Versicherung für landwirtschaftliche Betriebe
Ein Hof ist Betrieb und Zuhause zugleich, mit Maschinen im Millionenwert, Tieren, für die Sie besonders streng haften, und einem Ertrag, über den das Wetter entscheidet. Kaum ein Betrieb vereint so viele verschiedene Risiken.
Sie haften für Ihre Tiere anders als für alles andere
Das Gesetz kennt bei Tieren eine besondere Haftung. Reißt sich eine Kuh los und läuft auf die Landstraße, haften Sie für den Schaden. Es kommt zunächst nicht darauf an, ob Sie etwas falsch gemacht haben.
Bei Nutztieren, die Ihrem Erwerb dienen, gibt es eine Entlastungsmöglichkeit. Sie müssen dann belegen, dass Sie die erforderliche Sorgfalt beachtet haben. Also: Zaun kontrolliert, Tor geschlossen, Wartung dokumentiert.
Praktisch heißt das dasselbe wie in vielen anderen Fällen: Sie müssen beweisen, dass Sie sorgfältig waren. Wer das nicht kann, zahlt.
Und bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden geht es nicht um ein paar tausend Euro. Bleibt jemand dauerhaft geschädigt, entstehen Kosten über Jahrzehnte.
Das Wetter als Betriebsrisiko
Hagel war lange das einzige Thema. Inzwischen sind es mehrere:
- Dürre und Trockenheit über ganze Vegetationsperioden
- Starkregen und Überschwemmung
- Spätfrost, besonders im Obst- und Weinbau
- Sturm und Auswinterung
Dafür gibt es Mehrgefahrenversicherungen, die über den reinen Hagelschutz hinausgehen. Sie sind nicht billig, und in einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse.
Was sich sagen lässt: Wer zwei schlechte Jahre hintereinander hat und keine Absicherung, gerät in eine Lage, aus der er sich kaum selbst befreien kann. Das Wetter ist das einzige große Risiko, das Sie nicht beeinflussen können.
Was zu einem Hof gehört
Die typischen Lücken
Diese Befunde wiederholen sich, wenn wir einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen.
- Gebäudesummen stammen aus der Zeit vor 2020 und decken die heutigen Baukosten nicht
- Neue Maschinen sind nicht gemeldet oder mit dem Wert von vor zehn Jahren erfasst
- Lohnarbeit für Nachbarbetriebe steht nicht in der Betriebsbeschreibung
- Der Hofladen wurde eröffnet, ohne dass es jemand dem Versicherer gesagt hat
- Photovoltaik auf dem Stalldach ist nicht gemeldet
- Eine Biogasanlage läuft mit, ist aber nicht sauber abgegrenzt
- Der Ertragsausfall fehlt, obwohl die Kredite auf laufende Einnahmen angewiesen sind
- Umweltrisiken sind nicht abgebildet, obwohl mit Gülle und Diesel gearbeitet wird
- Die private Absicherung der Familie ist über Jahre nicht angepasst worden
- Für die Hofübergabe ist versicherungsseitig nichts vorbereitet
Die Hofübergabe
Bei den meisten Höfen steht sie irgendwann an, und sie ist selten nur eine Formsache. Es geht um Altenteil, um weichende Erben, um Kredite, die weiterlaufen, und um die Frage, was passiert, wenn dem Übernehmer etwas zustößt.
Versicherungsseitig sind dabei mehrere Dinge zu klären:
- Wer ist ab wann Versicherungsnehmer, und was passiert in der Übergangszeit, wenn beide Generationen arbeiten?
- Wie ist das Altenteil abgesichert, wenn der Betrieb in Schwierigkeiten gerät?
- Was ist mit Krediten, für die noch der Übergeber haftet?
- Was passiert, wenn der Übernehmer berufsunfähig wird oder stirbt?
- Wie sind weichende Erben abgefunden, und ist das finanziert?
Diese Fragen gehören ein bis zwei Jahre vor die Übergabe, nicht in die Woche vor dem Notartermin. Manches lässt sich danach nicht mehr regeln.
Was Landwirte uns fragen
Wer haftet, wenn unsere Tiere ausbrechen?
Grundsätzlich Sie als Tierhalter. Das Gesetz sieht bei Tieren eine besonders strenge Haftung vor, weil von ihnen eine eigene Gefahr ausgeht.
Bei Nutztieren können Sie sich entlasten, wenn Sie belegen, dass Sie die erforderliche Sorgfalt beachtet haben. Praktisch heißt das: Zäune regelmäßig kontrollieren und die Kontrollen dokumentieren. Ohne Nachweis wird es schwierig.
Lohnt sich eine Mehrgefahrenversicherung?
Das hängt von Ihren Kulturen, Ihrer Region und Ihrer finanziellen Lage ab. Ein Betrieb mit hoher Verschuldung, der zwei Ausfalljahre nicht abfedern kann, hat ein anderes Bedürfnis als einer mit Reserven.
In mehreren Bundesländern gibt es Zuschüsse, die die Rechnung deutlich verändern. Was in Schleswig-Holstein gilt und was für Ihre Kulturen sinnvoll ist, schauen wir uns gemeinsam an.
Wir machen Lohnarbeit für Nachbarn. Ist das mitversichert?
Nicht automatisch. Lohnarbeit für Dritte ist eine eigene Tätigkeit, die in der Betriebsbeschreibung stehen muss.
Das betrifft auch die Maschinen: Wenn Sie mit Ihrem Häcksler auf einem fremden Betrieb einen Schaden verursachen, ist die Frage, ob das erfasst ist. Bei Maschinenringen und gegenseitiger Hilfe gilt dasselbe. Ein Anruf genügt, um das sauber zu regeln.
Was ist bei einem Hofladen zu beachten?
Er bringt drei neue Themen: Kundenverkehr auf dem Hof mit Verkehrssicherungspflichten, Produkthaftung für das, was Sie verkaufen, und bei eigener Verarbeitung Hygienethemen.
Besonders bei Rohmilchprodukten, Fleisch und Eiern ist die Produkthaftung ein ernstes Thema. Wenn jemand erkrankt, kann das teuer werden. Melden Sie den Hofladen, bevor er öffnet.
Reicht die Alterssicherung der Landwirte?
Sie ist bewusst als Teilsicherung angelegt und ersetzt keine vollständige Altersvorsorge. Wer nur darauf baut, hat im Ruhestand deutlich weniger, als er erwartet.
Hinzu kommt: Viele Betriebe haben über Jahrzehnte jeden Euro in den Hof investiert. Das ist verständlich und führt dazu, dass außerhalb des Betriebs nichts liegt. Wenn dann die Übergabe nicht klappt oder der Hof weniger bringt als gedacht, fehlt die Grundlage.
Wann sollten wir über die Hofübergabe sprechen?
Ein bis zwei Jahre vorher. Dann ist Zeit, die Verträge umzustellen, das Altenteil abzusichern, die Haftung des Übergebers zu klären und die Arbeitskraft des Übernehmers abzusichern.
Wer erst beim Notartermin daran denkt, kann manches nicht mehr regeln. Besonders die Absicherung des Übernehmers braucht Vorlauf, weil sie eine Gesundheitsprüfung voraussetzt.
Wann wurden Ihre Summen zuletzt geprüft?
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