Krankenversicherung beim Auswandern
Der teuerste Fehler beim Auswandern passiert nicht im Ausland. Er passiert in den Wochen davor, wenn jemand seine deutsche Krankenversicherung kündigt, ohne zu wissen, was er damit aufgibt.
Was mit Ihrer deutschen Versicherung passiert
Die gesetzliche Krankenversicherung ist an Ihren Wohnsitz gekoppelt. Verlegen Sie ihn dauerhaft ins Ausland, ändert sich alles, und zwar je nachdem, wohin Sie gehen.
Ziel außerhalb der EU
Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse endet. Nicht ruht, sondern endet. Ab dem Tag, an dem Sie sich abmelden, haben Sie keinen deutschen Krankenversicherungsschutz mehr.
Ziel innerhalb der EU
Hier gibt es Verfahren, mit denen Sie im deutschen System bleiben und Leistungen vor Ort erhalten können. Der Haken: Sie bekommen die Leistungen des Gastlandes, nicht die deutschen. In manchen Ländern ist das gut, in anderen bedeutet es lange Wartezeiten und einfachen Standard.
Private Krankenversicherung
Sie endet nicht automatisch, aber viele Tarife begrenzen die Auslandsgeltung auf einige Monate. Wer länger bleibt, hat unter Umständen einen Vertrag, der zahlt und einen, der nicht mehr greift.
Und ein Punkt, der viele überrascht: Die gesetzliche Kasse erstattet keinen medizinischen Rücktransport. Auch nicht aus dem EU-Ausland. Nie.
Die Anwartschaft ist kein Versicherungsschutz
Das ist das Missverständnis, das am häufigsten vorkommt. Eine Anwartschaft stellt Ihren bestehenden Vertrag ruhend. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag, haben aber keinen Leistungsanspruch.
Sie ist ein Rückkehrrecht, nichts weiter. Für die Zeit im Ausland brauchen Sie daneben eine vollwertige internationale Krankenversicherung.
Wozu dann überhaupt? Weil sie Ihnen die Tür offen hält. Bei der Rückkehr lebt Ihr alter Vertrag wieder auf, ohne neue Gesundheitsprüfung. Was in zehn Jahren gesundheitlich passiert ist, spielt dann keine Rolle.
- Status bei der Kasse klären, je nach Zielland
- Anwartschaft prüfen und abschließen
- Internationale Krankenversicherung abschließen, mit Gesundheitsprüfung und Wartezeiten im Blick
- Erst dann die bisherige Versicherung beenden
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Kleine oder große Anwartschaft?
Beide halten die Tür offen. Der Unterschied liegt darin, was mit Ihren angesparten Rückstellungen passiert.
Die kleine Anwartschaft
Sie sichert die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Versicherer muss Sie wieder aufnehmen, auch mit Erkrankungen, die inzwischen entstanden sind.
Was sie nicht tut: Ihre Alterungsrückstellungen weiter aufbauen. Der Beitrag bei der Rückkehr richtet sich dann nach Ihrem dann erreichten Eintrittsalter.
Die Größenordnung liegt bei einem geringen Prozentsatz Ihres bisherigen Beitrags, oft im Bereich von fünf Prozent.
Die große Anwartschaft
Sie tut beides: Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung, und die Alterungsrückstellungen werden weiter gebildet. Damit bleibt Ihr Beitrag bei der Rückkehr auf dem Niveau, das Ihrem ursprünglichen Eintrittsalter entspricht.
Dafür kostet sie deutlich mehr, oft im Bereich von dreißig Prozent des bisherigen Beitrags.
Was passt für wen
Grob gesagt: Je jünger Sie sind und je kürzer der Aufenthalt, desto eher reicht die kleine. Je älter Sie sind und je länger Sie wegbleiben, desto stärker wirkt die große, weil der Unterschied im Beitrag bei der Rückkehr dann erheblich ist.
Die genauen Konditionen unterscheiden sich zwischen Versicherern deutlich. Das ist einer der Punkte, bei denen sich ein Vergleich wirklich lohnt.
Womit bei der Rückkehr niemand rechnet
Drei Konstellationen, die regelmäßig zu bösen Überraschungen führen. Alle drei lassen sich vorher vermeiden.
Der Umweg über ein EU-Land
Wer aus einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen zurückkommt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die gesetzliche Kasse.
Wer aber zwischendurch in ein EU-Land zieht und sich dort privat versichert, kann diesen Anspruch verlieren. Aus Thailand direkt nach Deutschland ist etwas anderes als aus Thailand über Spanien nach Deutschland. Das klingt absurd und ist die Rechtslage.
Die Regel für Rentner
Für die günstige Krankenversicherung der Rentner gilt eine Vorbedingung: Man muss in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens überwiegend gesetzlich versichert gewesen sein.
