Vorsorge für Geschäftsführer
Sie sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter abgesichert sind. Bei sich selbst haben viele Unternehmer die größte Lücke, und sie fällt erst auf, wenn es zu spät ist, sie zu schließen.
Für Sie gilt nichts von dem, was für Ihre Leute gilt
Ihre Mitarbeiter haben ein Netz. Gesetzliche Rentenversicherung, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld, gesetzliche Unfallversicherung. Nicht üppig, aber vorhanden.
Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie in aller Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet:
- Keine gesetzliche Rente, oder nur eine kleine aus früheren Jahren
- Kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
- Kein Krankengeld, wenn Sie länger ausfallen
- Kein Arbeitslosengeld
- Keine gesetzliche Unfallversicherung, außer bei freiwilliger Mitgliedschaft
Sie haben mehr Netto, weil Sie keine Beiträge zahlen. Und Sie haben kein Netz.
Ob Sie sozialversicherungspflichtig sind, hängt vom Einzelfall ab, vor allem von Ihrer Beteiligung und Ihren Stimmrechten. Bei Unklarheit klärt das ein Statusfeststellungsverfahren. Das sollte man wissen und nicht vermuten.
Die Rechnung, die niemand gern macht
Nehmen Sie Ihr heutiges Nettoeinkommen. Rechnen Sie, wovon Sie im Ruhestand leben wollen. Ziehen Sie ab, was aus gesetzlicher Rente und vorhandenen Verträgen tatsächlich kommt.
Die Differenz ist Ihre Versorgungslücke. Bei den meisten Unternehmern, die diese Rechnung zum ersten Mal machen, ist sie größer als erwartet.
Der Grund ist meist derselbe: Über Jahre floss jeder verfügbare Euro zurück in den Betrieb. Das war unternehmerisch richtig und für die private Vorsorge fatal.
Was für Sie infrage kommt
Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Rechtsform, Ihrem Alter, der Ertragslage und Ihren Plänen für die Nachfolge ab.
Alte Pensionszusagen
In vielen Unternehmen liegen Zusagen aus den neunziger oder zweitausender Jahren. Damals steuerlich sinnvoll, heute oft ein Problem.
Die Gründe: Die Rückstellung in der Bilanz ist gewachsen, die Rückdeckung reicht nicht aus, und die Zinsentwicklung hat die Rechnung verschoben. Was einmal gut kalkuliert war, deckt heute oft nur einen Teil.
Spätestens beim Verkauf wird das zum Thema. Kein Käufer übernimmt gern eine Verpflichtung, deren Höhe von der Lebenserwartung des Vorbesitzers abhängt. Solche Zusagen drücken den Kaufpreis oder verhindern den Verkauf.
Es gibt Wege, das zu lösen. Alle brauchen Vorlauf, und keiner funktioniert im Jahr der Übergabe.
- Wenn eine Nachfolge oder ein Verkauf in den nächsten Jahren ansteht
- Wenn Ihre Bank die Rückstellung in der Bilanz thematisiert
- Wenn Sie nicht wissen, ob die Rückdeckung noch reicht
- Wenn die Zusage seit über zehn Jahren nicht geprüft wurde
- Wenn sich Ihre Familiensituation geändert hat
Was Unternehmer uns fragen
Bin ich als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob Sie die Gesellschaft beherrschen, also insbesondere Ihre Beteiligung und Ihre Stimmrechte. Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig.
Bei Unklarheit klärt das ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung. Das ist wichtig, denn eine falsche Einschätzung kann zu erheblichen Nachforderungen führen. Man sollte es wissen, nicht vermuten.
Ist meine Firma nicht meine Altersvorsorge?
Sie kann ein Teil davon sein. Als alleinige Lösung ist sie riskant, weil sie von drei Bedingungen abhängt: Es muss ein Käufer da sein, er muss den nötigen Preis zahlen, und Sie müssen gesund genug sein, den Verkauf zu betreiben.
Dazu kommt die Konzentration: Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Vorsorge hängen alle am selben Betrieb. Geht es ihm schlecht, trifft es Sie dreifach. Deshalb sollte ein Teil außerhalb liegen.
Was ist mit unserer alten Pensionszusage?
Die sollte geprüft werden, besonders wenn sie älter als zehn Jahre ist. Häufig ist die Rückdeckung nicht mehr ausreichend, weil sich die Rechnungsgrundlagen verändert haben.
Wichtig wird es bei Nachfolge oder Verkauf. Eine Zusage in der Bilanz, deren Höhe von Ihrer Lebenserwartung abhängt, ist für jeden Käufer ein Problem. Es gibt Lösungswege, aber alle brauchen Vorlauf. Sprechen Sie uns an, bevor die Übergabe konkret wird.
Was passiert, wenn ich ein Jahr ausfalle?
Ohne gesetzliches Netz: nichts, außer dem, was Sie selbst vereinbart haben. Kein Krankengeld, keine Erwerbsminderungsrente.
Nötig sind deshalb zwei Bausteine: Krankentagegeld für die ersten Monate und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den längeren Ausfall. Bei Geschäftsführern kommt die Umorganisationsklausel hinzu, die genau geprüft werden muss. Mehr dazu auf unserer Seite Berufsunfähigkeit.
Was ist mit meiner Familie, wenn mir etwas passiert?
Ohne gesetzliche Rentenversicherung gibt es keine Witwen- oder Waisenrente. Das wird regelmäßig übersehen, weil man es aus dem Angestelltendasein anders kennt.
Dazu kommt die Frage nach Krediten, für die Sie persönlich bürgen. Und die Frage, wer den Betrieb führt, bis geklärt ist, wie es weitergeht. Das ist ebenso eine Frage des Gesellschaftsvertrags wie der Versicherung.
Ich bin schon Mitte fünfzig. Lohnt das noch?
Für die klassische Altersvorsorge ist der Zeitraum kurz, das stimmt. Trotzdem gibt es Wege, die gerade in dieser Phase sinnvoll sind, etwa steuerlich wirksame Beiträge bei hoher Ertragslage.
Wichtiger ist in Ihrem Alter aber meist etwas anderes: die saubere Regelung der bestehenden Zusagen, die Absicherung bis zur Übergabe und die Frage, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind. Diese drei Punkte bringen oft mehr als ein neuer Sparvertrag.
Was bleibt, wenn die Firma einmal nicht mehr da ist?
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