur WEG-Verwaltung im Vertrag, entsteht an der Schnittstelle eine Lücke. Und genau dort passieren im Alltag die meisten Fehler, weil sich Zuständigkeiten überschneiden und nicht immer klar ist, in wessen Auftrag Sie gerade handeln.

Wir verwalten auch Gewerbeobjekte. Gilt die Pflicht auch dafür?

Formal nicht. Die Erlaubnispflicht betrifft Wohnimmobilien, reine Gewerbeverwaltung fällt nicht darunter.

Haftungsrechtlich macht das keinen Unterschied. Ein Fehler bei einem Bürogebäude kostet genauso viel, oft mehr. Wer beides macht, sollte beides in der Police benannt haben, auch wenn es für einen Teil keine gesetzliche Pflicht gibt.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter Geld veruntreut?

Das ist kein Fall für die Berufshaftpflicht. Vorsätzliches Handeln ist dort ausgeschlossen, und zwar zwingend.

Dafür gibt es die Vertrauensschadenversicherung. Sie greift bei vorsätzlichen Handlungen von Mitarbeitern zum Nachteil des Unternehmens oder der verwalteten Gemeinschaften. Für einen Betrieb, der fremdes Geld verwaltet, gehört sie zur Grundausstattung und fehlt trotzdem oft.

Sind die Gebäudeversicherungen unserer Objekte noch richtig?

Häufig nicht. Seit 2020 sind die Baukosten stark gestiegen, und viele Verträge wurden seitdem nicht angepasst. Damit sind zahlreiche Gemeinschaften unterversichert, ohne es zu wissen.

Das ist auch Ihr Thema: Wenn im Schadenfall nur anteilig gezahlt wird, stellt sich die Frage, ob Sie darauf hätten hinweisen müssen. Wir prüfen die Objekte gern durch, das ist für beide Seiten eine sinnvolle Übung.

Steht in Ihrer Police, was Sie tatsächlich machen?

Wir gleichen Ihre Tätigkeiten mit Ihrem Vertrag ab und prüfen die Summen. Kostenlos und unverbindlich.