Versicherung für Hotels und Beherbergung
Sie haften für die Sachen Ihrer Gäste, auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Und Ihr Betrieb verdient sein Geld in wenigen Monaten des Jahres. Beides zusammen macht Ihre Absicherung anders als in anderen Betrieben.
Die Haftung, die ohne Ihr Zutun entsteht
Das Gesetz kennt für Beherbergungsbetriebe eine besondere Regel: Sie haften für die Sachen, die Ihre Gäste einbringen, ohne dass ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden muss.
Verschwindet aus einem Zimmer ein Laptop, ist zunächst einmal Ihr Haus in der Pflicht. Nicht weil jemand geschlampt hat, sondern weil das Gesetz das so vorsieht.
Der Gesetzgeber hat diese Haftung der Höhe nach begrenzt, gestaffelt nach dem Übernachtungspreis. Für Geld, Wertpapiere und Wertsachen gelten eigene, niedrigere Grenzen.
Diese Begrenzung fällt aber weg, wenn Sie die Sachen zur Aufbewahrung übernommen haben oder wenn Sie oder Ihre Leute den Verlust verschuldet haben. Wer eine Uhr an der Rezeption in Verwahrung nimmt, haftet dafür unbegrenzt.
Das ist ein Punkt, den viele Häuser nicht kennen und der im Alltag ständig vorkommt: Gepäckaufbewahrung, Wertsachen im Safe an der Rezeption, Schlüssel für den Wagen des Gastes.
Und dann die Saison
Ein Hotel verdient sein Jahresergebnis oft in wenigen Monaten. Ein Küchenbrand im November ist ärgerlich. Derselbe Brand Mitte Juni kann das ganze Jahr kosten.
Deshalb reicht bei einer Betriebsunterbrechung nicht die Frage, wie lange der Wiederaufbau dauert. Es geht darum, wann der Schaden passiert und wie viel Saison dadurch verloren geht.
Eine Deckung, die den durchschnittlichen Monatsertrag ersetzt, hilft Ihnen bei einem Schaden in der Hochsaison wenig. Das gehört bei der Bemessung berücksichtigt.
Was in einem Hotel zusammenkommt
Kaum ein Betrieb dieser Größe vereint so viele verschiedene Gefahren unter einem Dach.
Die typischen Lücken
Diese Befunde wiederholen sich bei Beherbergungsbetrieben.
- Die Betriebsunterbrechung ist auf Durchschnittswerte gerechnet und berücksichtigt die Saison nicht
- Die Haftzeit reicht nicht für den Wiederaufbau, wenn eine ganze Saison ausfällt
- Wellnessbereich oder Pool wurden gebaut, ohne dass es gemeldet wurde
- Die Obhut über Fahrzeuge und Gepäck ist nicht geregelt
- Es fehlt eine Deckung für lebensmittelbedingte Erkrankungen mehrerer Gäste
- Cyber fehlt, obwohl Buchung und Zahlung vollständig digital laufen
- Die Inventarsumme stammt aus der Zeit vor der letzten Renovierung
- Auflagen zur Küchenreinigung stehen in der Police, werden aber nicht dokumentiert
- Veranstaltungen finden statt, sind aber nicht in der Betriebsbeschreibung
- Bei Elementarschäden fehlt die Deckung, obwohl das Haus an einem Gewässer liegt
Was Hoteliers uns fragen
Haften wir wirklich für Sachen unserer Gäste?
Ja, und das ohne Verschuldensnachweis. Das Gesetz sieht für Beherbergungsbetriebe eine besondere Haftung für eingebrachte Sachen vor. Sie ist der Höhe nach begrenzt und richtet sich nach dem Übernachtungspreis, für Geld und Wertsachen gelten eigene, niedrigere Grenzen.
Wichtig: Die Begrenzung entfällt, wenn Sie Sachen zur Aufbewahrung übernommen haben oder wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter den Verlust verschuldet haben. Wer eine Uhr an der Rezeption in Verwahrung nimmt, haftet dafür unbegrenzt.
Wie bemessen wir die Betriebsunterbrechung richtig?
Nicht nach dem Jahresdurchschnitt, sondern nach Ihrer Saison. Wenn Sie siebzig Prozent Ihres Ergebnisses zwischen Mai und September machen, ist ein Schaden im Juni etwas völlig anderes als einer im Februar.
Wichtig sind zwei Dinge: eine Summe, die den Saisonverlust abbildet, und eine Haftzeit, die zum Wiederaufbau passt. Wenn eine ganze Saison ausfällt und die nächste gerade so beginnt, reichen zwölf Monate oft nicht.
Was gilt bei Legionellen?
Für gewerblich genutzte Gebäude mit größeren Warmwasseranlagen gelten Untersuchungspflichten in festen Abständen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren, bei Überschreitungen sind Maßnahmen und Meldungen nötig.
Erkrankt ein Gast, wird genau das geprüft: Wurde untersucht, wurde reagiert, wurde dokumentiert? Wer seine Protokolle lückenlos hat, steht deutlich besser da. Wer nicht, hat neben dem Personenschaden auch ein Problem mit der eigenen Deckung.
Wir haben einen Wellnessbereich gebaut. Was ändert sich?
Einiges. Sauna, Pool und Massage bringen eigene Haftungsfragen mit: Kreislaufzwischenfälle, Stürze auf nassen Flächen, Verbrennungen, Wasserqualität im Becken.
All das gehört in die Betriebsbeschreibung. Was nicht gemeldet ist, kann im Schadenfall zum Problem werden, und zwar unabhängig davon, ob der Wellnessbereich die Ursache war.
Was passiert, wenn unser Buchungssystem ausfällt?
Praktisch steht der Betrieb. Sie wissen nicht, wer anreist, können nicht einchecken und nicht abrechnen. Bei einem Verschlüsselungsangriff sind zusätzlich Gästedaten betroffen, was Meldepflichten auslöst.
Die klassische Betriebsunterbrechung hilft dabei nicht, weil sie einen Sachschaden voraussetzt. Nötig ist die Betriebsunterbrechung innerhalb der Cyberversicherung. Mehr dazu auf unserer Seite Cyberversicherung.
Ein Gast ist gestürzt. Was jetzt?
Melden Sie es uns sofort, auch wenn zunächst nichts weiter passiert. Stürze führen oft erst Wochen später zu Ansprüchen, und dann ist entscheidend, was damals dokumentiert wurde.
Halten Sie fest: Wo, wann, welcher Zustand, welche Zeugen, welche Sofortmaßnahmen. Fotos helfen. Diese Unterlagen entscheiden später darüber, ob ein Anspruch abgewehrt werden kann. Und genau das übernehmen wir dann für Sie.
Was kostet Sie ein Schaden im Juni?
Wir rechnen Ihre Betriebsunterbrechung anhand Ihrer Saison durch. Kostenlos und unverbindlich.