Wer zehn oder fünfzehn Jahre im Ausland lebt und dort privat oder gar nicht versichert ist, kann diese Bedingung reißen. Die Folge: Im Ruhestand steht statt der günstigen Rentnerversicherung eine deutlich teurere Lösung an. Das trifft genau die Lebensphase, in der das Einkommen sinkt.
Die Rückkehr ohne Vorbereitung
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Wer zurückkommt, muss versichert sein. Wer weder in die gesetzliche noch regulär in die private Versicherung kommt, landet im Basistarif. Der muss aufnehmen, ist aber teuer und leistet nur auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse.
Das ist eine Auffanglösung, kein Ziel.
Was eine internationale Krankenversicherung leistet
Sie ist für dauerhaften Aufenthalt gemacht, nicht für Reisen. Das macht sich an mehreren Stellen bemerkbar.
Was Auswanderer uns fragen
Was passiert mit meiner gesetzlichen Kasse, wenn ich auswandere?
Bei dauerhafter Wohnsitzverlegung außerhalb der EU endet die Mitgliedschaft. Innerhalb der EU gibt es Verfahren, mit denen Sie im deutschen System bleiben, dann erhalten Sie aber die Leistungen des Gastlandes.
Wichtig: Die gesetzliche Kasse erstattet in keinem Fall einen medizinischen Rücktransport. Auch nicht innerhalb der EU. Wer darauf angewiesen ist, braucht das über eine private Deckung.
Reicht eine Anwartschaft als Versicherung im Ausland?
Nein, und das ist das häufigste Missverständnis. Bei einer Anwartschaft ruht der Vertrag vollständig. Sie zahlen einen kleinen Beitrag und haben keinerlei Leistungsanspruch.
Sie brauchen daneben eine vollwertige internationale Krankenversicherung. Die Anwartschaft ist nur Ihr Rückfahrschein, kein Schutz für die Zeit dort.
Kleine oder große Anwartschaft?
Die kleine sichert die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung, baut aber keine Alterungsrückstellungen mehr auf. Der Beitrag bei der Rückkehr richtet sich dann nach Ihrem dann erreichten Alter.
Die große bildet die Rückstellungen weiter, kostet dafür deutlich mehr. Faustregel: Je älter Sie sind und je länger Sie wegbleiben, desto stärker wirkt die große. Bei einem Dreißigjährigen für zwei Jahre reicht meist die kleine.
Komme ich später wieder in die gesetzliche Kasse?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem wenn bei der Rückkehr erneut Versicherungspflicht entsteht, etwa durch eine Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Es gibt dabei Fallstricke. Wer im EU-Ausland privat versichert war, verliert den Anspruch oft. Und wer über ein EU-Land zurückkommt statt direkt, kann schlechter dastehen als bei direkter Rückkehr. Diese Details entscheiden über viel Geld und sollten vorher geklärt sein.
Ich will im Ausland in Rente gehen. Was ist zu beachten?
Vor allem eine Regel, die kaum jemand kennt: Für die günstige Krankenversicherung der Rentner muss man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens überwiegend gesetzlich versichert gewesen sein.
Wer zehn oder fünfzehn Jahre im Ausland lebt und dort nicht gesetzlich versichert ist, kann diese Bedingung reißen. Dann steht im Ruhestand eine deutlich teurere Lösung an, und zwar genau dann, wenn das Einkommen sinkt. Diese Rechnung sollte man machen, bevor man geht, nicht mit sechzig.
Was kostet eine internationale Krankenversicherung?
Das hängt stark von Alter, Gesundheitszustand, Zielregion und Leistungsumfang ab. Der größte Einzelfaktor ist das Geltungsgebiet: Ein Tarif mit den USA kostet ein Vielfaches eines Tarifs ohne.
Rechnen Sie damit, dass es einer der größeren Posten in Ihrer Kalkulation wird. Wer beim Auswandern die Krankenversicherung zu knapp ansetzt, korrigiert das später teuer.
Ich habe Vorerkrankungen. Bekomme ich überhaupt einen Vertrag?
Häufig ja, aber mit Einschränkungen. Bestehende Erkrankungen führen zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder Wartezeiten.
Deshalb gilt: möglichst früh klären, nicht drei Wochen vor dem Flug. Wir stellen bei Vorerkrankungen zunächst anonyme Anfragen bei mehreren Gesellschaften, damit kein abgelehnter Antrag entsteht, der spätere Anträge belastet.
Wann sollten wir uns melden?
Idealerweise drei bis sechs Monate vor der Ausreise. Dann ist Zeit für die Prüfung der Anwartschaft, für Gesundheitsfragen und für die richtige Reihenfolge der Schritte.
Wenn Sie schon draußen sind und merken, dass etwas fehlt: Melden Sie sich trotzdem. Manches lässt sich nachbessern. Nur die Anwartschaft nicht, wenn bereits gekündigt wurde. Das ist der Punkt, an dem es endgültig ist.
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